Inhalte des TTIP

Hagen

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Liebe Forumsmitglieder,

anbei einige Informationen über das geplante
Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP, TISA) und Kanada (CETA).

Die Vereinbarungen in diesen Abkommen untergraben unsere (leider eh schon unzureichenden) Umweltschutz - und Verbraucherschutzgesetze.
Neonic´s und GVO´s die wir dann auf unseren Feldern, im Honig und generell in
unserer Nahrung haben, sind nur die Spitze des Eisberges.

Hierzu zwei aktuelle Spiegelberichte:

Spiegelbericht vom
Montag, 26.01.2015 – 19:16 Uhr

TEXT ANFANG
Freihandelsabkommen TTIP: USA sollen bei EU-Gesetzen mitreden
Neuer Ärger um das geplante Freihandelsabkommen TTIP: Laut einem Zeitungsbericht sollen
EU und USA wichtige neue Gesetze vorab beim jeweiligen Handelspartner vorlegen.
Frankfurt am Main - Das geplante Freihandelsabkommen TTIP soll auch eine Art Mitspracherecht
bei Gesetzesvorhaben in der EU und in den USA beinhalten. Laut einem Zeitungsbericht sollen die EU,
ihre Mitgliedstaaten und die deutschen Bundesländer nach dem Inkrafttreten des Abkommens wichtige
Gesetze und neue Standards vorab mit den Amerikanern abstimmen.
Im Rahmen der sogenannten regulatorischen Zusammenarbeit sollen Europäer wie Amerikaner mindestens
einmal im Jahr eine Liste der geplanten Gesetzesvorhaben veröffentlichen, heißt es in einem internen
Verhandlungsvorschlag der EU-Kommission, über den die "FAZ" berichtet.
Die Liste der Vorhaben soll ebenso Zuschnitt und Ziele nennen wie einen Zeitplan und Angaben zu den
Folgen für den transatlantischen Handel und Investitionen enthalten. Auf dieser Basis sollen die Handelspartner
ihrer Ansicht nach bedenkliche Gesetzesvorhaben oder geplante Standards identifizieren und bei der vorgesehenen
zentralen Anlaufstelle der Gegenseite Beratungen darüber beantragen können.
Die Beratungen sollen so früh wie möglich beginnen und im Bedarfsfall bis zur endgültigen Annahme des Gesetzes oder
Standards weiterlaufen. Der Gesetzgebungsspielraum der Staaten solle durch die Beratungen weder inhaltlich noch zeitlich
eingeschränkt werden, heißt es in dem Text. Wenn ein Partner sich am Ende der Beratungen entschließe, die Bedenken des
anderen nicht zu berücksichtigen und das Gesetz oder den Standard dennoch zu verabschieden, soll er das ohne
Einschränkungen tun können.
Die regulatorische Zusammenarbeit ist ein neuer Ansatz in der Handelspolitik der EU - und zugleich einer der
umstrittensten Punkte des TTIP. Amerikaner und Europäer wollen in dem Freihandelsabkommen nicht nur
bestehende Handelsschranken abbauen, also etwa bestimmte Standards angleichen. Sie wollen durch enge
Zusammenarbeit auch verhindern, dass neue Regeln und Standards entstehen, die den Handel zwischen beiden
Seiten nach dem Abschluss des Abkommens unnötig behindern. Kritiker von TTIP fürchten, dass die EU damit nur
noch schwer neue Umwelt- oder Sozialstandards erlassen kann.
Wer an den Beratungen über neue Gesetze und Standards teilnehmen soll, hängt nach dem Papier der Kommission
von der Art des Vorschlags ab. Das könnte die Kommission selbst, ein Mitgliedstaat, aber auch nur eine
Regulierungsbehörde sein.

Auf Nachfrage müsste der Handelspartner zusätzliche Informationen, inklusive vorhandener wissenschaftlicher
Belege und Daten bereitstellen. Als oberste Instanz will die EU ein "Regulatory Cooperation Body
"(Gremium zur regulatorischen Zusammenarbeit) einrichten.

