Varroabehandlungsmittel - Ein Nepp oder geht es auch billiger

ManfredH

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Hallo liebe Imkergemeinde!
Die momentane Gesetzeslage in Österreich, so wurde es uns erklärt, zur Varroabehandlung sind nur zugelassenes Mittel erlaubt:
https://aspregister.basg.gv.at
35g ApiOxal kosten 14,60€ das entspricht einen Kilopreis von über 417 €.
Dazu ein Gedanke.

Als ich das letzte Mal beim Augenarzt war, hat er mir ein Rezept verschrieben, danach zur Apotheke mit dem Rezept. In der Apotheke wurde mir gesagt: Das ist kein fertiges Medikament, sondern das müssen wir SELBER erst abmischen, sie können es morgen in der früh abholen.

Hat der Tierarzt nicht auch das Recht, Ameisensäure oder Oxalsäure aus der Apotheke zu verschreiben?
Darf der Apotheker nur beim Menschen Medikamente selbst herstellen, oder auch für Tiere?
Wer weiß näheres und kennt die gesetzliche Lage genau.
Eure Meinung ist gefragt
lg Manfred
 
Hallo Manfred!

Ich hab im 2014 vor der offiziellen Zulassung der AMO Varroxal beim Tierarzt Ameisensäure in medizinischer Qualität bezogen.
War trotz Rezept eine Spur billiger als die nun offiziell zugelassene.
Als im Herbst 2014 Oxalsäure mittels Rezept kaufen wollte, hab ich eine Absage bekommen.
Begründung: Bienenwohl ist zugelassen und es besteht kein Notstand. Auch das in IT schon zugelassene
API Bioxal konnte mittels Rezept nicht gekauft werden.
Direkt bei Gjordan bestellen wäre gegangen, aber dies hätt nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprochen.
Nun ist's bei uns auch zugelassen und wir dürfen es verwenden und bezahlen.

Was mich aufregt ist, dass unsere Vertreter dies kopfnickend zur Kenntnis nehmen.
Der Faktor Preis spricht nun nicht mehr für die organischen Säuren und so manch
neue Produkte werden Einzug halten.

Schöne Grüße Sepp
 
Ich kann wiederholen was uns der Obmann unseres Landesverbandes letzte Woche auf der JHV erklärt hat.

Der Tierarzt kann außerhalb der zugelassenen Mittel nur unter folgenden Voraussetzungen ein anderes Mittel verschreiben:

- Es muss bewiesen sein das keines der zugelassenen Mittel ausreichend Wirkung zeigt.
Hier liegt die Beweispflicht beim Imker.
Darauf wird sich schwer ein Tierarzt einlassen.
- Es muss ein dringender Handlungsbedarf bestehen.
-Es gibt ein spezielles Verfahren um ein in der EU zugelassenes Mittel einsetzen zu dürfen.
Dies läuft über ein Ministerium. Ich hab mir nicht gemerkt welches das war.
Ein Ablauf der allgemein in der Veterinärmedizin angewendet wird und daher auch für Bienen gilt.
-Der Tierarzt muss die Behandlung überwachen

Eine anwesende Tierärztin hat das bestätigt.

Auch über die VIS Meldepflicht wurde gesprochen.
Ist aber hier TO.
 
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