Wenn es darum geht, kann man alles was dort steht, in Frage stellen. Ich glaube wir habe in De einfach zu viele Bedenkenträger. Jeder möchte sich einfach nur an Gesetz und Ordnung halten🫢. Es steht z.B. nirgends das nachgewiesen werden muss, das ich jenen oder welchen Verdampfer nutze. Ich muss ja auch nicht die Wirksamkeit der Behandlung nachweisen. Es gibt auch keine Bindung des Produkts an ein Gerät. Das gibt es nirgends. Der Hersteller empfiehlt die eigenen Geräte und könnte da auch Haftbar für gemacht werden, wenn bei der Anwendung was schiefgeht. Natürlich würde es den Hersteller freuen wenn nur der Varrox oder Varrox Eddy genutzt werden würde
Was wäre denn z.B. wenn der Hersteller ein neues Gerät auf den Markt bringen würde, müsste er dann nicht den Prozess der Zulassung wieder durchlaufen? Das will keiner und wäre auch nicht Zielführend.

Gruss martin
 
Martin,

wenn man die Zulassung genau liest, steht darin "mit geeignetem Gerät". Das bedeutet, dass bisher nur das Gerät aus Andermatt im Zulassungsverfahren getestet wurde und kein anderes. Das heißt, es besteht die Möglichkeit, dass weitere Geräte getestet werden müssen, um die Zulassung zu erhalten. Des Weiteren steht dort "Anwendung in der brutfreien Zeit". Das bedeutet, dass es außerhalb der brutfreien Zeit nicht angewendet werden darf. Somit bringt die Zulassung nicht viel, da es andere Mittel gibt, die ähnliche Behandlungserfolge erzielen. Oxalsäure wirkt relativ schlecht während der Brutzeit und erfordert eine 6-7 malige Blockbehandlung im Abstand von 3-4 Tagen, um eine ordentliche Endmilbung zu erreichen. Andernfalls wird keine angemessene Milbenbekämpfung erzielt. Die Frage ist, ob die Imkerschaft in der Lage sein wird, inklusive Milbenbefallskontrolle, was in diesem Fall unbedingt mehrmals durchgeführt werden muss, um die Schadensschwelle niedrig zu halten. Meiner Meinung nach ist die Einbringung von 60% Ameisensäure mit dem professionellen Nassenheider-Verdunster potenziell effektiver. Meiner Meinung nach gehört die Verdampfung in die Brut und in der brutfreien Zeit auch ins Behandlungskonzept aufgenommen.
 
Warum liest du aus "mit geeignetem Gerät" das andere Geräte nicht geeignet sind? Es steht mit keinem Wort dort etwas von: "Es darf nur zur Behandlung folgendes Gerät genutzt werden, weil andere Geräte wir nicht ausprobiert haben und wir auch nicht wissen, ob diese überhaupt funktionieren."
Der Varrox und Varrox Eddy wurden als Beispiel genutzt und nicht als verpflichtend.
Andermat übernimmt NUR KEINE HAFTUNG, wenn es mit anderen Geräten durchgeführt wurde. Ich kann die Zulassung nicht an

Geräte binden!. Das ist nicht zulässig. Und brutfreie Zeit, wann ist die denn auf jeden Fall gesichert? Ich gehe vorher durch alle Waben und kontrolliere das wirklich keine Stäbchen usw. vorhanden ist? Oder ich nutze es nur für Schwärme und Kunstschwärme mit unbegatteten Königinnen, um wirklich sicher zu sein?
Man kann echt auch alles und jenes anders interpretieren.
Ich imkere zwar erst seit 6 Jahren, aber ich möchte Ameisensäure im Verdunster einfach nicht nutzen. Das ist aber auch nur meine Meinung.
Ich bin als BSV unterwegs und wenn mich die Leute fragen, ob man nun verdampfen darf, so sage ich ja aber pass auf das du dich selbst schützt und nur das Zugelassene Varroxal nutzt. Ich glaube nicht das ich mich damit strafbar mache

Gruß
Martin
 
Warum liest du aus "mit geeignetem Gerät" das andere Geräte nicht geeignet sind? Es steht mit keinem Wort dort etwas von: "Es darf nur zur Behandlung folgendes Gerät genutzt werden, weil andere Geräte wir nicht ausprobiert haben und wir auch nicht wissen, ob diese überhaupt funktionieren."
Der Varrox und Varrox Eddy wurden als Beispiel genutzt und nicht als verpflichtend.
Andermat übernimmt NUR KEINE HAFTUNG, wenn es mit anderen Geräten durchgeführt wurde. Ich kann die Zulassung nicht an

Geräte binden!. Das ist nicht zulässig. Und brutfreie Zeit, wann ist die denn auf jeden Fall gesichert? Ich gehe vorher durch alle Waben und kontrolliere das wirklich keine Stäbchen usw. vorhanden ist? Oder ich nutze es nur für Schwärme und Kunstschwärme mit unbegatteten Königinnen, um wirklich sicher zu sein?
Man kann echt auch alles und jenes anders interpretieren.
Ich imkere zwar erst seit 6 Jahren, aber ich möchte Ameisensäure im Verdunster einfach nicht nutzen. Das ist aber auch nur meine Meinung.
Ich bin als BSV unterwegs und wenn mich die Leute fragen, ob man nun verdampfen darf, so sage ich ja aber pass auf das du dich selbst schützt und nur das Zugelassene Varroxal nutzt. Ich glaube nicht das ich mich damit strafbar mache