stk

TEXT ENDE
 
2. Bericht "Spiegel Online"

vom
Dienstag, 27.01.2015 – 13:02 Uhr

Freihandelsabkommen: TTIP hebelt Finanzmarktregulierung aus
Das umstrittene Freihandelsabkommen TTIP bedroht offenbar auch die Regulierung der Finanzmärkte.
Der Grünen-Europaabgeordnete Michel Reimon warnt vor einer Aushebelung der parlamentarischen Kontrolle.
Das umstrittene Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA sorgt für neue Kontroversen.
Der grüne Europaabgeordnete Michel Reimon äußert nach Einsicht vertraulicher Unterlagen im TTIP-Lesesaal
des Parlaments konkrete Warnungen zu den geplanten Verhandlungen, insbesondere über die Finanzmärkte.
"Als Folge der Weltfinanzkrise haben die USA sehr viel strengere Regulierungen als Europa eingeführt,
viele Versicherungs-, Anlage- und Bank-Produkte dürfen dort nicht mehr vertrieben werden",
sagte Reimon SPIEGEL ONLINE. "Europäische Banken und Versicherungen drängen nun darauf,
diesen Markt wieder zu öffnen."
Nach Angaben von Reimers sollen daher laut den TTIP-Vorschlägen der EU-Kommission Finanzmarktregulierungen
nicht mehr von Parlamenten ausgehandelt werden. "Die Parteien richten ein gemeinsames Forum zur finanziellen
Regulierung ein. Dieses Forum ist verantwortlich für die Kooperation bei der Regulierung im Finanzmarktbereich",
zitiert Reimon aus den Verhandlungsdokumenten - für ihn eine klare Aushebelung der parlamentarischen Kontrolle.
"Wir Abgeordnete dürften dann Gesetze nur noch so erlassen, dass sie mit den Beschlüssen dieses Forums übereinstimmen."

Blankoscheck für unkontrolliertes Gremium

Die Zusammensetzung dieses Forums sei in dem Vorschlag nicht explizit aufgeführt. Arbeitsgruppen, denen z.B.
Regulierungsbehörden angehörten, sollten regelmäßig tagen, einmal im Jahr solle es ein Treffen auf Regierungsebene geben.
Von öffentlichen Konsultationen sei keine Rede.
"Diese Vorgangsweise betrifft sowohl die Harmonisierung der Finanzmarktregeln als auch alle zukünftigen Regulierungen",
heißt es laut Reimon in den Dokumenten. TTIP solle nur dieses Forum schaffen, nicht die Regulierungen selbst enthalten.
Die Vorschläge dazu sollten erst ein Jahr nach dem Abschluss des Abkommens folgen.
"Damit würde eine Zustimmung zu TTIP zum Blankoscheck für ein Gremium, dessen Arbeitsweise wir nicht kennen",
sagt Reimon. Der österreichische Grüne wird seine Schlussfolgerungen im Laufe des Dienstags veröffentlichen.
Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" ("FAZ") hatte am Dienstag bereits berichtet, dass das geplante Freihandelsabkommen
eine Art Mitspracherecht bei Gesetzesvorhaben in der EU und in den USA beinhalten soll. Danach sollen die EU, ihre
Mitgliedstaaten und die deutschen Bundesländer nach dem Inkrafttreten des Abkommens wichtige Gesetze und neue
Standards vorab mit den Amerikanern abstimmen.
Im Rahmen der sogenannten regulatorischen Zusammenarbeit sollen Europäer wie Amerikaner mindestens einmal im
Jahr eine Liste der geplanten Gesetzesvorhaben veröffentlichen, heißt es demnach in einem internen
Verhandlungsvorschlag der EU-Kommission.


TTIP-Kritiker sorgen sich um Umwelt- und Sozialstandards

Die regulatorische Zusammenarbeit ist ein neuer Ansatz in der Handelspolitik der
EU - und zugleich einer der umstrittensten Punkte des TTIP. Amerikaner und Europäer wollen in dem
Freihandelsabkommen nicht nur bestehende Handelsschranken abbauen, also etwa bestimmte
Standards angleichen. Sie wollen durch enge Zusammenarbeit auch verhindern, dass neue Regeln und
Standards entstehen, die den Handel zwischen beiden Seiten nach Abschluss des Abkommens unnötig
behindern. Kritiker von TTIP fürchten, dass die EU damit nur noch schwer neue Umwelt- oder Sozialstandards
erlassen kann.
Auf Nachfrage müsste der Handelspartner zusätzliche Informationen, inklusive vorhandener wissenschaftlicher
Belege und Daten, bereitstellen. Als oberste Instanz will die EU ein "Regulatory Cooperation Body
" (Gremium zur regulatorischen Zusammenarbeit) einrichten.
Der SPIEGEL berichtet in seiner aktuellen Ausgabe über die Warnungen von Experten an die EU-Verhandler,
einen Investorenschutz beim Freihandelsabkommen TTIP zu akzeptieren. Die Klagen amerikanischer Investoren
gegen Deutschland würden sich multiplizieren, meint der kanadische Rechtsexperte Gus van Harten, der die
Auswirkungen des Nordamerikanischen Freihandelsabkommen Nafta wissenschaftlich untersucht hat.
In Kanada werden Investorenschutzklagen von US-Firmen immer populärer.
"Die EU-Kommission muss endlich von ihrer bisherigen Position abrücken", fordert auch Bernd Lange.
Der sozialdemokratische Vorsitzende des Handelsausschusses im EU-Parlament meint,
dass TTIP dort nur ohne Investorenschutz mehrheitsfähig sei.

