Spritzmittel - es geht wieder los....

Ich bin nun soweit das ich überlege ob man vom Raps abwandert. Nur Alternativen müßte man eben haben.

Das Problem hierzu, in diesen drei Wochen ab Mitte April bis etwa 5. Juni gibt es leider keine wirklich guten Alternativen, Löwenzahn ginge zwar, aber wo gibt es schon dermaßen große Felder um als gute Tracht herhalten zu können?

Josef
 
Paul hat recht, ist Wintergerste. Die wird gelb (mal früher mal später) und wird nach der ersten Düngergabe wieder grün.
Zu dem Thema mit dem Pflug. Ja, pfluglose Bewirtschaftung provoziert nahezu einen Glyphosat Einsatz, da die Ungräser/Unkräuter nicht nach unten gedreht werden. Vorteil ist jedoch das damit Erosion vermindert wird und auch die Bodenstruktur (Pflug macht eine Pflugsohle die die Wasserdurchdringung nach unten stoppen kann) geschont wird. Auch will der Regenwurm von der Oberfläche fressen. Er kann das eingepflügte nur schwer oder gar nicht verwerten. Man sieht an diesem kurzen Beispiel wie das eine mit dem anderen zusammenhängt aber beides positive Effekte hat. Es ist leider nicht so einfach nur zu sagen das muss alles weg.

Was mich an dieser öffentlichen "Besserwisserei" in den Medien stört haben mir diese Bilder (und ich will dich nicht persönlich angreifen) wieder mal bestätigt. Leider reden Menschen (und nicht nur in Bezug auf Landwirtschaft) auch mit voller Überzeugung mit bei vollkommener Unwissenheit. Lieber zuerst mal informieren bevor man Falsche Sachen in die Welt setzt.

Gruß
Thomas
 
Das Problem der pfluglosen Feldbestellung ist, dass speziell Wurzelunkräuter (Ampfer, Quecke, Distel,...) sich stark vermehren und dagegen wird meist Glyphosat eingesetzt, weil es die einfachste Methode ist die Felder wieder sauber zu bekommen.
Würde man nur noch pflügen, würde man mit Erosion Probleme bekommen. Ein gesunder Wechsel zur richtigen Zeit wäre das optimale.
Dazu braucht man aber eine Fruchtfolge und die ist bei den heutigen Preisen schwer machbar.
Raps ist jene Pflanze mit dem größten Dünger und Pflanzenschutzaufwand. Die Unkrautbekämpfung ist dabei das Wenigste.
 
Danke Thomas und Paul,

Paul hat recht, ist Wintergerste. Die wird gelb (mal früher mal später) und wird nach der ersten Düngergabe wieder grün.

nichts wäre mir lieber als daß die auffällige Gelbfärbung "normal" wäre. Merkwürdig ist es jedoch daß dies von heute auf Morgen zu geschehen scheint?
Bei einem Fleck fahre ich täglich vorbei und habe heute nochmal fotografiert was da so wächst. Am Rand ist die Gelbfärbung nicht so ausgeprägt - ich wollte aber nicht tiefer in das Feld stapfen. Nicht daß der Bauer mit der Mistgabel daher gerannt kommt ;)

Ist das Wintergerste? Ich bin da ziemlicher Laie :) Für mich ist das Gras, welches für Silage angebaut wurde.....
F_WintergersteOderGras.jpg
F_WintergersteOderGras2.jpg

Servus,

Nils
 
Dürfte sich um Wintergerste handeln.
Kannst du selber bestimmen.
P1640151.JPG_A.jpg

Wenn sich am Blattanfang an der Rückseite des Halmes 2 Krallen überkreuzen, dann ist es Gerste.
 
Reiß einfach was aus, dann findest auch meist noch das Korn und kannst sehen was es ist. Aber Paul hat das schön erklärt wie es zu unterschieden ist.
Ich steh oft auf einem fremden Feld. Das da wer mit der Mistgabel kommt ist sehr unwahrscheinlich. Wenn dann kommt er auf ein Gespräch was zwischen Landwirt und Imker meist sehr positiv abläuft.
Die Gerste ist aufgrund der kühlen Nächte und wärmeren Tage gelb geworden.

Thomas
 
Hallo,

was mich grade wundert, ist das der Raps so rötlich wirkt. Bis vor 2 Wochen waren die Pflanzen saftig grün und schon Knöchel hoch. Jetzt liegt alles platt da und sieht ziemlich rot-braun aus.

Mfg Malte Niemeyer
 
Das liegt daran das es Sonnenschein gibt aber es noch relativ kalt ist. Daher klappt nicht jeder Schritt der Photosynthese gleich schnell. Es entsteht ein Zwischenstoff der diese Färbung verursacht. Wenn du in den Bestand reingehst und Blätter die beschattet sind anschaust werden die grün sein. Wenns wärmer wird ist diese Färbung wieder weg.
Thomas
 
Ich steh oft auf einem fremden Feld. Das da wer mit der Mistgabel kommt ist sehr unwahrscheinlich.

Da hast Du aber bis jetzt Glück gehabt! In Deutschland gibt es in manchen Gemeinden zu bestimmten Zeiten ein Betretungsverbot für landwirtschaftliche Flächen mit Feldfrüchten. In Österreich wollten das die Landwirte auch einmal durchsetzen und manche glauben sogar, dass es sowas wirklich gibt. Oder zumindest, dass sie das Passanten reindrücken können.

