Wirkstoffe sind keine Arzneimittel

Josef....du meinst verarschen - statt veraschen!

Ohne "r", dann passt´s und glaub mir bitte die Steiner Fraktion ist eine Glaubensgemeinschaft welche in Stein gemeißelt ist.

In unserem Nachbarbezirk Horn wird soeben solch eine imkerliche Steiner Jüngerschaft wiederbelebt, werde da nicht nur belustigt, sondern auch höchst interessiert rübergucken, weiß ich ja schon das Ende vom Lied.

Josef
 
Ab wann spricht man bei Bienenvölkern von Varroose? Vielleicht wäre das ein Ansatz für einen gewieften Rechtsanwalt. Ein Stoff ist dann ein Arzneimittel, wenn man es zur Behandlung von Krankheiten (wie Vorroose) einsetzt. Vielleicht könnte ein Tierarzt ein Attest verfassen, dass das betreffende Volk eben (noch) nicht an Varroose leidet. Dann wäre der Stoff ja ein Körperpflegemittel, oder nicht? --- Ich fürchte aber, dass der Staat sich dann darauf berufen würde, dass es sich um ein Antiparasitikum handelt... Anwalt und Querulant müsste man sein, so wie der Typ der mit überhöhter Geschwindigkeit durch Kärtner Ortschaften gerast ist, um mehr zweisprachige Ortstafeln durchzusetzen. So einen könnte die Imkerschaft brauchen. Nie ist einer da wenn man ihn braucht ;-)
 
Hallo...

ich hab mal herauskopiert was Alfranseder (Oxomat) dazu sagt:

[h=1]Hinweis zum AMG (Arzneimittelgesetz)[/h]Nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) §2 Abs. 2a sind Arzneimittel nur dann solche, wenn Sie vom Tierkörper aufgenommen werden und eine physiologische Wirkung haben (pharmakologisch, immunologisch, metabolisch).
Da aber bei der Verdampfung mit dem Oxamat der Stoff nicht von den Bienen aufgenommen wird und infolge dessen, die physiologische Funktion des Tierkörpers Biene in allen Entwicklungsstadien nicht beeinträchtigt wird, ist eine Zulassung nach dem Arzneimittelgesetz AMG nicht nötig.
Arzneimittel sind nicht (AMG §3 Abs. 4)
Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, äußerlich am Tier zur Reinigung oder Pflege oder zur Beeinflussung des Aussehens oder des Körpergeruchs angewendet zu werden, soweit ihnen keine Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen zugesetzt sind, die vom Verkehr außerhalb der Apotheke ausgeschlossen sind.
Die Anwendung ist rein kosmetisch (Bienenpflege) und dem Kosmetikrecht zuordenbar.


Gruß Franz
 
Demzufolge ist die Oxalsäure-Zucker-Mischung zum träufeln oder sprühen ja
Auch kein Arzneimittel, da es ja von der Biene nicht aufgenommen wird.


@ Franz,
Sehr interessant, danke !,
 
Der von Erich zitierte Text:

Arzneimittel sind nicht
Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, äußerlich am Tier zur Reinigung oder Pflege oder zur Beeinflussung des Aussehens oder des Körpergeruchs angewendet zu werden, soweit ihnen keine Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen zugesetzt sind, die vom Verkehr außerhalb der Apotheke ausgeschlossen sind.

stammt nicht von §3 AMG sondern von § 2, Abs 3, Punkt 4 AMG.
http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__2.html

Knackpunkt dürfte die Formulierung "ausschließlich" sein. Es ist wohl eine gewagte Interpretation, aber im Falle eines Falles könnte man es ja mal damit versuchen :)


Nils
 
...bitte da sollte/muss doch der Imkerbund die Patronanz über die juristische Auslegung übernehmen.
Nennt doch Ross und Reiter. Dieses Herumgesudere der Vorwort und Nachwortfunktionäre geht mir sowas auf die *Eier* (volkstümliche Bezeichnung - nicht sexistisch)
Ich bin nicht mit Dummheit bestraft, habe aber doch Schwierigkeiten und Probleme einen juristischen Text *zu begreifen*. Diese Winkelzüge und Wortkombinationen sind für mich schwer zu deuten. Ich hatte doch ziemlich viel mit Rechtsangelegenheiten zu tun und bediente mich in solchen Fällen immer eines befreundeten *Rechtsgelehrten*, welcher mir die Passagen und Fachbezeichnungen *übersetzte*.
Ein Gesetzesentwurf geht doch in die Begutachtung. In diesem Stadion kann und muss eingegriffen werden und die Auslegung geklärt werden. Wir doch Gesetzes-Unkundige müssen die Problematik ausbaden und stehen teilweise im Kriminal.
Als Weidmann würd ich sagen:" Nicht nur immer zielen...sondern auch abdrücken!"

