Amitraz nun auch in AT und DE zugelassen

Josef Fleischhacker

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Josef

Amitraz Zulassung in Deutschland.jpg

Fachinformation in Form der Zusammenfassung der Merkmale des Tierarzneimittels (Summary of Product Characteristics)

1. Bezeichnung des Tierarzneimittels:
Apitraz 500 mg Imprägnierter Streifen für den Bienenstock für Honigbienen

2. Qualitative und quantitative Zusammensetzung:
Ein imprägnierter Streifen für den Bienenstock enthält:

Wirkstoff(e):
Amitraz 500 mg

Sonstige Bestandteile:
Die vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile finden Sie unter Abschnitt 6.1

3. Darreichungsform:
Imprägnierter Streifen für den Bienenstock.
Weißer, rechteckiger Plastikstreifen mit zwei Einschnitten und markierter Faltlinie.

4. Klinische Angaben:

4.1 Zieltierart(en):
Honigbiene - Apis mellifera

4.2 Anwendungsgebiete unter Angabe der Zieltierart(en):
Zur Behandlung eines äußeren Parasitenbefalls hervorgerufen durch Amitraz-empfindliche Varroa destructor.

4.3 Gegenanzeigen:
Nicht anwenden bei bekannter Resistenz gegenüber Amitraz.

4.4 Besondere Warnhinweise für jede Zieltierart:
Es sollten alle Völker eines Bienenstandes gleichzeitig behandelt werden, um gegenseitige Räuberei zu vermeiden.
Streifen nicht wiederverwenden.
Es wird empfohlen, das Tierarzneimittel nicht vor Ende der Trachtzeit eines Jahres anzuwenden. Siehe Abschnitt 4.9.
Fälle von Resistenzen gegenüber Amitraz bei Honigbienen wurden beobachtet. In Ländern mit bereits nachgewiesenen Resistenzen gegenüber Amitraz sollte die Anwendung idealerweise auf Grundlage von Empfindlichkeitsuntersuchungen stattfinden. Für weitere Informationen fragen Sie ihren Tierarzt.

4.5 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung:
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung bei Tieren:
Die unsachgemäße Anwendung dieses Tierarzneimittels kann das Risiko der Bildung von Resistenzen erhöhen und zur Unwirksamkeit der Behandlung führen.
Bienenstöcke sollten regelmäßig auf einen Befall mit Varroa-Milben kontrolliert werden. Dieses Tierarzneimittel sollte als Teil eines integrierten Bekämpfungsprogrammes gegen Varroamilben angewendet werden.
Die Verträglichkeit dieses Tierarzneimittels in schwachen Völkern, also Völker, deren Stärke schwächer ist als für die Jahreszeit erwartet, wurde nicht untersucht.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Anwender:
Dieses Tierarzneimittel enthält Amitraz, das zu neurologischen Neben-wirkungen beim Menschen führen kann.
Amitraz ist ein Monoaminooxidase-Hemmer; aus diesem Grund ist für Menschen, die Monoaminooxidase-Hemmer einnehmen, besondere Vorsicht geboten.
Den Folienbeutel vorsichtig öffnen, um das Inhalationsrisiko zu minimieren.
Dieses Tierarzneimittel kann Hautempfindlichkeits- und allergische Reaktionen sowie Augenreizungen hervorrufen.
Bei der Anwendung sollte eine persönliche Schutzausrüstung mit undurch-lässigen Handschuhen sowie die übliche Imker-Schutzkleidung getragen werden.
Hautkontakt vermeiden. Bei versehentlichem Hautkontakt gründlich mit Wasser und Seife abwaschen.
Augenkontakt vermeiden. Bei versehentlichem Augenkontakt diese sofort gründlich mit viel Wasser ausspülen.
Bei Reizungen sofort einen Arzt aufsuchen und die Packungsbeilage oder das Etikett vorzeigen.
Während der Anwendung nicht essen, trinken oder rauchen.
Während der Anwendung Kinder genügend auf Abstand halten.
Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.

