Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das BfR

Hagen

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Gegen das Bundesamt für Risikobewertung

wird nun eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.

Die Sache kommt nun ins Rollen, mit der Hoffnung und guten Chancen,
dass das nun endlich einige Köpfe kostet, und eine Rote Linie gezogen
wird die nicht zu überschreiten ist.

Umweltinstitut München schrieb:
Glyphosat-Plagiat: Wir reichen Dienstaufsichtsbeschwerde ein!


Das BfR hat wesentliche Teile seiner Bewertung bei Monsantos Zulassungs-Antrag abgechrieben





(11.10.2017) Am Dienstag haben wir Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Präsidenten des
Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel eingereicht. Wir fordern,
dass die Skandale um das Wiederzulassungsverfahren von Glyphosat lückenlos aufgeklärt werden.
BfR-Präsident Hensel muss seinen Hut nehmen, um den Weg für einen Neuanfang freizumachen.


Verantwortung des BfRDa Deutschland der "berichterstattende Mitgliedsstaat" für die Zulassung von Glyphosat in Europa ist,
hat das BfR die Risikobewertung durchgeführt. Diese Bewertung ist die entscheidende Vorarbeit für
die europäischen Behörden EFSA und EChA: Deren Schlussfolgerung, dass Glyphosat wahrscheinlich
nicht krebserregend sei, beruht in erster Linie darauf und liefert die Begründung für die geplante
Wiederzulassung des Wirkstoffs in der EU für weitere 10 Jahre. Doch wie sich gezeigt hat, stammt
die Bewertung des BfR in wesentlichen Teilen aus der Feder der Hersteller selbst und weist auch darüber
hinaus schwerwiegende wissenschaftliche Mängel auf.

Gutachten bestätigt PlagiateDer aktuelle Anlass für die vom Umweltinstitut eingereichte Dienstaufsichtsbeschwerde ist das
Gutachten des Plagiatsprüfers Dr. Stefan Weber. Das Gutachten bestätigt, dass das BfR
wesentliche Teile seiner Bewertung der Gesundheitsgefahren des Unkrautvernichters direkt aus
dem Antrag der Herstellerfirma Monsanto abgeschrieben hat.

BfR verstößt gegen eigene LeitlinienDas Gutachten von Dr. Stefan Weber zeigt, dass das BfR bei der Erstellung des Berichts über Glyphosat
gegen Leitlinien der EU-Kommission verstoßen hat. Danach müssen Schlussfolgerungen und Kommentare,
die vom berichterstattenden Mitgliedstaat bei der Erstellung des Bewertungsberichts vorgenommen werden,
eindeutig zu erkennen und von denen des Antragstellers oder Studienautors zu unterscheiden sein.
Dies ist in dem Bericht nicht der Fall.
Auch gegen seine eigenen Leitlinien verstößt das BfR. Ein Plagiat wird darin als
„wissenschaftliches Fehlverhalten“ angesehen. Demnach ist dem BfR wissenschaftliches
Fehlverhalten nach den eigenen Grundsätzen vorzuwerfen. Denn das Gutachten bestätigt,
dass Textplagiate „im Sinne einer bewussten Täuschung über die wahre Autorenschaft“
begangen wurden.

Keine erkennbare eigenständige RisikobewertungSofern das BfR nach sorgfältiger Prüfung zu der Schlussfolgerung gekommen sein sollte, dass es
die Bewertung des Antragstellers teilt, hätte die Behörde dokumentieren müssen, wie diese Feststellung
erfolgt ist und warum die Bewertung des Antragstellers geteilt wird. All das fehlt jedoch in den von
Dr. Weber geprüften Kapiteln. Er kommt daher zu dem Schluss: „Es ist offensichtlich, dass das BfR
keine eigenständige Bewertung der zitierten Studien vorgenommen hat“. Genau das ist aber die
zentrale Aufgabe des BfR im Bewertungsverfahren.

Unkritische Übernahme von Industrie-StudienDas BfR hat nicht nur Teile der Bewertung der Antragsteller eins zu eins übernommen, sondern auch
eine kritische Überprüfung der nicht öffentlich zugänglichen, von der Industrie eingereichten Studien
vermissen lassen. So musste sich die Behörde nach der Veröffentlichung der Monographie der
Krebsforschungsagentur der WHO in 2015, die Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“
einstufte, korrigieren und für mehrere Studien die signifikante Zunahme von Tumoren einräumen.
Doch trotz der wiederholten Auswertung und der Korrektur entgingen dem BfR noch acht weitere
signifikante Tumoreffekte. Dies konnte durch den Wissenschaftler Christopher Portier nachgewiesen werden.

Fragwürdige Bewertung der Zuverlässigkeit von FachliteraturWährend zahlreiche Studien, die in wissenschaftlichen Fachzeitschriften veröffentlicht wurden,
vom BfR als nicht zuverlässig abgelehnt wurden, wurden 14 „letters to the editor“ als „Studien“
gewertet, darunter auch Leserbriefe von MitarbeiterInnen von Monsanto. Solche Leserbriefe als
wissenschaftliche Studien zu betrachten ist alles andere als seriös. Insgesamt zeigt die Arbeitsweise
des BfR eine deutliche Parteilichkeit für die Industrie bzw. die Herstellerfirmen von Glyphosat.


Abstimmung um Wiederzulassung steht bevorVoraussichtlich noch diesen Monat entscheiden die Mitgliedstaaten der EU über den Vorschlag der
EU-Kommission Glyphosat für weitere 10 Jahre zuzulassen. Einige Mitgliedstaaten haben bereits
verlauten lassen diesem Vorschlag nicht zu stimmen zu wollen. Darunter Frankreich, das mit einem
milliardenschweren Programm den Ausstieg der LandwirtInnen aus dem Glyphosateinsatz unterstützen
möchte, Luxemburg und Österreich. Auch aus Italien und Schweden gab es positive Signale für ein Verbot.
Die deutsche Bundesregierung wird sich in ihrer jetzigen Konstellation wohl enthalten.




ich werde weiter Berichten

VG
Hagen


 
das Hoff ich auch das Köpfe rollen - wird aber wie man ehh schon vorher weiß eher nicht passieren
Dennoch viel Erfolg !
 
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