Tobee ist für Bio Imker ein zugelassenes Bienenpflegemittel

Re: Tobee ist für Bio Imker ein zugelassenes Bienenpflegemit

Unter www.tobee-organic.com solltest was finden.
Lieben Gruß Einstein
 
Re: Tobee ist für Bio Imker ein zugelassenes Bienenpflegemit

Servus Austriabert,

austriabert schrieb:
Fazit ich würde in eine Registrierung keine Verbesserung sehen.
Wenn Du Lebensmittel produzierst und in Verkehr setzt, musst Du Dich an bestimmte Gestze halten - das selbe gilt für Tierhaltung. Aus Gründen des Konsumenten- und Tierschutzes dürfen nicht beliebige Chemikalien zur Behandlung eingesetzt werden, sondern sie müssen vorher von einer unabhängigen Stelle geprüft , d.h. zugelassen werden.
Es ist daher keine Frage, ob irgendwer eine "Verbesserung" von tobee oder sonstwas sieht - in dem Moment, wo Du ein nicht zugelassenes Tierarzneimittel verwendest, verstößt Du gegen das Gesetz. Du erwartest als Konsument ja auch, dass der Schweinebauer nur gesetzeskonforme Futtermitteln einsetzt und zugelassene Arzneimittel - denn nur so hast Du die Garantie für sichere Lebensmittel.
Auch wir Imker würden und schön bedanken, wenn der Bauer von Nebenan die bei uns verbotenen Spritzmittel dann einfach unter dem Titel "Blütenpflegemittel" ausbringt...

Die Art und Weise in der Albert "Einstein" die Sache angeht, bereitet mir Kopfzerbrechen, nicht so sehr das Produkt an sich. Auch im Rahmen eines Zulassungsverfahrens könnten Feldstudien mit dem Produkt durchgeführt werden - auch unter Einbeziehung von Imkern hier im Forum. Nur wären das eben Vorarbeiten für eine reguläre Zulassung und würden unter professioneller Kontrolle und Auswertung der Ergebnisse stattfinden. Dann könnte man aus den Daten auch Aussagen ableiten die eine Zulassung rechtfertigen (oder auch nicht) - das was Albert "Einstein" bisher geliefert hat, ist dazu leider vollkommen unbrauchbar. Eine inhaltliche Diskussion der Wirksamkeit und Sicherheit von tobee in diesem Forum ist daher wenig relevant. Dass Essigsäure gegen Varroa wirkt, ist in der wissenschaftlichen Literatur dokumentiert. Sie wirkt nur schlechter als Oxalsäure und Ameisensäure. Dein Vorschlag mit dem Test gegen Placebo ist daher wenig zielführend, es müsste gegen OS und AS getestet werden.

austriabert schrieb:
nicht selten mußten wir die Wirkung des Placebos verschlechtern damit die Wirkung überhaupt beweisbar war. Im großen und ganzen konnte man schon froh sein, wenn nicht allzu viele daran gestorben sind. Ihr könnte euch meine Wertschätzung für solche
Verfahren vorstellen.
Wie Du selbst schreibst: Gauner gibt es überall. Die Tatsache, dass Bestimmungen umgangen werden und manipulierte Daten vorgelegt werden, stellt aber nicht den Sinn des Verfahrens in Frage, dass eine unabhängige Prüfung vor dem Inverkehrbringen vorschreibt. Diesen immer präziser werdenden Anforderungen verdanken wir es, dass Katastrophen wie der Kontergan-Skandal heute nicht mehr möglich sind. Und bei den Bienen ist uns das alles wurscht - da ist sich jeder Imker Experte genug?

austriabert schrieb:
weil das ist das eigentliche Problem und nicht sosehr die Milben auf den erwachsenen Bienen, die sind primär nur Überträger. Daher keine Rede von Arzneimittel.
Die Abgrenzungsfrage haben wir vor einigen Tagen diskutiert. Da besteht kein Zweifel an der Arzneimitteleigenschaft, es sind ja auch alle anderen Varroa-Bekämpfungsmittel als Arzneimittel zugelassen bzw. angemeldet.

