Mengenangabe auf Honigglasetikett

Maddin

Mitglied
Registriert
12 Sep. 2008
Beiträge
137
Punkte Reaktionen
0
Ort
Starnberger Land
Imker seit
2007
Wanderimker
nein
Rähmchenmaß/Wabengröße
Dadant
Schwarmverhinderung wie
.
Eigene Kö Zucht ja/nein
Nein
Hallo zusammen,

seit Januar 2015 gibt es in Deutschland eine Neufassung des Eichgesetzes. Wer Honig vermarktet kommt damit um eine eichfähige Waage nicht herum. Die Waagen sind sehr teuer und mit regelmäßigen kostenpflichtigen Besuchen beim Eichamt verbunden, was einem Hobbyimker, der nur ein paar Gläschen pro Jahr verkauft unnötig hohe Kosten verursacht.

Um diese ärgerlichen Kosten zu vermeiden stellt sich mir die Frage, ob es denn möglich ist, statt der Gewichtsangabe auch eine Volumensangabe zu machen? Ich würde dann beispielsweise statt 500 Gramm 350 ml auf das Etikett drucken.

In der Lebensmittelverordnung ist nur von der Pflicht der Mengenkennzeichnung die Rede. Da das Volumen ja auch eine Mengenangabe ist könnte man sich damit die Investition für eine geeichte Waage sparen. Geeichte Messbecher kosten erheblich weniger.

Viele Grüße
Maddin
 
Hallo Maddin,

das kannst du machen. Schau mal hier: http://www.buzer.de/gesetz/5280/a72932.htm

Damit senkst du aber auch die Dir zur Verfügung stehende Abfülltoleranz von 15g auf 12,5g oder 9 ml.

Weiterhin: Hast du denn eine geeichte Abfüllmaschine die die richtige Volumenmenge einfüllt??

Meine Frage: Was ist teurer, die Waage oder die Abfüllmaschine??

Ob geeichte Messbecher zum umfüllen erlaubt sind kann dir nur das Eichamt beantworten.
Wie bekommst du denn auch den letzten Rest von den 350ml aus dem Messbecher in das Glas?

Gruß Bernd
 
Einfach nen Satz Eichgewichte kaufen. Zeigt dieses auf deiner Waage das Richtige Gewicht an ist laut unseren Lebensmittelkontrolleur der mich letzte Woche in der Krankenhausküche beehrte alles OK. Anscheinend soll es auch schon genügen wenn du 3-4 abgefüllte Gläser an der Theke von Feinkost etc in einen Geschäft wiegen lässt und die Pickerl was diese Waage ausdrückt raufpappst. ..
 
Im daran denken in Deutschland und Österreich können unterschiedliche Gesetze gelten.
 
Also ich denke mal wenn man so Hobby mäßig Honig verkauft sind die Kunden doch meistens persönlich bekannt und dann ist es doch auch im eigenem Interesse das das Gewicht stimmt ein paar Gramm mehr und gut iss.
Man soll da auch mal die Kirche im Dorf lassen.


Mit freundlichen Grüßen
Bob
 
Hallo
ich habe KEINE geeichte Waage.

Ich nehme 500 ml Wasser und prüfe dann, ob meine Waage in Ordnung ist. Das ist die Kalibrierung, das reicht meiner Meinung nach!

Ansonsten kann sich jeder der mag ein 500g Gewicht kaufen, das geeicht ist. Das musst nicht jedes Jahr zur Prüfung schicken,
wenn Du es pfleglich aufbewahrst.

Dann gebe ich sowieso eher mehr Honig ins Glas, denn ich lasse mich da nicht blöd anreden, dass zu wenig drin sei.
Für so Kleinmengenimker wie viele von uns müsste es doch eine Sonderregelung geben.


Ich bitte ich zu bedenken, es ist ein Unterschied, ob die Waage geeicht sein muss oder mit einem geeichten Gewicht überprüft werden muss, was sicher ausreichen müsste!

Schönen Gruss, Christian
 
Jap Christian hab ich eh auch schon weiter oben geschrieben...
 
Christian diese Ausnahmeregelung gab es ja auch, es reichte letztes Jahr noch das man eine geeichte Waage im Verein hatte, leider reicht das jetzt wohl nicht mehr....
 
Zurück
Oben