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Lieben Gruß Michi
Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluß vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist,
werdet Ihr feststellen, das man Geld nicht essen kann.
Weisheit der Cree-Indianer
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Hallo Michi,
ganz verstehe ich dein Ansinnen nicht denn:
Ist ein Hobbyimker Steuer-pflichtig? Zusammenfassung über Imkerei Steuern…
Entsprechend der Kleinunternehmerregelung nicht. Er kann jedoch auf diese Regelung verzichten und ist dann auch als Hobbyimker Steuer-pflichtig. Damit ist die steuerliche Behandlung der Imkerei auch vom Willen und der Gewinnerzielungsabsicht des Imkers abhängig. Der Imker Steuersatz ist dabei Abhängig davon ob die Imkerei Umsatz-grenzen erreicht werden (17.500 Euro Vorjahr bzw. 50.000 Euro aktuelles Jahr) und von dem Anteil der Handelswaren. Bei der Umsatzsteuer werden Handelswaren ohnehin gesondert behandelt.
Die Imker Mehrwertsteuer beträgt für Honig 7% für alle anderen Produkte 19 %. Sie ist jedoch nur gültig, wenn der Hobbyimker auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet.
nur so zur Info
Gruß
Hannes
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Hoffmann Michi (18.01.2017)
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Hallo Hermann,
hab mir vor Jahren die hier gegönnt. Bin sehr zufrieden zu den gekauften Formen merke ich keinen Unterschied. Bei Amazon gibt es auch gute Angebote für Abform-Silikon mit Härter.
LG
Hannes
Hoffmann Michi (18.01.2017), Spessartbiene (18.01.2017)
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Hallo Hannes,
bis 30 Völker ist es Steuerfrei. Honig und Rohwachs der 30 Völkern auch frei da keinen Gewinn erzielt werden kann und als Liebhaber erkannt wird. Aber bearbeite Ware wie zB. Kerzen, Honigmischung (Nussfüllung....).......... sind dagegen nicht befreit. Ich muss das Heft mal suchen und kann mehr dazu sagen.
Lieben Gruß Michi
Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluß vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist,
werdet Ihr feststellen, das man Geld nicht essen kann.
Weisheit der Cree-Indianer
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Richtig - dies gilt nicht mehr als Urprodukt - sondern als weiterverarbeitetes Produkt ....
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Hallo,
wie bekommt ihr das Wachs so sauber das der Docht nicht verstopft beim abbrennen?
gruß Stefan
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Durch Zeit.
Erster Schritt: Ich erhitze das schmutzige Wachs in einem konischen Eimer, der im Wasserbad steht auf 80° und lasse das bei der Temperatur über Nacht stehen. Das passiert bei kleinen Mengen im Heißgetränke-Automat, bei größeren Mengen im Einwecktopf. Am Morgen schöpfe ich oben Schmutzpartikel ab, schalte den Automaten ab und lasse das ganze sachte abkühlen. Am Abend ist das Wachs soweit abgehühlt, dass es durch Umdrehen des Eimers fast alleine herausfällt. Nun kratze ich den Wachs an der Unterseite des Blockes ab.
Zweiter Schritt: Ich erhitze das Wachs wiederum über Nacht, schöpfe am Folgetag Schmutzpartikel ab und entnehme von der Oberfläche zügig mit einer Kelle das Wachs und gieße es in die Formen. Ich achte darauf, nicht bis zum Grund abzuschöpfen und gehe so sachte wie möglich dabei vor.
Dadurch, dass das Wachs nicht gekocht wird, kommt es nicht in Verwallung und der Schmutz kann je nach Beschaffenheit langsam auf- bzw. absteigen solange es im flüssigen Zustand die nötige Zeit dafür bekommt.
Anmerkung: Ich weiß nicht, ob Ihr in Eurer Region Leitungswasser verwenden solltet, da dies meist kalkhaltig ist. Verwendet da lieber Regenwasser. Wir haben im Leitungswasser annähernd 0 Kalk, deswegen kann ich dieses verwenden und das Wachs wird nicht grau.
Gruß,
Hermann
Hoffmann Michi (18.01.2017)
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Ich reinige Wachs indem
1.Aufkochen mit etwas Wasser und einige stunden flüssig halten, danach lass ich es langsam abkühlen.
Schmutzteile wandern ins Wasser ab und bilden unten eine Schmutzschicht die entferne ich sobald es ausgehärtet ist.
2.Wieder Wachs mit etwas Wasser Verflüssigen, dann lass ich das Wachs Wassergemisch anschließend durch ein Flies wie es in Dunstabzügen gebraucht wird.
In den feinen Fasern bleibt der Schmutz hängen...... und fertig
Hoffmann Michi (18.01.2017), Zenz (18.01.2017)
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Hallo Michael, in D ja.
In Österreich erfolgt die Bewertung eines EHW ab 50 Bienenvölkern.
Vorher sollte dennoch geklärt werden welche Steuer du meinst, UST MwSt oder Einkommensteuer.
Ich denke dir geht es hier um Letzteres.
in Ö sind folgende Ur-Produkte durch den EHW abgedeckt: Honig, Wachs, Propolis, Cremehonig, Blütenpollen, Gelee Royal, Königinnen bzw. Bienenvölker.
Für alles Andere gibt es Umsatzgrenzen.
Bitte mich hier zu Korrigieren sofern ich falsch liege.
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