Biozertifikat

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Wie bekomm ich mit meinem Honig das Biosiegelzertifikat?
Die drei Völker -die ich gekauft habe- waren NICHT bio-wie lange wird es dauern bis ich das Biozertifikat beantragen kann.
 
Hallo,

zuerst musst Du mit einem BIO Verband und auch mit einer BIO-Kontrollstelle eine nVertrag abschließen. Dazu bekommst Du von denen eine riesige Mappe mit lauter Vorschriften und Richtlinien, wie zb,Umstellung auf BIO-Wachs, Fütterung mit BIO-Zucker, kein Flügelstutzen, etc.
Dann beginnen die regelmäßigen Kontrollen. Normalerweise ist man im ersten Jahr noch konventioneller Bertrieb, dann folgen einige Jahre Umstellungsbetrieb. ICh bin mir über die genauen Zeiten nicht mehr sicher, aber ich glaube nach 5 Jahren, wenn alle Vorschriften eingehalten wurden, und alle Kontrollen, Schulungen etc. durchgeführt wurden, ist man ein BIO-Betrieb. Dh. die Bienen sind dann Bio-Zertifiziert. Erst bei der folgenden Ernte hat man auch einen BIO-Honig, denn nur "BIO-Bienen" können "BIO-Honig" sammeln.
 
Beim Geschenk-Bio-Volk-welches in den KräuterGarten kommt will ich das dann absolut richtig machen :!:
 
Biologisch Imkern
Richtlinien und Betriebsmittel für die ökologische Bienenhaltung
In dieser Broschüre finden Sie alle Vorgaben der EU-VO 834/07 idgF und BIO
AUSTRIA bezüglich des Zukaufes von Betriebsmitteln bei biologisch wirtschaftenden
Betrieben. Über besondere Vorgaben betreffend Bienenhaltung und der Verarbeitung
der Produkte informieren Sie sich bitte bei Ihrer Bio-Kontrollstelle oder der Bio-
Beratung.
Die angeführten Produkte wurden auf ihre Verordnungskonformität geprüft und dürfen
unter Berücksichtigung der nationalen Gesetzgebung in der biologischen Bienenhaltung
eingesetzt werden. Sollten andere Mittel als die hier angeführten zum Einsatz
kommen, ist vor dem Einsatz unbedingt Rücksprache mit Ihrer Bio-Kontrollstelle oder
dem Verein InfoXgen zu halten.
1. Allgemeine Grundsätze der biologischen Bienenhaltung
Die biologische Qualität der Imkererzeugnisse hängt stark von der Behandlung der
Bienenstöcke und der Qualität der Umwelt ab. Auch die Bedingungen, unter denen die
Imkererzeugnisse gewonnen werden, bestimmen diese biologische Qualität.
In der Verordnung festgelegte Vorgaben:
für die Überwinterung werden umfangreiche Honig- und Pollenvorräte im
Bienenvolk belassen-
bienenfreundliche Haltungspraktiken
Haltung angepasster Bienenrassen
Zufütterung nur mit biologischem Futter
Krankheitsvorsorge durch Vorbeugen
Bekämpfung von Krankheiten nur mit zugelassenen Wirkstoffen
Bienenstöcke hauptsächlich aus natürlichen Materialien
Desinfektion und Säuberung nur mit zugelassenen Wirkstoffen
Besondere Beachtung der Hygiene
Kontrolle auf mögliche Rückstände im Wachs
2. Umstellungszeitraum
Die vorgeschriebenen Richtlinien müssen mindestens ein Jahr eingehalten werden, erst
dann dürfen die Produkte nach der Anerkennung durch die Bio-Kontrollstelle mit dem
Verweis auf die biologische Landwirtschaft vermarktet werden.
? Es empfiehlt sich schon zu Beginn der Umstellungszeit das Wachs zu
tauschen oder von diesem eine Analyse (in Eigeninitiative oder in
Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle) machen zu lassen, um ganz sicher
zu gehen, dass sich nach 12 Monaten nur rückstandsfreies Wachs im
Bienenstock befindet. Eine rückstandsfreie Wachsanalyse ist Voraussetzung
für die Anerkennung. Die Probeziehung nach der 12-monatigen
Umstellungszeit hat durch den Bio-Kontrollor zu erfolgen.