lg,
Sebastian
 
Re: Tobee ist für Bio Imker ein zugelassenes Bienenpflegemit

Servud Albert,

einstein schrieb:
Deine Sicht der Chemie ist etwas anders als meine, die Ketten entstehen über die Wasserbrückenbindung, wennst viele einzelne Atome in Wasser löst, dann mußt um eines zu erhalten, zuerst das Wasser weghaben, da kann man dann die einzelnenMoleküle verdunsten, das vermeide ich durch die Acetate.
Das verstehe ich nicht wirklich. "Wasserbrückenbindung" kenne ich nicht - meinst Du "WasserSTOFFbrückenbindung"? Was haben die Acetate mit der angeblichen "langkettigkeit" von AS und Es zu tun? Welchen Einfluss haben Acetate auf Wasserstoffbrückenbindungen?

einstein schrieb:
Chemie studieren? (war übrigen auch dabei)
Du betreibst doch auch eine Imkerei - hast die studiert? (lach)
Nichts gegen selbsternannte Chemiker, aber bevor Du etwas postest sollte ein Blick ins Fachbuch schon drinnen sein.

lg,
Sebastian
 
Re: Tobee ist für Bio Imker ein zugelassenes Bienenpflegemit

Sebastian, bitte nicht böse sein, aber mit Dir über Chemie zu diskutieren ist nicht das Gelbe vom Ei, gibt dein Google Wissen zum Besten, aber ich möchte mich nicht mehr äußern, denn wennst Wasserbrückenbildung mit Wasserstoffbrückenbildung assoziierst, na dann gute Nacht!!
Gruß Einstein
 
Re: Tobee ist für Bio Imker ein zugelassenes Bienenpflegemit

Nun soll es genug mit den gegenseitigen Vorwürfen sein, wäre doch Schade müsste dieses Thema abermals geschlossen werden, dies würde uns ganz sicher nicht weiterbringen.

Zitat Sebastian

Wenn Du Lebensmittel produzierst und in Verkehr setzt, musst Du Dich an bestimmte Gestze halten - das selbe gilt für Tierhaltung. Aus Gründen des Konsumenten- und Tierschutzes dürfen nicht beliebige Chemikalien zur Behandlung eingesetzt werden, sondern sie müssen vorher von einer unabhängigen Stelle geprüft , d.h. zugelassen werden.

Genau dies wird von uns allen auf´s penibelste eingehalten, mehr als ein schriftliche Zustimmung von InfoXgen kann man nun nicht mehr bekommen! Wir Imker/innen müssen uns ganz einfach auf die staatlichen Kontrollstellen verlassen können.

Josef
 
Re: Tobee ist für Bio Imker ein zugelassenes Bienenpflegemit

einstein schrieb:
Thomas1!
Bitte nicht Schlüsse ziehen, wennst Chemie verstehen würdest, käme dier Frage nie hier an.
Bitte verwende es oder nicht! Aber bitte stelle keine Vermutungen an, die nicht stimmen, ich finde nicht, dass Du Dich hier bloßstellen mußt.

Stimmt von Chemie verstehe ich nichts, halte mich auch für einen einfältigen Menschen - die Idee kam mir deshalb:

"Nach max. 2 x Gebrauch Tücher in Wasser auswaschen und diese wässrige Lösung 3:1 mit klarem Wasser verdünnen und als Blumendünger verwenden - dies ist kein verspäteter Aprilscherz!!!!"

und

Link - Fa. Naturrein - Obst- und Gemüsedünger:
http://www.naturrein-bio.at/duenger/flu ... eseduenger .

