Honig trocknen

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Hallo,

am Meisterkurs stand das Thema "Honig trocknen" immer wieder zur Diskussion. Die einen waren aufgrund vom Vermindern des Geschmackes dagegen, andere als Notlösung für zu flüssigen Honig dafür.

Zur Anschaulichkeite habe ich hier ein solches Gerät als Link:
http://shop.carl-fritz.de/product_info. ... cts_id=349
Da ich zu diesem Thema echt unschlüssig bin, würde mich interessieren, ob jemand von Euch damit Erfahrung hat, bzw. was Ihr davon hält ??
 
Da Honig nichts entzogen werden darf nach Vorschrift -auch kein Wasser-
nicht zugelassen.
Allerdings schon in einigen größeren Imkereien gesehen. Scheint gut zu funktionieren.
Ab nem gewissen Honigertrag auch rentabel.
 
Wenn der Honig über die Trommel läuft wird er natürlich mit viel Luft vermischt. Wäre ein Nachteil für den Geschmack!
Aber bevor der Honig ungewollt zum gären beginnt ist dieses System bstimmt interessant.
Der Kleinimker setzt dann vieleicht besser Met an, bevor er eine teure Neuanschaffung macht.
 
Hallo Sybill,

also das is das berühmte Gerät! Ich glaube das ist für mich als kleiner Imker ehr unnötig, wenn man zuviel Geld hat dann gerne! :n3:

Es wäre interessant, ob man dies als Imker auch für andere anbieten kann!
 
Hallo!

Mir würde der großflächige Sauerstoff / Luftkontakt nicht gefallen.
Die meisten Menschen verbinden mit Honig und Imkerei eine oft schon klischeehafte Natürlichkeit, wie soll da so eine Behandlung dazu passen?
Ich meine das schadet dem Produkt und dem Image des Honigs.

Absolut dagegen bin ich nicht, nur warum soll ich sowas machen, reifer Honig ist nach meinem Geschmack trocken genug. Trockene Honige wie ich sie 2010 hatte sind gar nicht so gut im Geschmack, nur laufen sie nicht so schnell vom Brot.

Wenn die Konsumenten billig haben wollen, dann bitte sehr. Nur nähert sich dann auch die "kleine" Imkerei bei uns dem "hohen" Entwicklungsstand so mancher Lebensmittelerzeuger.
Gegen eine Notlösung bei nassem Honig möchte ich u.U. nicht viel entgegenbringen, aber die Anschaffung eines solchen Gerätes impliziert doch dessen regelmäßigen Gebrauch, also wird dann unreifer Honig mit Absicht geerntet :evil:

Gruß
Norbert
 
Zid129 schrieb:
Da Honig nichts entzogen werden darf nach Vorschrift -auch kein Wasser-
Bist Du Dir sicher, dass das auch das Trocknen von Honig betrifft oder ist das Deine persönliche Interpretation?

lg,
Sebastian
 
Hallo,

ich glaub auch, dass gesetzlich nichts dagegen spricht, besonders da heute IM Niklas darüber gesprochen hat, dass seiner Meinung nach das Verfahren den Geschmack beeinflußt und man dies sogar bei Untersuchungen zb. für die goldene Honigwabe bemerken kann. Aber wenn es ungesetzlich wäre, würden diese Honige doch aus den Bewerb ausgeschieden werden :huh
 
Hallo

Ich meine aber auch irgendwo gelesen zu haben dass das Verboten ist. Eben weil dem Honig nichts, auch kein Wasser, entzogen werden darf. Das dazu gehörige Gesetz ich mir aber nicht bekannt.
Wäre evtl. mal interessant herauszufinden.

LG
 
Der Wortlaut der Honig-VO bezieht sich auf das Entziehen von "honigeigenen" Stoffen. Ich würde nicht meinen, dass Wasser unter diese Definition fällt. Gegen das Trocknen wird also nichts einzuwenden sein (schliesslich werden alle möglichen Lebensmittel getrocknet, ist also ein üblicher Vorgang).

Eine andere Strategie im Umgang mit zu stark wasserhältigen Honigen wäre das Vermischen mit "trockenen" Honigen. Das geht ganz ohne aufwändige Technik, also sehr kostengünstig. Als Direktvermarkter ist man etwas eingeschränkt, denn Honig darf nicht zugekauft werden.

