Schwarm einfangen

Auszüge aus dem deutschen BGB zum Schwarmrecht

[h=1]§ 961 Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen[/h] Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.

[h=1]§ 962 Verfolgungsrecht des Eigentümers[/h] Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.

[h=1]§ 963 Vereinigung von Bienenschwärmen[/h] Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.

[h=1]§ 964 Vermischung von Bienenschwärmen[/h] Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm. Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarm erlöschen.
 
Hausdurchsuchung........

.......ohne Richterlichen Hausdurchsuchungbefehl - durchgeführt von einem Imker!

Nur jag ich den mit *nassen Fetzen* von meinem eingefriedeten Hausgarten.
Das wär doch noch schöner. Der bricht vielleicht meinen Wohnwagen auf, weil sie sich im Gaskasten *wohnlich eingerichtet* haben.
Hausfriedensbruch mit Sachbeschädigung und eventuelle Anwendung von *sachter Gewalt*
....na herrlich. Vielleicht noch Betreten des Hausgartens auf Grund des Verdachtes.
Fritz
 
Hallo Selurone.

Zit:

§ 962 Verfolgungsrecht des Eigentümers

Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.

Jetzt das konstruierte Beispiel:

Ein Imker steht vor meiner Haustüre und behauptet, er hätte seinen gefallenen Schwarm verfolgt, welcher in meiner Bienenhütte in eine Beute eingezogen ist.
Auf meine Beteuerung, dass dies ein Volk wäre, welches ich als Ableger vor 1 Monat erstellt habe, beharrt er auf seinen Standpunkt, dass dies sein Schwarm sei.
Er dürfte nach § 962 *die Wohnung öffnen* (obwohl das Bienenhaus versperrt) - und müsste feststellen, dass dies wirklich ein Ableger mit Brut in allen Stadien ist.
Das Wort darf ist in diesem Fall ein Freibrief.
Steht ein Polizist vor der Türe welcher das *Begehren* hat in meine Besitztümer Einsicht zu nehmen, wäre meine erste Frage nach dem Recht (Durchsuchungsbefehl) der Kontrolle.
So nun wieder nach oben zu meinem Beispiel.
Könnte der Imker vielleicht noch die Möglichkeit eines Irrtumes anführen und behaupten, dass es eventuell das nebenstehende Volk sein könnte, könnte er rechtmäßig praktisch bei mir eine imkerliche Durchsicht auf Grund seines *zustehenden* Rechtes machen.
Der irrende Imker könnte mir zur Schadens Gutmachung einen 20.- iger in die Hand drücken, und mit einem entschuldigenden Gemurmel das Weite suchen. Wäre es eine irrende Imkerin, die könnte mir wenigstens ein Bussl auf die Stirn schmatzen.
Wäre in den Augen des *schwärmenden* Imkers laut oben angeführten § alles rechtens und legal.
Nur so kanns wohl nicht sein.

Der rechtlich zweifelnde
Fritz
 
Hi Fritz,
Nur so kanns wohl nicht sein.

Der rechtlich zweifelnde
so ist es aber, bzw. so wird es überall in D gelehrt.

Er ist aber für den entstandenen Schaden ersatzpflichtig.

Gruß Ralf
 
Der Schwarmfänger......

.....hätte bei mir sicher keine *Schoooß* mein Bienenhaus zu betreten.
Ich glaube, dass es nicht beim Schaden bleiben könnte - (er würde doch nicht mit einer Hacke meine Beuten und mein Bienenhaus öffnen wollen) - sondern auch sonstige Kosten zu ersetzen wären.
Stundenlohn, Anfahrtskilometer etc....... da käme ein größerer Betrag zustande, als ein Schwarm kostet.
Siher!
Fritz
 
Außerdem ist dieses Beispiel sowieso nicht relevant, da nach § 6 der Bienenseuchenverordnung eine nicht besetzte Bienenwohnung bienendicht verschlossen sein muß.
 
Jetzt wirds langweilig.