Fritz
 
Vielleicht bin ich ja zu brasilianisch geworden, aber wo ist das Problem. Sicher ist es schön wenn das Gesetz der Realität entspricht, aber dazu muss man viel Zeit und Geld aufbringen. Der brasilianische Weg ist da einfacher: mach was du willst.
Und wie einige Kollegen schon anmerkten, ist es ziemlich müssig als Laie Gesetzestexte interpretieren zu wollen. Die sind nämlich NICHT für den Bürger gemacht sondern um Anwälte und sonstige (unnütze) Berufe zu erhalten.

Kommt man an OS ran? Dann ist doch alles OK.
 
...bitte da sollte/muss doch der Imkerbund die Patronanz über die juristische Auslegung übernehmen.
Nennt doch Ross und Reiter. Dieses Herumgesudere der Vorwort und Nachwortfunktionäre geht mir sowas auf die *Eier* (volkstümliche Bezeichnung - nicht sexistisch)

Ein Gesetzesentwurf geht doch in die Begutachtung. In diesem Stadion kann und muss eingegriffen werden und die Auslegung geklärt werden.

Fritz,
da bin ich ganz Deiner Meinung, aber wo bleibt die Patronanz des Imkerbundes?
Von dort ist nur die Nachricht zu vernehmen, daß wir nun eine zugelassene (minderwertige) Oxalsäure gegenüber der bisher verwendeten auch zum Verdampfen haben.

Im Bestandsbuch muß genau eingetragen werden, wann, womit und mit wieviel von dem Zeug (Arzneimittel) das Volk behandelt worden ist. Diese Eintragungen können und werden von der AMA? kontrolliert und hier beginnen die Probleme.
Für den Imker wird es dann eben nicht egal sein, ob man die bisher verwendete OS oder die zugelassene OS verwendet hat.
Betritt er dann eine andere Grauzone?
Er ist dafür verantwortlich und dabei ist es entscheidend, ob es nun ein Arzneimittel oder ein "Bienenpflegemittel" ist.

Und nicht zuletzt ist es auch der Preis. Bisher ca. 5,- EUR pro Kg. Die zugelassene über 200,- EUR pro kg. (Herst. Ital.)

Wie ist denn überhaupt Eure Meinung zum Preis der zugelassenen Oxalsäure?

Gruß
Manfred
 
Wie ist denn überhaupt Eure Meinung zum Preis der zugelassenen Oxalsäure?
Absoluter Schwachsinn, ich würde und werde das nie und nimmer zahlen

Die Zulassung ist doch eine Geld bringende Sache, darum wird sie auch nicht bekämpft

Ich bin sogar froh ist die normale reine OxS nicht zugelassen sonst könnte man die auch nicht mehr bezahlen
 
Frage ist natürlich wie teuer ist so eine Zulassung.
Die Gerüchteküche spricht da über einen 5-Stelligen Bereich.
Von Kaufmännischer Seite her ebenfalls interessant: in wie viel Jahren
sollen sich diese Kosten amortisieren ? Wenn ich diese Jahreszahl habe
wird durch die Stückzahl Jahresumsatz der Ware geteilt und schon habe
ich den Mehrpreis pro Stück, ist ja ganz einfach! Nur dem Kunden meist zu teuer :)
 
Liebe Freunde, ein schönes neues Jahr Euch allen!

Nach langer Zeit sehe ich wieder einmal ins Forum, und siehe da: die alten Diskussionen gibt es immer noch.

Da ich beruflich mit der Materie zu tun habe, kann ich einiges hier geschriebene nicht so stehen lassen.

Die Annahme, dass ein Wirkstoff kein Arzneimittel sei, ist unrichtig.