Wie wir gelesen haben, sind allzu trockene Honige auch nicht bei allen Kunden beliebt und Wasserzusatz ist denke ich eindeutig verboten (das wäre dann kein Honig mehr, sondern eine Zubereitung - selbst bei nur z.B. 18% Wassergehalt).

lg,
Sebastian
 
Hier der Link zur Honigverordnung

http://www.bienenzuchtverein.com/honigverordnung.htm

So wie Sebastian geschrieben hat lautet der Text wie folgt

Mit Ausnahme von „gefiltertem Honig“ gemäß § 3 Z 2 lit. f) dürfen dem Honig weder Pollen noch honigeigene Bestandteile entzogen werden, es sei denn, dass dies beim Entziehen von anorganischen oder organischen Fremdstoffen unvermeidlich ist.

Ich glaube in diesem Satz scheiden sich nun die Geister, aber für meinen Begriff ist Wasser kein honigeigener Bestandteil.

Gruß Hannes
 
Hallo

Und was sind dann die "honigeigenen" stoffe??
Der Nektar kommt ja auch von "aussen" mit dem Wasser.
Und die Frage ist, was verdunstet bei diesen Geräten alles? Wie kann man dafür sorgen das nur wasser verdunstet und keine anderen Stoffe?

LG
 
Sebastian schrieb:
Der Wortlaut der Honig-VO bezieht sich auf das Entziehen von "honigeigenen" Stoffen. Ich würde nicht meinen, dass Wasser unter diese Definition fällt.
Sebastian
Das enthält Honig, unter anderem auch Wasser. Zu diskutieren ist jetzt, worin der Unterschied besteht, wenn Bienen durch Fächern den Wassergehalt vor dem Verdeckeln im Stockhonig reduzieren oder wenn der Imker durch eine Behandlung den Wassergehalt vermindert.

2011012037_honig.jpg
 
Der Wasserentzug beim Honig ist kein Problem, wird das Wasser von eingetragenen Nektar doch schon von den Bienen reduziert.
Wie sollten wir den Bien das verbieten. Nektar ist kein Honig, sondern wird erst nach dem Wasserentzug bis zu einem bestimmten Prozentsatz zu diesem.
Nicht der Wasserentzug ist das Problem, sondern das lüften des Honigs durch den Trockner und die dadurch hervorgerufene Veränderung des Geschmacks.
 
Servus Reinhard,

Reinhard schrieb:
Zu diskutieren ist jetzt, worin der Unterschied besteht, wenn Bienen durch Fächern den Wassergehalt vor dem Verdeckeln im Stockhonig reduzieren oder wenn der Imker durch eine Behandlung den Wassergehalt vermindert.
Wenn man das so darstellt lässt sich leicht sagen: es ist der selbe Unterschied, ob die Bienen die Fruktose eintragen oder der Imker sie später zusetzt. Und das läuft wohl unter "best of böse".

Mein Argument für die Unbedenklichkeit des Wasserentzugs ist, dass das Wasser - im Bereich von 15-20% - kein wertbestimmender, für den Honig typischer Bestandteil ist. In der Honig-VO werden als Honigbestandteile Zucker, org. Säuren, Enzymen und feste "Partikeln" genannt - Wasser nicht, ist offenbar nur als Obergrenze wesentlich. Daher komme ich auf die Interpretation, dass das Entzugs-Verbot sich nicht auf Wasser bezieht.

Selurone schrieb:
Nicht der Wasserentzug ist das Problem, sondern das lüften des Honigs durch den Trockner und die dadurch hervorgerufene Veränderung des Geschmacks.
Das mag ein wahrnehmbares, qualitätsrelevantes Problem sein, ob es rechtlich ein Problem ist würde ich auch bezweifeln - solange man keine Luft einrührt oder gezielt Aromen einarbeitet wird ja nichts zugesetzt.


lg,
Sebastian
 
Sebastian schrieb:
Selurone schrieb:
Nicht der Wasserentzug ist das Problem, sondern das lüften des Honigs durch den Trockner und die dadurch hervorgerufene Veränderung des Geschmacks.
Das mag ein wahrnehmbares, qualitätsrelevantes Problem sein, ob es rechtlich ein Problem ist würde ich auch bezweifeln - solange man keine Luft einrührt oder gezielt Aromen einarbeitet wird ja nichts zugesetzt.


lg,
Sebastian

Das es ein rechtliches Problem wäre hatte ich auch nicht behauptet.
 
Hallo

Last lieber die Finger vom Honigtrocknen, wie Susanne Wimmer heute beim Meisterkurs gesagt hat!!!!!

Ich glaube 17.5% bringt jeder zusammen (wenn er reifen Honig schleudert), um das Gütesiegel zu erreichen. Wenn nicht dann lieber ein Trocknungsgerät anschaffen und im Schleuderraum aufstellen. Wir brauchen keinen Honig mit 14% !!

