Propoliscreme-salbe

Flip

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Hallo zusammen!

Jetzt habe ich angefangen Propolisprodukte herzustellen. Da man es ja melden muß, wenn man Propolisprodukte verkaufen will, bin ich nun darauf aufmerksam gemacht worden das es nur zwei Rezepte gibt die akzeptiert werden. Nach Drescher oder nach Zangerl heissen die. Jetzt ist es aber so, das ich beide nicht verwenden möchte, da eines mit Vaseline das andere mit Basunguent gemacht wird. In beiden befinden sich Erdölprodukte. Ich habe recht viel Zeit aufgewendet eine Salbengrundlage zu finden die nur aus natürlich Stoffen besteht und medizinisch einwandfrei in der Aphoteke zu kaufen ist. Deshalb nun meine Frage wie das jetzt funktioniert ?

Lg Thomas
 
Kennt sich da niemand aus oder war meine Frage blöd ? Wie macht ihr das? :?

Thomas
 
Hallo Thomas

Ich habe leider keine Lösung für dich aber eine weitere Frage: Wieso und wo muss ich mich melden wenn ich propolis verkaufen will`?? *kopfkratz*

LG
Michael
 
Danke Reinhard, genau um das gehts ja. Ich hab das Buch. Aber was wenn ich eben genau die beiden Rezepte nicht verwenden will.
Die Gründe hab ich ja oben schon genannt. Ich hab mit den Imkern in der Umgebung gesprochen, die verwenden aber eben deshalb alle das gleiche Rezept.Das kanns doch nicht sein, oder?

Thomas
 
Hallo Thomas,

Anmelden musst du das ganze beim Gesundheitsministerium. Erkundige dich dort allerdings, bevor du die Creme anrührst, weil die dort einiges von dir verlangen:
+) Ursprungszeugnisse (Kopie) sämtlicher Ingredienzien
+) Säuberungsplan der Produktionsstätte
+) Genaue Rezeptur
+) Anmeldeformulare
etc.
Es könnte sein, wenn du mit der fertigen Creme hinkommst, dass dann irgendein i-Punkt irgendwo fehlt und du darfst das Zulassungsverfahren ein 2. Mal berappen.

Der Verkauf ist nicht Anmeldepflichtig. Das war früher einmal. Da musste man dem Landeshauptmann(-frau) den Verkauf anzeigen. Jetzt wird davon ausgegangen, dass der Verkäufer weiß, was er darf. Spätestens der Lebensmittelinspektor sagt ihm dann, ob er es wirklich durfte.

LG
Albert
 
Hallo Albert!

Danke für deine Antwort. Also ich muss mein Produkt zulassen. Weißt du was so etwas ungefähr kostet.
Habe ich dich richtig verstanden das ich z.b. Propolistinktur verkaufen kann ohne es anzumelden?

Thomas
 
Hallo Thomas,

Ich fürchte, du musst mit einigen hundert Euro rechnen. Genau weiß ich das nicht, sonst hätte ich das vorhin dazugeschrieben. Aber beim Ministerium können die dir alles ganz genau sagen. Das teure daran ist die Laboruntersuchung deiner Creme. Dort wird geprüft, ob Hygienestandards eingehalten wurden. Es werden evtl. gesundheitsgefährdende Substanzen gesucht etc.

Propolis-Lösung (bitte nicht Tinktur sagen oder auf's Etikett schreiben - ist den Apothekern vorbehalten!!!) darfst du ohne Zulassung verkaufen. Auch das war früher einmal, dass es angemeldet werden musste.

Viel Glück und Durchhaltevermögen, denn so viel ich weiß, dauert das ein Weilchen.

LG
Albert
 
:verweis: :snoopy: :prayer: :trink4 :n109:
So könnte in etwa der Werdegang aussehen.

LG
Albert
 
Servus Thomas,

Flip schrieb:
Habe ich dich richtig verstanden das ich z.b. Propolistinktur verkaufen kann ohne es anzumelden?
Der springende Punkt ist, in welche Produktkategorie Deine Propoliszubereitung fällt:

  • a) Kosmetika (Propoliscreme): Kosmetik-Vorschriftem; keine Zulassung, aber Produkt-Dossier muss beim Hersteller aufliegen; Anmeldung der Herstellung von Kosmetika beim LH, Einhaltung detaillierter Herstellungsvorschriften (Kosmetik-GMP) - Produktuntersuchung vor Inverkehrbringen ist meines Wissens nicht nötig, allerdings wird die Produktkontrolle schon was kosten (Labor!).[/*:m:1xm4ymy0]
  • b) Lebensmittel (Propolistropfen als Nahrungsergänzungsmittel): NEM-spezifische Vorschriften, keine Zulassung, Anmeldung etc.[/*:m:1xm4ymy0]

Was mir nicht ganz klar ist, warum die Drescher bzw. Zangerl-Rezeptur angeblich von jedem Imker in der Küche zusammengerührt werden darf. Ich wäre davon ausgegangen, dass auch die Herstellung eine Meldung beim LH notwendig macht und ebenso die Einhaltung der Kosmetik-GMP und dass natürlich auch das Produktdossier beim Imker aufliegen muss.