Grundsätzlich sind alle Stoffe, die in der Lage sind die Varroamilbe zu töten und zu diesem Zweck mit einer Biene in Berührung kommen (egal ob innerlich oder äußerlich) Arzneimittel und unterliegen damit der Zulassungspflicht.

Der höhere Preis ist keine Argument illegale Behandlungsmethoden zu wählen. Wie überall anders auch wird man die Behandlungskosten eben auf den Verkaufspreis aufschlagen müssen. Bei Kosten von €1,40 pro Volk wären das so ca. 3 cent/kg Honig.

lg,
Sebastian

P.S.: zur Aufheiterung noch ein kleiner Scherz:
A: "Herr Imker, wie fühlen Sie sich nach der winterlichen Varroa-Behandlung?"
I: "Besch*ssen."
 
Danke Sebastian und freut mich wirklich sehr wiederum von Dir zu lesen, auch Dir, Deiner netten Familie und den Bienen alles Gute.

Josef
 
Dass sich die Kosten der Zulassung auf den Preis aufschlagen ist doch ganz klar.
Es bleibt noch dazu ein großes Risiko. Wer sagt, dass es nicht in der kommenden Behandlungssaison
ein neues Behandlungsmittel gibt und man mit der gut gemeinten Zulassung *hängen* bleibt.
Es wird oft auf hohem Niveau gejammert. Diese und jene Kosten steigen.
Keinen Imker habe ich jammern vernommen, dass der Zuckerpreis im vergangenen Jahr um ca. 30%
reduziert wurde.
Wie Sebastian schreibt, bewegen sich viele Kosten im Cent Bereich. Bei der Fütterung komme ich mit
10.-€ pro Volk aus.
1 Liter Ameisensäure mit Goldpreis von 19.-€ (Ironie) - da kostet eine Behandlung (20 ml) 40 Cent.
Der Preis pro Liter Bienenwohl- etwa 30.-€ - da beläuft sich die Behandlung auf etwa 60 Cent bis max. 1.-€
Ich habe selbst ein Patent angemeldet und weiß, wie hoch die Kosten sind.

Schönes WE.-
Fritz
 
Genau diejenigen, die machen was sie wollen, auch wenn es verboten ist, sind der Grund für noch mehr zukünftige Gesetze und Kontrollen. Überhaupt im Lebensmittelbereich kann nicht jeder selbst beurteilen, was noch geht, oder was besser nicht mehr gemacht werden sollte.

Es gibt sicher genug, die ausreichend vernünftig sind um zu wissen, welche Mittelchen ohne Zulassung weder Umwelt noch Kunden schaden. Aber was ist mit den anderen, die diese Vernunft nicht besitzen? Wie kann der Kunde den einen vom anderen unterscheiden?

Lebensmittelskandale gab es schon genug, und meistens hat sich einer gedacht, er wisse es besser oder das ginge grad noch ohne bemerkt zu werden.

Mir fallen da gleich genug ältere Landwirte und Privatpersonen (Familienmitglieder eingeschlossen) aus meiner ehemaligen Heimat im Burgenland ein, die regelmäßig nach Ungarn gefahren sind um dort in Österreich schon längst verbotene Spritzmittel zu kaufen und natürlich im Feld und Hausgarten zu verwenden. Das wurde beim Schimpfen auf die Obrigkeit bei jeder Gelegenheit stolz und laut erzählt.
 
Genau diejenigen, die machen was sie wollen, auch wenn es verboten ist, sind der Grund für noch mehr zukünftige Gesetze und Kontrollen. Überhaupt im Lebensmittelbereich kann nicht jeder selbst beurteilen, was noch geht, oder was besser nicht mehr gemacht werden sollte.

Es gibt sicher genug, die ausreichend vernünftig sind um zu wissen, welche Mittelchen ohne Zulassung weder Umwelt noch Kunden schaden. Aber was ist mit den anderen, die diese Vernunft nicht besitzen?

Hallo Manuel,
es ist noch gar nicht so lange her, da brauchte nicht jeder selbst beurteilen, was im Lebensmittelbereich noch geht oder was besser nicht mehr gemacht werden sollte !, sondern da wurde dem Imker in Österreich von der Imkerschaft selbst eine Broschüre "Varroa im Griff" zur Verfügung gestellt.
Die darin empfohlene AS und OS hatte keinerlei Zulassung. Waren die Verfasser ausreichend vernünftig, oder war ihnen die Gesundheit der Kunden völlig egal?