Demütige Grüße

Thomas
 
Re: Tobee ist für Bio Imker ein zugelassenes Bienenpflegemit

Ich entschuldige mich, die Schlüsse die Du ziehst sind in die verkehrte Richtung. Die Verbindung zwischen beiden ist in etwa so, wie wenn man Birnen mal scheinträchtige Kühe am Hindukusch multiplizieren würde.
Gruß Albert
 
Re: Tobee ist für Bio Imker ein zugelassenes Bienenpflegemit

Lieber Sebastian,
natürlich müssen wir uns an Gesetze halten. Nachdem es als solches erlaubt ist, als was auch immer, verstoße ich gegen kein Gesetz, wenn ich Tobee zu den Bienen gebe und sollten danach beim Auszählen überraschend nur noch wenige Milben abfallen, verstoße ich gegen kein Gesetz , wenn ich keine weitere Varroa-Behandlung mache, ob es Dir gefällt oder nicht. Wir kommen hier in Bezug auf Gesetzes-Verstöße wohl eher in den Bereich der üblen Nachrede.

Übrigens, wenn der Bauer von nebenan ein zugelassenes "Pflegemittel" aufbringt, weil er glaubt, dass es gegen einen Käfer wirkt, werde ich wohl auch damit leben müssen.

Ich treffe mich mit Dir in dem Punkt, daß wenn man Lebensmittel produziert, man gar nicht vorsichtig genug sein kann. Nachdem ich und sichtlich auch einige andere hier was nicht richtig verstehen, wäre es sehr hilfreich, wenn Du uns hier eine kurze Aufstellung machen würdest, welche Prüfungen in Bezug auf Honig/Wachs bei einer Arzneimittelzulassung vorgeschrieben sind und wenn du ganz toll lieb bist, gleich im Vergleich zu einer Biozulassung. Ich hoffe, es macht Dir nicht zuviel aus, aber Du dürftest Dich von uns allen da am besten auskennen .
Danke im Voraus
Herbert
 
Re: Tobee ist für Bio Imker ein zugelassenes Bienenpflegemit

Oh Man, wenn mann als kleiner Anfänger alles über Tobee gelesen hat , dann qualmt einen die Birne

Jetzt erst mal meine wichtigste Frage: Ist es auch in Deutschland als Bienenflegemittel zugelassen??

Ich persönlich habe mir vorgenommen auch bei AS und OS Behandlungen, keine damit in Berührung gekommenen Waben mehr im Honigkreislauf
kommen zu lassen.
Soll bedeuten das MW, die im Frühjahr in die Bruträume kommen mit der Jahresfarbe gekennzeichnet werden, und nur sie evenduel auch in die Honigräume kommen.

Hier kann ich auch das Wachs trennen wenn ich das unbedingt will

Frage an unsere Bedenkenträgern: Habe ich etwas dabei nicht bedacht?????
 
Re: Tobee ist für Bio Imker ein zugelassenes Bienenpflegemit

Servus Harzer,

Harzer schrieb:
Jetzt erst mal meine wichtigste Frage: Ist es auch in Deutschland als Bienenflegemittel zugelassen??
Wohl kaum, denn in Österreich ist es auch nicht zugelassen. Ein Mittel, das zur Bekämpfung der Varroose verwendet werden soll, ist in jedem Fall als Tierarzneimittel anzusehen. Dazu sind in Deutschland und Österreich z.B. Ameisensäure und Oxalsäure zugelassen. Tobee nicht. Um diesen Umstand nicht sichtbar werden zu lassen, wird Tobee als "Bienenpflegemittel" vermarktet - ein besonders geistreicher "Trick". In die Positivliste für Biobetriebe ("infoXgen-Katalog") wurde es als "Bienenpflegemittel" aufgenommen, da es nur aus Substanzen besteht, die lt. BIO-Verordnung im Bio-Landbau auch ohne tierärztliche Verschreibung erlaubt sind. Das ersetzt aber keine Zulassung als Arzneimittel. Die Substanzen, die im Bio-Landbau ohne tierärztliche Verschreibung erlaubt sind, sind deswegen keineswegs vollkommen harmlos. Darunter finden sich Schwermetalle wie Kupfer oder auch einige handfeste Insektizide (Pyrethroide).