TEXT ENDE
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VG
Hagen
 
Ein Newsletter des Umweltinstituts München (gleiche Information),
stelle ich der Vollständigkeit wegen ebenso ein:

TEXT:

Liebe Freundinnen und Freunde des Umweltinstituts,
ein internes Papier der EU-Kommission zu TTIP bestätigt, was wir schon lange vermutet haben:
Die USA sollen zukünftig ein Mitspracherecht bei europäischen Gesetzesvorhaben erhalten.
Ziel des Vorschlags ist eine Art "Frühwarnsystem" für neue Gesetze,
die den Handel zwischen den beiden Wirtschaftsräumen behindern könnten.

Zwar erhält keine der beiden Seiten ein Vetorecht, die sogenannte „regulatorische Kooperation“
erhöht aber die Hürden für neue Gesetze zum Schutz von Umwelt und Gesundheit.
In Europa stünden dann zum Beispiel geplante Verbote für hormonell wirksame
Chemikalien oder die Kennzeichnungspflicht für Produkte aus Genfütterung auf dem Spiel.

Das uns vorliegende Dokument zeigt einmal mehr,
warum die TTIP-Verhandlungen gestoppt werden müssen:
Dieses Abkommen greift in die Handlungsspielräume unserer demokratisch gewählten Parlamente ein
und gefährdet jeden weiteren Fortschritt beim Umwelt- und Verbraucherschutz.

Damit wir diese Gefahr abwenden können, brauchen wir Ihre Unterstützung!
Helfen Sie mit, unsere Arbeit gegen TTIP langfristig zu finanzieren – werden Sie
Fördermitglied oder spenden Sie für den Widerstand gegen das Freihandelsabkommen.

TEXT ENDE

VG
Hagen


 
Ein Interessanter Bericht von der Seite

www.codecheck.info

Diese Seite hat auch eine "App" für das Smartphone.
Damit kann man den Barcode scannen und man erhält sofort
Informationen über die Inhaltsstoffe eines Produktes.

TEXT CODECHECK:
Müssen Sonnen- und Zahncremes zukünftig auch hierzulande Labormäusen in
die Augen geschmiert werden, um eine Zulassung für den europäischen Markt zu
erhalten?

[h=2]Vergiftet und verklagt: TTIP und das Handelshemmnis Verbraucherschutz[/h]Der Bundestag gilt als „direkt gewählte [...] Vertretung des Volkes“ (bundestag.de). Daher ist es doch sehr
verwunderlich, dass unter dem Schleier großer Versprechungen und gegen den Willen des Volkes zukünftige
Verpflichtungen für ganz Europa ausgehandelt werden, die das Recht jedes Einzelnen auf „körperliche Unversehrtheit“
(Grundgesetz, Artikel 2) massiv beschneiden.
„Vor kurzem wurden die Richtlinen der US-FDA an die Erfordernisse der ISO-Norm 22716 angepasst. Beide Parteien

[d.h., die Europäischen Staaten und die USA] sollten sich formell darauf einigen, dass die
Einhaltung der ISO-22716-Richtlinien für regulative Zwecke ausreichend ist, und versuchen,
alle Diskrepanzen zwischen praktizierten Standards und der Norm ISO-22716, falls vorhanden,
auszuräumen“, heißt es in einem Verhandlungsdokument zum Handelsabkommen TTIP,
das die EU-Kommission im Mai letzten Jahres veröffentlichte.


ISO 22716 ist die internationale Norm „Kosmetik – Gute Herstellungspraxis [...] –
Leitfaden zur Guten Herstellungspraxis“ (Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e. V.),
für die die USA als Vorreiter gelten. Wir sehen also, dass sich die EU-Herstellungsstandards denen des
Handelspartners in spe angleichen sollen. Allerdings müssen die Unterschiede zwischen Normen,
Auflagen und Gesetzgebungen zur Herstellung von Kosmetika in den Vereinigten Staaten und
hierzulande nicht nur als gravierend sondern als unvereinbar bezeichnet werden.
Anti-TTIP-Demo-Berlin-650x371-1-35120.jpeg

