Honigbonbons

pfannie

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Liebe Forumsgemeinde!
Ich habe eine Frage. Darf ich als Imker selbst Honigbonbons herstellen und diese verkaufen?
Lg Thomas
 
Nein, das ist kein Urprodukt!

Josef
 
Wer darf, dass dann? Viele Imker verkaufen es ja an Weihnachtsmärkten.
 
Wer darf, dass dann?

Kein Imker wie Du und ich welche sind, sondern jene die einen Handel gemeldet haben, dies können z.B. Marktfahrer oder Kaufleute sein die eben auch (pro Forma) Bienen halten.

Bitte nimm Dich da ja nur in acht Thomas, die Strafen sind oft enorm, das kann sehr rasch der komplette Weihnachtsumsatz den Bach runter gehen.

Freut mich von Dir zu lesen, wie geht´s so immer?

Josef
 
Das ist mir klar. Also Marktfahrer dürfen Bonbons live am Markt herstellen als auch verkaufen.

Danke, der Nachfrage. Mir geht es jetzt wieder sehr gut. Hatte ein kleines Tief, aber jetzt gehts wieder bergauf.

Lg Thomas
 
Hallo Josef
Muß Dir leider widersprechen. Auch Honigzuckerl kann man selber machen und verkaufen. Honig ist die Urproduktion und Honigzuckerl sind eine Veredelung. Grenzen dazu sind dass 20% Mwst. ausgewiesen wird. Honig mit Marille oder Himbeeren sind ebenfalls als veredelte Urprodukte und dürfen mit der Ausweisung von den 20%Mwst. verkauft werden. Weiters ist auf die Vertriebsart, ob Gewerbe oder Landwirt bzw. pauschalierter Landwirt, hier gibt es max. Umsätze/Jahr zu beachten.

Mich würde allerdings interessieren wie Du Honigbonbons selber machen kannst.
mfg Walter
 
Muß Dir leider widersprechen. Auch Honigzuckerl kann man selber machen und verkaufen. Honig ist die Urproduktion und Honigzuckerl sind eine Veredelung.

Schwer vorstellbar wie ein Imker mit Honig und Zutaten aus dem Bienenstock Honigzuckerl machen kann und kommen da fremde Produkte hinzu so bist schon weg von der Urproduktion. Aber ich werde da meine Fühler noch weiter ausstrecken, eventuell und wenn´s so leicht wäre, so werde ich auch noch Honigzuckerlfabrikant.

Josef
 
Hallo,

in D darfst du aus deinen Urprodukten weitere Erzeugnisse herstellen, sofern höchstens 30% deines Jahresumsatzes zukauf sind... Man darf sogar aus dem eigenen Honig bei einem Lohnbetrieb Bonbons machen lassen..

Ich hab da eine Firma an der Hand die Honigbonbons herstellen.. Allerdings nur mit 10% Honiganteil..

Ganz grob wird Honig verdünnt und mit Zucker und was auch immer gemischt und anschließend bei Vakuum aufgekocht, dadurch verdunstet das Wasser und irgendwann ist der Zuckerbrei trocken und so warm, das der Zucker flüssig ist. Dann wird der Spaß geknetet und zu Bonbons geschnitten... man kann das auch mit Sahne machen.. Das ist ein bisschen einfacher..

Mfg Malte Niemeyer
 
.....in Bonn gibt es eine Eierlikörfabrik, das bringst du deinen Honig hin
und holst nach einer Woche deinen "Honig-Eierlikör" ab :)
 
Das ist ein interessantes Thema! Ich habe mal wo gelesen, dass man sehr wohl veredelte Urprodukte verkaufen darf, allerdings muss der Umsatz damit in einem bestimmten Verhältnis zum Umsatz mit den Urprodukten stehen (lächerlich gering)... Eventuell könnte man auch auf häuslichen Nebenerwerb plädieren (also quasi von der Imkerei trennen) - allerdings darf man dafür keine Werbung machen - Laut Auskunft der Wirtschaftskammer ist nach ihrer Rechtsmeinung das anbieten auf Märkten schon Werbung und fällt daher schon nicht mehr unter häuslichen Nebenerwerb. --- Steuerberater wäre auf jeden Fall angebracht und vielleicht haben ja die Landwirtschaftskammer oder der Imkerbund rechtskundige Funktionäre? Auf jeden Fall immer auch sonstige Gesetze und Normen beachten! Bei Kosmetik z.B. braucht man eine Sicherheitsbewertung. Auf dem Etikett nur ja keine pharmazeutischen Fachbegriffe verwenden (Tropfen, keine Tinktur) sonst kollidiert man mit dem Arzneimittelrecht usw... aber ich schweife vom eigentlichen Thema ab...

Lieben Gruß
 
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