Futterkranzprobe

nickerlbien

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Braunau am Inn
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Braunau am Inn
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Nein
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Dadant, MiniPlus
Schwarmverhinderung wie
Zwischenbodenableger mit Rückvereinigung
Eigene Kö Zucht ja/nein
Ja
Da ich schon recht spät dran bin und ich die Völker vor dem Winter eigentlich nicht mehr aufreißen möchte,
bin ich am Überlegen ob ich die Futterkranzprobe erst im Frühjahr bei der ersten Durchsicht machen sollte.
Was haltet Ihr davon?
 
Hier in Sachsen geht das ... wurde von mehreren aus unserem Verein in Abstimmung mit der Veterinärbehörde so gemacht. Mand darf nur nicht vor dem Ergebnis der Probe wandern.

VG Wolfgang
 
Beu uns wird die Gesundenuntersuchung mit der Probe immer im zeitgen Frühjahr durchgeführt.
Was soll ich jetzt mit einem Gesundheitszeugnis?
 
Verfällt das Gesundheitszeugnis nicht sowieso per 31.12 ?
 
Nein. Ein Gesundheitszeugnis ist immer 9 Monaten gültig.
Gruß

Hallo Viktor

dies ist so nicht ganz richtig
die Bienenseuchenverordnung besagt:
Die Bescheinigung darf nicht vor dem 01.september des vorhergehenden Kalenderjahres ausgestellt
und nicht älter als 9 Monate sein.
soll heißen, ein Gesundheitszeugnis das zB. am 31.08. ausgestellt wird,verliert am 31.12. seine
Gültigkeit.

Viele Grüße. Berthold
 
Das ist somit aber doch richtig

Ja Kurt, Du hast ja zum Teil recht,aber was soll ich mit dem Zeugnis,wenn ich im obigen Fall nichts mehr damit anfangen kann zB. Wandern, oder auch nur die Bienen an einen anderen Ort bringen
 
Außerdem sollte man überlegen, was das Gesundheitszeugnis denn aussagen soll.
Futterkranzproben, jetzt entnommen, sagen doch einzig und allein, daß unser Winterfutter frei von Faulbrutsporen ist. An sich kein Wunder, kommt es doch aus der Raffinerie! So riesig groß ist die Vermischung nicht, dass da noch viel Verwertbares aus anderen Trachten mit reinkäme.
Sinnvoller wäre doch eine Futterkranzprobe nach der Tracht, oder vielleicht aus dem zeitigen Frühjahr, wenn der erste eigene Honig da ist.
 
Zumindest in Germanien hat da, wie üblich, jedes kleinstaaterische Bundesland seine eigenen Bestimmungen. In Sachsen gilt das Zeugnis jahresübergreifend. Ich würde die Proben trotzdem im Frühjahr nehmen.

VG Wolfgang
 
Hallo Wolfgang

besagter Text im Beitrag 6 hat lt. Seuchenschutzgesetz Paragraph 5 Gültigkeit für alle Bundesländer auch für Sachsen

grüße Berthold
 
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