Honig im Neutralglas - bald gebührenpflichtig?

Nils

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Hallo miteinander,

ich habe von einem Gerücht (!!!) gehört, wonach in DE der Verkauf von Honig in Neutralgläsern gebührenpflichtig werden soll.
Wer seinen Honig nicht im DIB-Glas verkauft soll angeblich (!!!) eine mehrere hundert Euro teuere Lizenz benötigen.
Angeblich soll kein geringerer als Herr Maske höchstselbst davon gesprochen haben.

Weiß jemand was darüber?
Oder ist es wirklich nur ein Gerücht?

Ich dürfte zwar DIB-Gläser verwenden - aber mir gefallen die nicht und daher verwende ich lieber neutrale Gläser. Das würde mich also voll und ganz treffen.

Danke,

Nils
 
Der Nils dürfte hier seiner Zeit um 13 Tage voraus sein, wer bitte darf Dich als freier Unternehmer zwingen nur bestimmte, bzw. vom Verband vorgegebene Gläser zu verwenden?

Denk bitte an die Profis, oder an große Unternehmen, na die würden sich bei solchen Auflagen aber ordentlich ins Fäustchen lachen.

Josef
 
Wenn das wirklich soweit kommt dann kann ich aufhören oder auswandern. Ich mag die Imkerbund-Gläser nicht, weil einige Kunden gesagt haben das das alles sowieso vom einzigen Imker / Imkergruppe kommt. Immer gleiches Motiv, Farbe....... und wie soll ein Sehschwacher Kunde noch das Kleingedruckte lesen.
 
Wenn das wirklich soweit kommt dann kann ich aufhören oder auswandern.

Michi, Dir und Deiner Familie hab ich ohnehin nicht nur bereits Asyl, sondern auch Kost und Quartier angeboten, kommt zu uns und wir hauen uns auf ein Packl zusammen. :h430:

Josef
 
ich habe von einem Gerücht (!!!) gehört, wonach in DE der Verkauf von Honig in Neutralgläsern gebührenpflichtig werden soll.
Die Quelle dieses Gerüchtes würde mich sehr interessieren, gerne per Mail!
 
Hmm würde mich auch interessieren , ich nehme an das ist aber aus dem Kontext gerissen, es geht hier um D wohl um die Abgaben ins duale System, normal ist schon so, das wenn du keine Mehrweggläser benutzt, (Auch DIB wenn kein Vermerk Mehrweg drauf ist) schon eine Lizens brauchst. Fals das vom DIB ausgehen sollte, werde ich zukünftig keine DIB Gläser mehr verwenden, da ich finde das da die Einmischung des Verbandes zu weit geht....
 
Ich lese immer nur Gerüchte und/oder nix substantielles, mich ärgert das!!!
 
Guten Morgen Nils,

die Quelle dieses Gerüchtes ist die Ablösung der Verpackungsverordnung durch das Verpackungsgesetz das zum 01.01.2019 in Kraft tritt.

Hier ist eine recht gute Erklärung dazu: Info zum Verpackungsgesetz

Hier ist der Gesetzestext.

Und im Deutschen Forum wird das auch schon diskutiert.
 
Hallo,

Fakt ist, das jeder der Verkaufsverpackungen in den Umlauf bringt dafür die Verantwortung zu tragen hat das diese ordnungsgemäß entsorgt werden. Wir zahlen z.B. für jedes abgesetzte Honigglas etwa 0,9 cent an einen entsorger der hier im Umkreis Altglascontainer aufstellt und unsere in Verkehr gebrachten 1000 Kilo Glaß wieder annimmt und einschmlizt.

Da gibt im Internet hunderte Vergleichsportale wo man seine durchschnittlich in Umlauf gebrachte Glaßmenge inklusiv weißblech und Karton angibt und das programm errechnet dir Automatisch den günstigsten Anbieter. Das läuft bei dem "grünen Punkt" ganz genauso. Die Inverkehrbringer von Plastik, Saftkarton und co. zahlen auch eine Summe an die Firmen die z.B. die gelben Säcke abholen. Deswegen sind die immer stinkig wenn man z.B. gelbe Säcke auf Rolle im Internet verkauft, bzw. irgendwas mit den gelben Säcken einwickelt..

Der DIB wird sich noch umgucken, denn derzeit ist das DIB Glas als Pfandglas anerkannt obwohl garkein Pfand erhoben wird. Außerdem werden ja jährlich fleißig neue Gläser auf den Markt gedrückt obwohl die Absatzzahlen eher Rückläufig sind. Das bedeutet das diese DIB Gläser zu kosten der Allgemeinheit illegal im Glascontainer landen. Irgendwann wird der Entsorger da nichtmehr mitspielen und die DIB Imker müssen dann Buch führen über ein- und ausgänge und ihren Pfandschlupf dann bezahlen.

Mfg Malte Niemeyer
 
Hallo,

wir sind derzeit hier:

https://direct.noventiz.de/kalkulieren

Wenn man zum Beispiel 1000 Kilo im jahr in Gläsern verkauft, sind das 2000 Gläser. Bei einem Gewicht von 220 Gramm für die 500 Gramm TO Gläser sind das 440 Kilo Altglas und das kostet ca. 73 Euro Brutto im Jahr. Ich finde das ist kein Grund illegal zu wirtschaften.
 
Die Quelle dieses Gerüchtes würde mich sehr interessieren, gerne per Mail!

Eine Internetbekanntschaft hörte sich einen Vortrag mit H. Maske an, dabei soll er derartiges geäußert haben.
Da ich mir das kaum vorstellen kann wollte ich lieber Euch mal fragen was da dran sein könnte.
 
