einstein
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War ich doch an dem heutigen Tage in der AGES, habe mit der Pharmed, der Austria Bio-Garantie gesprochen, ich habe noch einen Veterinärmediziner (Tierarzt) kontaktiert - überall derselbe Tenor.
Alle die Mittel, die der Varroabekämpfung dienen - die nach dem Arzneimittelgesetz zugelassen sind, bedürfen bei der Anwendung einer Zustimmung zur Behandlung einer dazu autorisierten Person - in unserem Falle ist dies ein Tierarzt.
Ein Beispiel:
Wenn jetzt der Imker seine Bienenvölker gegen die Varroa behandeln will, dann muß er nach dem Gesetz dies dem Tierarzt seiner Wahl melden, dieser erklärt das Gebiet mit einem bestimmten Radius zum Sperrgebiet und verschreibt z.B. Thymol, Oxalsäure, Ameisensäure usw. (die als Varroabekämpfungsmittel zugelassen sind) Der Imker darf dann die Mittel aus der Apotheke holen und sachgemäß anwenden!
Er darf aber die Mittel außer zur Behandlung der Varroatose nicht lagern! Er darf sie also außer der Anwendungszeit nicht besitzen, er muß einen eigenen dazu zugelassenen Raum haben, wo diese Mittel aufbewahrt werden müssen.
Zur Ameisensäure ist zu sagen, dass in Östereich (auch BRD) nur chemisch reine AS zugelassen ist.
Wenn jetzt unser besagter Imker die Ameisensäure, welche er im Imkerhandel erwerben kann, kauft, diese an den Bienen anwendet, macht er das illegal, denn er dürfte nur lebensmittelechte AS nehmen - diese kostet etwa das vierfache der normalen AS.
Daher wird unser besagter Imker auch im Imkergeschäft nie erfahren, dass die AS zur Varroabekämpfung verwendet werden soll, denn damit würde sich der Verkäufer strafbar machen.
Es bleibt also immer beim Anwender hängen.
Alle zugelassenen Mittel, wo draufsteht, dass sie gegen die Varroa wirken, unterliegen dem Arzneimittelgesetz und sind, im Falle der Anwendung, anzeigenpflichtig. Es muß im Falle der Anwendung immer der Tierarzt gerufen werden, dieser gibt dann sein OK dazu, wird ohne die Zustimmung des Tierarztes behandelt, passiert dies illegal.
Würde jetzt unser besagter Imker die im Handel - im Imkershop erhältliche AS zur Entmilbung einsetzen, handelt er illegal, weil nicht lebensmittelecht.
Er dürfte den Honig nicht in Verkehr (zum Verzehr) bringen, sondern dürfte ihn nach einer Behandlung nur zu Futterzwecken verwenden.
Es gibt jetzt die anderen Mittel - die Bienenpflegemittel, die diesen Zwängen nicht unterliegen, wenn man diese lt. Vorschlägen einsetzt, bewegt man sich im Rahmen des Gesetzes und muß, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt, keine hohen Strafen befürchten.
Der besagte Imker könnte also tobee lt. Anwendungsbeschreibung gefahrlos anwenden und reines Gewissens seinen Honig vermarkten.
Man findet was unter http://www.ris.bka.gv.at
Gruß Einstein
Alle die Mittel, die der Varroabekämpfung dienen - die nach dem Arzneimittelgesetz zugelassen sind, bedürfen bei der Anwendung einer Zustimmung zur Behandlung einer dazu autorisierten Person - in unserem Falle ist dies ein Tierarzt.
Ein Beispiel:
Wenn jetzt der Imker seine Bienenvölker gegen die Varroa behandeln will, dann muß er nach dem Gesetz dies dem Tierarzt seiner Wahl melden, dieser erklärt das Gebiet mit einem bestimmten Radius zum Sperrgebiet und verschreibt z.B. Thymol, Oxalsäure, Ameisensäure usw. (die als Varroabekämpfungsmittel zugelassen sind) Der Imker darf dann die Mittel aus der Apotheke holen und sachgemäß anwenden!
Er darf aber die Mittel außer zur Behandlung der Varroatose nicht lagern! Er darf sie also außer der Anwendungszeit nicht besitzen, er muß einen eigenen dazu zugelassenen Raum haben, wo diese Mittel aufbewahrt werden müssen.
Zur Ameisensäure ist zu sagen, dass in Östereich (auch BRD) nur chemisch reine AS zugelassen ist.
Wenn jetzt unser besagter Imker die Ameisensäure, welche er im Imkerhandel erwerben kann, kauft, diese an den Bienen anwendet, macht er das illegal, denn er dürfte nur lebensmittelechte AS nehmen - diese kostet etwa das vierfache der normalen AS.
Daher wird unser besagter Imker auch im Imkergeschäft nie erfahren, dass die AS zur Varroabekämpfung verwendet werden soll, denn damit würde sich der Verkäufer strafbar machen.
Es bleibt also immer beim Anwender hängen.
Alle zugelassenen Mittel, wo draufsteht, dass sie gegen die Varroa wirken, unterliegen dem Arzneimittelgesetz und sind, im Falle der Anwendung, anzeigenpflichtig. Es muß im Falle der Anwendung immer der Tierarzt gerufen werden, dieser gibt dann sein OK dazu, wird ohne die Zustimmung des Tierarztes behandelt, passiert dies illegal.
Würde jetzt unser besagter Imker die im Handel - im Imkershop erhältliche AS zur Entmilbung einsetzen, handelt er illegal, weil nicht lebensmittelecht.
Er dürfte den Honig nicht in Verkehr (zum Verzehr) bringen, sondern dürfte ihn nach einer Behandlung nur zu Futterzwecken verwenden.
Es gibt jetzt die anderen Mittel - die Bienenpflegemittel, die diesen Zwängen nicht unterliegen, wenn man diese lt. Vorschlägen einsetzt, bewegt man sich im Rahmen des Gesetzes und muß, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt, keine hohen Strafen befürchten.
Der besagte Imker könnte also tobee lt. Anwendungsbeschreibung gefahrlos anwenden und reines Gewissens seinen Honig vermarkten.
Man findet was unter http://www.ris.bka.gv.at
Gruß Einstein