Der Nachweis der Seuchenfreiheit ist durch eine Bestätigung einer fachlich qualifizierten
Untersuchungsstelle zu erbringen.
Die Wanderimker haben überdies im Frühjahr des Wanderjahres vor dem ersten Reinigungsflug
die Winter-Fallbienen von jedem Stock durch eine fachlich qualifizierte Untersuchungsstelle untersuchen zu lassen.
Ich kann mit nicht wirklich vorstellen, dass es in der Steiermark auch nur einen einzigen Wanderimker
gibt, der wirklich alle Vorschriften auf Punkt und Beistrich befolgt.
Hallo Sebastian!
An dieses Absatz des Gesetzes hält sich wahrscheinlich wirklich niemand.
Ich weiß aber auch nicht wo die gängige Praxis festgeschrieben ist.
Um die Wanderkarte zu erhalten kenn ich in der Steiermark zwei Wege
- der Imker entnimmt von seinen Bienenständen eine
Futterkranzprobe und erhält bei negativen Ergebnis die Wandererlaubnis
- in diesem Punkt bin ich mir nicht ganz sicher
[der geprüfte Imker (Facharbeiter oder Meister) gibt eine eidesstaatliche Erklärung ab, dass seine Völker gesund
sind und bekommt basierend auf dieser eine Wanderkarte]
Aber zurück zum ursprünglichen Thema
Ich hab heute mit einem Fachmann in Bezug auf Faulbrut Diagnose geprochen.
Das Vorhandensein von AFB Sporen kann in Gemüll mit Sicherheit diagnostiziert werden,
jedoch gibt es Unklarheiten wo bei dieser Methode die Grenze zwischen "Gering Positiv" und "Hoch Positiv" liegt.
In zwei Wochen weiß ich vielleicht mehr.
Schöne Grüße Sepp