InfoXgen Information für Bio-Imker, Mai 2009
Biologisch Imkern Seite 2
? Bitte beachten Sie, dass beim Wachszukauf von biologischen Betrieben
ebenfalls ein aktuelles Bio-Zertifikat anzufordern ist. Eine Kopie dieses Bio-
Zertifikates muss bei der Kontrolle aufliegen.
? Weiters empfiehlt es sich die Kästen abzuflammen und die Rähmchen der
Mittelwände auszutauschen.
? Tierische Produkte können nicht als Umstellungsware deklariert werden,
sondern nur biologischen oder konventionellen Ursprungs sein. Es gibt
somit z. B. keinen Umstellungs-Honig oder Umstellungs-Met.
Imkereierzeugnisse können daher erst als biologisch vermarktet werden,
wenn das Wachs den Anforderungen entspricht.
Bezugsquellen von Bio-Wachs:
anerkannte Bio-Imker oder einschlägiger Fachhandel (Kopie des aktuellen Bio-
Zertifikates anfordern!)
3. Herkunft der Bienen
Die biologische Herkunft von zugekauften Völkern sollte gewährleistet sein. Bei
Bestandeserneuerung dürfen jährlich max. 10% konv. Weiseln und Schwärme (auf
Biowaben/Biowachsböden gesetzt) eingesetzt werden. Bei der Wahl der Rassen ist
der Fähigkeit der Tiere zur Anpassung an die Umweltbedingungen, ihrer Vitalität und
ihrer Widerstandsfähigkeit gegen Krankheiten Rechnung zu tragen. Europäischen
Rassen (Apis mellifera) und ihren regionalen Ökotypen ist der Vorzug zu geben.
Bitte beachten Sie, dass beim Bienenzukauf von biologischen Betrieben
ebenfalls ein aktuelles Bio-Zertifikat anzufordern ist. Eine Kopie dieses Bio-
Zertifikates muss bei der Bio-Kontrolle aufliegen.
Für die Anerkennung ist der Besuch eines Einführungskurses oder eine schriftliche
Bestätigung über eine Spezialberatung für biologische Bienenhaltung Voraussetzung.
InfoXgen Information für Bio-Imker, Mai 2009
Biologisch Imkern Seite 3
4. Standort der Bienenstöcke
Die Bienenstöcke sind so aufzustellen, dass im Umkreis von drei Kilometern um den
Standort ausreichend Nektar- und Pollenquellen vorhanden sind. Diese sollten im
Wesentlichen aus biologisch erzeugten Pflanzen bzw. aus Wildpflanzen oder
nichtbiologisch bewirtschafteten Wäldern oder Kulturpflanzen bestehen, die nur eine
geringe Umweltbelastung mit sich bringen. Weiteres muss sich der Standort von
Bienenstöcken in ausreichender Entfernung von Verschmutzungsquellen befinden, um
eine Kontamination der Imkereierzeugnisse sowie eine Beeinträchtigung der
Bienengesundheit ausschließen zu können. Besteht ein Verdacht auf Beeinträchtigung
der Imkereierzeugnisse durch Umwelteinflüsse, sollte der Imker sich beraten lassen
und allenfalls eine Analyse durchführen lassen.
5. Fütterung
Die natürliche Nahrungsgrundlage der Bienenvölker sind Honig und Blütenpollen.
Aufgrund der ungünstigen Klimaverhältnisse in Österreich ist die künstliche Fütterung für
die Überwinterung der Bienen bzw. für das Überbrücken von Trachtlücken erlaubt.
Vorzugsweise ist hier biologischer Honig aus der eigenen Einheit zu verwenden. Da aber
auch dies in Österreich sehr oft nicht möglich ist (Waldtracht), ist auch biologischer
Zucker und biologischer Zuckersirup für die Fütterung zugelassen. Pollenersatzstoffe sind
verboten. Künstliche Fütterung ist nur zwischen der letzten Honigernte und 15 Tage vor
dem Beginn der nächsten Nektar- oder Honigtautrachtzeit zulässig. Über die Fütterung
sind Aufzeichnungen (Art der Erzeugnisse, Fütterungsdaten, Mengen und betroffene
Bienenstöcke) zu führen.
