Varroabehandlung Zulassung Österreich

Ja schon, aber eben nur mit der AMO Varroxal das ist eben die Frechheit da hat wer ein glückliches Händchen gehabt

Und wir sollten jetzt noch dankbar dafür sein, warum hat kein Verband für die AS als solche einen Antrag gestellt

Aber in den Verbänden schlafen sie alle, oder sind am neuen Mittel schon verknüft, und verdienen sich eine goldene Nase
 
Haben wir jetzt eine Zulassung aber keinen Hersteller mehr?
Keine Angst, die hätten das eh nicht selber hergestellt, und ich könnte mir gut vorstellen das es eine gewollte gesteuerte Insolvenz ist, jetzt kann jemand das günstig erwerben, und die 100 000 sind sicher nicht bezahlt, oder in der Konkursmasse usw.
 
Hallo!

Ich setz mal ausnahmsweise einen Link zu einem deutschen Forum.
http://www.imkerforum.de/showthread.php?t=43457&page=6
In der USA wurde Oxalsäure zum Verdampfen und Träufeln zugelassen
Nun sind die Schweizer und Italiener nicht mehr so allein mit diesen Wirkstoff.

Liebe Funktionäre setzt Eure Netzwerke in Bewegung, und wenn Euch dies
gelingt gibt's von meiner Seite keine neuen Wünsche.

Grüße Sepp
 
Hallo!

Auf der Seite vom Alfransender steht folgender Text

Hinweis zum AMG (Arzneimittelgesetz)

Nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) §2 Abs. 2a sind Arzneimittel nur dann solche, wenn Sie vom Tierkörper aufgenommen werden und eine physiologische Wirkung haben (pharmakologisch, immunologisch, metabolisch).

Da aber bei der Verdampfung mit dem Oxamat der Stoff nicht von den Bienen aufgenommen wird und infolge dessen, die physiologische Funktion des Tierkörpers Biene in allen Entwicklungsstadien nicht beeinträchtig wird, ist eine Zulassung nach dem Arzneimittelgesetz AMG nicht nötig.

Die Anwendung ist rein kosmetisch (Bienenpflege) und dem Kosmetikrecht zuordenbar.



Schaut fast so aus, dass Oxalsäure in DE als Pflegemittel einzuordnen ist.


Im österreichischen Gesetzt gibt es dieses Schlupfloch aus meiner Sicht nicht.

§ 1. (1) „Arzneimittel“ sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die

1.zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder zur Linderung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten oder krankhafter Beschwerden bestimmt sind, oder

2.im oder am menschlichen oder tierischen Körper angewendet oder einem Menschen oder einem Tier verabreicht werden können, um entweder
a) die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen, oder
b)als Grundlage für eine medizinische Diagnose zu dienen.


https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010441

Oder lässt sich die Sache doch soweit dehnen, dass wir mit der Oxalsäureverdampfung einigermaßen
im grünen Bereich sind?

Gruß Sepp
 
Oder lässt sich die Sache doch soweit dehnen, dass wir mit der Oxalsäureverdampfung einigermaßen
im grünen Bereich sind?

Gruß Sepp

Dazu kann ich als WL mit einem klaren nein antworten

Gruß
Josef
 
Nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) §2 Abs. 2a


Es gibt §2 Abs. 2a AMG nicht.
Siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__2.html

Aber im §2 Abs. 1 steht:

Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen,

1. die zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten oder krankhafter Beschwerden bestimmt sind oder
2. die im oder am menschlichen oder tierischen Körper angewendet oder einem Menschen oder einem Tier verabreicht werden können, um entweder

a) die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder
b) eine medizinische Diagnose zu erstellen.


Entscheiden ist hier die Formulierung "im oder am" Körper. Also betrifft es wohl auch die Oxalsäure...


Nils
 
Hallo!

Es hätt mich ja gewundert, wenn es im deutschen Recht diese Lücke gegeben hätte.
Vielleicht find ich morgen Zeit für ein Telefonat, wär schon neugierig wie dieser
Paragraph von Hr. Alfranseder interprediert wird.

Schöne Grüße Sepp
 
Hallo!

Gestern hatte ich ein Telefongespräch mit Hr. Alfranseder.
Er sieht Oxalsäureverdampfen als Bienenpflege.

-im Gegensatz zum Träufeln wird Oxalsäuredampf von den Bienen nicht aufgenommen
-Oxalsäuredampf reagiert nicht mit der Stockfeuchtigkeit
-die Bienen putzen verstärkt und entfernen den Oxalsäuredampf aus dem Stock
-nach 10 Tagen ist die eingebrachte Menge aus dem Stock verschwunden

Und den Milben behagt der Dampf gar nicht.
Sie nehmen im Gegensatz zur Biene Oxalsäure über
die Haftlappen an ihren Füßen auf

Verdampfen kann man aus seiner Sicht solange der Honigraum
nicht aufgesetzt ist.

Bleibt nur die Frage, ob das alle so sehen.

Schöne Grüße Sepp
 
Hallo Sepp,

was hat denn der Erich zum o.g. Paragraphen gesagt?

Ich kenne Imker die vor dem HR nochmal schnell bedampfen - ich würds jedoch nicht machen. Wenns wettermässig sein muß dann evtl. noch Anfang Januar, aber dann muß Schluß sein mit Behandlungen. Bezüglich der Bienenverträglichkeit kann ich dem Erich jedoch zustimmen. Ich habe häufigst bedampft und nun Völker die so stark sind wie nie zuvor. (Naja, ist ja auch erst mein 4ter Frühling....).

Klaus (Palma) hat mal behauptet, mehrfaches bedampfen macht im Frühling schwächere Königinnen. Das kann ich dieses Jahr eindeutig widerlegen! Ich möchte sogar folgende These aufstellen: Mehrfaches bedampfen macht die Völker so milbenfrei daß sie gesund und vital sind - und somit die Schwarmstimmung gefördert wird! Weil es ihnen gut geht.

Vergleiche ich meine Völker mit den Ameisensäurebehandlern, dann frage ich mich ob ich nicht objektiv genug bin um das richtig einzuschätzen oder die Völker der anderen wirklich so mikrig sind...

Servus,

Nils
 
Hallo Nils!

Hr. Alfranseder sieht das Verdampfen unkritisch, da der Oxalsäuredampf wahrscheinlich nicht von der Biene aufgenommen wird.
Und Oxalsäure Partikel innerhalb einiger Wochen aus dem Stock verschwinden.

Ob dies unsere Gesetzteshütter auch so sehen bezweifle ich.

Wer weiß eigendlich wie es um die Zulassung von Oxalsäureverdampfen in Österreich steht?

Gruß Sepp
 
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