[h=2]Quecksilber, Teer und ein bisschen Asbest[/h]Die EU-Kosmetik-Verordnung untersagt die Verwendung von insgesamt 1378 Substanzen.
266 weitere Inhaltsstoffe dürfen nur eingeschränkt verwendet werden. Werfen wir einen Blick ins
Land der unbegrenzten Giftmischerei: Auch hier sind bestimmte Inhaltsstoffe strikt verboten.
Im Ganzen sind es elf. Das mag unter anderem daran liegen, dass in den Staaten Substanzen
solange als unbedenklich gehandhabt werden, bis behördlich nachgewiesen werden kann,
dass sie gesundheits- oder umweltschädlich sind. In Europa hingegen setzt die Vorgehensweise
bisher auf Vorsorge. Hier ist es am Hersteller einer Chemikalie, deren Sicherheit zu belegen,
ehe sie für den Markt zugelassen wird. So nimmt es nicht Wunder, dass jenseits des Ozeans
Haarpflegeprodukte krebserregende Teere, Produkte wie Nagellack, Lippenstifte und
Zahnpasta Bleiverbindungen und Wimperntuschen Quecksilber enthalten. Noch nicht einmal
Asbest ist hier bisher komplett verboten.
[h=2]Ethik liegt im Auge der Labormaus[/h]Seit dem 11. März 2013 ist in Europa auch der Verkauf von Kosmetika, die an Tieren getestet wurden,
verboten. Bereits 1993 erließ das Europäische Parlament ein Gesetz, das Tierversuche mit
Kosmetikprodukten oder deren Inhaltsstoffen innerhalb der Europäischen Union untersagte.
Allerdings wichen die Hersteller bis 2013 meist auf Drittländer aus, um weiterhin Labortiere zu quälen.
Auch in diesm Punkt hinkt Amerika den europäischen Standards geflissentlich hinterher.
Für bestimmte Produkte wie zum Beispiel Sonnenschutzmittel sind Tierversuche sogar vorgeschrieben.
Wie wir uns einen solchen Tierversuch mit Inhaltsstoffen wie Benzophenon oder Benzylidencampher Sulfonsäure
vorstellen müssen, erfahren wir auf der Website der Gesamtschule Bremen Mitte: „Der Stoff wird in die Haut gespritzt.
Bei der anschließenden Bestrahlung mit UV A-Licht werden die Tiere stundenlang in enge Plastikröhren gesteckt,
in denen sie sich nicht bewegen können.“
Affen-gefangen-im-Labor-650x371-1-35121.jpeg

[h=2]Verklagt aufgrund von Umwelt- oder gar Verbraucherschutz[/h]Wie soll nun aber eine Annäherung zwischen den so unterschiedlich gearteten Vertragspartnern stattfinden,
von der Bundesregierung und EU-Kommission natürlich behaupten, sie würde die europäischen Schutzstandards in
keinster Weise beeinflussen?
Zunächst einnmal bedarf es eines Rats für regulatorische Kooperation. Schließlich müssen Gesetzesvorhaben der
EU und der USA in Zukunft unter Berücksichtigung ihrer möglichen Auswirkungen auf den Handel in der weltgrößten
Freihandelszone abgestimmt, modifiziert oder abgelehnt werden. Konzerne, auf die sich neue Gesetzgebungen
auswirken könnten, haben selbstverständlich ein nicht zu unterschätzendes Mitspracherecht. Schließlich geht
Konjunktur vor Konsument. Sollte dennoch einmal ein unliebsames Gesetz giftige Chemikalien verbieten, haben die
betroffenen Hersteller das Recht, den so unangemessen verbraucherschützend agierenden Staat auf Entschädigung
zu verklagen.
[h=2]Unbegrenzte Möglichkeiten für Chemiekonzerne[/h]Die Chemikalien-Gesetzgebung der EU (REACH) ist unvergleichbar strenger, als die der Vereinigten Staaten (TSCA).
Das ist natürlich ein Ärgernis für Großkonzerne und daher eindeutig ein Handelshemmnis. Es kann ja wohl nicht sein,
dass Pestizide, an denen die Hersteller Millionen verdienen, für zwei Jahre vom Markt genommen werden müssen,
bloß weil die enthaltenen Neonikotinoide für das Bienensterben mitverantwortlich sind.
Dem schließt sich ein US-Handels-Report aus dem Jahr 2013 in vollem Umfang an: Er entlarvt zahlreiche Bestimmungen
der umwelt- und verbraucherschützenden Gesetzgebung hierzulande als Handelshemmnis. Endlich entsteht nun durch
TTIP für Chemiekonzerne die Möglichkeit, europäische Regulierungen dem eigenen Gewinn zuliebe auszuhöhlen
und zu umgehen.
Quellen:
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/12367_de.html
http://www.pharmawiki.ch
http://www.peta.de/eukosmetik#.VRJvZeFlyrx
http://www.fr-online.de/wirtschaft/ttip-keine-kompromisse-bei-der-kosmetik,1472780,30117028.html

TEXT ENDE

VG
Hagen


 
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