Ich behaupte nichts ohne Belege. 4 Jahre habe ich über das Rechtssystem gelernt, und weiß auch wie man sich erfolgreich wehren kann.
Also dann kommen wir mal zum Thema zurück... Das verdampfen von OX ist in der EU - und damit auch in diesem Land (mit verschiedenen Namen) erlaubt!!!
Warum also - und das habe ich Kai vor der Verhandlung auch schon geschrieben - nutzt Kai nicht die Informationen um sich auch rechtssicher zu wehren??? Das Verfahren ist bei Anwendung der folgenden Informationen eindeutig zu gewinnen!!!
Der Grundsatz - verstehe das System und verwende deren eigene Gesetze und Verordnungen gegen das System.
EU-Recht ist höherwertig und schlägt deutsches Recht.
Wo kann die Zulassung nachgelesen werden?
Hier:
Quelle:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02010R0037-20180423
Hinweis auf Seite 4 Artikel 2 Abs. 2
Erwähnung namentlich auf Seite 57
Wenn nun das Gericht behaupten würde, es wäre in Deutschland nicht zugelassen, dann müßte das Gericht nicht nur behaupten sondern auch belegen, daß die Mitgliedschaft in der EU nicht besteht.
Vielleicht ist jemand so nett und lässt Kai diesen Text mal zukommen, denn mir hört er einfach nicht zu - ich bin für ihn einfach ein "Reichsbürger"..,. Traurig, denn ich bin ein aktiver Gegner von denen!
Es geht hier um jeden einzelnen von euch und unsere Bienen in diesem Grundsatzurteil, deshalb ist es auch so wichtig dieses Verfahren zu gewinnen, aber das wird mit einem Sachverständigengutachten nicht geschehen. Wenn das also nicht gewonnen wird, dann geht es vielleicht euch oder eurem Imkerkameraden an den Kragen. Das könnte Wellen schlagen, denn die da oben wollen nur eines - Das Geld - um (Staats)Recht geht das schon lange nicht mehr.
Sagt mir bitte gerne eure Meinung.
Beste Grüße an alle von Norbert