Futterkranzprobe - Gemüllprobe

J

Josef Gruber

Guest
Hallo!

Bei der alljährlichen Futterkranzprobe (bei uns notwendig zur Erlangung der Wanderberechtigung) stört es mich
bei oft "bienenunwirtlichen" Temperaturen die Völker zu öffnen.

Gäbe es nicht die Möglichkeit das Gemüll welches sich unter dem Gitterboden sammelt auf Faulbrutsporen zu untersuchen?

Im Voraus besten Dank
Sepp
 
Gäbe es nicht die Möglichkeit das Gemüll welches sich unter dem Gitterboden sammelt auf Faulbrutsporen zu untersuchen?
Meines Wissens nicht.

Weil mich das auch stört, nehme ich die Futterkranzproben meist im September/Oktober (wenn ich sowieso die letzte Herbstrevision bezüglich Futter mache). Hier ist dann so eine Untersuchung 9 Monate gültig, da kommt man damit hin zum Wandern im Frühjahr.
 
Gäbe es nicht die Möglichkeit das Gemüll welches sich unter dem Gitterboden sammelt auf Faulbrutsporen zu untersuchen?

Kann ich mir nicht vorstellen.

Weil mich das auch stört, nehme ich die Futterkranzproben meist im September/Oktober (wenn ich sowieso die letzte Herbstrevision bezüglich Futter mache). Hier ist dann so eine Untersuchung 9 Monate gültig, da kommt man damit hin zum Wandern im Frühjahr.

... so unterscheiden sich die Bundesländer. Als ich letztes Jahr wanderte bat ich zuvor den Gesundheitswart zu mir. Der hat die Völker in Augenschein genommen und sich ein paar Brutwaben angesehen. Danach erhielt ich das Gesundheitszeugnis, welches mich zum Wandern berechtigte.

@ Sepp Nur mal so 'ne Frage, könntest Du nicht im April einfache eine Futterkranzprobe entnehmen, dann sind die Bienen schon weitgehend aufgetaut oder wanderst Du schon so früh?

Gruß,
Hermann
 
Hallo!

Mit einer Futterkranzprobe vom Herbst bekommst in der Steiermark kein Wanderzeugnis, dass hab ich im vorigen Jahr probiert.
Bliebe noch die Möglichkeit im Herbst die Wanderung zu beantragen oder die Proben im Herbst ziehen und im Frühjahr
die Untersuchung durchzuführen.
Beides wahrscheinlich nicht ganz gesetzeskonform.

Schöne Grüße Sepp
 
... so unterscheiden sich die Bundesländer. Als ich letztes Jahr wanderte bat ich zuvor den Gesundheitswart zu mir. Der hat die Völker in Augenschein genommen und sich ein paar Brutwaben angesehen. Danach erhielt ich das Gesundheitszeugnis, welches mich zum Wandern berechtigte.

Hallo Hermann!

Und wie lange war dein Gesundheitszeugnis gültig?
Meines Wissens ist in D das Zeugnis bei Erstellung im September einschließlich der nächsten Saison gültig.
 
Hallo Hermann!

Ich hab den Großteil meiner Jungvölker im Ackerbaugebiet stehen
und es hat sich in den letzten Jahren sehr bewährt diese vor der Aussaat
von Mais, bzw. vor der Spritzung von Raps aus den Gefahrenbereich zu bringen.
Ein Teil dieser Völker wird verkauft und der andere Teil kommt in die Berge.

Die Untersuchung einer Futterkranzprobe dauert Mitte April schon bis zu vier
Wochen und das ist für mich zu spät.
Für mich geht's darum früh genug über die Gesundheit meiner Völker bescheid zu wissen.
Und Futterkranzproben die in Eile und Husch Pusch gezogen werden, sind den Aufwand nicht wert.

Gruß Sepp
 
Servus Sepp,

Gäbe es nicht die Möglichkeit das Gemüll welches sich unter dem Gitterboden sammelt auf Faulbrutsporen zu untersuchen?
Das musst Du ohnehin machen - zusätzlich!

Aus dem steirischen Bienenzuchtgesetz:

Der Nachweis der Seuchenfreiheit ist durch eine Bestätigung einer fachlich qualifizierten
Untersuchungsstelle zu erbringen.
Die Wanderimker haben überdies im Frühjahr des Wanderjahres vor dem ersten Reinigungsflug die Winter-Fallbienen von jedem Stock durch eine fachlich qualifizierte Untersuchungsstelle untersuchen zu lassen.


Ich kann mit nicht wirklich vorstellen, dass es in der Steiermark auch nur einen einzigen Wanderimker gibt, der wirklich alle Vorschriften auf Punkt und Beistrich befolgt.

Stell Deine Völker nach NÖ, da darfst Du selbst die Seuchenfreiheit bestätigen.

lg,
Sebastian
 
Und wie lange war dein Gesundheitszeugnis gültig?

