Imker2306
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Hallo Bienenfreunde, Heute erreichte mich eine Mail mit dem monatlichen Infobrief vom Thür. Imkerbund. Der Amtsschimmel galoppiert wieder mal im gestreckten Lauf durch den Bürokraten Dschungel. Das alle Naturheilverfahren nicht leichtfertig angewendet werden dürfen ist sicher allen klar. Was aber die , hier angeprangerte Stockluft, verändert wenn sie ein Arzt statt des Heilpraktikers anwendet erschließt sich mir nicht!
Hier der org. Brief zum nachlesen.
( KORR-Bericht )
«Gefahr für Patienten» - Behörde untersagt Behandlung mit Bienenluft
Von Friedhelm Berger, dpa
( Foto - aktuell ) =
Etliche Heilpraktiker und Imker schwören auf die wohltuende Kraft der
Luft aus Bienenstöcken - etwa bei Bronchitis und Asthma. Doch nun
schieben Thüringer Behörden dieser Therapie einen Riegel vor. Sie
befürchten eine «Gefahr für Leib und Leben» von Patienten.
Jena ( dpa ) - Ob Honig, Pollen oder Bienengift - Produkte von Bienen
gelten von alters her als natürliche Heilmittel. Doch nun sorgt ein
Schreiben Thüringer Behörden bei Naturheilkundlern für Aufruhr. Darin
wird einer Heilpraktikerin aus Jena die Behandlung mit der Luft aus
Bienenstöcken untersagt. Zur Begründung heißt es, dies berge eine
«Gefahr für Leib und Leben und Gesundheit» von Patienten. Die Zunft
fürchtet, dass ein Präzedenzfall geschaffen wird, der bei Behörden
bundesweit Schule macht. Über den Widerstand dagegen soll beim
Mitteldeutschen Heilpraktiker-Kongress am Samstag in Dresden
diskutiert werden.
Bei der Behandlung mit Stockluft inhaliert der Patient über eine
Maske die 35 bis 37 Grad warme Luft aus dem Bienenstock. «Die darin
enthaltenen ätherischen Öle, sekundären Pflanzenstoffe oder Alkohole
wirken antibakteriell und beruhigend auf die oberen Atemwege»,
erläutert Arno Bruder vom Deutschen Apitherapie-Bund im
oberbayerischen Weilheim-Marnbach. «Deshalb wird die Therapie auch
besonders bei Patienten mit entzündlichen Erkrankungen der Atemwege
mit Erfolg eingesetzt.» Die Fachleute berufen sich dabei auf ihre
Erfahrung aus der Praxis - große wissenschaftliche Studien, welche
die Wirkung bestätigen, gibt es bisher nicht.
Für Thüringer Behörden und Ärztevertreter jedenfalls überwiegen die
Gefahren einer solchen Therapie. Deswegen hat das Jenaer
Gesundheitsamt der Heilpraktikerin Janett Conrad die weitere
Anwendung der Inhalation von Luft aus dem Bienenstock unter Androhung
eines Zwangsgeldes untersagt. «Bei der Inhalation von Bienenstockluft
durch den Patienten dringen allergenauslösende Partikel direkt und
tief in den Körper ein. Hierbei kann es zu schwerwiegenden Reaktionen
und damit zu allergischen Komplikationen kommen», heißt es in dem
Bescheid. Diese könnten nur von einem Arzt, nicht aber von einem
Heilpraktiker behandelt werden.
Diese Auffassung teilt offensichtlich auch das Landesverwaltungsamt,
das der Amtsärztin diesen Schritt dringend angeraten hat. Dabei
beruft sich die Behörde auf eine Stellungnahme der Landesärztekammer.
Darin erklärt die Kammer, dass sie «vor dem Hintergrund der Risiken
einer allergischen Komplikation auch bei bisher Gesunden ( ... ) eine
Durchführung der Inhalationsbehandlung durch einen Nichtarzt im
Ergebnis für nicht verantwortbar» hält.