Harzer schrieb:
Ich persönlich habe mir vorgenommen auch bei AS und OS Behandlungen, keine damit in Berührung gekommenen Waben mehr im Honigkreislauf kommen zu lassen.
Das ist sicherlich keine schlechte Idee, obwohl Du keine Sorgen wegen Rückständen von AS und OS haben musst. Diese werden in großem zeitlichen Abstand zur Ernte eingesetzt, in Untersuchungen konnte gezeigt werden, dass die Rückstände zur Erntezeit nicht vom natürlichen AS/OS-Gehalt des Honigs bzw. Wachses abweichen. Wichtig bei Deinem System ist sicherlich, dass keine alten Waben im Brutraum über Jahre zurückbleiben, weil Du immer die jüngsten in den Honigraum beförderst. Rascher Wabenumtrieb ist ein wichtiges Schlüsselelement zur Krankheitsprävention!

lg,
Sebastian
 
Re: Tobee ist für Bio Imker ein zugelassenes Bienenpflegemit

Harzer schrieb:
Frage an unsere Bedenkenträgern: Habe ich etwas dabei nicht bedacht?????

Nein, hast an alles gedacht und ist vollkommen richtig, Rähmchen die heuer blau markiert sind, haben im kommenden Jahr nichts mehr ibn den Völkern verloren, guck Dir einmal mein Foto auf Seite 2 an. 2011 ist die Farbe weiß, da dieser Stempel nicht ersichtlich wäre, werden die Rähmchen eben schwarz markiert.

Ach ja, Du hast mit dem ersten Satz schon recht, Tobee ist ein Tohubawohu sondergleichen und auch mir qualmt schon die Birne. :roll:

Josef
 
Re: Tobee ist für Bio Imker ein zugelassenes Bienenpflegemit

Josef, das Foto habe ich gesehen ......daher auch mein Wunsch nach zeichnen der Rähmchen


Sebastian, 85% AS ist in Deutschland auch verboten, obwohl jeder weiß das sie besser ist als 65%tige
nur weil keiner das Geld für die Zulassung ausgeben will

Ich finde Tobee sehr interessant und wollte wissen ob es als Bienenflegemittel in Deutschland erlaubt ist
 
Re: Tobee ist für Bio Imker ein zugelassenes Bienenpflegemit

Servus Herbert,

austriabert schrieb:
natürlich müssen wir uns an Gesetze halten. Nachdem es als solches erlaubt ist, als was auch immer, verstoße ich gegen kein Gesetz, wenn ich Tobee zu den Bienen gebe
Das ist eben der Punkt, in dem viele irren: es ist nicht erlaubt. Als "Pflegemittel" vielleicht - aber das ist es nicht. Auf der Packung steht keine einzige Pflegewirkung ("strafft die Flügel", "macht das Haar geschmeidig") drauf und selbst der "Einstein" kann keine nennen. Dafür wird behauptet, es wirkt gegen Varroose und dazu gibt es auch Gebrauchsanweisungen. Daher ist es ganz klar ein Arzneimittel - ohne Zulassung. Das ist im Lebensmittelbereich kein Kavaliersdelikt mehr. Du kannst auch kein Cannabiol in Verkehr bringen, bloss weil Du es als "Duftlampenöl" deklarierst!