Bezugsquellen von biotauglichen Futtermitteln:
AGRANA Stärke GmbH, A-1220 Wien, Donau-City-Straße 9, Tel. 01/21177-12096, Fax
01/21177-12091
AGENABON 20.130 Bio-Maissirup
AGENABON 20.133 Bio-Spezialsirup
Bio-Apiinvert Bio-Zuckersirup
Bio-Zucker
Bei Kauf in losen Gebinden muss eine Kopie des Bio-Zertifikates angefordert werden.
Bezüglich organisierter Sammelbestellungen für Zuckerzukäufe wenden Sie sich
bitte an Ihre Bio-Beratung oder Bio-Verband.
6. Schädlingsbekämpfung und Krankheitsvorsorge
Die Maßnahmen der biologischen Bienenhaltung sind darauf ausgerichtet, die Vitalität
und die Selbstheilungskräfte der Völker zu erhalten. Bei der Krankheits- und
Schädlingsbekämpfung ist den biologischen und biotechnischen Maßnahmen der Vorzug
zu geben. Es müssen geeignete Vorkehrungen zur Erhöhung der Krankheitsresistenz und
Infektionsprophylaxe getroffen werden, z.B.
regelmäßige Verjüngung der Völker
systematische Inspektion der Bienenstöcke, um gesundheitlichen Anomalien zu
ermitteln
Kontrolle der männlichen Brut
regelmäßige Desinfektion des Materials und der Ausrüstung mit für die Bio-
Bienenhaltung gemäß zugelassenen Mitteln (siehe Kapitel 7)
InfoXgen Information für Bio-Imker, Mai 2009
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Beseitigung verseuchten Materials und verseuchter Quellen
regelmäßige Erneuerung des Bienenwachses
ausreichende Versorgung der Stöcke mit Honig und Pollen
Treten trotzdem Probleme auf, so sind phytotherapeutische und homöopathische
Erzeugnisse chemisch-synthetischen vorzuziehen. Die Verwendung von chemischsynthetischen
allopathischen Tierarzneimitteln zur präventiven Behandlung ist verboten.
Werden trotzdem chemisch-synthetische allopathische Mittel eingesetzt, so sind die
behandelten Bienenvölker während dieser Zeit isoliert aufzustellen. Das gesamte
Bienenwachs ist durch biologisches Wachs auszutauschen. Weiters muss die
Umstellungszeit durchlaufen werden.
Für die Krankheitsvorsorge und Vertreibung von Schädlingen sind nur natürliche
Substanzen erlaubt.
Naturrein, A-3233 Kilb, Fohrafeld 1, Tel.: 02748/6609-27, Fax 02748/7406-19,
rh@naturrein-bio.at, http://www.naturrein-bio.at (Umweltschutz Beratung GmbH, A-3100 St.
Pölten, Porschestraße 21)
ToBee Bienenpflegemittel
Zum Schutz der Materialien (Rahmen, Bienenstöcke, Waben), insbesonders gegen
Ungeziefer (z.B. Wachsmotten) werden in der Praxis zurzeit nur folgende Stoffe
verwendet:
Wirkstoff Wirkungstyp
Bacillus thuringiensis Insektizid
Schwefel Fungizid, Akarizid, Repellent
Physikalische Behandlungen wie Dampf oder direkte Flamme sind zulässig.
Alle Behandlungen müssen im Bienenstockverzeichnis dokumentiert werden.
Im Rahmen der biologischen Bienenhaltung dürfen zur Krankheitsvorsorge und zum Schutz vor
Wachsmotten folgende Mittel eingesetzt werden: Kräutertees, homöopathische Präparate, Ameisensäure,
Essigsäure, Milchsäure, Oxalsäure, Thymol, Eukalyptol, Kampfer, Menthol, Schwefel, Sodalösung, Hitze
und Kälte. Die angeführten ätherischen Öle dürfen nicht zu einer Kontamination des Honigs führen. Ein
Einsatz bei Wirtschaftsvölkern ist nach der letzten Honigernte bis zur Restentmilbung im Winter gestattet.
Die Ganzjahresbehandlung mit ätherischen Ölen ist nicht gestattet (keine Thymolrähmchen).