Das Vorgehen der Thüringer Behörden ist für den Berufs- und
Fachverband Freier Heilpraktiker mit Sitz in Düsseldorf «ein
unglaublicher Fall». Vorsitzender Dieter Siewertsen: «Hier wurde
massiv in das Berufsausübungsrecht einer Heilpraktikerin
eingegriffen, um die Anwendung einer althergebrachten
Behandlungsmethode unter dem Deckmantel der Gefahrenabwehr zu
untersagen.» Den Angaben zufolge wird die Luft aus dem Bienenstock
nicht nur von Heilpraktikern eingesetzt, sondern auch von zahlreichen
Imkern als Wellness-Angebot vermittelt.
Heilpraktikerin Conrad, die vor ihrer Arbeit viele Jahre als
Krankenschwester auf einer Intensivstation tätig war, hat rechtliche
Schritte angekündigt und bereits Widerspruch gegen den Bescheid
eingelegt. «Die ins Feld geführten Gesundheitsgefahren sind durch
keinerlei Literatur oder Einzelfallbeschreibungen belegt und rein
hypothetisch», sagt sie. Vor jeder Inhalation führe sie eine
gründliche Anamnese des Patienten und einen Allergie-Test durch.
Sollte es wider Erwarten trotzdem zu Komplikationen geben, halte sie
auch eine Notfalltasche bereit. Bleiben beide Seiten hart, wird die
Sache wohl ein Fall für die Justiz.
# Notizblock
## Internet
- [Mitteldeutscher Heilpraktikerkongress]( http://dpaq.de/VqRGL )
## Orte
- [Naturheilpraxis]( Saalbahnhofstraße 20, 07743 Jena, Deutschland )
- [Gesundheitsamt Jena]( Lutherpl. 3, 07743 Jena, Deutschland )
- [Deutscher Apitherapie-Bund]( Weidenbachring 14, 82362 Weilheim in
Oberbayern, Deutschland )
## Service
- Az. 53 VA 01/2015
* * * *
Die folgenden Informationen sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt
## Ansprechpartner
- Berufs- und Fachverband der freien Heilpraktiker, +49 211 9017290
- Thüringer Landesverwaltungsamt, Pressestelle, +49 361 37736020
- Antje Weise, Leiterin des Gesundheitsamtes der Stadt Jena, +49 3641 493120
- Arno Bruder, Vizevorsitzender Deutscher Apitherapie-Bund, +49 881 64851
- Janett Conrad, Naturheilpraktikerin in Jena, +49 162 4295512
## Kontakte
- Autor: Friedhelm Berger ( Jena )
- Redaktion: Silvia Kusidlo ( Berlin ), +49 30 285232261, < wissen@dpa.com >
- Foto: Newsdesk, +49 30 2852 31515, < foto@dpa.com >
dpa zz/hum yyth a3 si
___________________________
Grit Grimmer
Dipl. Journalistin
Freie Mitarbeiterin
Regionalstudio Leipzig
MDR 1 RADIO SACHSEN / SACHSENSPIEGEL
<http://www.mdr-sachsenspiegel.de/>
Hier der org. Brief zum nachlesen.
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«Gefahr für Patienten» - Behörde untersagt Behandlung mit Bienenluft
Von Friedhelm Berger, dpa
( Foto - aktuell ) =
Etliche Heilpraktiker und Imker schwören auf die wohltuende Kraft der
Luft aus Bienenstöcken - etwa bei Bronchitis und Asthma. Doch nun
schieben Thüringer Behörden dieser Therapie einen Riegel vor. Sie
befürchten eine «Gefahr für Leib und Leben» von Patienten.
Jena ( dpa ) - Ob Honig, Pollen oder Bienengift - Produkte von Bienen
gelten von alters her als natürliche Heilmittel. Doch nun sorgt ein
Schreiben Thüringer Behörden bei Naturheilkundlern für Aufruhr. Darin
wird einer Heilpraktikerin aus Jena die Behandlung mit der Luft aus
Bienenstöcken untersagt. Zur Begründung heißt es, dies berge eine
«Gefahr für Leib und Leben und Gesundheit» von Patienten. Die Zunft
fürchtet, dass ein Präzedenzfall geschaffen wird, der bei Behörden
bundesweit Schule macht. Über den Widerstand dagegen soll beim
Mitteldeutschen Heilpraktiker-Kongress am Samstag in Dresden
diskutiert werden.