austriabert schrieb:
Ich treffe mich mit Dir in dem Punkt, daß wenn man Lebensmittel produziert, man gar nicht vorsichtig genug sein kann. Nachdem ich und sichtlich auch einige andere hier was nicht richtig verstehen, wäre es sehr hilfreich, wenn Du uns hier eine kurze Aufstellung machen würdest, welche Prüfungen in Bezug auf Honig/Wachs bei einer Arzneimittelzulassung vorgeschrieben sind und wenn du ganz toll lieb bist, gleich im Vergleich zu einer Biozulassung.
Gerne.
Für jeden Wirk- und Hilfsstoff, der in einem Arzneimittel für lebensmittelliefernde Tiere enthalten ist, gibt es einen sogenannten "MRL"-Wert. Diese Abkürzung steht für "Maximum residue level" und bezeichnet diejenige Konzentration im Lebensmittel, die vollkommen unbedenklich ist. Dieser Wert kommt so zustande, dass im Langzeit-Tierversuch ermittelt wird, welche Menge des Stoffes ein Tier jeden Tag zu sich nehmen kann, ohne dass es dabei zu irgendwelchen negativen Effekten kommt. Dieser Wert wird durch einen Sicherheitsfaktor (Ratten vertragen möglicher Weise mehr als Menschen) von idR 100 dividiert und man erhält den "ADI", den "Acceptable daily intake", also die Menge, die vom Mensch gefahrlos täglich aufgenommen werden kann. Dann schaut man sich an, wieviel vom betreffenden Lebensmittel von einem eifrigen Esser täglich verzehrt wird (Honig: 20g) und errechnet so die Konzentration im Lebensmittel, die nicht überschritten werden darf, um den ADI nicht zu erreichen. Diese Konzentration ist nun der "MRL-Wert", er wird für jeden Stoff und jedes Lebensmittel in einer Verordnung der EU publiziert und ist damit in allen EU-Ländern verbindlich. Stoffe, für die kein MRL-Wert festgelegt ist, dürfen lebensmittelliefernden Tieren nicht verabreicht werden.

Ziel der Prüfung auf Rückstände im Rahmen der Arzneimittelzulassung ist die Festsetzung einer Wartezeit, also der Zeit, die von der letzten Verabreichung der Arzneimittels verstreichen muss, bis die Rückstände des Arzneimittels im Lebensmittel wieder unterhalb des "MRL"-Wertes liegen. Dazu wird das Arzneimittel einer Gruppe von Tieren verabreicht und zu wenigstens 3 Zeitpunkten Lebensmittel von diesen Tieren gewonnen und auf Rückstände untersucht. Auf Basis der erhaltenen Werte lässt sich der Zeitpunkt berechnen, an dem der MRL sicher unterschritten wird, idR kommt dann noch ein Sicherheitsszuchlag dazu. Als Ergebnis erhalten wir die Wartezeit.

Honig ist hier wieder ein Sonderfall, da er anders als etwa Fleisch keinen eigenen echten Stoffwechsel hat, keine Pharmakokinetik eines Wirkstoffabbaus. Daher muss man bei Stoffen, die im Honig stabil sein können, von einer "0-Tage-Wartezeit" ausgehen, d.h. es dürfen zu keinem Zeitpunkt der Behandlung Rückstände oberhalb des MRL auftreten. Dieses Problem wird idR so gelöst, dass die Verabreichung der Arzneimittel nur bis maximal 2 Wochen vor dem Nektarfluss erlaubt ist, so dass der Honigeintrag erst beginnt, wenn die Behandlung schon ausreichend lange vorbei ist. Eine Behandlung während der Sammelperiode führt zwangsläufig dazu, dass Arzneimittelrückstände im Honig landen - was aber kein Problem sein muss, solange die Rückstände den MRL nicht überschreiten.

Diese Unterlagen werden der Zulassungsbehörde vorgelegt, diese prüft, ob bei den Untersuchungen alle relevanten Detailvorschriften (Validierung der analytischen Methode, Tierzahlen, Versuchsaufbau, GLP (Good-Laboratory-Practice) Zertifizierung der prüfenden Stelle,...) eingehalten wurden und die Ergebnisse die Festlegung der beantragen Wartezeit zulassen. Ggf. werden weitere Daten vom Zulassungswerber eingefordert.