Ich habe geschrieben, dass *er* behauptet, dass das fliegende Volk sein Schwarm wäre, wobei es ja- wie beschrieben - ein lang eingeschlagener Ableger ist. Kein Wort von einer offenen Bienenwohnung.
Wobei mir ein Schwarm bereits in leere, gestapelte Einheiten eingezogen ist. Weder bereit gestellt - noch fängisch aufgestellt. Bei einem Nachbarn ist ein Schwarm in eine mit Decken zugedeckte, ganz normale Obstkiste eingezogen. Ich habe im Bienenhaus Dachboden 5 Waben Ablegerkästen verwahrt. Diese werden nicht jedes Jahr benötigt, da ich viel mit den Normalbeuten und Schied arbeite. Nach 2 Jahren hab ich wieder einen 5 Wabenableger benötigt - und was war? Voller Wabenbau - der Rest tote Bienen.
Es wird mir doch niemand einen Vorwurf machen, wenn ich in einem *fast* (sonst wäre der Einzug ja nicht möglich gewesen) bienendichten Raum die Ablegerkästen nicht *versiegle*.
Ich werde ganz *narrisch*, wenn wir so dressiert sind, dass wir mit dem §-Bücherl in der Hand unser Leben fristen. Ich imkere nun 25 Jahre- und hab schon viele Möglichkeiten und Unmöglichkeiten erlebt. Bissl darf noch der Hausverstand eingeschaltet werden.
Die Amerikanischen Verhältnisse sind mir einfach zuwider. Für mich ist dieses Land nicht das Land der *unbegrenzten Möglichkeiten* sondern der *begrenzten Unmöglichkeiten*
So, bevor das Thema für mich erschöpft ist.
In einer unserer Ortschaften am Eingang eines Tauerntales steht ein Bienenhaus, welches bereits aufgelassen wurde. Die Besitzerin hat mir erklärt, dass jährlich Schwärme eingezogen sind, welche sie einem Bekannten angesagt und weitergegeben hat. Sie hat diese Schwärme als *Heimwehschwärme* bezeichnet, weil sie ca 10 km vom Almtal, wo sie in der Almrosentracht waren, herausgeflogen sind. In dieser Zeit war nämlich kein Imker im Ort ansässig.
Ich glaube auch, dass ich mit meinem Alter bereits den Slalom zwischen Paragraphen und Praxis kenne.

Schwarm beiseite
Fritz
 
Ich werde ganz *narrisch*, wenn wir so dressiert sind, dass wir mit dem §-Bücherl in der Hand unser Leben fristen. Ich imkere nun 25 Jahre- und hab schon viele Möglichkeiten und Unmöglichkeiten erlebt. Bissl darf noch der Hausverstand eingeschaltet werden.

So ist es und käme jemand zu mir um einen Schwarm einzufordern, na der/die kann sich aber ordentlich warm anziehen. Und, sollte jemand in meiner Abwesenheit mein Bienenhaus aufbrechen, man darf es mir ruhig glauben, da käme kein nasser Fetzen zum Einsatz, sondern der hintere Prügel meiner stärksten Angelrute. :n71:

Josef
 
Ganz so einfach ist dieses öffnen eines geschlossenen und auch unverschlossenen Bienenhauses oder anderen festen Gebäuden nicht. Ein verfolgender Imker muß in diesem Fall den Eigentümer verständigen und kann die Rückgabe des Schwarmes verlangen. Selber öffnen oder sogar aufbrechen darf er das Schloß nicht.
Einbruch und Sachbeschädigung sind eine Straftat und hier kann sich der Imker nicht herrausreden, er hätte nur seinen Schwarm verfolgt. Ist der Schwarm jedoch in eine offene und leere Beute eingezogen, darf er sich seines Schwarmes bemächtigen.
So stand das vor einigen Jahren einmal im Imkerfreund.

Zit:

§ 962 Verfolgungsrecht des Eigentümers

Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.
Fritz

Frage: Wie kann ein gerade eigezogener Schwarm herausgebrochen werden? Wohl fangen sie sofort zu bauen an, aber in den ersten Tagen nur geringfügig. Schließlich muß auch noch Futter eingetragen werden und die Kö fängt nicht innerhalb von 3 Tagen zum stiften an. Gibt es in der leeren Bienenwohnung keine Rahmen, hängen die Bien am Deckel. Hier kann also kein Schaden entstehen. Jeder normal anständige Imker wird normalerweise auch erst den Herrn der Kiste konsultieren. Einen Ableger wird der Herr auch erkennen können, gibt es doch dann auch ausgebaute Waben mit Futter und Brut. Behauptet er trotzdem, das wäre sein Schwarm; Schläge an das Köpfchen erleichtern das Denkvermögen.;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Peter

Zit.:Auf meine Beteuerung, dass dies ein Volk wäre, welches ich als Ableger vor 1 Monat erstellt habe, beharrt er auf seinen Standpunkt, dass dies sein Schwarm sei.
Er dürfte nach § 962 *die Wohnung öffnen* (obwohl das Bienenhaus versperrt) - und müsste feststellen, dass dies wirklich ein Ableger mit Brut in allen Stadien ist.

