Wirkstoffe sind keine Arzneimittel

edlBee

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AmS, MiS oder OxS oder auch Kamille oder was weiss ich noch alles sind Wirkstoffe und keine Arzneimittel.
Daher kann ein Einsatz von Wirkstoffen nicht über das AMG verfolgt und geahndet werden.
Also kannst du OxS oder Kanillentee ganz legal in deine Kästen einbringen.

Jedoch Deine Feststellung, daß die von Dir genannten Säuren keine Arzneimittel sondern eben nur Wirkstoffe sind, macht mich stutzig, ist jedoch OT.
Bist Du Dir sicher, daß dies so ist?

Ja Manfred, bin ich mir ziemlich sicher, oder würdest Du jemand fragen, ob Du Zucker in die Beute einbringen darfst

Aber ich darf ein Mittel das als Medikamend zugelassen ist nicht anders verwenden als es in der Zulassung angegeben ist

Also Konkret Beispiel, Bienenwohl das ja zugelassen ist muss ich so anwenden wie es in der Zulassung beschrieben ist, also ich darf es nicht z.B verdampfen usw.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
bei uns gibt es Präparate auf Grund ihrer Wirkstoffe nur in der Apotheke :)

Wirkstoffe.jpg
 
bei uns gibt es Präparate auf Grund ihrer Wirkstoffe nur in der Apotheke
Das heisst aber noch lange nicht das es ein Medikament ist, wenn es ein Medikament ist dann musst Du alles einhalten

Und nicht alles was Du in einer Apotheke bekommst ist für Bienen

Will aber da nicht weiter darüber sinnieren, meine Weisheit hab ich von einen befreundeten TA, und war nur als Antwort auf die Frage von Manfred gedacht, damit wir dort nicht OT werden
 
Der Text alleine ist schon Hallo
Einmal Wirkstoff frei,
andermal wegen Wirkstoff nur in der Apotheke, ja was denn nun?
 
Rudi gewisse Stoffe bekommst Du halt nur in bestimmten Läden, oder eben Apotheke
Aber das heisst noch lange nicht das ich sie nicht frei anwenden darf, wenn ein Stoff gewisse gefahren hat, dann muss er eben mit Beratung in bestimmten Quellen verkauft werden

Aber das eine hat mit den Andern nichts zu tun, Du bekommst Sprengstoff auch nur an bestimmten Quellen, zumindest ich, da ich ja Sprengberechtigter bin, :)
 
Danke Kurt für Deine Antwort.

Auch (oder gerade) wegen der Reinheit (88,6 %) kommen bei mir Zweifel auf, ob dieses OS "Arzneimittel" eine bessere Wirkung als die bisherige OS mit 99,6 % erzielt.
Oder ist die Wirkung dem "Kolloidalen Siliziumdioxid" und "Glukose-Monohydrat", welches beigemischt sind, zuzuschreiben?
Das Zeug hat die Zulassung als Tierarzneimittel in Österreich. In der Beschreibung wird auf den Wirkstoff Oxalsäure hingewiesen.

Irgendwie habe ich den Eindruck, daß man den Imker für d... verkauft und das x-fache für das Zeug verlangt.
Api-Bioxal ist in Oberösterreich im Bienenladen in Linz zu kaufen. (die kleinen 35 Gramm Briefchen - zum Apothekerpreis).
Anfragen in der Apotheke, ob das Mittel bei ihnen zu kaufen ist, waren negativ.
Ihre zwei größten Lieferanten haben es nicht und werden es auch nicht in ihr Progamm aufnehmen.

Wie ist denn die Meinung der übrigen User?

Gruß
Manfred
 
Irgendwie habe ich den Eindruck, daß man den Imker für d... verkauft und das x-fache für das Zeug verlangt.
Api-Bioxal ist in Oberösterreich im Bienenladen in Linz zu kaufen. (die kleinen 35 Gramm Briefchen - zum Apothekerpreis).
Genau so ist es, im Api-Bioxal ist doch extra der Zusatz drinnen, sonst wäre ja auch ganz normale OxS zugelassen, und das wollten sie eben verhindern

Eigentlich ist es ganz einfach, wärend der Honigernte darf eh nicht behandelt werden, und in der übrigen Zeit lasse ich mir es nicht vorschreiben, wie ich die Varroa los werde

Solange ein Wirkstoff nicht als Medi zugelassen ist, kann ich es einsetzen wie ich es für gut finde, solange es keine Tierquälerei ist

Ich darf z.B keine Aspirin Tabletten ins Bienenvolk einbringen, denn für das ist die Tatlette nicht zugelassen
Medikamente oder Arzneimittel dürfen nur genau nach Anwendungsvorschrift angewendet werden

So mehr hab ich dazu nicht zu sagen, Danke
 
Ja Manfred, bin ich mir ziemlich sicher, oder würdest Du jemand fragen, ob Du Zucker in die Beute einbringen darfst

Hallo Bienenfreunde!

