Erster Erfahrungsbericht bezw. Warnhinweis im Rundschreiben des Bienenisntituts Celle
Wir hatten in unserem Infobrief vom 24.06.2014 unsere Bedenken vor einem unkritischen
Einsatz dieses neu zugelassenen Varroazides geäußert und vor einem „einfach drauf los“
gewarnt. In der Zwischenzeit gibt es aus verschiedenen Regionen in Deutschland
Problemmeldungen bei der Anwendung von MAQS® bis hin zu ganzen Völkerverlusten,
deren Ursache noch nicht geklärt werden konnte.
Sollten Sie eventuell nach wie vor MAQS® (Mite Away Quick Strips) einsetzen wollen, dann
sollten Sie als wichtige Vorsichtsmaßnahme darauf achten, dass zwischen dem Gelstreifen
und vorhandener Brut ausreichend Abstand (Futterkranz) besteht, um Brutschäden zu
vermeiden. Von daher sollte die Streifen nicht zwischen zwei Bruträume eingelegt werden.
Zudem müssen Sie das „Kleingedruckte“ bedenken, denn bei der Anleitung zum Öffnen der
MAQS® Streifen steht klar und deutlich, dass keinesfalls die Papierumhüllung des Streifens
entfernt werden darf. Das hat in konkreten Einzelfällen zu sofortigen Völkerverlusten
während der MAQS® Streifen-Applikation geführt. Zudem muss während des Einsatzes der
MAQS® Streifen das Flugloch weit geöffnet sein. In Hinterbehandlungsbeuten, bei denen
bautechnisch keine weite Fluglochöffnung möglich ist, verbietet sich von daher der Einsatz
der Streifen.ut
Christian