Einsatzgebiete der Neonicodinide

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Neuerdings scheint die darin angemahnte Recherche und Berücksichtigung möglicher Faktoren, die Einfluss auf einen zu prüfenden Sachverhalt haben, einem Negationsmachanismus ausgesetzt zu sein.
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Viele Grüße
Jena

Eigentlich passiert das, was wir seit langem wissen: Monsanto, Bayer und Co. haben so viele Milliarden im Werbetopf, dass es ein leichtes ist, Pseudo-Wissenschaftler in allen Teilen der Welt
zu finanzieren und auf der anderen Seite unabhängige Wissenschaftler, die sich nicht von jedem kaufen lassen, durch gezielte Verleumdungen oder Druck auf die beschäftigenden Institute,
ins Abseits zu stellen.
Helfen kann da weder die Politik, noch dieser kleinkarierte Streit sogar unter uns Imkern. Helfen kann auch hier nur ein gemeinsamer Widerstand aller "Nichtblinden"..... dazu gehören auch die
Landwirte !
 
Schlimmer ist, dass die Imker- und Landwirtschaftsverbände diese Dinge, wie Viren und Varroa auch verbreiten und dabei die Pestizide voll ausklammern. Da gibt es nur eine Ansage, auch wenn diese von den vorgenannten, bestritten wird: " Tango Corrupti " allenthalben!
 
https://portal.bvl.bund.de/psm/jsp/DatenBlatt.jsp?kennr=007021-00
http://www.topagrar.com/news/Acker-Wetter-News-BASF-bietet-neues-Kombi-Herbizid-fuer-Imazamox-tolerante-Rapssorten-an-818487.html

Der Wirkstoff Imazamox, siehe Link, staubgebunden, lässt sich nicht kontrollieren. Weitere flächige Pflanzenschäden sind vorprogrammiert.
BASF Clearfield®-Vantiga®, ist ein neues gegen Unkräuter und Ungräser wirksames Rapsherbizid. Es wurde von den deutschen Behörden zugelassen. BASF hat gemeinsam mit Züchtern Clearfield® für Raps entwickelt, um die Unkrautbekämpfung zu verbessern und die Herbizidapplikation zu vereinfachen. Clearfield® besteht aus einer Kombination des Herbizids Clearfield®-Vantiga® und dem entsprechenden Clearfield® Saatgut. Es stellt eine Ergänzung zu heutigen und zukünftigen Herbizidlösungen der BASF im Vorauflauf und im frühen Nachauflauf dar.
Das bedeutete letztendlich eine Schädigung oder gar das vollkommene Absterben der Insekten. Ein Auszug aus dem staatlichen Datenblatt für
zugelassene Pestizide:


Gefahrenbezeichnung Umweltgefährlich, Reizend

Kennzeichnung nach GefStoffV R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

Auflagen NN2001: Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NW261: Das Mittel ist fischgiftig.
NW262: Das Mittel ist giftig für Algen.
NW265: Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SE120: Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS120: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2202: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS610: Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
ST1203: Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
VH620: Der Gehalt an Imazapic (2-[(RS)-4-Isopropyl-4-methyl-5-oxo-2-imidazolin-2-yl]-5-methylnicotinsäure) im technischen Wirkstoff Imazamox darf 10 g/kg nicht überschreiten.
WH951: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.

Welcher Landwirt hält sich wohl an die Ausbringungsanordnungen, im Besonderen an dem von mir in rot gekennzeichneten Auflagen?
 
Hier heißt es u.a.: Das zu Clearfield-Vantiga passende Clearfield-Saatgut sei durch herkömmliche Zuchtmethodik entwickelt worden und werde von diversen Saatgutanbietern separat vermarktet, betonte die BASF.
Kann man dabei ausschließen, dass sich die herkömmliche Zuchttechnik als Ausgangsmaterial auch gentechnisch veränderter Pflanzen bediente? Die ganze Sache hat so ein Geschmäckle danach, auf dem Weg von hinten durch die kalte Küche hindurch vollendete Tatsachen zu schaffen, zur Einführung einer bio-chemischen Hochsicherheitstrakt-Landwirtschaft, deren Bestandteil auch GVO's sein könnten.

Jena
 
Durch die nach Europa eingeschleppte Varroamilbe, ein Parasit der Honigbiene, werde in den Völkern ein erheblicher Schaden angerichtet. Die Bekämpfung der Varroamilbe bedeute einen hohen Arbeitsaufwand, den viele Hobbyimker nicht leisten könnten.

Fast vierzig Jahre wurden die Imker recht gut mit der Varroamilbe (an der Einschleppung der Varroamilbe nach Deutschland war das staatliche Bieneninstitut in Oberursel / Hessen beteiligt) fertig.
Der damalige verantwortliche Leiter des Instituts war Prof. Dr. Ruttner. Dieser ergriff nach dem Fiasko die Flucht in seine Heimat Österreich. Nach Ansicht dieser Institute, beeinflußt durch die Agrarchemiehersteller, sind viele Imker unfähig um mit der Varroamilbe fertig zu werden.
Den Einfluß der Pestizide auf das Bienenvolksterben wird wohlweißlich verschwiegen.

Aus: http://www.proplanta.de/Agrar-Nachrichten/Tier/Biene/agrar_news_themen.php?SITEID=1140008702&Fu1=1344154310&Ks_view=1344154310#adivitems
 
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