Die Biozulassung in diesem Sinn gibt es gar nicht. Es gibt eine EU-Bio-Verordnung, in der die Stoffe gelistet sind, die im Bio-Landbau ohne Verschreibung durch einen Tierarzt eingesetzt werden dürfen. Mit Tierarzt-Rezept dürfen auch im Bio-Landbau (beinahe) alle Arzneimittel eingesetzt werden. Die Bio-Verordnung enthält aber nur die Stoffe und nicht die Bezeichnung der Produkte unter deren Namen diese Stoffe vermarktet werden. Zur Arbeitserleichterung der Bio-Bauern sowie der Kontrollstellen hat der österreichische Privatverein "infoXgen" einen Katalog herausgegeben, in dem die Produkte aufgelistet sind. Firmen können nun bei infoXgen beantragen, dass ihr Produkt in diese Liste aufgenommen wird. Dazu prüft infoXgen, ob die Inhaltsstoffe des Produkts lt. Bio-Verordnung im Bio-Landbau erlaubt sind. Sie prüfen nicht, ob eine anderweitige notwenige Zulassung vorliegt oder ob das Produkt "wirksam" ist. Daher ist "tobee" auch als "Bienenpflegemittel" im Bio-Katalog zu finden, während Ameisen- und Oxalsäure unter der Rubrik "Varroabekämpfung" stehen. infoXgen ist aber ein Privat-Verein und keine staatliche Behörde wie dies in der Arzneimittelzulassung der Fall ist. Eine Listung im Bio-Katalog hat daher bestenfalls für die Bio-Kontrollstelle verbindlichen Charakter, für den Amtszierarzt, der die Arzneimittelgebarung kontrolliert, jedoch überhaupt nicht. Der interessiert sich für Zulassung, Rezeptpflicht, Abgabebeschränkungen, Wartezeiten udgl.

Falls noch Fragen zu weiteren Details bestehen: nur her damit.

lg,
Sebastian
 
Re: Tobee ist für Bio Imker ein zugelassenes Bienenpflegemit

Es ist schon beachtenswert, wie Du gegen ToBee wetterst, aber bedenke "allein der Rufer verhallt ungehört in der Wüste", dies geflügelte Wort kennst Du, nehm´ich mal an.
Du schriebest, dass ich keine Pflegewirkung ausgelistet habe.
Bitte an Dich, mal zu lesen: Die konstante Abgabe der Säuremoleküle an die Umgebungsluft ermöglicht für die Bienen eine störungsfreie gewohnte Stocktätigkeit, die Atmungsorgane werden nicht außertourlich belastet.
Das alleine sagt schon aus, dass im Gegensatz zur AS die Tracheen nicht so in Mitleidenschaft gezogen werden wie bei AS, es wird auch die Körperhülle nicht angegriffen, wie bei OS.
Was man auch mal sagen muß: Essigsäure hat eine E -Nummer (E260), dies bedeutet, dass man ES in Speisen mit einer bestimmten Konzentration einmischen kann, ohne Bedenken, ohne befürchten zu müssen, die Speise ungeniessbar zu machen.
Dies gilt nicht für Ameisensäure, dies gilt nicht für Oxalsäure.
Ameisensäure gilt als eine entzündliche Flüssigkeit. Oberhalb des Flammpunktes können sich entzündliche Dampf-Luft-Gemische bilden. Die Verbindung hat einen Flammpunkt bei 45 °C.
Was noch zu sagen wäre, ich habe mal angefragt, man kann ES nicht so einfach als Medikament zulassen, denn bei der Erstellung bzw. Aufnahme der einzelnen Produkte (grandfather rights) hat man schlicht und einfach die ES vergessen.
Dass AS nicht ungefährlich ist, kann sich jeder denken.
Die "Bienenwerkstatt" hat es ja so treffend beschrieben, dass dem Heinz die Temperaturen zu hoch sind!
Gruß Einstein
 
Re: Tobee ist für Bio Imker ein zugelassenes Bienenpflegemit

Servus lieber Sebastian

Zuerst vielen Dank für deine ausführliche Erläuterung.
Wie nicht anders zu erwarten habe ich da ein paar Anmerkungen.