Habe einen Stand am Rande des Tullnerfeldes und deswegen gehe ich jedes Jahr regelmäßig die Felder ab. Ich gehe sowieso meist nur auf den Wegen, aber manchmal auch zwischen Feldern oder durch Felder in der Fahrspur, da ich sehr bedacht bin, keinen Schaden anzurichten. Es passierte dabei nicht erst einmal, dass ein Auto hergefahren ist, und mir ein Landwirt unfreundlich das Begehen des Feldes verbieten wollte! Einer hat sogar wortwörtlich gemeint, es gebe ein Betretungsverbot auf allen Flächen in Ö. Erst als ich ihm freundlich erklärte, dass ich beruflich damit zu tun hätte, und dass das nicht stimme, grinste er und murmelte irgendwas von "Pflanzen niedertreten" daher. Wenn ich erkläre, dass mir der Bienenstand da oben gehört, und warum ich da 'herumschnüffel' kommt meist ein nettes Gespräch raus.

Als ich beruflich in Ö viel auf landwirtschaftlichen Flächen unterwegs war, allerdings hauptsächlich auf Wiesen, Weiden, Streuobstflächen und Forstflächen, bekam ich viele negative Reaktionen von den Landwirten. Nicht nur einmal schrien sie mir entgegen: "Geh owa vom Fuada!!" Ich war immer sehr freundlich und bedacht, die Situation zu erklären (musste ich ja), auch dass ich in meiner Funktion aufgrund des Naturschutzgesetzes das Recht hätte, besagte Flächen zu betreten.
Einige sprachen trotzdem ein direktes Betretungsverbot mir gegenüber aus, was aber rechtliche Konsequenzen für die Grundstückseigentümer nach sich ziehen kann.
Ich verließ die Flächen dann natürlich.

Unterm Strich kann ich sagen, je größer der Grundbesitz und somit der (geglaubte) Einfluss im Dorf, desto unfreundlicher und abweisender sind die Landwirte bei Betretung ihrer Felder/Nutzflächen. Alle Arbeitskollegen können von gleichen/ähnlichen Erfahrungen berichten. Wir wurden im Vorfeld sogar darauf aufmerksam gemacht, dass sowas regelmäßig vorkommen würde.
 
Danke, da hab ich was gelernt. Steht tatsächlich im bayr. Naturschutzgesetz.

Gruß
Thomas
 
Natürlich gibt es außerhalb des Waldes kein Recht diese Grundstücke zu betreten. Staatsorgane ausgenommen.
Sonst dürfte man ja auch in jeden Hausgarten laufen. Ist Privatbesitz und sollte auch so behandelt werden.
Im Wald sieht es anders aus, da hat man das Recht dazu.
 
Wie kommst du auf die Idee dass man in Österreich Wiesen etc. also "fremden" Grund und Boden betreten dürfte?!?

Lies mal dazu die Broschüre von den Naturfreunden. Du unterliegst hier einem gewaltigen Irrtum.

http://www.naturfreunde.at/files/upl...ere_OK_WEB.pdf
https://www.alpenverein.at/portal_wA...2_07/Weber.pdf

Ich habe die Broschüren jetzt gelesen, auch die Stellen gefunden, auf welche Du Bezug nimmst, auch habe ich jetzt einige Zeit auf www.ris.bka.gv.at nachgelesen, ob etwas von einem dezidierten Verbot steht, konnte das auf die Schnelle aber in keinem Gesetz finden.

Uns wurde das so vermittelt, dass es kein generelles allgemeingültiges Betretungsverbot gebe. Wenn aber kenntlich gemacht sei, dass der Eigentümer das Betreten nicht wünsche - zB durch einen Zaun oder eine einfache Abgrenzung, oder durch ein Schild mit entsprechendem Wortlaut - dann dürfe man die Fläche nicht betreten.

Also man hat auf wenigen Flächen das ausgesprochene Recht darauf, diese zu betreten, auch wenn der Eigentümer das gerne untersagen würde, zB Wald, Forst, Wege, Ödland, ..

Vielleicht findet ja noch wer die aktuellen Gesetzestexte..
 
Es braucht nirgends ein Verbot gesetzlich beschlossen werden, denn Privateigentum bleibt Privateigentum. Und dieses absolute Recht kennzeichnet sich nun einmal dadurch aus dass man andere jederzeit von dessen Gebrauch ausschließen kann. Vielmehr braucht es Gesetze die anderen als dem Eigentümer eine Nutzung erlauben. Es braucht also keine Verbote, sondern eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung.

Folgendes gilt für Österreich, in anderen EU Ländern ist es oft anders. In anderen EU Ländern gibt es vielfach Allmende Rechte = Jedermannsrechte. Bei uns ist das sehr eingeschränkt bis nicht existent, zumindest außerhalb vom Wald. Auf der anderen Seite macht diese Fläche Wald immerhin fast genau die Hälfte Österreichs aus ...

Die gesetzliche Ermächtigung steht für den Wald im § 33 Forstgesetz. Mögliche Einschränkungen in § 34f Forstgesetz.
Selbst private Straßen und Wege dürfen nicht ohne weiteres betreten oder anderweitig benutzt werden.
§ 25 Vorarlberger Straßengesetz: Wege dürfen in Vorarlberg so gut wie überall betreten werden. Nur die Wege, nicht die Wiesen und Felder!
§ 5 Gesetz über die Wegefreiheit im Bergland in Salzburg: demnach dürfen in Salzburg Wege auf Weiden betreten werden.

Ansonsten: "Privat"eigentum ist zu respektieren und die Erlaubnis des Eigentümers einzuholen.

Aber ein paar Ausnahmen gibt es, zB. wichtig für Imker der § 384 ABGB. Durch diesen § bleibt ein abgegangener Schwarm 2 Tage lang das Eigentum des Imkers dem er entfleucht ist. Während dieser 2 Tage darf dieser Imker fremden Grund und Boden betreten um sich sein Eigentum zurückzuholen.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument....sSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=
 
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