Der Beespace wie Max es schildert ist ein schönes Beispiel, wie die imkerlichen Gesetzmässigkeiten oft nur bedingt Gültigkeit haben.
Die Entwicklungszeit der Arbeiterin und der Drohnen sollte bei der 24-tägigen Internierung der Königin abgeschlossen sein.
Die Arbeiterinnenbrut ist auch nach 24 Tagen ausnahmslos geschlüpft bei hochsommerlichen Bedingungen.
Erstaunlich aber ist, dass noch Drohnen erst kurz vor dem Schlupf stehen. Die 23 Tage werden also auch nur bedingt eingehalten.
Interessant ist natürlich zu erfahren, wie stark diese Drohnenzellen von Varroen befallen sind. Ich habe 117 Drohnenzellen geöffnet. In 11 Zellen waren Varroen verschiedenen Alters. Neben der dunken Muttermilbe waren jeweils mindestens zwei ausgereifte Jungmilben dabei.
Wie wir wissen, ziehen die Bienen auch nach dem Abstossen der Drohnen oft bis in den Winter hinein noch Drohnen auf. Die dannzumal herrschenden Temperaturverhältnisse können die Enwicklung der Drohnen verzögern, sodass diese Brut vermehrt Varroen nährt.
Auch hier zeigt sich ein Pluspunkt der totalen Bauerneuerung. Ich habe in den mehr als 10 Jahren mit vollständigem Neubau nie festgestellt, dass auf den neuen Waben im Herbst noch Drohnenbau erstellt wurde.
Man kann diesen Vorteil noch weiter ausbauen, denn auch im Frühjahr stehen vorerst einmal keine Drohnenzellen zur Verfügung, was ebenfalls einen verzögernden Einfluss auf die Varroenvermehrung haben kann.