1) Wie der Erzeuger sein Produkt aus lobt und wie und ob ich das Produkt einsetze sind zwei verschieden Rechttitel . Sprich, sollte der Hersteller Ungenauigkeiten bei der Auslobung gemacht haben, würde nicht automatisch der Anwender ins Unrecht gesetzt werden.

2) Ein Produkt wird nicht durch die Auslobung oder Anwendungsempfehlung zu einem Arzneimittel sondern durch die Inhaltsstoffe ( so sieht es das Gesetz vor). Auch eine fehlende Pflegewirkung würde es nicht automatisch zum Arzneimittel machen.

3) Du verzeihst ich bin kein Jurist und daher ist es für mich sehr viel leichter gewesen die deutschen Gesetzestexte ausfindig zu machen ( ich gehe davon aus das es in Österreich ähnlich ist):

Arzneimittel sind nicht :
4.Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, äußerlich am Tier zur Reinigung oder Pflege oder zur Beeinflussung des Aussehens oder des Körpergeruchs angewendet zu werden, soweit ihnen keine Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen zugesetzt sind, die vom Verkehr außerhalb der Apotheke ausgeschlossen sind,

Ein Urteil des Deutschen Verwaltungsgerichtshof betont auch noch das es unwichtig ist :
Ob es darüber hinaus auch zur Entzündungshemmung, Hyperämisierung und Anästhesierung verwendet werde und die Voraussetzungen von § 2 Abs. 1 Nr. 1 AMG erfülle, könne offenbleiben

§ 2 Abs. 1 Nr. 1 :
(1)Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen,
1.die zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten oder krankhafter Beschwerden bestimmt sind oder

Eines aus dem Grundsatzurteil darf ich noch zitieren:
...Es habe verkannt, dass im Lichte der europäischen Gesetzgebung Arzneimittel nur sein könne, was einen pathologischen Zustand beeinflussen könne. Für das nationale Recht ergebe sich dies aus § 2 Abs. 3 Nr. 4 AMG. Zu Unrecht habe das Berufungsgericht unterstellt, dass eine Verbrauchervorstellung aus einem Produkt ein Arzneimittel machen könne, ...

Ich hoffe damit das Thema Arzneimittel hinreichend geklärt zu haben?

Servus Herbert

Ps.: Du beschreibst im übrigen die Zulassung eines neuen Wirkstoffes und nicht die Zulassung einer neuen Darreichungsform und ich glaube nicht, dass Einstein einen neuen Wirkstoff synthetisiert hat,oder?
 
Re: Tobee ist für Bio Imker ein zugelassenes Bienenpflegemit

Genau so ist es, denn die ES ist ja auch seit längerem bekannt.
Sebastian, bald mußt Dein Kartenhaus ordentlich stützen, damit es nicht zusammenfällt!
Aber hoffen wir, dass Du noch recht lange Deinen "Senf" dazugeben mögest, denn Diskusionsgrundlagen müssen erhalten bleiben.
Was auch zu erwähnen ist, dass wir das Pflegemittel ToBee natürlich in Deutschland verkaufen dürfen und nicht wie Danys Bienenwohl aus den Imkerläden verbannt wurden!
Der Grund, auch in der BRD darf man Pflegemittel verkaufen, man darf wie in Österreich keinen Verweis anbringen, der auf eine Wirkung wie ein Arzneimittel hindeuten könnte.
Daher haben wir auf den ToBee Produkten das Wort Varroa "vergessen".
Gruß Einstein
 