InfoXgen Information für Bio-Imker, Mai 2009
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6.1. Erlaubte Mittel zur Bekämpfung von Schädlingen und zur
Krankheitsvorsorge
Alle Fallensysteme mit den unter Punkt 6 genannten Inhaltsstoffen.
6.2. Substanzen zur Bekämpfung der Varroa-Milbe
reine Stoffe
Ameisensäure
Milchsäure
Essigsäure
Oxalsäure
Menthol
Thymol
Eukalyptol
Kampfer
Erlaubte Mittel zur Bekämpfung der Varroa-Milbe
Beispielhafte Liste:
Handelsbezeichnung Wirkstoff
Illertissen-Milbenplatten Ameisensäure
Krämerplatte Ameisensäure
ApiOxal Oxalsäure
Apilac Milchsäure
Thymovar Thymol
Apilife Var ätherische Öle
6.3. Substanzen zur Bekämpfung der Wachsmotte
reine Stoffe
Ameisensäure
Milchsäure
Essigsäure
Schwefel
Erlaubte Mittel zur Bekämpfung der Varroa-Milbe
Beispielhafte Liste:
Handelsbezeichnung Wirkstoff
B 401 Bacillus thuringiensis
Mellonex Bacillus thuringiensis
Schwefelstreifen Schwefel
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7. Materialien der Beuten und deren Reinigung
Die Bienenstöcke müssen hauptsächlich aus natürlichen Materialien (Vollholz, Stroh,
Lehm) bestehen, welche die Umwelt oder die Imkererzeugnisse nicht kontaminieren
können. Mit Ausnahme der im Punkt 6 genannten Stoffe dürfen im Bienenstock nur
natürliche Substanzen wie Propolis, Wachs und Pflanzenöl verwendet werden.
Die Bienenwohnungen-mit Ausnahme der
Verbindungselementen,Dachabdeckung, Gitterboden und Fütterungselementensind
vollständig aus natürlichen Materialien (Vollholz, Stroh oder Lehm) zu fertigen.
Eine Innenbehandlung der Bienenwohnung erfolgt nur mit Wachs oder Propolis
aus biologischer Bienenhaltung. Eine Außenbehandlung der Bienenwohnung ist
nur mit Mitteln aus natürlichen, ökologisch unbedenklichen Rohstoffen zulässig.
? Im Rahmen der Umstellung auf Bio-Imkerei empfiehlt es sich, Kästen und
Rahmen aus- bzw. abzukratzen um eine Kontamination des Wachses zu
vermeiden.
Das Bienenwachs für neue Mittelwände muss aus ökologischen Einheiten stammen.
? Vorzugsweise ist Bienenwachs aus dem eigenen Betrieb zu verwenden, um
einerseits Kontaminationen zu verhindern, andererseits einen
geschlossenen Wachskreislauf zu gewährleisten.
Zur Säuberung und Desinfizierung von Materialien, Gebäuden, Einrichtungen,
Werkzeug und Erzeugnissen, die in der Bienenzucht verwendet werden, sind nur
folgende Substanzen zulässig:
Kali- und Natronseife
Wasser und Dampf
Kalkmilch
Kalk
Branntkalk
Natriumhypochlorit (z. B. als Lauge)
Ätznatron
Ätzkali
Wasserstoffperoxid
natürliche Pflanzenessenzen
Zitronensäure, Peressigsäure, Ameisensäure, Milchsäure, Oxalsäure und Essigsäure
Alkohol
Salpetersäure
Phosphorsäure
Formaldehyd
Natriumkarbonat (Soda)
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8. Verarbeitung
Für die Verarbeitung von Honig gelten alle allgemeinen Vorgaben der EU-VO 834/07
idgF. Spezielle Vorgaben für die Herstellung von Honig aus biologischer Bienenhaltung
entnehmen Sie bitte diesem Kapitel.
8.1. Erlaubte Zutaten
Zukauf von Zutaten und Hilfsstoffen:
Zutaten (Nüsse, Alkohol, Gewürze usw.) müssen aus biologischer Landwirtschaft
stammen. Sollten Zutaten nicht in biologischer Qualität verfügbar sein, so ist vor dem
Einsatz unbedingt Rücksprache mit Ihrer Bio-Kontrollstelle zu halten.
