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Liebe Forumsmitglieder,
anbei einige Informationen über das geplante
Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP, TISA) und Kanada (CETA).
Die Vereinbarungen in diesen Abkommen untergraben unsere (leider eh schon unzureichenden) Umweltschutz - und Verbraucherschutzgesetze.
Neonic´s und GVO´s die wir dann auf unseren Feldern, im Honig und generell in
unserer Nahrung haben, sind nur die Spitze des Eisberges.
Hierzu zwei aktuelle Spiegelberichte:
Spiegelbericht vom
Montag, 26.01.2015 – 19:16 Uhr
TEXT ANFANG
Freihandelsabkommen TTIP: USA sollen bei EU-Gesetzen mitreden
Neuer Ärger um das geplante Freihandelsabkommen TTIP: Laut einem Zeitungsbericht sollen
EU und USA wichtige neue Gesetze vorab beim jeweiligen Handelspartner vorlegen.
Frankfurt am Main - Das geplante Freihandelsabkommen TTIP soll auch eine Art Mitspracherecht
bei Gesetzesvorhaben in der EU und in den USA beinhalten. Laut einem Zeitungsbericht sollen die EU,
ihre Mitgliedstaaten und die deutschen Bundesländer nach dem Inkrafttreten des Abkommens wichtige
Gesetze und neue Standards vorab mit den Amerikanern abstimmen.
Im Rahmen der sogenannten regulatorischen Zusammenarbeit sollen Europäer wie Amerikaner mindestens
einmal im Jahr eine Liste der geplanten Gesetzesvorhaben veröffentlichen, heißt es in einem internen
Verhandlungsvorschlag der EU-Kommission, über den die "FAZ" berichtet.
Die Liste der Vorhaben soll ebenso Zuschnitt und Ziele nennen wie einen Zeitplan und Angaben zu den
Folgen für den transatlantischen Handel und Investitionen enthalten. Auf dieser Basis sollen die Handelspartner
ihrer Ansicht nach bedenkliche Gesetzesvorhaben oder geplante Standards identifizieren und bei der vorgesehenen
zentralen Anlaufstelle der Gegenseite Beratungen darüber beantragen können.
Die Beratungen sollen so früh wie möglich beginnen und im Bedarfsfall bis zur endgültigen Annahme des Gesetzes oder
Standards weiterlaufen. Der Gesetzgebungsspielraum der Staaten solle durch die Beratungen weder inhaltlich noch zeitlich
eingeschränkt werden, heißt es in dem Text. Wenn ein Partner sich am Ende der Beratungen entschließe, die Bedenken des
anderen nicht zu berücksichtigen und das Gesetz oder den Standard dennoch zu verabschieden, soll er das ohne
Einschränkungen tun können.
Die regulatorische Zusammenarbeit ist ein neuer Ansatz in der Handelspolitik der EU - und zugleich einer der
umstrittensten Punkte des TTIP. Amerikaner und Europäer wollen in dem Freihandelsabkommen nicht nur
bestehende Handelsschranken abbauen, also etwa bestimmte Standards angleichen. Sie wollen durch enge
Zusammenarbeit auch verhindern, dass neue Regeln und Standards entstehen, die den Handel zwischen beiden
Seiten nach dem Abschluss des Abkommens unnötig behindern. Kritiker von TTIP fürchten, dass die EU damit nur
noch schwer neue Umwelt- oder Sozialstandards erlassen kann.
Wer an den Beratungen über neue Gesetze und Standards teilnehmen soll, hängt nach dem Papier der Kommission
von der Art des Vorschlags ab. Das könnte die Kommission selbst, ein Mitgliedstaat, aber auch nur eine
Regulierungsbehörde sein.
Auf Nachfrage müsste der Handelspartner zusätzliche Informationen, inklusive vorhandener wissenschaftlicher
Belege und Daten bereitstellen. Als oberste Instanz will die EU ein "Regulatory Cooperation Body
"(Gremium zur regulatorischen Zusammenarbeit) einrichten.
stk
TEXT ENDE
anbei einige Informationen über das geplante
Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP, TISA) und Kanada (CETA).