Erwähnenswert ist dies deshalb, weil diese Mittel jahrelang ohne Bedenken dem Imker empfohlen und von diesem eingesetzt wurden! Gesundheit hin oder her, keinerlei Skrupel!
Ist die bisher verwendete OS mit höherem Reinheitsgrad gesundheitlich bedenklicher als die zugelassene OS mit 11,4 % unsinnigen Beimischungen, welche keine varroatötende Wirkung haben?

Bemerkenswert und sehr zum Nachdenken, kaum gibt es ein Gesetz, ändert sich schlagartig die Einstellung der Imker und alles Vorherige wird verteufelt, schlecht gemacht, oder gar darauf verwiesen, dieses Zeug nie verwendet zu haben.
Ich habe sie verwendet!

Welche Mittel bei uns noch legal angewendet werden dürfen, aber in Österreich keine Zulassung haben, kann sich jeder aus dem Link im Arzneimittelregister selber ansehen. Auch Amitraz!
Soviel zur Vernunft.

Auch ich werde zu zugelassener OS wechseln um nicht die gesetzlichen Vorschriften zu übertreten.

Herr Resch von der Kurdrogerie strebt auch eine Zulassung der OS an. Diese ist aber noch nicht abgeschlossen.
Laut seinen telefonischen Angaben stehen dann zugelassenes OS Pulver sowie Tabletten zur Verfügung.

Manfred
 
Hallo Manfred!

Mir ging es hier nicht darum, jede Form der OS oder AS ohne Zulassung schlechter zu machen, als andere mit Zulassung. Ich persönlich wäre mir halt nicht sicher, dass JEDE technische AS oder OS (oder MS) genauso rein ist, wie diejenigen zur veterinärmedizinischen Verwendung. Da ich es nicht weiß, bin ich da lieber vorsichtiger, da es um Lebensmittel geht.

Bei zB AS zur Analyse werden die Grenzwerte zu - nicht mehr verhinderbaren - Beimengungen angegeben, und das sind ganz schön viele, auch wenn nur in sehr geringen Spuren. Hat aber jeder Hersteller von technischer AS denselben Anspruch an den Reinheitsgrad? Überhaupt wenn man diese sogar im großen Gebinde aus China oder sonstwo bestellen kann..? (Den Reinheitsgrad der AS erkennt man nicht daran, ob 75 %, 85 % oder 99 % draufsteht!)

Es ist sicher der richtige und wahrscheinlich der beste Weg, dass man bei uns hauptsächlich auf diese Säuren oder ätherische Öle setzt und nicht auf die schweren Geschütze und das war auch in der Vergangenheit besser, als Pestizide in den Bienenstock einzubringen, welche sich mit der Zeit anreichern.

Den Anstoß für mein Post gab eine Meldung: "Mach was Du willst!". So quasi wenns keiner sieht, kümmert's eh keinen. Das darf kein Aufruf in einem Forum sein, wo die ganze Imkerschaft bemüht sein sollte, Honig als qualitatives und hochwertiges, naturbelassenes Produkt aus dem Bienenstock zu positionieren. Manch Mitleser, der noch im Wankeln war, ob er sich etwas erlauben darf oder nicht, könnte und wird sich durch so eine Aussage bestätigt sehen und zur Verwendung irgendwelcher Substanzen verleitet werden. -> Die anderen machen ja auch einfach was sie wollen und preisen das öffentlich an. Oder was machst Du, wenn Deine Kundschaft hier mitliest und Dich am Marktstand plötzlich immer mehr Leute darauf hinweisen, dass die Imker ja auch einfach machen würden, was sie wollen?

Lebensmittelskandale gab/gibt es genug, also es ist schon bewiesen, dass sich einige nicht abhalten lassen!!

Rückstände in und Hygiene bei Lebensmitteln ist wichtiger als es jemals war. Ich will es auch nicht, wenn der Wurstverkäufer jedes Mal seinen Zeigefinger abschleckt, dass er das Wurstpapier besser greifen kann! Das war halt mal so, ist aber nicht mehr zeitgemäß.