Die Grenze von 17,5% bezieht sich ja nur darauf das der Honig die oft nicht sachgemäße Lagerung beim Kunden übersteht. Also warum unser Superprodukt mit diesen ausufernden Ideen zusätzlich belasten. Außerdem wird nächstes Jahr bei der Goldenen Honigwabe vors. der Wassergehalt kein bestimmendes Kriterium sein ( Aussagen Niklas, Wimmer am 19.01+20.01).

Rupert
 
Hallo,

es war heute beim Meister echt interessant. Honig trocknen ist tatsächlich gesetzlich nicht erlaubt, da man dem Honig weder was zufügen noch was wegnehmen darf. Auch hatten wir heute die Gelegenheit Honig zu kosten, der auf 12% Wassergehalt reduziert wurde - war echt kein Highlight ...

Trotzdem dürfte es immer modernen werden, werden solche Geräte immer häufiger angeboten...
 
Hallo Bienenfreunde!

Dem gesetzlich erlaubt, oder gesetzlich nicht erlaubt, kann man aus dem Weg gehen, indem man den Honig vor dem Schleudern in einem trockenen Raum ein paar Tage lang lagert. Dadurch verliert der Honig an Wasser. Das kann durch die Verwendung eines Luftentfeuchters beschleunigt werden.
Es heißt z.B. in der Hygieneverordnung, dass der Honig vor Feuchtigkeit zu schützen ist und wie lange der Honig bei welcher Luftfeuchtigkeit gelagert wird bis es zur Schleuderung kommt, ist nirgends festgelegt.

Durch den Betrieb des Luftentfeuchters wird der Schleuderraum auch noch temperiert und der Honig ist leichter schleuderbar.

Auszug aus dem Jahresbericht der Uni Hohenheim von 2006

5.5. Bienenprodukte
Einfluss des Schleuderraumklimas auf den Wassergehalt des Honigs
Dr. Gerhard Liebig, Bianca Brosig, Julia Grimm
Eine im American Bee Journal 2004 beschriebene Methode zur Nachtrocknung von Honig vor der
Schleuderung mit einem Luftentfeuchter wurde überprüft. Die Zargen mit den Honigwaben werden
kreuzweise gestapelt. Wenn der Luftentfeuchter im Dauerbetrieb die relative Luftfeuchte im
geschlossenen Raum unter 30% halten kann, verliert der verdeckelte Honig in zwei Tagen bis zu 2%,
der offene bis zu 4% Wasser. Je feuchter der Honig desto rascher gibt er Wasser an die trocken
gehaltene Luft ab. Wenn verdeckelter Honig zu feucht ist, lohnt es sich, die Waben vor der
Schleuderung mit Heißluft (dann tropft der Honig wenig) zu entdeckeln und danach bis zur
Schleuderung etwa zwei Tage lang im mit einem Luftentfeuchter im Dauerbetrieb trocken gehaltenen
Schleuderraum im Zargenstapel aufzubewahren. Es ist darauf zu achten, dass sich kleine Räume
nicht zu stark erwärmen.

MfG
Honigmaul
 
Servus Verena,

Sybill schrieb:
Honig trocknen ist tatsächlich gesetzlich nicht erlaubt, da man dem Honig weder was zufügen noch was wegnehmen darf.

Trotzdem dürfte es immer modernen werden, werden solche Geräte immer häufiger angeboten...
Mich würde interessieren, ob das die Interpretation der Ausbildner ist oder ob es dazu schon ein gerichtliches Urteil oder etwas Ähnliches gibt. Da diese Geräte nicht nur verkauft, sondern auch eingesetzt werden müsste das ja schon einmal von einem LM-Kontrollor beanstandet worden sein. Was kam dabei raus?

lg,
Sebastian
 
Hallo,

im Lebensmittelgesetz steht geschrieben, dass Honig eben nichts hinzugefügt werden darf aber auch nichts entnommen, daher ist es eigentlich gesetzlich auch verboten, den Honig zu sieben. Ich denke, dass es dazu noch keinen Präsidenzfall (ich hoffe, dass schreibt man so) gibt. Der LM-Kontrolleur kann dies gar nicht herausfinden, bzw. nachweisen, daher wird es nicht geahndet - wie soll er auch rauskriegen, dass man den Honig trocknet. Allerdings haben wir so einen Honigverkostet - es stimmt, er verliert an Geschmack - dh. der Sensoriker kann es herausfinden, aber nicht der Analytiker.
 
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