Gruß
Martin
 
Nach unserer Denkweise gehen wir davon aus, dass alle möglichen Geräte verwendet werden können. Aus der Sicht der Zulassungsbehörde und Rechtsprechung sieht es aber anders aus, da gehört das Gerät ebenso dazu wie das für verwendete Mittel. Diesbezüglich wurde der Begriff 'Gerät' bewusst offen gelassen, um die Nutzung weiterer geeigneter Geräte zu ermöglichen. Geeignete Geräte beziehen sich hier auf die Kombination des Wirkstoffs und des getesteten Geräts, das dafür verwendet wird. Das bedeutet, dass möglicherweise auch andere Geräte zugelassen werden könnten, sofern entsprechende Tests vorliegen. Da die Anwendung ohnehin nur in der Brutzeit erlaubt ist, ist der Vorteil nicht so entscheidend. Die Welt ist eben nicht so simpel, wie wir es gerne hätten. Es besteht immer die Gefahr, dass, wenn man hierfür stark wirbt, man sich einem rechtlichen Risiko aussetzt, sei es durch die Einleitung rechtlicher Schritte oder behördlicher Maßnahmen. Daher würde ich empfehlen, erst einmal abzuwarten, statt sich mit Bayer und Co sich unnötig anzulegen. Die haben leider in dem Fall die besseren Karten und zudem ein viel längeres Durchhaltevermögen wie wir kleine Imker. Falls ich auf dem Holzweg bin lasst mich das wissen, ich bin immer offen für belegte Fakten was stand der Dinge ist. Das Problem ist, wir haben in Deutschland ein anderes Zulassungsverfahren wie in anderen EU Ländern.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo miteinander!
Schon irgendwie witzig, wie vielfältig man einen simplen und einfachen Zulassungstext interpretieren kann.

Ich glaube wir habe in De einfach zu viele Bedenkenträger. Jeder möchte sich einfach nur an Gesetz und Ordnung halten
Vielleicht. Oder es gibt einfach zu viele, die immer gerne dort Probleme sehen, wo keine sind.
Vor allem, wenn diese Pseudo-Probleme anderen (!) das Leben schwer macht.

steht darin "mit geeignetem Gerät". Das bedeutet, dass bisher nur das Gerät aus Andermatt im Zulassungsverfahren getestet wurde und kein anderes
Worauf stützt sich diese These? Wer sagt, dass das Gerät zugelassen werden muss?
"geeignet" heisst einfach nur "geeignet". Niemand hat irgendwo definiert, was "geeignet" bedeutet.
Geeignet - wofür? Zur Sublimation von OX? Da reicht ein Feuerzeug...

Das heißt, es besteht die Möglichkeit, dass weitere Geräte getestet werden müssen, um die Zulassung zu erhalten.
Nein, heisst es nicht. Wie kommst du auf diese Interpretation?

Somit bringt die Zulassung nicht viel,
Oh doch! Es ist ein großer unterschied!

Wenn du ein nicht zugelassenes Mittel mit einem beliebigem Gerät in ein Volk einbringst, dann ist das eine Straftat. Siehe den Fall von Kay (nordbiene). Straftat, weil du ein nicht zugelassenes Mittel verwendest.

Verwendest du ein zugelassenes Mittel, meinetwegen mit einem nicht zugelassenen Gerät (wobei das die Zulassung gar nicht hergibt) ODER du eine nicht zugelassene Methode anwendest (Blockbedampfung bei vorhandener Brut), dann ist das lediglich ein Anwendungsfehler.

Oder man deklariert es als "Out-of-Label-User", wie es in der Humanmedizin gang und gäbe ist.
Vor allem an Unikliniken wird das ständig gemacht. Auch wenn ein Mittel für X zugelassen ist, wird es doch für Y verwendet.

Aus der Sicht der Zulassungsbehörde und Rechtsprechung sieht es aber anders aus, da gehört das Gerät ebenso dazu wie das für verwendete Mittel.
Nenne mir bitte eine belastbare Quelle, aus der das hervor geht?
Das wäre ja so, als würde ein Medikament, z.B. ein Impfstoff, nur mit einer speziellen Spritze und Injektionsnadel angewendet werden dürfen.

Die Welt ist eben nicht so simpel, wie wir es gerne hätten
Manchmal ist sie aber auch nicht ganz so kompliziert, wie manche es gerne machen würden...


Servus,

Nils
 
Was von Vorteil wäre, ist die Möglichkeit, auch außerhalb der Brut freien Zeit Oxalsäure verdampfen zu dürfen, aber das ist nicht erlaubt.

Das bedeutet, dass ich nur während der Winterbehandlung den Vorteil habe, keine Beute öffnen zu müssen und dass die Behandlung für die Bienen etwas schonender ist. Ansonsten funktioniert die Träufelmethode weiterhin gut. Was als geeignetes Gerät gilt, darüber hat meiner Meinung nach der Gesetzgeber keine klare Entscheidung getroffen, welche Geräte verwendet werden dürfen. Nur diejenigen, die dafür eine offizielle Zulassung erhalten haben, können darüber Auskunft geben, welches Gerät geeignet ist. Aber ganz ehrlich, ich persönlich würde niemals öffentlich für ein bestimmtes Gerät werben, da man dadurch möglicherweise rechtliche Probleme bekommen könnte.
 
Wann sieht man den ersten Erfolg der Verdampfung auf der Varroaschublade ? Sollten 100-200 Milben am ersten Tag gefallen sein
 
...100 bis 200 Milben ist schon sehr viel mehr, als bei mir so fallen....
Das höchste was ich je hatte, waren 57 Milben nach 4 Tagen. Das Volk ist aber gut durchgekommen.

Liebe Grüße Börni