Servus Jens,

der Gesundheitswart war Mitte April da, das Gesundheitszeugnis bekam ich am 22.04.2013 vom Veterinäramt erteilt. Die Bescheinigung war bis zum 19.01.2014 - also etwa 9 Monate lang - gültig.
Eine Futterkranz- oder Gemüllprobe wurde nicht entnommen. Die Beurteilung basierte ausschließlich auf den Sicht- und Geruchsproben des Gesundheitswartes.
So ist die Gesetzeslage in Bayern bzw. in meinem Landkreis.

Gruß,
Hermann
 
Hallo Hermann, so ist es bei uns auch. Nur bei einer Seuchenfreiheitsbescheinigung ab September gilt diese auch für die nächste Saison.
 
Der Nachweis der Seuchenfreiheit ist durch eine Bestätigung einer fachlich qualifizierten
Untersuchungsstelle zu erbringen.
Die Wanderimker haben überdies im Frühjahr des Wanderjahres vor dem ersten Reinigungsflug
die Winter-Fallbienen von jedem Stock durch eine fachlich qualifizierte Untersuchungsstelle untersuchen zu lassen.

Ich kann mit nicht wirklich vorstellen, dass es in der Steiermark auch nur einen einzigen Wanderimker
gibt, der wirklich alle Vorschriften auf Punkt und Beistrich befolgt.

Hallo Sebastian!

An dieses Absatz des Gesetzes hält sich wahrscheinlich wirklich niemand.
Ich weiß aber auch nicht wo die gängige Praxis festgeschrieben ist.

Um die Wanderkarte zu erhalten kenn ich in der Steiermark zwei Wege
- der Imker entnimmt von seinen Bienenständen eine
Futterkranzprobe und erhält bei negativen Ergebnis die Wandererlaubnis
- in diesem Punkt bin ich mir nicht ganz sicher
[der geprüfte Imker (Facharbeiter oder Meister) gibt eine eidesstaatliche Erklärung ab, dass seine Völker gesund
sind und bekommt basierend auf dieser eine Wanderkarte]

Aber zurück zum ursprünglichen Thema

Ich hab heute mit einem Fachmann in Bezug auf Faulbrut Diagnose geprochen.
Das Vorhandensein von AFB Sporen kann in Gemüll mit Sicherheit diagnostiziert werden,
jedoch gibt es Unklarheiten wo bei dieser Methode die Grenze zwischen "Gering Positiv" und "Hoch Positiv" liegt.
In zwei Wochen weiß ich vielleicht mehr.

Schöne Grüße Sepp
 
Servus Sepp,

Das Vorhandensein von AFB Sporen kann in Gemüll mit Sicherheit diagnostiziert werden,
jedoch gibt es Unklarheiten wo bei dieser Methode die Grenze zwischen "Gering Positiv" und "Hoch Positiv" liegt.
Das Verfahren ist vermutlich sensitiver als die Futterkranzprobe, da sich im Laufe des Winters die Sporen in den Altbienen anreichern.

Warum die Interpretation Schwierigkeiten machen soll, verstehe ich allerdings nicht, denn auch mit gering positiven Völkern kann nicht gewandert werden.

Wenn man das Bienenseuchengesetz genau nimmt, ist da nicht viel zu unterscheiden. Die gängige Praxis, dass gering positive Proben zu keiner zwingenden Reaktion führen steht ohnehin auf schwachen Beinen. Anzuzeigen ist jeder Verdacht. Und jetzt soll mir jemand erklären, wie man es anstellt trotz "gering positivem" Untersuchungsbefund keinen Verdacht zu haben.

lg,
Sebastian
 
Stell Deine Völker nach NÖ, da darfst Du selbst die Seuchenfreiheit bestätigen.

Dies hat aber auch wichtige Hintergründe, in früheren Zeiten waren die lokalen Gesundheitswarte -Ortsgruppen- echt kleine Kaiser, ohne deren Bestätigung gab es ganz einfach keine Wanderkarte. Diese Gesundheitswarte waren zumeist keine sonderlich gut geschulten Imker, sondern alte und zumeist verdiente Funktionäre. Ganz genau denen waren jedoch Erwerbsbetriebe immer ein Dorn im Auge, diese Profis waren bestens geschult und wussten wie der Hase läuft, was plötzlich die Wichtigkeit der Funktionäre/Gesundheitswarte infrage stellte.

Selber kann ich ein Lied davon singen, ganz in meinen Anfängen war schon die Semi- bzw. Vollprofi Laufbahn eingeschlagen, als ich dies erwähnte, zudem auch noch den IM anstrebte, na mehr brauchte ich in dieser OG V schon nicht mehr, ab nun wurde nicht nur jede Zündholzschachtel, sondern echte jede Biene ganz genau untersucht, dabei schrammte ich oft nur ganz knapp an einer "No Wanderkarte" vorbei. Ein unverzüglicher Wechsel nach Hollabrunn war die logische Folge, hier gab es doch schon Profis wie Fortelny usw. zudem war die immer noch sehr berühmte Wissenschaftlerin RR Ing. Zecha-Machly, ebenfalls Vollprofi, meine Nachbarin wo es keinerlei Probleme mehr gab, im Gegenteil, hier gab es jede nur denkbare Unterstütung.


Stimmt, siehe oben, was nun ebenfalls sehr gut ist!

Josef
 
Zurück
Oben