Diese Diskussion interessiert mich besonders, da ich mich auch schon einmal mit dem AMG und dem Tierarzneimittelkontrollgesetz etwas intensiver auseinandergesetzt habe. Zucker ist jedenfalls beim AMG ausgenommen, da zugelassene Lebensmittel und Lebensmittelzusatzstoffe generell ausgenommen sind.

Es hat mir auch bisher keiner erklären können, welche Rechtsmaterie sich wann geändert hat. Plötzlich hieß es und war in der "Biene aktuell" nachzulesen, dass ab 01.01.2014 nur noch zugelassene Mittel verwendet werden dürfen. Das Tierarzneimittelgesetz war es jedenfalls nicht, denn das wurde letztmalig 2009 novelliert.

Mich würde überhaupt interessieren, warum die Varroabekämpfung in den Bereich der Tierarzneimittel angesiedelt wurde. Demnach müsste auch beim Landwirt die Fliegenbekämpfung im Kuhstall mittels Arzneimittel und nicht mittels Schädlingsbekämpfungsmitteln erfolgen.

Ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, dass wir Imker da ganz schön gefirmt und absichtlich aufs Glatteis geführt werden.

Wer kennt sich bei dieser Fachmaterie wirklich aus?

MfG
Honigmaul
 
AmS, MiS oder OxS oder auch Kamille oder was weiss ich noch alles sind Wirkstoffe und keine Arzneimittel.

Wahrscheinlich müsste man Anwalt sein um das korrekt beurteilen zu können...
So gut mir deine Auslegung gefallen würde Kurt, ich glaube jedoch du irrst hier. Der Arzneimittelbegriff ist im TAMG § 2 recht genau geregelt:

http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__2.html
Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, 1. die zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten oder krankhafter Beschwerden bestimmt sind

Also:
1. Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen
-> OxS ist ein Stoff
2. Anwendung im oder am tiereischen Körper
-> also auch die Bepuderung der Bienen (am Körper) mit OxS
3. als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung von Krankheiten
-> Leider wird die Varroatose als Krankheit eingestuft (was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann). OxS hat die Eigenschaft der Heilung von dieser Krankheit.

Und um eindeutig zu klären was ein Stoff ist gibt es § 3:
Stoffe im Sinne dieses Gesetzes sind 1. chemische Elemente und chemische Verbindungen sowie deren natürlich vorkommende Gemische und Lösungen,

Interessanter Weise gelten in diesem Sinne sogar lebende Tiere als "Stoff" - gem. Punkt 3 in §3:
Tierkörper, auch lebender Tiere, sowie Körperteile, -bestandteile und Stoffwechselprodukte von Mensch oder Tier in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand,
Das würde ich sogar so interpretieren, daß man keine lebende Tiere in seinen Bienenstock einbringen darf, die z.B. Varroen fressen. Also etwa der Bücherskorpion. Das wäre also demnach ein Medikament im Sinne dieses Gesetztes. Und demnach ein nicht zugelassenes Verfahren.

Somit interpretiere ich das Ganze also so, daß alles ein Arzneimittel ist bzw. sein kann, welches diese Kriterien erfüllt.


Zum obigen Argument "Zucker":
Genau diese Stoffe werden in § 2 Abs. 3 ausgeschlossen:
(3) Arzneimittel sind nicht 1. Lebensmittel im Sinne des § 2 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches,


Was ich jetzt aber auf die Schnelle nicht herausgefunden habe - wo wird denn eigentlich festgeschrieben, welches Verfahren zugelassen ist oder nicht? Denn das Verfahren der Anwendung ist ja kein Stoff....
Und wie schaut das Ganze überhaupt im EU-Recht aus? Könnte die EU hier ausnahmsweise mal von Vorteil für uns sein?


Jurist sollte man sein....

Nils
 
Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, 1. die zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten oder krankhafter Beschwerden bestimmt sind
Das bestreite ich ja nicht

Aber ich setze ja kein Medikament ein, und das wird es erst mit der Zulassung, also mit genauer Rezeptur
Sonst müsste ja der Beutenbauer auch für sein Holz eine Zulassung haben usw.