Hallo,
bei uns in Österreich wird beim Kauf von Einweggläser eine Entsorgungsgebühr eingehoben. ARA (Altstoff Recycling Austria) nennt sich das. Beim ÖIB Glas steht auf der Rechnung incl. ARA wenn sie beim Großhändler eingekauft werden.
lg Manfred
 
Hallo Malte,

du schriebes 0,90 € pro Glas. Ist das nicht 0,09 €?

Was mich auch Interessiert. Wenn ich Neutralgläser nehme und mit Pfand mache und die wiederbekomme muss ich dann weiter zahlen? Oder gilt die Zahlung nur beim Gläserneukauf?
 
Hallo,

wenn du die Gläser kaufst fällt noch nichts an. Könnte ja auch sein, das du die Schrauben in deiner Werlstatt drin lagerst.

Sobald du die Gläser in Verkehr bringst, also befüllt verkaufst oder verschenkst würden diese Gebühren anfallen.

Wie gesagt wenn du Pfand berechnest und wieder ausbezahlst wird das akzeptiert. Allerdings ist die Frage ob der freundliche Kontrolleur dann Buchführung sehen will wieviele Gläser wirklich zurückgekommen sind. Außerdem muss dir klar sein, das du dann eventuell auch fremdgläser annehmen musst und eine zugelasse Spülmaschine vorweisen musst.

Bei meinem Rechenbeispiel sinds knapp 4 Cent pro Glas, also 0,04 Euro. Bei meinen Mengen wirds günstiger und ich zahle für etwas über 100 Gläser 1 Euro. Allerdings rechnen die nach Gewicht ab.
 
[h=2]Deutsches Bienenjournal:
Neues Verpackungsgesetz: Das gilt für Imker[/h] 21.11.2018

csm_Honigglaeser_Verpackungsgesetz_6cdba29b67.jpg

[h=4]Foto: Sabine Rübensaat[/h] Nach den Vorgaben des neuen Verpackungsgesetzes müssen sich Imker dann um eine Registrierung ihrer Honigverpackungsmengen kümmern, wenn sie mehr als 30 Bienenvölker haben.



Ab 1. Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz und bringt für Imker neue Regelungen und auch Pflichten mit sich. Diese gelten allerdings erst ab 31 Bienenvölkern.

Wer Verpackungen – egal, aus welchem Material sie bestehen – in den Umlauf bringt, muss dafür Sorge tragen, dass sie korrekt entsorgt werden. Geregelt ist dieser Grundsatz derzeit in der bundesweiten Verpackungsverordnung, die auch Imker grundsätzlich in die Pflicht nimmt. Allerdings sind die Kontrollmöglichkeiten mit der aktuellen Gesetzgebung begrenzt und es gibt viele Schlupflöcher. Daher wird die Verpackungsverordnung zum 1. Januar 2019 durch ein neues Verpackungsgesetz (VerpackG) ersetzt.

Derzeit wird eine neue Zentrale Stelle eingerichtet, bei der sich die Erstinverkehrbringer einer sogenannten Verkaufseinheit aus Ware und Verpackung registrieren müssen: die "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)". Das Verpackungsregister selbst trägt den Namen "LUCID".

Die Registrierung und auch die Abgabe der regelmäßigen Meldungen ist nicht mit Kosten verbunden – nur mit etwas mehr bürokratischem Aufwand. Zusätzlich müssen sich Imker, wenn sie eine Verkaufseinheit aus Ware und Verpackung an Endverbraucher oder Vertreiber weitergeben, an einem privatwirtschaftlich organisierten, sogenannten System beteiligen. Ein solches System – das bekannteste ist der Grüne Punkt – sammelt die in den Umlauf gebrachten Verpackungen haushaltsnah ein und entsorgt diese. Betroffene Imker müssen sich eigenständig um einen Vertrag mit einem System bemühen und auch Lizenzgebühren an den gewählten Anbieter zahlen. Eine Liste der Anbieter finden Sie im Internet mit der Suchanfrage "Anbieter dualer Systeme".

[h=3]Neue Pflichten erst ab 31 Bienenvölkern und mehr[/h] Wichtig zu wissen ist, dass die genannten Pflichten erst ab einer Völkerzahl von 31 oder mehr gelten. Allerdings darf der Imker auf der Steuererklärung keine Gewinne und auch keine Verluste geltend machen, will er von dieser Ausnahmeregelung profitieren. Wer mit 31 oder mehr Völkern Verpackungen als Verkaufseinheit erstmals in den Verkehr bringt, kann die Pflichten nur umgehen, indem er Serviceverpackungen oder Mehrwegverpackungen nutzt.

Vorlizensierte Serviceverpackungen kommen für Imker kaum infrage, da diese erst am Ort der Abgabe an Endkunden befüllt werden dürfen. Beispiele wären Coffee-to-go-Becher oder Brötchentüten. Mehrwegverpackungen hingegen sind im Verpackungsgesetz eng definiert. Dabei muss die tatsächliche Wiederverwendung der Verpackung durch deren Beschaffenheit, aber auch durch eine entsprechende Logistik und durch Anreizsysteme zur Rückgabe, wie zum Beispiel Pfand, sichergestellt werden. Nicht das Glas für sich genommen ist also dafür ausschlaggebend, ob eine Mehrwegverpackung vorliegt, sondern das Handeln des jeweiligen Imkers.
Quelle: Deutsches Bienenjournal
 
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