Re: Tobee ist für Bio Imker ein zugelassenes Bienenpflegemit

nachtrag in Österreich ist das im Arzneimittelgesetz - AMG1 §1 punkt 8 geregelt:
(3)2) Keine Arzneimittel sind:
8. Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die ausschließlich prophylaktischen Zwecken dienen, um Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren, zu beseitigen oder unschädlich zu machen, sofern ihre Anwendung und Wirkung auf die gesunde Haut und deren Anhangsgebilde beschränkt sind und sofern sie nicht zur Anwendung am Patienten vor operativen oder anderen medizinischen Eingriffen, die eine Desinfektion der Haut voraussetzen, bestimmt sind
servus Herbert
 
Re: Tobee ist für Bio Imker ein zugelassenes Bienenpflegemit

austriabert schrieb:
nachtrag in Österreich ist das im Arzneimittelgesetz - AMG1 §1 punkt 8 geregelt:
(3)2) Keine Arzneimittel sind:
8. Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die ausschließlich prophylaktischen Zwecken dienen, um Krankheitserreger, Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren, zu beseitigen oder unschädlich zu machen, sofern ihre Anwendung und Wirkung auf die gesunde Haut und deren Anhangsgebilde beschränkt sind und sofern sie nicht zur Anwendung am Patienten vor operativen oder anderen medizinischen Eingriffen, die eine Desinfektion der Haut voraussetzen, bestimmt sind
servus Herbert
Danke Herbert!
Ich habe noch was über Stoffe gefunden!!
10. Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung an Tieren bestimmt sind und

a) zur Reinigung, Pflege, Vermittlung bestimmter Geruchseindrücke beim Tier, zur Beeinflussung des Aussehens oder zum Schutz der Haut dienen und

b) keine Stoffe enthalten, die nach lebensmittelrechtlichen Bestimmungen in kosmetischen Mitteln nicht enthalten sein dürfen, und....

Ab jetzt in Kenntis der Gesetzeslage müssten sich alle bei weiteren postings die Formulierungen - was nun ToBee ist, überlegen!
Dies als Ratschlag, denn ab jetzt ist klar, was wir nicht sind: ein Arzneimittel! Und wir tätigen auch keine Scheinformulierungen!!!
Ich sehe jetzt die Zulasssungskriterien etwas anders, wesentlich leichter!!!!!!
Gruß Einstein
 
Re: Tobee ist für Bio Imker ein zugelassenes Bienenpflegemit

Hallo,

irgendetwas läuft hier nach meiner Logik falsch.

Nicht Sebastian muß auf die gesetzliche Lage hinweisen und den Zulassungsprozess erläutern, sondern Einstein muß die Wirksamkeit und die Rückstandsfreiheit seines Produktes beweisen. Dies macht er meines Erachtens nur sehr halbherzig, wer sich schon die Mühe macht ein Produkt zu entwickeln, kann auch den letzten Schritt der legalen Zulassung gehen.

Ihr könnt ja eine Sammelaktion machen, für die Zulassung als Varroabekämpfungsmittel und keiner kann sich dann an irgendwas stossen.

Im übrigen stehen auch andere Varroabekämpfungsmitteln in den Startlöchern (z.b. http://www.miteaway.com) und beantragen die legale Zulassung für Europa.

Gruß
Astacus
 
Re: Tobee ist für Bio Imker ein zugelassenes Bienenpflegemit

Wenn schon BASF dahinter steht und Du formic acid übersetzt, was kommt raus - richtig- Ameisensäure.
Mann, sind die aber schnell!!!!
Jedwede Diskusion ist damit überflüssig geworden, schade eigentlich, denn ich hätte so gerne noch......
Habe Ihr auch das Erdbeben gehört, als die Kartenhäuser eingestürzt sind???
Jetzt kann ich mir aber das Lachen nicht mehr verkneifen!!! Ich könnte heulen vor Vergnügen (mach es ja gerade).!
Gruß (der überaus amüsierte) Einstein
 
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