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Liebe Mitstreiter,
Dr. Lindner antwortete auf ein Schreiben (vorgefertigt von Campact)
bezüglich TTIP:
vielen Dank für Ihre Nachricht zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP.
Ich teile viele der Sorgen, die Sie darin äußern. Da mich viele Zuschriften
gleichen Wortlautes zu diesem Thema in den letzten Tagen erreicht haben,
bitte ich um Verständnis, dass ich ebenso gleichlautend antworten werde:
Lassen Sie mich vorweg schicken, dass sich das Abkommen TTIP nach wie vor
in einem Verhandlungsprozess befindet, also ein endgültiger Vertragstext vor Ende
des Jahres noch nicht feststeht. Wir können also auch nicht wissen, ob der Entwurf des
Abkommens solche Regelungen enthalten wird, die Sie zurecht als abzulehnen beanstanden
wie bspw. die sog. "Regulatorische Kooperation", gegenseitige Anerkennung von Standards,
die in Wirklichkeit nicht gleichwertig sind, oder private Schiedsgerichte. Auf jeden Fall gilt es hier
wachsam zu sein, und ich bin persönlich der Meinung, dass die Europäische Union ein solches
Abkommen dann auch nicht schließen sollte, wenn es solche Klauseln enthält. Oder, um direkt
Ihre Fragen zu beantworten: Ja, ich bin mir bewusst, dass solche Einschränkungen drohen können.
Nein, ich bin nicht bereit dies zu akzeptieren. Und, nein, ich werde ein Abkommen, sollte es solche
Klauseln enthalten, nicht unterstützen.
Um hier klar und deutlich zu sein: meine Partei, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, fordert, die derzeitigen
Verhandlungen in dieser Form nicht mehr fortzuführen und nur mit einem Neustart der Gespräche
weiter zu verhandeln. Dies setzt aus unserer Sicht voraus, dass es ein klares und vor allem
öffentliches Verhandlungsmandat von Anfang an gibt, gewisse Bereiche wie Lebensmittelstandards aus
Verhandlungsgegenstand ausgeschlossen sind und der Verhandlungsprozess selbst öffentlich und
transparent für Parlamentarier ist.
Ich hoffe, damit Ihre Fragen beantwortet zu haben und wünsche ein gute Osterzeit.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Lindner
Meine Antwort nun an Herrn Dr. Lindner:
Sehr geehrter Herr Dr. Lindner,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Es ist richtig, dass meine erste Nachricht an Sie eine "vorgefertigte" Nachricht gewesen ist.
Daher nun ein Dank an Sie für Ihre Antwort, dies nun in Form einer persönlich
verfassten Nachricht, in der ich nun meine Bedenken auch persönlich zum Ausdruck bringen möchte.
Die Verhandlungen bezüglich TTIP, CETA und TISA sind in ihrer Art intransparent.
Ich befasse mich nun schon lange mit diesen "Freihandelsabkommen". Das Bild das dabei entsteht
versetzt mich in "Alarmbereitschaft", da es hier offensichtlich nicht um Freihandel als solches geht.
Es geht auch nicht um die Sicherung von so genannten "Standards".
Es nützt uns wenig, wenn die Standards die wir hier haben "gesichert" oder "zementiert" werden.
Vielmehr sehe ich in dem Mandat, welches das wählende Volk auf demokratische Art und Weise
vergibt, einen Auftrag, stets flexibel und souverän auf das sich stets ändernde Leben im weitesten Sinne
zu reagieren, Gesetze anzupassen, zu streichen und neue zu erlassen.
Dies muss stets angepasst an die Erkenntnisse und Randbedingungen erfolgen,
die zu einer gegebenen Zeit herrschen und zur Verfügung stehen.
Die gewählten Vertreter haben dabei stets in Vertretung die Souveränität des Volkes zu wahren, dessen
Vertreter sie nun einmal sind.
Wie bei CETA, das bereits fertig verhandelt ist, wird es bei TTIP und TISA eben solche Investorenschutzabkommen
und auch "Regulatorische Kooperationen" geben.
Wir haben bereits erfahren, dass CETA, da bereits fertig verhandelt, nun nicht mehr "aufgeschnürt" wird.
Mit den oben genannten Verträgen, die im Falle der Ratifizierung zu Völkerrecht werden, ist eine souveräne,
den freiheitlich demokratischen Grundsätzen alleine verpflichtete Gesetzgebung nicht mehr möglich.
Es kann nicht sein und widerspricht auch dem Grundgesetz, die demokratische Struktur dadurch aufzuweichen, in dem speziell
in den Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TISA große Teile dieser Souveränität des Staates an Konzerne gleich welcher Art abgegeben wird.
Hierzu möchte ich auf den Art. 20 (1) bis (3) GG hinweisen.