4.6 Nebenwirkungen (Häufigkeit und Schwere):
Keine bekannt.
Das Auftreten von Nebenwirkungen nach Anwendung von Apitraz sollte dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Mauerstr. 39 - 42, 10117 Berlin oder dem pharmazeutischen Unternehmer mitgeteilt werden.
Meldebögen können kostenlos unter o. g. Adresse oder per E-Mail (uaw@bvl.bund.de) angefordert werden. Für Tierärzte besteht die Möglichkeit der elektronischen Meldung (Online-Formular auf der Internetseite http://vet-uaw.de).

4.7 Anwendung während der Trächtigkeit, Laktation oder der Legeperiode:
Nicht zutreffend.

4.8 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und andere Wechselwirkungen:
Die toxikologische Wirkung von Amitraz erhöht sich in der Gegenwart von Kupfersalzen und die therapeutische Wirkung nimmt in der Gegenwart von Piperonylbutoxid ab. Die gleichzeitige Anwendung des Tierarzneimittels mit diesen Substanzen sollte daher vermieden werden.

4.9 Dosierung und Art der Anwendung:
Anwendung im Bienenstock.
Zwei Streifen pro Bienenstock, jeweils zwischen zwei Futterwaben im Brutraum aufhängen. Dafür die Einschnitte an der markierten Faltlinie herausklappen, um den Streifen so an der Oberseite des Rahmens einhängen zu können.
Die Streifen mittig an den Stellen anbringen, an denen die Bienen die höchste Mobilität aufweisen. Streifen so anbringen, dass diese zu beiden Seiten zugänglich sind, ohne raumeinschränkend zu wirken.
Beutetypen:
· In Beuten des Typs Dadant: einen Streifen zwischen der dritten und der vierten Futterwabe und einen weiteren zwischen der siebten und der achten Futterwabe anbringen.
· In Stöcken des Typs Layens: einen Streifen zwischen der fünften und der sechsten Futterwabe und einen weiteren zwischen der neunten und der zehnten Futterwabe anbringen.

Streifen nach 6 Wochen entfernen.
Streifen nicht durchschneiden.

Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung und Zeitrahmen:
Das Tierarzneimittel sollte angewendet werden, wenn wenig Brut vorhanden ist (im Vergleich zum Jahreshöchststand). Das Tierarzneimittel sollte zu einem Zeitpunkt angewendet werden, wenn die Bienen noch aktiv sind, das heißt, bevor die Wintertraube gebildet wird. Dieser Zeitpunkt kann je nach Klimazone variieren. Vor der Anwendung müssen daher die Brutmenge sowie die klimatischen Bedingungen berücksichtigt werden.

4.10 Überdosierung (Symptome, Notfallmaßnahmen und Gegenmittel), falls erforderlich:
Nach Anwendung des 1,5-Fachen der empfohlenen Dosis wurde ein geringfügig erhöhter Bienentotenfall beobachtet.

4.11 Wartezeit(en):
Honig: 0 Tage
Nicht anwenden während der Trachtzeit.
Während der sechswöchigen Behandlungszeit keinen Honig ernten.
5. Pharmakologische Eigenschaften
Pharmakotherapeutische Gruppe: Ektoparasitikum, Insektizid und Repellens
ATCvet Code: QP53AD01

5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften:
Amitraz ist ein Ektoparasitikum und gehört zur Gruppe der Formamidin-Insektizide.
Amitraz hat eine neurotoxische Wirkung. Amitraz interagiert mit Octopamin-Rezeptoren im zentralen Nervensystem der Ektoparasiten, was eine erhöhte neuronale Aktivität, Verhaltensauffälligkeiten, Ablösung vom Wirt und Tod bewirkt.

5.2 Angaben zur Pharmakokinetik:
Beim Kontakt der Bienen mit dem Amitraz-Streifen wird die äußere Kutikula der Varroamilbe benetzt, wodurch die parasitizide Wirkung eingeleitet wird.
Die Kinetik von Amitraz in Bienen ist nicht bekannt.

