Propolistropfen weiterverkauf

honigdieb

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Hi

In der aktuellen "BIENE AKTUELL" bietet der Bienenladen(in Linz)
Propolistropfen 20ml ohne Etiketten um 3€ zum weiterverkauf an.
Wie sieht da die rechtliche Situation aus wenn ich als Imker diese weiterverkaufen würde

Danke
Günter
 
Hallo Günter,

Wenn man die Gesetze auf Punkt und Beistrich einhalten möchte, zählt es zum Handel. Einkaufen und weiterverkaufen ist nun einmal das Wesen des Handels. Und da geht dann ohne Gewerbeschein nichts.

LG
Albert
 
Hallo Albert

Und wie wird das in der Regel von den Imkern gehandhabt ?
Sprich muß ich mir Sorgen (Finanzamt) machen wenn ich die Tropfen in den
Handel bringe.
Hab mir schlauerweise schon 24Stk. gekauft.
Sonst werden die als Weihnachtsgeschenk in der Verwandschaft verteilt

Danke
Günter
 
honigdieb schrieb:
Hallo Albert

Und wie wird das in der Regel von den Imkern gehandhabt ?
Sprich muß ich mir Sorgen (Finanzamt) machen wenn ich die Tropfen in den
Handel bringe.
Hab mir schlauerweise schon 24Stk. gekauft.
Sonst werden die als Weihnachtsgeschenk in der Verwandschaft verteilt

Danke
Günter

Siehe PN
 
honigdieb schrieb:
Wie sieht da die rechtliche Situation aus wenn ich als Imker diese weiterverkaufen würde
Gute Frage!
Im Rahmen der bäuerlichen Direktvermarktung (=ohne Gewerbeschein Handel) dürfen max. 25% (Umsatz im jeweiligen Segment) der Urprodukte zugekauft werden, sofern sie pflanzlichen Usrprungs sind, tierische Erzeugnisse - und dazu zähle ich tendenziell das Imkereiprodukte - allerdings überhaupt nicht.

Tierische Produkte dürften lediglich als Ausgangsstoffe für die Herstellung be/verarbeiteter Produkte zugekauft werden (bis 49%).

Da das fertige Propolistropfenflascherl aber kein Urprodukt mehr ist, würde ich wie Albert meinen: das ist Handel im Sinne des Gewerberechts.

Wenn Du allerdings Rohpropolis einkaufst und die Tropfen selber machst, geht das bis zu 49% in Ordnung.
Nach dieser Lesart dürfte man aber z.B. Honig überhaupt nicht zukaufen - das machen aber recht viele. Merkwürdig...da muss die Lesart falsch sein ;-)

lg,
Sebastian
 
Hallo!

Also eigentlich dürften die in Linz die Propolisflascherl in dieser Form nur an Personen mit einem dementsprechenden Gewerbeschein verkaufen. Also hat die strafbare Handlung hier seinen Ursprung...

Thomas
 
Flip schrieb:
Also eigentlich dürften die in Linz die Propolisflascherl in dieser Form nur an Personen mit einem dementsprechenden Gewerbeschein verkaufen. Also hat die strafbare Handlung hier seinen Ursprung...
Die in Linz müssen doch nicht fragen, was der Käufer mit den Flascherln macht. Also ist in jedem Fall der Käufer für die Einhaltung verantwortlich. Der Verkäufer handelt eindeutig gesetzeskonform. Selbst wenn es beworben wird, dass es weiterverkauft werden kann, hat auch der Käufer sicher zu stellen, ob er das darf.

LG
Albert
 
Ich denke, eine Kundschaft, die bei mir Propolis kauft, will ein Produkt aus der Umgebung haben. Heimische Inhaltsstoffe zwecks Allergienbekämpfung, ...
Daher kommt es für mich nicht in Frage, Propolis oder gar fertige Tropfen für den Weiterverkauf zuzukaufen. Ich bin ja Imker, der zu seinem Produkt stehen kann,weil ich weiß, woher es stammt und kein Händler.
 
Hallo Herri

Ich gebe dir absolut recht.
Da ich erst 1Jahr Imkere und zu wenig Propolis mit meinen 3Völkern habe
will ich nur meine engsten Vertrauten mit den Tropfen versorgen

Mfg
Günter
 
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