Weiterhin möchte ich Art. 20 (4) GG nennen, der bereits jezt schon greift, denn wie dort steht, berechtigt alleine der
Versuch diese freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen jeden Deutschen zum Widerstand,
wenn andere Abhilfe nicht mehr möglich ist. (Anmerkung: Verfassungsbeschwerde wurde bereits eingereicht).
Der Versuch diese Grundordnung zu beseitigen liegt bereits vor, denn TTIP, CETA und TISA werden von führenden "Volksvertretern" bereits
stark beführwortet und sollen (Zitat Merkel: ) "...gegen alle Widerstände...durchgesetzt werden".
Weniger Bekannt sind Freihandelsabkommen mit Schweden, die nun Deutschland mit dem Beschluss des Atomausstiegs
eine Klage vor einem solchen Schiedsgericht von 4,7 Mrd. Euro bereits eingebracht hat.
Es genügt hier nicht mehr diese Angriffe auf die freiheitlich demokratische Grundordnung "nicht zu Unterstützen";
hier ist eine Grenze erreicht, - eine Rote Linie, deren Überschreitung als "Absicht, die demokratische Grundordnung
abzuschaffen" gewertet werden muss.
Konzerne haben sich der Gesetzgebung, der Rechtsprechung und der Vollziehenden Gewalt
ebenso unterzuordnen, wie jede andere Person dies ebenso zu tun hat.
Die Legislative ist dem Grundgesetz und dem Volk als einziges Souverän verpflichtet - nicht irgendwelchen Konzernen!
Dementsprechend ist die Merkel´sche "Marktkonforme Demokratie" an und für sich schon ein
beschönigt formulierter Angriff auf die demokratische Grundordnung.
Es muss immer ein "Demokratiekonformer Markt" geben - niemals umgekehrt!
Daher bitte ich Sie,
nicht nur "nicht zu unterstützen", sondern
aktiv und vehement gegen diese Bestrebungen vor zu gehen, und zwar
mit allen rechtstaatlichen Mitteln und Möglichkeiten.
Auch möchte ich mich bei Ihnen für die klaren Worte bedanken,
insbesondere dafür, dass Sie die genannten Inhalte der Freihandelsabkommen
nicht akzeptieren.
Vielen Dank und
mit freundlichen Grüßen,
Hagen Wilde
(Dipl.-Ing. Verfahrenstechnik / Umwelttechnik)
Dr. Lindner antwortete auf ein Schreiben (vorgefertigt von Campact)
bezüglich TTIP:
vielen Dank für Ihre Nachricht zum geplanten Freihandelsabkommen TTIP.
Ich teile viele der Sorgen, die Sie darin äußern. Da mich viele Zuschriften
gleichen Wortlautes zu diesem Thema in den letzten Tagen erreicht haben,
bitte ich um Verständnis, dass ich ebenso gleichlautend antworten werde:
Lassen Sie mich vorweg schicken, dass sich das Abkommen TTIP nach wie vor
in einem Verhandlungsprozess befindet, also ein endgültiger Vertragstext vor Ende
des Jahres noch nicht feststeht. Wir können also auch nicht wissen, ob der Entwurf des
Abkommens solche Regelungen enthalten wird, die Sie zurecht als abzulehnen beanstanden
wie bspw. die sog. "Regulatorische Kooperation", gegenseitige Anerkennung von Standards,
die in Wirklichkeit nicht gleichwertig sind, oder private Schiedsgerichte. Auf jeden Fall gilt es hier
wachsam zu sein, und ich bin persönlich der Meinung, dass die Europäische Union ein solches
Abkommen dann auch nicht schließen sollte, wenn es solche Klauseln enthält. Oder, um direkt
Ihre Fragen zu beantworten: Ja, ich bin mir bewusst, dass solche Einschränkungen drohen können.
Nein, ich bin nicht bereit dies zu akzeptieren. Und, nein, ich werde ein Abkommen, sollte es solche
Klauseln enthalten, nicht unterstützen.
Um hier klar und deutlich zu sein: meine Partei, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, fordert, die derzeitigen
Verhandlungen in dieser Form nicht mehr fortzuführen und nur mit einem Neustart der Gespräche
weiter zu verhandeln. Dies setzt aus unserer Sicht voraus, dass es ein klares und vor allem
öffentliches Verhandlungsmandat von Anfang an gibt, gewisse Bereiche wie Lebensmittelstandards aus
Verhandlungsgegenstand ausgeschlossen sind und der Verhandlungsprozess selbst öffentlich und
transparent für Parlamentarier ist.
Ich hoffe, damit Ihre Fragen beantwortet zu haben und wünsche ein gute Osterzeit.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Lindner
Meine Antwort nun an Herrn Dr. Lindner:
Sehr geehrter Herr Dr. Lindner,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Es ist richtig, dass meine erste Nachricht an Sie eine "vorgefertigte" Nachricht gewesen ist.