6. Pharmazeutische Angaben

6.1 Verzeichnis der sonstigen Bestandteile:
Polystyrol-block-polybutadien-block-polystyrol
Dickflüssiges Paraffin
Poly(ethylen-co-vinylacetat)
Calciummagnesiumcarbonat
Pentaerythrityltetrakis[3-(3,5-di-tertbutyl-4- hydroxyphenyl)propionat]
Didodecyl(3,3′-sulfandiyldipropanoat)
(13Z)-Docos-13-enamid
1:1-Feststoffdispersion aus Polypropylen und alpha, omega-Divinylpolydi-methylsiloxan
6.2 Inkompatibilitäten:
Keine bekannt.

6.3 Dauer der Haltbarkeit:
des Fertigarzneimittels im unversehrten Behältnis:
1 Jahr
des Fertigarzneimittels nach Anbruch des Behältnisses:
sofort verbrauchen

6.4 Besondere Lagerungshinweise:
Nicht über 25 °C Grad lagern.

6.5 Art und Beschaffenheit des Behältnisses:
Mehrlagige Verpackung, wie folgt bestehend aus 4 Folien (von außen nach innen): PET/LDPE/Aluminiumfolie/Thermoplastische Beschichtung aus Harz. Thermoversiegelt, mit 10 Streifen.

6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Entsorgung nicht verwendeter Tierarzneimittel oder bei der Anwendung entstehender Abfälle:
Nicht aufgebrauchte Tierarzneimittel sind vorzugsweise bei Schadstoffsammelstellen abzugeben. Bei gemeinsamer Entsorgung mit dem Hausmüll ist sicherzustellen, dass kein missbräuchlicher Zugriff auf diese Abfälle erfolgen kann. Tierarzneimittel dürfen nicht mit dem Abwasser bzw. über die Kanalisation entsorgt werden.

Dieses Tierarzneimittel nicht in stehende oder fließende Gewässer geben, da es schädlich für Fische und andere Wasserorganismen sein kann.

7. Zulassungsinhaber:
Laboratorios Calier, S.A.
Barcelonés 26; Pla del Ramassà
08520 LES FRANQUESES DEL VALLES
SPANIEN

8. Zulassungsnummer:
402266.00.00

9. Datum der Erteilung der Erstzulassung / Verlängerung der Zulassung:
...
10. Stand der Information
...
11. Verbot des Verkaufs, der Abgabe und/oder der Anwendung
Nicht zutreffend.

12. Verschreibungsstatus/Apothekenpflicht
Verschreibungspflichtig.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Amitraz nun auch in Deutschland zugelassen

Na wenigstens verschreibungspflichtig, aber bei Oxalsäure verdampfen so ein Theater machen......
 
AW: Amitraz nun auch in Deutschland zugelassen

Na wenigstens verschreibungspflichtig, aber bei Oxalsäure verdampfen so ein Theater machen......

eben typische Germanien-Bürokratie -und Lobbyismus-
 
AW: Amitraz nun auch in Deutschland zugelassen

Ach menno,
irgendwie muss man doch unbedingt schaffen, sich zu vergiften! :n95:

Ungläubig staunende Grüße
DOMMY
 
AW: Amitraz nun auch in Deutschland zugelassen

Unglaublich ....
 
AW: Amitraz nun auch in Deutschland zugelassen

Aber letztendlich liegt es beim Imker ob er so etwas einsetzt oder nicht. Ich werds nicht.
 
AW: Amitraz nun auch in Deutschland zugelassen

soviel zur Nutzung nur zugelassener Mittel hahahahaha

Das ist die "beste" Begründung Mittelchen ohne Zulassung anzuwenden.. Was soll man da noch sagen..
 
AW: Amitraz nun auch in Deutschland zugelassen

Na wenigstens verschreibungspflichtig, aber bei Oxalsäure verdampfen so ein Theater machen

Genau so ist es!
Zu beachten sind auch die unter Punkt 6.1 angeführten sonstigen Bestandteile.

Auch wenn die meisten von uns dieses Mittel nicht verwenden werden, ist davon auszugehen, daß es trotzdem angewendet wird.
Als Grund wird "Behandlungsnotstand" angeben, den es eigentlich bei ordnungsgemäßer Anwendung von AS und OS gar nicht geben darf.
Und genau hier wird vom Gesetzgeber das Einbringen unnötiger Chemie ermöglicht. Ein unerträgliches Vorgehen!

