Mein erster Schwarm !!!

Flip schrieb:
Ihr solltet euch mal ein bissal Gedanken machen und euch erkundigen bevor ihr hier so lächerliche Kommentare abgebt.
Schade, seither fühlte ich mich hier im Forum sehr wohl.
Leider geht es hier jetzt auch los mit unqualifizierten, beleidigenden Angriffen, wie in dem anderen Imkerforum. Dieser Ton gefällt mir gar nicht.
Das ist unnötig.
Das will ich nicht lesen, jetzt muß ich schon einen Zweiten ignorieren.

Gruß Ralf
 
Flip schrieb:
Du hast sicher schon mehr Erfarung damit als ich, lass uns bitte daran teilhaben!

Das hat unser und mein lieber Freund beivogl sehr wohl. Bitte um Kenntnisnahme, noch ein kleiner Streitversuch würde eine Sperre für einem Monat mit sich bringen.

Josef
 
Zurück zum Thema, wegen dem Schwarm...

Warum ist dieses nun in manchen Bundesländern erlaubt, mit der Beute, in anderen nicht?

wie ist es in Sbg.

Wenn der Schwarm jetzt bei mir in die Beute einzieht, gehört er nun mir, ausser der andere, falls er kommen sollte, kann beweisen, dass es SEiner ist, oder habe ich was falsch verstanden?

Hat das schon einmal jemand von euch gemacht, oder macht das jemand, mit der Beute und dem offenen Flugloch?
 
Hier ein kleiner Auszug aus einer vorhin eingelangten PN.

PN an drohne

... in unserer wirklich sehr netten fachlichen und herzlichen Runde verstehe ich es nicht das leider einer so auf den Putz hauen muß, bei UNS wird jedem und überall geholfen, privat und ganz besonders in Forum...

Als verantwortlicher Admin und Forenbetreiber werte ich dies als einen Streitversuch.

Josef
 
Grundsätzlich ist es in Deu:
Der Eigner darf seinen Schwarm überall hin verfolgen, auch auf fremde Grundstücke.
Beim betreten eines Gartens sollte wenn möglich der Eigentümer darüber informiert werden.
Der Grundeigentümer darf den Eigner nicht daran hindern.
Sogar wenn ein Schwarm in eine fremde Beute einzieht , oder von einem anderen Imker bereits gefangen und eingeschlagen wird, darf der Eigentümer sich dessen bemächtigen.
NUR wenn der Schwarm nicht verfolgt wird, gehört er dem Finder.

So schauts aus!!!

Außerdem ist es besser wenn ein herrenloser Schwarm in ein leeres Kisterl einzieht, bevor er verhungert oder sonstwie krepiert.
 
Selurone schrieb:
Außerdem ist es besser wenn ein herrenloser Schwarm in ein leeres Kisterl einzieht, bevor er verhungert oder sonstwie krepiert.

Ausnahmsweise darf ich Dir hier widersprechen Peter, es ist immer wieder erstaunlich, wie problemlos Schwärme in freier Natur überleben können, zumindest bei uns im Weinviertel. Da gibt es in Parks und Alleen jede Menge hohler Bäume, ja sogar in Schuppen und im Mauerwerk findet man oft einige Jahre lang lebende Schwärme. Ein Musterbeispiel ist User beivogls Schwarm der ohne jeden Schutz sogar den heurigen sehr strengen Winter locker überlebte.

Beinahe möchte ich sagen, dieses Beute mit Rähmchen und Lockmittelchen aufstellen dient lediglich dem imkerlichen Gewissen als Rechtfertigung.

Josef
 
Josef, bei uns ist die Natur ausgeräumt. Da gibt es fast keine alte und hohle Bäume mehr. Hier können die Schwärme ohne den Menschen nicht mehr überleben.
 
Auweia, alles klar Peter. :cry:

Bei uns sind nicht die Bürger und Medien gnadenlos hinter hinter jeden "Baummord", wie dies genannt wird her.
 
Hab mich sogar bei der Schwarmbörse angemeldet http://www.schwarmboerse.de/, damit die Mädels ein neues Zuhause bekommen.
Superl Biene1
 
Liebe Bienenfreunde
Das Schweizer Bienenrecht stützt sich auf Obligationenrecht und Zivilgesetzbuch.
Der wichtigste Grundsatz, was die Bienenschwärme betrifft, ist, dass das Eigentum des Imkers nicht untergeht, wenn Bienenschwärme auf fremde Grundstücke gelangen. Weder werden die Schwärme herrenlos noch fallen sie dem Eigentümer des fremden Grundstückes zu. Derjenige, dem der Schwarm zufliegt hat vielmehr die Pflicht des Finders.
Für den Finder besteht sogar die Pflicht, den Schwarm in angemessener Weise aufzubewahren, er kann dafür Anspruch auf Ersatz der Auslagen und einen Finderlohn geltend machen. Ist er dazu nicht imstande, muss er einen Imker rufen.

Zum beschriebenen Fall: Kann ein benachbarter Imker glaubhaft machen, dass der in diesem Lockkasten eingezogene Schwarm ihm entflogen ist (Stockkkarte, gezeichnete Königin), muss dieser dem Imker zurückgegeben werden.

Zur freundnachbarschaftlichen Praxis und Tierseuchenprophylaxe: Das Aufstellen von mit MW möblierten offenen Beuten und das mit Pheromonlockstoffen zusdätzlich attraktiv gemachte Raumangebot an Schwärme entspricht nicht der fairen imkerlichen Praxis in Gebieten mit hoher Bienendichte. Auch bei uns praktizieren Imker diese Methode, um ihre Winterverluste auszu-gleichen. Da ich die Leute kenne, kann ich mir das Urteil erlauben: Wer das Metier beherrscht, hat das nicht nötig. Die Gefahr der Einschleppung von Krankheiten sollte jeden verantwortungsvollen Imker von dieser Praxis abhalten.
Zum Schluss: Ich kenne das Argument, dass man damit Schwärme vor dem sichern Verderben retten kann. Ich kann mich noch einigermassen anschliessen, sofern es sich nicht um gezielten Diebstahl am Imkerkollegen handelt.

Ich wünsche euch schönere Tage, als das was wir seit Monatsanfang im Glarnerland erleben.

Chrigel
 
drohne schrieb:
Ausnahmsweise darf ich Dir hier widersprechen Peter, es ist immer wieder erstaunlich, wie problemlos Schwärme in freier Natur überleben können, zumindest bei uns im Weinviertel. Da gibt es in Parks und Alleen jede Menge hohler Bäume, ja sogar in Schuppen und im Mauerwerk findet man oft einige Jahre lang lebende Schwärme.
Ach ja, Josef, in dem Zusammenhang:
Was ist aus dem Schwarm im Mauerwerk hinter dem Elektrobock beim Weingarten geworden?
 
Reinhard schrieb:
Was ist aus dem Schwarm im Mauerwerk hinter dem Elektrobock beim Weingarten geworden?

Tut mir Leid Reinhard, darüber kann ich leider nichts mehr berichten. Mit der Auffindern gab es bisher nur noch eher zögerlichen Kontakt, seit gestern ist auch dieser beendet. Privat und persönlich dann mehr, O.K.

Josef
 
Hallo Leute
Warum dieser Ärger?Dieses Mittel verantwortungsvoll eingesetzt,um den eigenen Schwarm von einen hohen Baum in die Beute zu locken,erscheint mir sehr sinnvoll.
L.G.Alois :n3:
 
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