Weiss da jemand bescheid, ob es da für Imker Ausnahmen gibt?

Letzterer Punkt wäre kein Problem, wenn z.B. der Imkerbund das Dossier für die beiden Formulierungen seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt. Petrochemiefeindliche Selbstrezeptierer könnten dieses Dossier vermutlich leicht auf ihr Erdölfreies Produkt umstricken, da sich an der Sicherheitsbewertung nicht viel ändern wird.

Das Problem der korrekten Herstellung nach Kosmetik-GMP bleibt aber bestehen.

Vernünftig wäre daher die Herstellung in Betrieben, die für die Kosmetikaherstellung eingerichtet sind - vielleicht mit Spezialisierung auf Propolis-Produkte - im Lohnauftrag wie dies ja z.B. beim Wachsumarbeiten oder Met auch gemacht wird.

lg,
Sebastian
 
Sebastian schrieb:
Anmeldung der Herstellung von Kosmetika beim LH
sehe ich das richtig: LH ist der Landeshauptmann, das entspricht bei uns dem Ministerpräsidenten, dem Regierungschef im jeweiligen Bundesland? Und der interessiert sich echt (persönlich, qua Amt) für die Kosmetika?

Aber bei uns ist das bestimmt auch so streng reglementiert. :(

Gruß Ralf
 
Hallo,

die Rezepte nach Zangel bzw. Drescher wurden als Pool-Lösung für Österreich generell vom Gesundheitsministerium freigegeben. Daher darf jeder Imker diese selbst herstellen und muß nicht mehr ansuchen. Ansonsten muß er das immer machen. Auch wenn er zB. das Rezept nach Zangerl abändert oder die Rezeptur verändert.

Persönlich würde ich mir vom Imkerbund mehr solcher Pool-Lösungen wünschen. Denn diese erleichtern das Leben als auch die Geldbörse des Imkers doch gewaltig !!!
 
Sybill schrieb:
die Rezepte nach Zangel bzw. Drescher wurden als Pool-Lösung für Österreich generell vom Gesundheitsministerium freigegeben.
Interessant. Da es nun aber die Freigabe durch das Ministerium nicht mehr gibt, würde mich interessieren, ob man sich noch immer darauf berufen kann und wirklich kein Dossier aufliegen haben muss - insbesondere wenn man die Rezeptur abändert.
Der Steirische Imkerverband hat auf seiner Homepage jedenfalls Formulare, mit denen man die Aufnahme der Herstellung beim LH meldet und auch die Herstellung nach Rezeptur halbwegs GMP-gerecht dokumentieren kann. Und es gibt eine weitere Rezeptur: "Propoliscreme à la steirische Imkerschule" - allerdings auch mit Erdölprodukten.

Sybill schrieb:
die Geldbörse des Imkers doch gewaltig !!!
Heute ist es ja weniger die Geldbörse (da keine anmeldungs- Prüf- etc-Gebühren anfallen), als vielmehr die Anforderung ein Dossier bereitzuhalten. Da wäre eine Imkerbundlösung gefragt.

lg,
Sebastian
 
Servus Ralf,

Rabe schrieb:
[sehe ich das richtig: LH ist der Landeshauptmann, das entspricht bei uns dem Ministerpräsidenten, dem Regierungschef im jeweiligen Bundesland? Und der interessiert sich echt (persönlich, qua Amt) für die Kosmetika?
Da hast Du 100% recht, LH ist der Landeshauptmann. Wie das in unserem gemütlichen Land so üblich ist, kommt der vor der Zulassung einmal persönlich vorbei und nimmt sich mal so einen Karton zur Ansicht und Probe mit - bei einem gemütlichen Glaserl Met :trink4 schickst dann die Kinder los, damit sie dem netten Herrn den Kofferraum mit ein paar Kostproben aus der Imkerei vollräumen und damit hast Du dann in Zukunft keine Probleme mehr mit dem ganzen amtlichen Papierkram... unsere Politiker kümmern sich halt noch persönlich um den Wähler! :knuddel:


lg,
Sebastian
 
Ich glaube der hat Jetzt keine Zeit. Sind ja Wahlen :D
 
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