Bin mir sicher, wie es mir auch mein Freund TA bestätigt hat.
Will da aber nicht weiter da herumreiten ist ja sowieso ein heisses Eisen, und ich will niemanden verführen
 
Will da aber nicht weiter da herumreiten ist ja sowieso ein heisses Eisen

Da gebe ich Dir vollkommen Recht.
Interessant und zugleich nachdenklich finde ich leider die Tatsache, daß nahezu jeder Imker damit betroffen ist, sich aber mit der Situation kommentarlos abfindet.
Alles und Jedes ist zu teuer, selbst Folien und anderer Kram. Es wird um jedes Prozent geradezu schon gefeilscht.
Wenn auch pro Volk nicht so viel verbraucht wird, kostet die Packung den gleichen Preis. Das x-fache gegenüber bisher und das bei minderer Qualität.

Ist selbst für den Imkerbund so: Sind wir doch froh, daß wir nun wieder eine zugelassene Oxalsäure haben.
Über die Reinheit der OS wird kein Wort gesprochen. Vielleicht haben sie das noch gar nicht bemerkt. Ebenso über den Preis.
Bei der AS ist es das selbe.

Imker sind eben geduldig, obwohl sie für andere Anliegen schon auch mal auf die Straße gehen, meist ohne erkennbaren Erfolg.

Manfred
 
Zuletzt bearbeitet:
Will da aber nicht weiter da herumreiten ist ja sowieso ein heisses Eisen, und ich will niemanden verführen

Das fände ich schade wenn wir darüber nicht weiter diskutieren würden.
Zwar wettert hierzulande "jeder" darüber, daß mein Behandlungsverfahren nicht zugelassen ist, aber niemand kann mir genau sagen, wo das exakt geregelt ist und ob bzw. welche Konsequenz die Anwendung von OxS-Sublimierung hat.
Ist es nun eine Ordnungswidrigkeit oder nicht? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?

Ich würde sehr gerne Klarheit darüber haben, wie die Rechtslage ist.
Wie kann man diese Fragen klären? Wer weiß denn wirklich darüber bescheid?


Nils
 
Für mich ganz einfach, wenn ich händisch die Varroa entferne brauche ich keine Bewilligung, einverstanden?
Und meine Hilfsmittel suche ich mir selber

Der Fehler liegt meine bescheidenen Meinung nach im Word BEHANDELN, ich behandle nicht und brauch demnach auch keine Verordnung oder sonst welche Vorschrift
 
Naja Kurt, nach dieser Logik wäre es also ein Verstoß gegen das TAMG wenn ich zur Varroabekämpfung Weihwasser einbringen würde, nicht aber wenn ich es aus religiösen Gründen tue?

All das ist mir vieeel zu schwammig und unsicher, ich würde gerne genau wissen was los ist. Und dazu kam mir gerade ein Gedanke:

Was haltet ihr davon diesbezüglich einen Antwalt zu befragen?
Es gibt im Internet diverses Rechtsauskunftsseiten, auf denen man sich erst mal ein Angebot erstellen kann. Doch ich weiß nicht was diese taugen.

Was meint ihr?
 
Nils----recht (klein geschrieben) und schön.
Diese Kosten MÜSSTE der Imkerbund übernehmen. Nur schöne Vorworte und Bilder von Urkundenverleihungen sind/wären mir zu wenig.
Reißen wir die Tüte auf: (Österreichisch - machen wir den Sack auf!)
So weit zu diesem Thema.

Weiter eine Frage.
Thun, der Verfasser von der Broschüre *Aussaattage* empfiehlt in seinem Bienenbuch die Behandlung der Völker mittels potenzierter Varroen.
D.h.: Man sollte Varroen sammeln, durch Verbrennung veraschen und durch Potenzierung (kontrolliertes Verdünnen) eine Potenzflüssigkeit erzeugen.
Diese Wasserflüssigkeit soll man im Bereich der Stöcke mittels Gießkanne ausbringen.
Ein Teil soll auch mittels Zerstäuber ins Volk eingebracht werden.
POTENZIERUNG: (Immer wieder wird ein Teil verwendet, mit einer gewissen Menge Wasser aufgefüllt und geschüttelt- davon wieder ein Teil genommen, wieder mit einer Menge Wasser aufgefüllt und geschüttelt usw. Diese Potenzierten Mittel (z.B. Schüsslersalze) kommen in der Homöopathie vielfach zur Anwendung.
Ich hab´s nur gelesen ...nicht ausprobiert.
Laut Gesetzt wäre auch dies verboten...oder?
Das erinnert mich doch irgendwie ans Weihwasser.