Das hat alles nichts damit zu tun, dass ich so gesetzestreu bin und alles unreflektiert befolge, aber wir werden ALLE mehr kontrolliert und überwacht, wenn manche unterm Radar durchschlüpfen wollen. Die Pestizidlobby würde sich sicher freuen, zu veröffentlichen, dass manche Imker ein Putzmittel (-> Ameisensäure) auf Damenbinden oder was halt grad da ist in den Bienenstock bringen!!
 
Manuel, und du bist sicher das in den zugelassenen Mittel immer genau das drinnen ist was in der ursprünglichen Zulassung geprüft wurde......
 
wenn ich jede Menge wissenschaftliche Arbeiten/Analysen zu einer Behandlung hab die nicht zugelassen ist, aber laut Analysen keine Rückstände/Probleme aufzeigt, setze ich die ein, ob erlaubt oder nicht.

Produkte wie AMITRAZ etc. waren/sind ja auch zugelassen und dies, logisch mit wissenschaftlicher Unterstützung (man analysiert halt nur was man als Ergebnis sehen will).

Ist halt das alte Problem des Soldaten der nur Befehle ausführt.

Zur Reinheit der Säuren etc.: denke die Umwelt ist stärker verseucht als ein chemisches Produkt. Der Pollen/Nektar das Wasser, die Luft dürfte mehr Schadstoffe enthalten als eine industriell erstellte Substanz.

Was würdet ihr denn machen wenn Amitraz Pflicht würde und OS/AS verboten? Pois é...

Ich würde eher die Nichtbehandler, Varroa-Asche-Streuer, Kristallanbeter, Zuckerstreuer einsperren als OS/AS Nutzer als kriminell einzustufen.

Es gäbe auch eine ganz einfache Lösung: das Produkt analysieren lassen und wenn es rein ist auf eine Empfehungsliste geben.
Dieses alles verbieten und reglemtieren geht mir so auf den Nerv, das klappt ja auch so gut mit Drogen z.B., Alkohol und Zigaretten erlaubt aber "echte" Drogen nicht. Pois é...
 
Hallo liebe Imkergemeinde,
zu dem sehr überzogenen Preis von Api Bioxal fällt mir etwas ein:
Das letzte mal beim Augenarzt mit einer Entzündung meinte der Arzt das es besser und billiger ist wenn der Apotheker die Tropfen selber abmischt und verschrieb ein Rezept. "Frisch abgemischt wirken die Tropfen am besten" meinte er noch.
Ich frage mich wie schaut das rechtlich aus, darf der Tierarzt auch Oxalsäure aus der Apotheke verschreiben?
Bei einem Kilopreis von ~300€ bei Api Bioxal würde sich das wohl rechnen.
Bin schon neugierig auf eure Antworten
lg Manfred
 
Ich frage mich wie schaut das rechtlich aus, darf der Tierarzt auch Oxalsäure aus der Apotheke verschreiben?

Manfred,
das wird so wahrscheinlich nicht möglich sein. In Österreich haben wir lt. Arzneimittelregister zugelassene Oxalsäure, daher wird diese zu verwenden sein.
In der neuen "Varroa Broschüre" steht:

"Falls für eine erfolgreiche Therapie kein in Österreich zugelassenes Mittel geeignet ist (Behandlungsnotstand) kann über einen Tierarzt eine im EWR-Raum für Bienen zugelassene Arzneimittelspezialität nach den Bestimmungen des Arzneiwareneinfuhrgesetzes eingeführt und legal eingesetzt werden."

Dabei wurde bei der Schulung vom Vortragenden ausdücklich erwähnt, daß der Tierarzt die Behandlung vornehmen muß.
Es müssen alle Daten im Bestandsbuch eingetragen werden.

Ob die Behandlung tatsächlich vom Tierarzt durchgeführt wird, ist wieder etwas anderes.
Anzunehmen ist eher, daß der Tierarzt das Mittel besorgt, die Anwendung vom Imker durchzuführen ist, da sich nur wenige Tierärzte überhaupt für Bienen interessieren.

Warten wir vorerst noch die Zulassung der OS von der Kurdrogerie Resch ab.

Gruß
ebenfalls

Manfred
 
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