Aber warum regt man sich auf, ist es doch in mehreren europ. Ländern zugelassen und ohne "Behandlungsnotstand" einsetzbar.

Gruß
Manfred
 
AW: Amitraz nun auch in Deutschland zugelassen

Das ist die "beste" Begründung Mittelchen ohne Zulassung anzuwenden.. Was soll man da noch sagen..

Es ist eben alles Relativ. Wenn Du das (weltliche) Gesetz als Masstab nimmst kommt es nicht darauf an ob etwas richtig oder falsch ist, sondern nur ob es legal(isiert) ist illegal(isiert).

Man muss halt den edukativen Weg gehen und es bleibt immer noch die (Selbst)Analyse des Produktes. Erinnere an die Teekampagne die gefundene DDT etc. Konzentrationen auf der Produktverpackung anbrachte. Dies schafft vertrauen.

Es ist soviel erlaubt was eigentlich verboten gehöhrt, da werde ich nicht nutzen was ERWIESENER Massen weniger schlecht ist?

Nichtmal Gott zwingt uns dazu seinen Gesetzen zu folgen wir tun (sollten) das aus Einsicht. Wo keine Einsicht ist, ist immer ein Weg.

Calier hat eine Fabrik hier in Brasilien und verkauft das Produkt hier nichtmal. Da kauf ich eben einen Liter AMITRAZ zur Rindvieh Zecken Behandlung und mach mir die Streifen selbst. Und setze diese in der Kö Zucht ein. Die Produktionsvölker werden mit OS-Streifen (auch selbst gemacht) behandelt.

Dieses "heile Welt" auf Gesetze aufbauen ist eher naiv, denn an Gesetze halten sich ja IMMER ALLE, oder?
 
AW: Amitraz nun auch in Deutschland zugelassen

Ich nehme an Amitraz hinterlässt genauso Rückstände im Bienenwachs wie früher das Apistan?
 
AW: Amitraz nun auch in Deutschland zugelassen

Soweit mir bekannt ist, ja, das tut es, aber nicht in dem Ausmaß.
 
AW: Amitraz nun auch in Deutschland zugelassen

Ich nehme an Amitraz hinterlässt genauso Rückstände im Bienenwachs wie früher das Apistan?

Ja und nein. AMITRAZ an sich nein. Aber seine Abbauprodukte. Und da hörten die Studien/Analysen zur Zulassung einfach auf.
Wobei man als Konsument ja recht irritiert wird, denn Heute "gilt" ja sogar Milch als ungesund. Also ist es schwer für den Nutzer zu erkennen ob wirklich eine Gefahr von den Abbauprodukten ausgeht. Sind die Krebserregend, ja sind die, wie alles in dieser Welt. Ich denke das ist eher eine quantitative Frage als eine qualitative.
Aber sicher sollte man alles verhindern was die Belastung unseres Organismus erhöht, also wenn man keine Völker mit OS verliert, warum sollte man AMITRAZ anwenden?
Aber es gibt wohl einige OS-Vertreter die viele Völker verlieren (natürlich veröffentlichen die das nicht) und dann gegen AMITRAZ angehen.

Bin kein Anwalt von AMITRAZ, aber ich sah auf einer biodynamischen Fazenda die Rinder voll von Berne und Zecken, und die "Naturfreunde" sprühten dann Knoblauch auf die Rinder. Als ich dann von IVOMEC sprach (als Notlösung) haben die mich fast gesteinigt. Aber meine Kühe, Schafe, Ziegen, Hunde... leiden nicht unter diesen Plagen, sehen nicht verhungert aus, Bluten nicht wie sau... Später haben die dann die Rinder an einen Schlachter verkauft. Beim brutalen Abtransport brachen sich die Rinder die Beine, eine Kuh starb... Massaker. Aber man ist ja (im eigenen Haus) ach so öko, tierlieb und sogar biodynamisch...

