Maddin
Mitglied
- Registriert
- 12 Sep. 2008
- Beiträge
- 137
- Punkte Reaktionen
- 0
- Ort
- Starnberger Land
- Imker seit
- 2007
- Wanderimker
- nein
- Rähmchenmaß/Wabengröße
- Dadant
- Schwarmverhinderung wie
- .
- Eigene Kö Zucht ja/nein
- Nein
Hallo zusammen,
seit Januar 2015 gibt es in Deutschland eine Neufassung des Eichgesetzes. Wer Honig vermarktet kommt damit um eine eichfähige Waage nicht herum. Die Waagen sind sehr teuer und mit regelmäßigen kostenpflichtigen Besuchen beim Eichamt verbunden, was einem Hobbyimker, der nur ein paar Gläschen pro Jahr verkauft unnötig hohe Kosten verursacht.
Um diese ärgerlichen Kosten zu vermeiden stellt sich mir die Frage, ob es denn möglich ist, statt der Gewichtsangabe auch eine Volumensangabe zu machen? Ich würde dann beispielsweise statt 500 Gramm 350 ml auf das Etikett drucken.
In der Lebensmittelverordnung ist nur von der Pflicht der Mengenkennzeichnung die Rede. Da das Volumen ja auch eine Mengenangabe ist könnte man sich damit die Investition für eine geeichte Waage sparen. Geeichte Messbecher kosten erheblich weniger.
Viele Grüße
Maddin
seit Januar 2015 gibt es in Deutschland eine Neufassung des Eichgesetzes. Wer Honig vermarktet kommt damit um eine eichfähige Waage nicht herum. Die Waagen sind sehr teuer und mit regelmäßigen kostenpflichtigen Besuchen beim Eichamt verbunden, was einem Hobbyimker, der nur ein paar Gläschen pro Jahr verkauft unnötig hohe Kosten verursacht.
Um diese ärgerlichen Kosten zu vermeiden stellt sich mir die Frage, ob es denn möglich ist, statt der Gewichtsangabe auch eine Volumensangabe zu machen? Ich würde dann beispielsweise statt 500 Gramm 350 ml auf das Etikett drucken.
In der Lebensmittelverordnung ist nur von der Pflicht der Mengenkennzeichnung die Rede. Da das Volumen ja auch eine Mengenangabe ist könnte man sich damit die Investition für eine geeichte Waage sparen. Geeichte Messbecher kosten erheblich weniger.
Viele Grüße
Maddin