? Eine Kopie des Bio-Zertifikates verlangen und aufbewahren!
Auch der Alkohol zur Herstellung von Propolistinktur muss aus biologischer
Landwirtschaft stammen.
Bezugsquelle von Bio-Alkohol
Australco GmbH, 2104 Spillern, Bahnstraße 16, Tel. 02266/81107, Fax 02266/80945,
alco@australco.at, http://www.australco.at
8.2. Auslobung/Etikettierung
Die EU-VO 834/07 idgF schreibt für die Etikettierung bestimmte
Kennzeichnungselemente vor, die Sie dem unten angeführten Musteretikett
entnehmen können.
Weiters sind auch die allgemeinen Kennzeichnungselemente der Lebensmittelkennzeichnung
zu beachten.
Hergestellt von:
Meister Muster
Musterdorf
HONIG
aus biologischer Bienenhaltung
Bio-Kontrollstelle: Nettofüllmenge:
AT-X-00-BIO Mindestens haltbar bis:
Allgemeine Vorschriften
der Lebensmittelbehörde
sind in jedem Fall einzuhalten.
Jede der sieben in Österreich anerkannten Bio-Kontrollstellen
besitzt eine Identifikationsnummer die auf jedem von der betreffenden
Kontrollstelle geprüften Produkt zu finden sein
muss.
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? Bitte beachten Sie, dass folgende Kennzeichnungselemente auch auf Ihren
Warenausgangspapieren (Rechnungen, Lieferscheine) zu finden sein
müssen: der Hinweis auf die biologische Landwirtschaft (Bienenhaltung)
und der Name oder die Identifikationsnummer Ihrer Bio-Kontrollstelle.
? Tierische Produkte können nicht als Umstellungsware deklariert werden,
sondern nur biologischen oder konventionellen Ursprungs sein. Es gibt
somit z. B. keinen Umstellungs-Honig oder Umstellungs-Met.
8.3. Notwendige Aufzeichnung für die Bio-Kontrolle
Die Kontrolle erfolgt mindestens einmal jährlich am Betrieb. Neben der Kontrolle der
Einhaltung oben genannter Richtlinien werden vor Ort auch der Prozess der
Honigverarbeitung und der Etikettierung der daraus gewonnen Produkte geprüft.
Mengenfluss:
Das wichtigste Element jeder Bio-Kontrolle ist jedoch die Berechnung des
Mengenflusses. Dabei werden alle Warenströme genau geprüft. Das heißt alle
zugekauften Tiere, Rohstoffe, aber auch Betriebsmittel werden auf ihre
„Biotauglichkeit“ geprüft.
Weiters wird genau geprüft, ob die Menge der produzierten Bioware tatsächlich den
Ausgangsmengen (z. B. Anzahl der Bienenvölker) entspricht.
? Eine sorgfältig geführte Dokumentation erleichtert sowohl Ihnen als auch
dem Kontrollorgan die Berechnung des Mengenflusses und verkürzt somit
die Kontrollzeit.
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Folgende Unterlagen müssen bei der Kontrolle aufliegen:
- Zukauf von Tieren: Datum, Herkunft, Anzahl,….
- Zukauf von Rohstoffen (z. B. Zucker für die Fütterung, Zutaten für
Verarbeitungsprodukte, z. B. Nüsse)
- Zukauf von Betriebsmitteln (z. B. Schädlingsbekämpfungs- oder Reinigungsmittel)
- Futtermitteleinsatz (Art und Menge)
- Völkerführung (inkl. Medikamenteneinsatz)
- Betriebsmitteleinsatz (Schädlingsbekämpfungs-, Reinigungsmittel)
- Ernte- und Vermarktungsmengen
- Lagepläne über Standorte der Bienenstöcke
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Verein InfoXgen - Transparente Nahrungsmittel
Mag. Alexandra Hozzank
A-2202 Enzersfeld, Königsbrunnerstraße 8
Tel. 02262/672214-31
Fax: 02262/672214-33
e-mail: a.hozzank@agrovet.at
http://www.infoxgen.com
 
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Dankeschön Josef
 
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