In Deutschland wurde der erste Imker wegen Oxalsäureverdampfung angezeigt:
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In Deutschland wurde der erste Imker wegen Oxalsäureverdampfung angezeigt:
Lieber glaube ich Wissenschaftlern, die sich mal irren -
als Irren, die glauben sie seien Wissenschaftler...
andreasw (11.06.2020), Beespace (04.05.2020), Bienenschwaerme (04.05.2020)
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Krass da bin ich echt mal noch gespannt was da raus kommt, egal wie es ausgeht es ist zumindest auch mal eine offizielle Entscheidung dazu. Schade wenn wir nicht dampfen dürften wenns bei den Nachbarn getan werden darf und es für die Bienen sogar besser verträglich ist. Am Umgang mit FFP3 Masken kann es jetzt nicht mehr scheitern den haben nun "dank Corona" die meisten gelernt...
Grüße
Tom
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Ich warte auch mit Spannung auf das Ergebnis der Verhandlung.
Kann mir fast nicht vorstellen, dass die Richter das verbieten.
Vielleicht beruft er sich ja auf das hier:
https://forum.mellifera-netzwerk.de/...and-zugelassen
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Noch ein link dazu:
https://www.alfranseder.com/blog/
Liebe Grüße Maximilian
Fast alle befolgen diesselben Regeln
und keiner weiß warum!
Sturmimker (04.05.2020)
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Die große Frage ist nun, ob der Richter die sehr freizügige Auslegung des Begriffs Arzneimittel vom Alfranseder teilt oder nicht.
Aber erst wird der Imker mal einen Bußgeldbescheid bekommen. Dessen Höhe würde mich auch schon interessieren...
eines ist jedenfalls klar: dieses Verfahren wird NICHT klären, was für die Bienen am besten ist.
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fix (05.05.2020)
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Hallo zusammen,
soviel mir bekannt ist, war das Verbot des OXSVerd. ein durch die Bieneninstitute gemeinsam
gefasster Entscheid gegen diese Art der Anwendung, dass ein Verdampfen hohe Risiken für
die Anwender birgen würde. (wahrscheinlich aber weil es zu billig wäre)
In den Imkerschriften:ADIZ/db/IF erschien in 1/2003 unter "Anwendersicherheit bei Oxalsäure
Arbeitshygienische Untersuchungen zum Verdampfungs- und Sprühverfahren der Oxalsäure"
ein Bericht von 1. Institut für Arbeits- u. Sozialmedizin Tübingen u andere mit dem gemeinsamen Tenor,
dass, wie es auffasse weder beim Verdampfen und versprühen bei richtiger Anwendung keine Gefahren
für den Anwender bestehen.
Ich kann das nicht alles schreiben. Aber die Korrespondenzadresse: Prof. Dr. rer.nat. Peter C. Dartsch
Dartsch Scientific GmbH, E-Mail:infon@dartsch-scientific.com
Und weitere Literaturangaben der an dem Gutachten Beteiligten, ua. T. Radezki
Kenne mich mit den Gesetzen nicht aus, aber wennś erlaubt wäre würde ich diesen 4-seitigen Artikel
gerne zur Verfügung stellen.
Viele gute Grüsse, und nicht verzagen, vielleicht ists gut, wenn diese Anwendungsform gerichtlich zugelassen würde.
PS: wenn ich meine geschriebenen Artikel nachhe lese, sind immer wieder statt der richtigen Schreibweise viele andere Zeichen.
Hoffe, dass Ihr dennoch wiss, was ich wohl meinte.
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Möglicher Weise beziehst du dich auf diese Untersuchung:
https://publikationen.uni-tuebingen....le/10900/44465
Wobei das keine so große Rolle spielt in so einem Verfahren. Da geht es nur um die rechtliche Situation, nicht darum ob es sinnvoller ist oder nicht.
Zu klären wird sein, ob das Verdampfen unter das Arzneimittelgesetzt fällt oder nicht. Ist es eine Arznei im Sinne des AMG oder nicht?
Wenn ja, dann ist die Rechtslage eh klar, dann ist es nicht zugelassen.
Vielleicht wird noch zu prüfen sein, ob sich die Applikationsform (Verdampfen/Träufeln) wesentlich auf die juristische Situation auswirkt oder nicht, schließlich ist das Träufeln erlaubt...
Es wird spannend, aber ich bin nicht sehr zuversichtlich, daß es zu einer "guten" Lösung kommen wird.
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Ich bin auch gespannt was da beim Kai rauskommt, mich würde interessieren warum in Deutschland nicht schon längst die OX Verdampfung legal ist, da es ohnehin die meisten Imker praktizieren![]()
Lg Daniel
Save the Bee's save the World
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Hallo Nils, danke für Deine Antwort!
Es geht wohl in dem Bericht, den Du hochgeladen hast, genau um den selben "Tatstandsbericht", lach nicht!
Mancher Imker geht davon aus, dass die Behörden auch diese Applicationsform zulassen müssten, nachdem
ja !!! die meisten Imker ihre Völker so behandeln!!!, und auch auf erprobte Weise erfolgreich, und wichtig,
ohne persönlichen Schaden bisher genommen zu haben.
Aber!!! wer würde sich auten?, könnte mir vorstellen, dass wenn sich etwa 20.000 und mehr zu dieser Anwendung
bekennen würden, die Gerichte sicher über solche Willkürvorschriften wundern und vor allem auch solche Wege
erlauben könnten.
Nur meine bescheidene Meinung! (Bin auch selbst ein Schisser, aber mit meinem bisherigen Dasein nur verständlich)
Viele Grüsse imsenopa
Nils (05.05.2020)
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Meiner Einschätzung nach (ich komme aus der Branche) hat unser Kollege auf der rechtlichen Seite überhaupt keine Erfolgsaussichten. Die vorgebrachten Argumente basieren auf einer unrichtigen Rechtsansicht. Da müsste schon ein Wunder geschehen.
lg,
Sebastian
Schwarm drüber!
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