ToBee-brutlos - Putztätigkeit extrem

gärtner schrieb:
Leutln, machts nicht so ein Theater! Soviel dazu. Zum Thema:
Ob die Varroatose in D (noch) eine anzeigepflichtige Bienenkrankheit ist, kann ich ad hoc nicht sagen, de facto wird sie nicht gemeldet, weil sie eh jeder hat.
Zur Behandlung sind Ameisensäure und Oxalsäure hier nur in reiner Apothekenqualität zugelassen, also in einer sehr hohen Reinheit. Auf der Flasche bzw. Packung steht dann z.B. "Ameisensäure 60% ad. us. vet."
Wichtig ist der Zusatz "ad us. vet.", also "zum veterinärmedizinischen Gebrauch", weil jede andere sog. technische AS oder OS Zusätze oder Reststoffe enthalten kann, die wir bei unseren Bienen nicht wollen, z.B. Schwermetalle.
Ich bestelle meine Präparate über meine örtliche Apotheke, zugegebenermaßen ist das nicht billig, aber für die Qualität meines Honigs ist es mir das Wert.
Die über den Imkereifachhandel billig vertriebenen Ameisen- und Oxalsäuren (meist in kristalliner Form!) entsprechen nicht den hohen Reinheitsanforderungen, werden aber trotzdem fleißig gekauft und angewendet. Ich bin dafür, dass diese Praxis ehestmöglich unterbunden wird, seröse Händler beteiligen sich auch nicht daran.
PS: Hier -> http://www.lwg.bayern.de/bienen/info/krankheiten/28880/linkurl_5.pdf sind die in D zugelassenen Varroatose-Bekämpfungsmittel gelistet. Wenn ich es richtig gesehen habe, verdient Bayer nur an 2 Präparaten, die aber in der guten fachlichen Praxis nicht angewendet werden. Alle anderen Mittelchen sind aktuell illegal!

Werte Imkerfreunde,
die Anzeigepflicht ist in D aufgehoben, weil die Varroa überall verbreitet ist. Also wäre eine Anzeige sinnlos, deshalb die Änderung.
Die Bezuschussung der Bekämpfung der Varroa führte in einigen deutschen Bundesländern dazu, dass die Imker hohe Bestände an AS aufgebaut haben.

Die werden dann schon was hergeben,
meint Bienenfreund
 
Hallo miteinand,
AS kostet hier in D so um die 15 Euro pro Liter, wenn man sie als 60%ige ad us. vet. in der Apotheke kauft. Im Bundesland Bayern kann über die Imkervereine ein Zuschuss beantragt werden. In unserem Verein haben wir darauf verzichtet, da Aufwand (Formulare und Nachweise über die ausgereichten Zuschussgelder) und Nutzen (ein paar Euros Zuschuss) in keinem sinnvollen Verhältnis stehen.

In der Praxis wird aber von etlichen Imkern auch die 85%ige AS eingesetzt (Tellerverdunster / Liebig-Dispenser), obwohl diese (noch) nicht als Varroabehandlungsmittel zugelassen ist. Angeblich läuft derzeit ein Zulassungsverfahren.

Etwas irritierend ist die Tatsache, dass in einigen offiziellen Broschüren zur Varroabekämpfung durchaus die Anwendung der 85%-AS mit Dosierung usw. beschrieben wird, auch in dem sehr beliebten Buch "Einfach imkern" von Liebig (Hohenheim) wird neben der Methode AS-60-Schwammtuch auch die Anwendung von AS-85-Tellerverdunster beschrieben.

Gruss - mit herzlichen Neujahrswünschen -
ermetz
 
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