Sehr geehrter Herr Gwiggner,
habe bei Fachleuten Informationen eingeholt und diese haben mir versichert, dass Imkereiprodukte wie Propolis und Gelee Royal nicht von dieser Richtlinie betroffen sind. Die Regelungen betreffen die Zugabe von Vitaminen und Mineralien - alle anderen Lebensmittelzusätze bleiben im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedsstaaten. Nach Aussagen der zuständigen Stellen in der Kommission bestehen derzeit auch keinerlei Pläne, Regelungen für weitere Substanzen zu treffen.
Hier die entsprechende Passage aus dem Text, den Sie in Gänze im Anhang finden:
"Für die Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln legt die Richtlinie allerdings nur Regeln zur Verwendung von Vitaminen und Mineralstoffen fest. Die Verwendung anderer Stoffe als Vitamine und Mineralstoffe für die Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln unterliegt somit nach wie vor den eventuell geltenden einzelstaatlichen Rechtsvorschriften, die im Rahmen der Artikel 28 bis 30 EG-Vertrag zur Anwendung kommen, unbeschadet anderer allgemein verbindlicher Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts, die in diesem Kontext möglicherweise ebenfalls anwendbar sind.
.... durch den die Festlegung von spezifischen Vorschriften über andere Nährstoffe als Vitamine und Mineralstoffe oder über andere Stoffe mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung, die als Zutaten von Nahrungsergänzungsmitteln Verwendung finden, auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird."
Behauptungen zum "Codex Alimentarius" in der von Ihnen übermittelten Art sind seit einiger Zeit im Internet im Umlauf und es haben uns schon zahlreiche E-mails besorgter Bürger erreicht.
Der Codex Alimentarius ist eine gemeinsame Einrichtung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Ziel ist es, auf globaler Ebene die Gesundheit der Verbraucher zu schützen, den internationalen Handel mit Lebensmitteln fair zu gestalten, und die Lebensmittelvorschriften weltweit zu koordinieren. Zu diesem Zweck entwickeln inzwischen 180 Codex-Mitgliedstaaten und eine Mitgliedsorganisation (die Europäische Gemeinschaft) unter Beteiligung von z.Zt. über 160 Beobachterstatus genießenden Nicht-Regierungsorganisationen aller - von der Produktion bis zum Verbraucher - an der Lebensmittelkette beteiligten Interessengruppen in der Codex Alimentarius Kommission bzw. ihren Fachgremien international abgestimmte Standards und Leitlinien. Diese Regelungen dienen den Mitgliedstaaten als Orientierung für die Erarbeitung nationaler Rechtsvorschriften und als Richtschnur für den internationalen Lebensmittelhandel. Sie haben damit Empfehlungscharakter und enthalten deswegen weder Fristen oder Umsetzungsvorgaben (z.B. - wie verschiedentlich behauptet - den 31.12.2009) noch kann die Codex Alimentarius Kommission diese für verbindlich erklären. Von Bedeutung ist, dass die Normen des Codex Alimentarius Referenznormen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) darstellen und von dieser u.a. bei Streitbeilegungsverfahren in Handelskonflikten herangezogen werden.
Zusätzlich möchte ich darauf aufmerksam machen, dass in den "Guidelines for Vitamin and mineral food supplements" (CAC/GL 55-2005 - im Internet einsehbar unter der Adresse
http://www.codexalimentarius.net/downlo ... g_055e.pdf ) keine Höchstmengen von Vitaminen und Mineralstoffen zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln festgelegt sind.
Sollte es in der nächsten Legislatur eine Initiative der Europäischen Kommission für eine Richtlinie geben, die auch die Imkereiprodukte betreffen, werde ich mich gerne in Ihrem Sinne engagieren.
Mit freundlichen Grüßen
Eva Lichtenberger