Nervenschäden durch Neonicotinoide; Warnung der EFSA

Hagen

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Bericht: SpiegelOnline
Dienstag, 17.12.2013 – 16:41 Uhr
Insektizide: EU-Behörde warnt vor möglichen Nervenschäden
Zwei Pestizide können möglicherweise die Hirnentwicklung beeinträchtigen. Die zuständige EU-Behörde will die Grenzwerte für die Substanzen senken - und fordert künftig größere Hürden bei der Zulassung.

Parma - Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) will die Grenzwerte für zwei weit verbreitete Schädlingsbekämpfungsmittel herabsetzen. Einige der aktuellen Richtwerte für eine annehmbare Exposition gegenüber Acetamiprid und Imidacloprid seien möglicherweise zu hoch, um Heranwachsende ausreichend vor Schäden Nervenzellen und zu schützen, heißt es in einer Mitteilung der Behörde.

Die EU-Kommission hatte das Efsa-Gutachten in Auftrag gegeben, nachdem japanische Forscher in Tierversuchen schädliche Wirkungen der beiden Stoffe nachgewiesen hatten.
Die beiden Insektizide werden unter anderem gegen Läuse bei Topf- und Zierpflanzen oder im Gemüsebau eingesetzt. Der alarmierende Befund des Gutachtens: Beide Stoffe könnten unter Umständen die Entwicklung von Neuronen und Hirnstrukturen, die etwa mit der Lern- und Gedächtnisfunktion in Verbindung stehen, beeinträchtigen. Einige Richtwerte sollten daher herabgesetzt werden.

Für Acetamiprid solle die maximale zulässige tägliche Belastung von 0,1 Milligramm pro Kilo Körpergewicht auf 0,025 Gramm gesenkt werden. Für Imidacloprid verlangt die Efsa eine Absenkung des Grenzwertes von 0,08 auf 0,06 Milligramm. Das zuständige Gremium sei der Meinung, dass die bei der Auswertung der vorliegenden Daten aufgeworfenen Gesundheitsbedenken berechtigt seien. Allerdings sei die Aussagekraft der vorliegenden Daten eingeschränkt, weshalb die Efsa weitere Studien empfiehlt.

Die Efsa rät außerdem, dass EU-weit vor der Zulassung neuer Pflanzenschutzmittel künftig verbindliche Studien vorgelegt werden müssen, inwieweit die Substanzen die Hirnentwicklung beeinträchtigen könnten. Zuerst sollten dazu Versuche an Zellkulturen durchgeführt werden. Bei auffälligen Befunden müsste ein Tierversuch folgen.

Das von Bayer Crop Science entwickelte Imidacloprid ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz zugelassen. Es gehört zu den weltweit am stärksten verbreiteten Insektiziden. Die Firma wies den Verdacht zurück: "Nach Einschätzung von Bayer CropScience hat Imidacloprid kein entwicklungsneurotoxisches Potenzial für den Menschen. Es gibt zahlreiche Studien, die belegen, dass die Anwendung des Wirkstoffes für Mensch und Umwelt sicher ist", erklärte ein Sprecher.

Den Einsatz von Imidacloprid hat die EU vor kurzem stark eingeschränkt - aus einem anderen Grund. Das Pestizid steht, wie zwei andere sogenannte Neonikotinoide auch, als ein möglicher Auslöser des Bienensterbens in Verdacht. Die Sperre gilt zunächst für zwei Jahre. In dieser Zeit dürfen die drei Insektizide nicht mehr beim Anbau von Mais, Sonnenblumen, Raps und Baumwolle verwendet werden.

wbr/AFP/dpa
 
Handelsbezeichnungen: [h=3]Acetamiprid 20%[/h]
[h=2]Importeur:[/h] [h=3]Agrostar SARL[/h]
Referenzmittel:Mospilan SG

Referenzmittel Eigenschaften und Hinweise
[h=2]Wirkungsbereiche:[/h] [h=3]Insektizid[/h]
[h=2]Wirkstoffe:[/h] [h=3]Acetamiprid Grundkörper Reingehalt: 0 Grundstrucktur: 200 g/kg[/h]
Abpackung:
[h=2]Gefahrenhinweise:[/h]Umweltgefährlich
Gesundheitsschädlich
Gefahrensymbole:keine Angaben
[h=2]Zulassungsinhaber:[/h] [h=3]Nisso Chemical Europe GmbH[/h]
Vertrieb:Cheminova Deutschland GmbH
[h=3]Kennzeichnung nach GefStoffV[/h]
R 20/22 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
[h=2]Anwendungsbestimmungen[/h]
NW468Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW604Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.
[h=2]Auflage[/h]
EO005-1:SPo5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.
EO005-2:SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
NB6612:Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
NN234:Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN265:Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN270:Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN361:Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN3842:Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NN410:Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
NW263:Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
RK005:R 20/22 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken
RK050:R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
SB001:Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SF245-01:Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SP001:Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
SX002:S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
SX013:S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
SX035:S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
SX046:S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
SX057:S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
VH352-1:Es dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen.

Ohne Worte. euer Akzie
 
Ich hatte immer Bedenken wegen einer eventuellen Überbevölkerung auf der Erde, ist aber unbegründet.
 
Wenn die Natur pfleglich behandelt wird, Pflanzen, Insekten und Tiere im Gleichgewicht gehalten sind, braucht man keine Insektiziede.


[...]
(OT - Themen verschoben in "Verschiedenes Allgemeinses")
 
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