Bei der Behandlung mit Stockluft inhaliert der Patient über eine
Maske die 35 bis 37 Grad warme Luft aus dem Bienenstock. «Die darin
enthaltenen ätherischen Öle, sekundären Pflanzenstoffe oder Alkohole
wirken antibakteriell und beruhigend auf die oberen Atemwege»,
erläutert Arno Bruder vom Deutschen Apitherapie-Bund im
oberbayerischen Weilheim-Marnbach. «Deshalb wird die Therapie auch
besonders bei Patienten mit entzündlichen Erkrankungen der Atemwege
mit Erfolg eingesetzt.» Die Fachleute berufen sich dabei auf ihre
Erfahrung aus der Praxis - große wissenschaftliche Studien, welche
die Wirkung bestätigen, gibt es bisher nicht.
Für Thüringer Behörden und Ärztevertreter jedenfalls überwiegen die
Gefahren einer solchen Therapie. Deswegen hat das Jenaer
Gesundheitsamt der Heilpraktikerin Janett Conrad die weitere
Anwendung der Inhalation von Luft aus dem Bienenstock unter Androhung
eines Zwangsgeldes untersagt. «Bei der Inhalation von Bienenstockluft
durch den Patienten dringen allergenauslösende Partikel direkt und
tief in den Körper ein. Hierbei kann es zu schwerwiegenden Reaktionen
und damit zu allergischen Komplikationen kommen», heißt es in dem
Bescheid. Diese könnten nur von einem Arzt, nicht aber von einem
Heilpraktiker behandelt werden.
Diese Auffassung teilt offensichtlich auch das Landesverwaltungsamt,
das der Amtsärztin diesen Schritt dringend angeraten hat. Dabei
beruft sich die Behörde auf eine Stellungnahme der Landesärztekammer.
Darin erklärt die Kammer, dass sie «vor dem Hintergrund der Risiken
einer allergischen Komplikation auch bei bisher Gesunden ( ... ) eine
Durchführung der Inhalationsbehandlung durch einen Nichtarzt im
Ergebnis für nicht verantwortbar» hält.
Das Vorgehen der Thüringer Behörden ist für den Berufs- und
Fachverband Freier Heilpraktiker mit Sitz in Düsseldorf «ein
unglaublicher Fall». Vorsitzender Dieter Siewertsen: «Hier wurde
massiv in das Berufsausübungsrecht einer Heilpraktikerin
eingegriffen, um die Anwendung einer althergebrachten
Behandlungsmethode unter dem Deckmantel der Gefahrenabwehr zu
untersagen.» Den Angaben zufolge wird die Luft aus dem Bienenstock
nicht nur von Heilpraktikern eingesetzt, sondern auch von zahlreichen
Imkern als Wellness-Angebot vermittelt.
Heilpraktikerin Conrad, die vor ihrer Arbeit viele Jahre als
Krankenschwester auf einer Intensivstation tätig war, hat rechtliche
Schritte angekündigt und bereits Widerspruch gegen den Bescheid
eingelegt. «Die ins Feld geführten Gesundheitsgefahren sind durch
keinerlei Literatur oder Einzelfallbeschreibungen belegt und rein
hypothetisch», sagt sie. Vor jeder Inhalation führe sie eine
gründliche Anamnese des Patienten und einen Allergie-Test durch.
Sollte es wider Erwarten trotzdem zu Komplikationen geben, halte sie
auch eine Notfalltasche bereit. Bleiben beide Seiten hart, wird die
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Oberbayern, Deutschland )
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- Thüringer Landesverwaltungsamt, Pressestelle, +49 361 37736020
- Antje Weise, Leiterin des Gesundheitsamtes der Stadt Jena, +49 3641 493120
- Arno Bruder, Vizevorsitzender Deutscher Apitherapie-Bund, +49 881 64851
- Janett Conrad, Naturheilpraktikerin in Jena, +49 162 4295512
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Grit Grimmer
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