Genau so hab ichs im konstruierten Fall beschrieben. *Er*behauptet, dieses fliegende Volk wäre sein gerade eingezogener Schwarm. Beim Öffnen hat es sich heraus gestellt, dass es ein *normales* Volk ist, mit Brut in allen Stadien.(Also kann kein frisch eingezogener Schwarm sein.)
Ich weiss, dass dies ein konstruierter Fall, und an den Haaren herbei gezogen ist. Aber juristisch gesehen...möglich.
Im Normalfall dürfte der Umgang unter Imkern doch verständnisvoller sein. Natürlich je nach Monat. Ein Maischwarm ist *ein Fuder Heu wert*. Einen Juli Zucker/Päppelschwarm wird kein Imker mehr haben wollen.
Nur mehr vorbereiten für die Auffütterung.
Trotzdem.....der Tag *nimmt zu* - die Tage werden schon wieder länger. Bei mir sind frühestens am 2.2. die Bienen zum ersten Reinigungsflug ausgeflogen. Vereinzelt haben sie schon bissl Pollen an den Füßen getragen.
Ich freu mich schon darauf. Wie mir anhand der Windeln zeigt, dürfte ich das Varroaproblem einigermassen im Griff haben. Ganz geringer bis 0 Stück in 5 Tagen natürlicher Abfall. Solche Daten hatte ich noch nie.
Freude - und Zuversicht kommt auf.

Ich wünsch ein schönes Wochenende. Wir haben Schnee in Hülle, Kälte in verträglichen Maßen - und heute einen schönen Wintersturm.

Fritz
 
Ich habe geschrieben, dass *er* behauptet, dass das fliegende Volk sein Schwarm wäre, wobei es ja- wie beschrieben - ein lang eingeschlagener Ableger ist. Kein Wort von einer offenen Bienenwohnung.
Fritz

Hallo Fritz,
ja eben Fritz so habe ich dies auch gemeint. Du hättest dem Eindringling sagen müssen, daß es garnicht sein kann, daß dies sein Schwarm ist, weil laut § 6 eine nicht besetzte Bienenwohng bienendicht verschlossen sein muß. Sorry wenn Du mich da falsch verstanden hast.
 
Ausserdem liegt ja die Betonung auch auf unverzueglich.Das heisst meiner Meinung nach , im selben Moment und nicht erst am naechsten Tag oder vielleicht noch zu einem spaeteren Zeitpunkt.Auch ging man als man dies im Gesetz niederlegte auch von landwirtschaftlichen Gelaendegegebenheiten aus und nicht von eng bebauten Doerfern und Reihenhaussiedlungen, alles durch Zaeune und Mauern umgrenzt.
Ausserdem stelle ich es mir praktisch nicht sehr einfach vor, einen Schwarm in einer Ortschaft zu verfolgen, ohne saemtliche Strassenverkehrsregeln und andere Regeln zu missachten, um Anschluss zu halten.Ich habe dies hier schon in freiem Feld und Flur probiert mit dem Motorrad und es gelang mir nicht, obwohl ich in diesem Moment zufaellig aufsass und ich sofort starten konnte.
Gruss Michael
 
Guten Morgen

Klaus:
Wie geschrieben, es war ein konstruierter, nicht realer Fall. (juristisches Fallbeispiel)

Michael:
Lebe in einer kleinen Ortschaft mit 1.000 Einwohnern (interessant - auf 1.000 m Seehöhe - diese Gleichheit)
8 Imker im unmittelbaren Radius- da kann man schon hie und da Schwärme ziehen und einziehen sehen.

Das Römische Recht hat als Grundlage die 10 Gebote. Sollten Gesetze veraltet oder unrealistisch sein, so sollten sie doch angepasst werden. So Wischiwaschigesetze sind nur die Butter am Brot der Anwälte.
Ein Notar hat mich um die Meinung gefragt, welchen Wert *ein Paar Zugochsen* hat. Es hat sich um einen vereinbarten Wert gehandelt, welcher im 21. Jahrhundert nicht mehr festgestellt werden konnte, weil nicht mehr im Gebrauch.
Das Seuchengesetz verkehrt sich bei den Bienen ins Gegenteil. Jetzt kann man, weil eben *habhaft* einen Schwarm viel besser versorgen, als ein mit Varroen bespickter *frei lebender* Schwarm.
Jeder soll es halten wie er es verantworten kann. Vielleicht kommen einige - oder doch mehrere- Imker durch die vorauseilende Gesetzestreue in den Himmel.

Schönes Wochenende
Fritz

....bei schon wieder massigem Schneetreiben. Jetzt reichts aber bald mit der weissen Pracht. Werde am Nachmittag ein paar Fotos ins Netz stellen.
 
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