Ich bin mir einfach noch nicht sicher genug in der Anwendung von OS um meine importierten Kö Mütter zu verlieren weil ich es "natürlich" will. Da kommt AMITRAZ rein und fertig.
Bei der Honigproduktion will ich OS einsetzen. Das ist mir lieber. Und da kann ich an der Anwendung feilen bis es 90% klappt. Ist mir auch schnurz wenn die OS nicht 100% rein ist, das gleiche ich durch "natürliche" Umgebung und reines Mineralwasser aus.

Ich denke wer bei MCD isst, Cola trinkt oder eine Stunde um Stau steht kontaminiert sich mehr.
Natürlich ist das kein Argument immer das beste zu suchen/nutzen. Aber ich würde einfach annehmen (eine Analyse beweise mir das Gegenteil) das OS zugelassen oder nicht, immer das gleiche ist.
 
AW: Amitraz nun auch in Deutschland zugelassen

http://data.bienenstand.at/?setting=569cd4aac6613329eb18f7d8

Winter 2014/15 sind da 6 Imker eingetragen die Amitraz Streifen verwendet haben und 1 der Amitraz verdampft hat. Deren Verlustrate lag zwischen 8,6 und 46%. Das Zeug wird also auch in Österreich angewendet. Der "Erfolg" überzeugt mich allerdings nicht.
 
AW: Amitraz nun auch in Deutschland zugelassen

http://data.bienenstand.at/?setting=569cd4aac6613329eb18f7d8

Winter 2014/15 sind da 6 Imker eingetragen die Amitraz Streifen verwendet haben und 1 der Amitraz verdampft hat. Deren Verlustrate lag zwischen 8,6 und 46%. Das Zeug wird also auch in Österreich angewendet. Der "Erfolg" überzeugt mich allerdings nicht.

Interessante Tabelle. Man sieht die Professionellen nutzen Amitraz, danach kommt OS bedampfen.
Der Durchschnitt bei Amitraz sollte um den 46% Verlust bereinigt werden, da hat der Anwender wohl nicht korrekt angewendet oder die Völker sind einem Waldbrand zum Opfer gefallen. Da sind die 8% schon realistischer. Das zeigt sich auch wenn man sich die Verluste nach Betriebsgrösse anschaut. Die Grossen verlieren weniger.

Die Naturverfahrenanwender möchte ich nicht als Lügner bezeichnen, aber die haben wohl eher eine Tendenz die Realität etwas zu verschönern (meine Meinung nach allen Berichten von "wunderbaren" Behandlungsmethoden und resistenten Bienen). Um das genau zu analysieren muss man sehen wie sich die Verlustrate der einzelnen Anwender im Lauf der Jahre entwickelt.
 
AW: Amitraz nun auch in Deutschland zugelassen

Es ist eben alles Relativ. Wenn Du das (weltliche) Gesetz als Masstab nimmst kommt es nicht darauf an ob etwas richtig oder falsch ist, sondern nur ob es legal(isiert) ist illegal(isiert).

Ich baue keine heile Welt auf Gesetze auf, weder auf weltliche noch auf göttliche.

Für mich gibt es aber einen großen Unterschied, ob ich nur alleine betroffen bin oder ob ich dadurch eventuell andere (die Käufer meiner Produkte) gefährden könnte, gleichzeitig in Gesetzeskonflikt kommen könnte, einen ganzen Berufsstand in Verruf bringen könnte, und meinen guten Ruf verlieren könnte. Und bei der Situation in Österreich, um die es bei AS/OS zugelassen/nicht zugelassen ürsprünglich ging, gebe ich lieber 2-3 Euro mehr pro Volk aus, als mir über soviele 'könnte' Gedanken machen zu müssen.
Zum Glück werden Bio-Imker nie Amitraz anwenden dürfen, also wird es für Kunden auch ein Unterscheidungsmerkmal geben. (Jetzt kann man natürlich wieder über schwarze Schafe reden, wenn man das unbedingt will..)