Die Vereinbarungen in diesen Abkommen untergraben unsere (leider eh schon unzureichenden) Umweltschutz - und Verbraucherschutzgesetze.
Neonic´s und GVO´s die wir dann auf unseren Feldern, im Honig und generell in
unserer Nahrung haben, sind nur die Spitze des Eisberges.
Hierzu zwei aktuelle Spiegelberichte:
Spiegelbericht vom
Montag, 26.01.2015 – 19:16 Uhr
TEXT ANFANG
Freihandelsabkommen TTIP: USA sollen bei EU-Gesetzen mitreden
Neuer Ärger um das geplante Freihandelsabkommen TTIP: Laut einem Zeitungsbericht sollen
EU und USA wichtige neue Gesetze vorab beim jeweiligen Handelspartner vorlegen.
Frankfurt am Main - Das geplante Freihandelsabkommen TTIP soll auch eine Art Mitspracherecht
bei Gesetzesvorhaben in der EU und in den USA beinhalten. Laut einem Zeitungsbericht sollen die EU,
ihre Mitgliedstaaten und die deutschen Bundesländer nach dem Inkrafttreten des Abkommens wichtige
Gesetze und neue Standards vorab mit den Amerikanern abstimmen.
Im Rahmen der sogenannten regulatorischen Zusammenarbeit sollen Europäer wie Amerikaner mindestens
einmal im Jahr eine Liste der geplanten Gesetzesvorhaben veröffentlichen, heißt es in einem internen
Verhandlungsvorschlag der EU-Kommission, über den die "FAZ" berichtet.
Die Liste der Vorhaben soll ebenso Zuschnitt und Ziele nennen wie einen Zeitplan und Angaben zu den
Folgen für den transatlantischen Handel und Investitionen enthalten. Auf dieser Basis sollen die Handelspartner
ihrer Ansicht nach bedenkliche Gesetzesvorhaben oder geplante Standards identifizieren und bei der vorgesehenen
zentralen Anlaufstelle der Gegenseite Beratungen darüber beantragen können.
Die Beratungen sollen so früh wie möglich beginnen und im Bedarfsfall bis zur endgültigen Annahme des Gesetzes oder
Standards weiterlaufen. Der Gesetzgebungsspielraum der Staaten solle durch die Beratungen weder inhaltlich noch zeitlich
eingeschränkt werden, heißt es in dem Text. Wenn ein Partner sich am Ende der Beratungen entschließe, die Bedenken des
anderen nicht zu berücksichtigen und das Gesetz oder den Standard dennoch zu verabschieden, soll er das ohne
Einschränkungen tun können.
Die regulatorische Zusammenarbeit ist ein neuer Ansatz in der Handelspolitik der EU - und zugleich einer der
umstrittensten Punkte des TTIP. Amerikaner und Europäer wollen in dem Freihandelsabkommen nicht nur
bestehende Handelsschranken abbauen, also etwa bestimmte Standards angleichen. Sie wollen durch enge
Zusammenarbeit auch verhindern, dass neue Regeln und Standards entstehen, die den Handel zwischen beiden
Seiten nach dem Abschluss des Abkommens unnötig behindern. Kritiker von TTIP fürchten, dass die EU damit nur
noch schwer neue Umwelt- oder Sozialstandards erlassen kann.
Wer an den Beratungen über neue Gesetze und Standards teilnehmen soll, hängt nach dem Papier der Kommission
von der Art des Vorschlags ab. Das könnte die Kommission selbst, ein Mitgliedstaat, aber auch nur eine
Regulierungsbehörde sein.
Auf Nachfrage müsste der Handelspartner zusätzliche Informationen, inklusive vorhandener wissenschaftlicher
Belege und Daten bereitstellen. Als oberste Instanz will die EU ein "Regulatory Cooperation Body
"(Gremium zur regulatorischen Zusammenarbeit) einrichten.
stk
TEXT ENDE