Daher nun ein Dank an Sie für Ihre Antwort, dies nun in Form einer persönlich
verfassten Nachricht, in der ich nun meine Bedenken auch persönlich zum Ausdruck bringen möchte.
Die Verhandlungen bezüglich TTIP, CETA und TISA sind in ihrer Art intransparent.
Ich befasse mich nun schon lange mit diesen "Freihandelsabkommen". Das Bild das dabei entsteht
versetzt mich in "Alarmbereitschaft", da es hier offensichtlich nicht um Freihandel als solches geht.
Es geht auch nicht um die Sicherung von so genannten "Standards".
Es nützt uns wenig, wenn die Standards die wir hier haben "gesichert" oder "zementiert" werden.
Vielmehr sehe ich in dem Mandat, welches das wählende Volk auf demokratische Art und Weise
vergibt, einen Auftrag, stets flexibel und souverän auf das sich stets ändernde Leben im weitesten Sinne
zu reagieren, Gesetze anzupassen, zu streichen und neue zu erlassen.
Dies muss stets angepasst an die Erkenntnisse und Randbedingungen erfolgen,
die zu einer gegebenen Zeit herrschen und zur Verfügung stehen.
Die gewählten Vertreter haben dabei stets in Vertretung die Souveränität des Volkes zu wahren, dessen
Vertreter sie nun einmal sind.
Wie bei CETA, das bereits fertig verhandelt ist, wird es bei TTIP und TISA eben solche Investorenschutzabkommen
und auch "Regulatorische Kooperationen" geben.
Wir haben bereits erfahren, dass CETA, da bereits fertig verhandelt, nun nicht mehr "aufgeschnürt" wird.
Mit den oben genannten Verträgen, die im Falle der Ratifizierung zu Völkerrecht werden, ist eine souveräne,
den freiheitlich demokratischen Grundsätzen alleine verpflichtete Gesetzgebung nicht mehr möglich.
Es kann nicht sein und widerspricht auch dem Grundgesetz, die demokratische Struktur dadurch aufzuweichen, in dem speziell
in den Freihandelsabkommen TTIP, CETA und TISA große Teile dieser Souveränität des Staates an Konzerne gleich welcher Art abgegeben wird.
Hierzu möchte ich auf den Art. 20 (1) bis (3) GG hinweisen.
Weiterhin möchte ich Art. 20 (4) GG nennen, der bereits jezt schon greift, denn wie dort steht, berechtigt alleine der
Versuch diese freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen jeden Deutschen zum Widerstand,
wenn andere Abhilfe nicht mehr möglich ist. (Anmerkung: Verfassungsbeschwerde wurde bereits eingereicht).
Der Versuch diese Grundordnung zu beseitigen liegt bereits vor, denn TTIP, CETA und TISA werden von führenden "Volksvertretern" bereits
stark beführwortet und sollen (Zitat Merkel: ) "...gegen alle Widerstände...durchgesetzt werden".
Weniger Bekannt sind Freihandelsabkommen mit Schweden, die nun Deutschland mit dem Beschluss des Atomausstiegs
eine Klage vor einem solchen Schiedsgericht von 4,7 Mrd. Euro bereits eingebracht hat.
Es genügt hier nicht mehr diese Angriffe auf die freiheitlich demokratische Grundordnung "nicht zu Unterstützen";
hier ist eine Grenze erreicht, - eine Rote Linie, deren Überschreitung als "Absicht, die demokratische Grundordnung
abzuschaffen" gewertet werden muss.
Konzerne haben sich der Gesetzgebung, der Rechtsprechung und der Vollziehenden Gewalt
ebenso unterzuordnen, wie jede andere Person dies ebenso zu tun hat.
Die Legislative ist dem Grundgesetz und dem Volk als einziges Souverän verpflichtet - nicht irgendwelchen Konzernen!
Dementsprechend ist die Merkel´sche "Marktkonforme Demokratie" an und für sich schon ein
beschönigt formulierter Angriff auf die demokratische Grundordnung.
Es muss immer ein "Demokratiekonformer Markt" geben - niemals umgekehrt!
Daher bitte ich Sie,
nicht nur "nicht zu unterstützen", sondern
aktiv und vehement gegen diese Bestrebungen vor zu gehen, und zwar
mit allen rechtstaatlichen Mitteln und Möglichkeiten.
Auch möchte ich mich bei Ihnen für die klaren Worte bedanken,
insbesondere dafür, dass Sie die genannten Inhalte der Freihandelsabkommen
nicht akzeptieren.
Vielen Dank und
mit freundlichen Grüßen,
Hagen Wilde
(Dipl.-Ing. Verfahrenstechnik / Umwelttechnik)