Dieses "heile Welt" auf Gesetze aufbauen ist eher naiv, denn an Gesetze halten sich ja IMMER ALLE, oder?
Wenn es naiv ist, sich an Gesetze zu halten (welche die Allgemeinheit betreffen), und man sich damit abgefunden hat, dass sich eh nicht alle dran halten, dann braucht man sicher kein Gesetz, um das Auswildern von afrikanischen Bienen zu verbieten, oder? Einer würde sich sowieso finden, der nicht so naiv wäre, sich dran zu halten..
Manchmal hat es einfach Konsequenzen, wenn sich einer seine eigenen Gesetze macht.
 
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http://data.bienenstand.at/?setting=569cd4aac6613329eb18f7d8

Winter 2014/15 sind da 6 Imker eingetragen die Amitraz Streifen verwendet haben und 1 der Amitraz verdampft hat. Deren Verlustrate lag zwischen 8,6 und 46%. Das Zeug wird also auch in Österreich angewendet. Der "Erfolg" überzeugt mich allerdings nicht.

Dieser Auswertung kann ich nicht ganz glauben, zumal die niedrigsten Verlustraten einfach nur mit "andere biotechn. Methoden" angegeben sind.
 
AW: Amitraz nun auch in Deutschland zugelassen

Winter 2014/15 sind da 6 Imker eingetragen die Amitraz Streifen verwendet haben und 1 der Amitraz verdampft hat. Deren Verlustrate lag zwischen 8,6 und 46%. Das Zeug wird also auch in Österreich angewendet. Der "Erfolg" überzeugt mich allerdings nicht.

Statistik ist zwar schon lange her, aber das sind nicht die minimale (8,6) und maximale (46) Verlustrate der Betriebe, sondern der Bereich, in welchem die zu erwartende Verlustrate (vermutlich mit einer Wahrscheinlichkeit von 0,95) eines Betriebes, welcher Amitraz anwendet, liegt.
Der große Bereich hat mit der kleinen Stichprobe (N=6) zu tun und würde bei deutlich größerer Stichprobe auf jeden Fall geringer sein.

(Vielleicht ist das jetzt mathematisch nicht perfekt ausgedrückt, sollte inhaltlich aber passen..)
 
AW: Amitraz nun auch in Deutschland zugelassen

...

Wenn es naiv ist, sich an Gesetze zu halten (welche die Allgemeinheit betreffen), und man sich damit abgefunden hat, dass sich eh nicht alle dran halten, dann braucht man sicher kein Gesetz, um das Auswildern von afrikanischen Bienen zu verbieten, oder? Einer würde sich sowieso finden, der nicht so naiv wäre, sich dran zu halten..
Manchmal hat es einfach Konsequenzen, wenn sich einer seine eigenen Gesetze macht.

Es geht nicht darum ALLE Gesetze zu (miss)achten sondern als DENKENDER Mensch auch mal ein unlogisches Gesetz NICHT zu beachten.
Juden, Schwule, Christen etc. dürfen auch je nach Ort/Zeit laut Gesetz vernichtet werden, und müssen/mussten sogar denunziert werden. AMITRAZ ist legal.
Als Gesetzestreuer würdest Du da einfach laut Gesetz reagieren? Ich nicht.

Es geht nicht darum ein "Anarchist" zu sein, sondern zu erkennen, dass Gesetze nunmal nicht (immer) den Bürger schützen.

In meiner Heimatstadt gab es mal eine Bande jugendlicher die sich einen Spass daraus machten Nachts Ampeln zu "treten". Die blieben dann "rot".
Es machte mich fast wahnsinnig zu sehen wie die gesetzestreuen Deutschen dann ewig an der roten Ampel stehen. Und nur wenn einer dann trotzdem bei rot die Kreuzung überquerte es nachmachten. PQP!

Zu OS: wenn es ein reines Produkt ohne Zulassung gibt und ein (vermutlich, wieso eigentlich) nicht reines, klar sollte ein verantwortungsbewusster Imker zum reinen greifen.
Darum geht es doch und nicht ob es zugelassen ist oder nicht. Du hast auch recht dass man dies tun sollte selbst wenn es teurer wird. Das ist ethisch korrekt. Gesetzlich ist ein anderes Thema.

Vielleicht könnte man Stiftung-Warentest dazu begeistern die anegbotenen Honige und die Varroa Behandlungsmittel zu prüfen.
 
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