Hallo,
mir ist im Geschäft gerade ein wenig fad, deshalb habe ich zu dem Thema
Arzneimittelgesetz & Propolis in Deutschland ein wenig gesurft. Vielleicht helfen Euch folgende Links und Zusammenfassung ein wenig weiter:
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln ( Arzneimittelgesetz - AMG):
http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/index.html
Zusammenfassung:
§ 2 Arzneimittelbegriff
§ 3 Stoffbegriff
Lt. diesen beiden Paragraphen ist Propolis in DE tatsächlich als Arznei anzusehen.
§ 8 Verbote zum Schutze der Täuschung
Hier wird beschrieben, das man keine Wirkung anpreist, die nicht nachgewiesen wurde. ( Und eine genaue Analyse der Wirkungsweise ist bei Propolis aufgrund der Unregelmäßigkeit eigentlich nicht möglich)
§ 10 Kennzeichnung
Ist im Verkauf immer sehr wichtig, denn hier wird man am ehesten belangt.
§ 13 Herstellungserlaubnis
Man muß von einer Behörde autorisiert sein, Arzneimittel herzustellen.
§ 21 Zulassungspflicht
Alle Arzneimittel müssen zugelassen sein ( und dazu werden sicherlich wieder eine genaue Analyse notwenig sein.
Ich bin kein Jurist und obige Zusammenstellung und -fassung ist nur ein persönlicher Auszug, ich glaube aber auch das es bei Euch in DE schwierig werden kann, Propolis einfach so zu verkaufen.
Zusätzlich habe ich auch Details zu einem Fall bei Euch gefunden, dabei hat die Firma Allos schon seit vielen Jahren wegen Verstöße gegen das Gesetz aufgrund Ihrer Propolisprodukte zu kämpfen. Details siehe hier:
http://www.schrotundkorn.de/1997/sk970401.htm
Wir in Österreich haben es ein wenig leichter, bei uns ist zB. die Propolistinktur als Nahrungsergänzungsmittel zu deklarieren. Damit darf man zwar keine heilsame Wirkung anpreisen, aber man darf daraufhinweisen das dieses Produkt ein altes Hausmittel ist, etc. Meistens umschreibt man seine Heilwirkungs so, das man keine Probleme bekommen kann ( zB. XXX verwendet es gegen YYY, bei Ihm hilft es sehr gut )
Allerdings müssen wir auch sehr stark die Verpackungsverordnung berücksichtigen.
Ich stehe regelmäßg auf Märkte und werde auch fast immer von allen Instanzen kontrolliert ( In unserer Region ist gerade ein Kontroll-Schwerpunkt ). Doch weder das Marktamt, noch die Lebensmittelinspektoren oder die Bezirkhauptmannschaft hat je Fehler oder Probleme bei mir erhoben. Allerdings halte ich mich an alle Österreichischen Gesetze.
Falls jemand zu den genauen Details Fragen hat, ist es immer am besten, man fragt bei seiner Imkervertretung oder bei einem Bieneninstitut ( zB.
Niedersächsisches Landesinstitut für Bienenkunde
nach, denn die sollten genau Bescheid wissen.