Fritz
 
Servus Fritz,

Laut Gesetzt wäre auch dies verboten...oder?

ja, das könnte man auch so interpretieren! Obwohl ja - angeblich - in homöopathischen mitteln "nix drin" ist. Außer Information. Und die wäre ja kein Stoff!
Ach, es ist schwierig...

Kurz OT zu Thuns Mittelchen:
ein großer Bio-Imker hat das mal ausprobiert und damit fast alle Völker verloren. War es der Demeter-Imker Friedmann - oder täuscht mich mein Gehirn? Ich weiß es nicht mehr genau....

Ich halte viel von Homöopathie - aber gegen Milben wird es nicht helfen. Glaube ich. Denn das würde bedeuten daß man mit der "sanften" Heilmethode ja Tiere töten könnte - nämlich die Milbe. Und ich glaube, das geht nicht - oder zumindest nicht schnell genug.
Aber das ist nun ein anderes Thema. (Hatten wir vor Jahren nicht schon mal hier was darüber geshrieben?)

Servus,

Nils
 
Der Nils hat in seinem großen Beitrag #9 schon alles schön beschrieben. Da gibt's nicht mehr viel dazu zu sagen.

Alles was in das Bienenvolk eingebracht wird, fällt in D unter das Tierarzneimittelgesetz. Was der Kurt in A macht ist ein anderes Gesetzbuch!

Nils, noch zu Deiner Dampferei: Für die Imkerei gibt es, wie auch für andere Berufe in D eine Berufsgenossenschaft, die auf den Arbeitsschutz achtet.
Das ist das Problem, dass die Deutschen den Arbeitsschutz hier nicht gewährleistet sehen.
Vermutlich wirst Du alle Schutzmaßnahmen peinlichst genau einhalten, leider gibt es halt, wie auch in anderen Sparten einige, die sich darüber hinwegsetzen
werden und wollen. So wie ein Skihelm inzwischen fast jeder aufhat, einzelne es aber unbequem finden, etc...

Ansonsten will ich Dir beipflichten, vermutlich ist es den Bienen egal, ob Du verdampfst oder träufelst. Lediglich das oftmalige Beutenöffnen ist schon unschön.

Gruss, Christian
 
Was haltet ihr davon diesbezüglich einen Antwalt zu befragen?
Es gibt im Internet diverses Rechtsauskunftsseiten, auf denen man sich erst mal ein Angebot erstellen kann. Doch ich weiß nicht was diese taugen.

Hallo Nils!
Der besten Anwalt kann dir diesbezüglich keine verlässliche Antwort geben. So funktioniert das nicht. Die Antwort des Anwaltes ist eine Einzelmeinung und hat keinerlei Rechtssicherheit. Zumindest in Österreich ist es so, dass bei rechtlichen Streitigkeiten die Behörde erstmals einen Anlass sehen muss einzuschreiten, sprich sie stellt einen Strafbescheid aus. Ab der Zustellung hat man normalerweise 14 Tage Zeit für einen Einspruch. Gibt sich die Behörde mit den Einspruchsgründen zufrieden, dann wird sie das Verfahren einstellen. Das geschieht aber meistens nicht, denn wer gibt schon gerne einen eigenen Fehler zu.

Weiters kommt es darauf an, ob es gegen ein verfassungsmäßiges Recht geht, dann kommt der Verfassungsgerichtshof zum Zug. Meistens wird es aber gegen eine Verwaltungmaterie gehen, dann kommt das Landesverwaltungsgericht zum Zug. Sollte man mit dieser Entscheidung auch nicht zufrieden sein, so kann man bei Verwaltungsgerichtshof Rechtsmittel einlegen. Dieser stellt dann für diesen Einzelfall Rechtssicherheit her. Das kann aber lange dauern, man denke nur an den Streit wegen der mehrsprachigen Ortstafeln in Kärnten. Sogar das letztinstanzliche Urteil wurde immer wieder ausgehebelt, indem einfach die Ortstafel um ein paar Meter versetzt worden ist und somit war ein neuer Einzelfall geschaffen und die Prozedur musste von vorne beginnen.

MfG
Honigmaul
 
Josef....du meinst verarschen - statt veraschen!
Ich hab das Buch auch nur gelesen, wie so viele Bücher im langen Imkerleben.
Ich hätte gar nicht veraschen können, weil ich so wenig Milben habe/hatte! (lach, lach...Ironie)
Nun wieder etwas ernster zur Sache.
Fritz
 
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