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Liebe Mitstreiter,
nach folgendem Spiegelbericht
bekommen wir tatkräftige Unterstützung von höherer Ebene.
Wie schon oft von mir angedeutet, dass TTIP, CETA und TISA
gegen freiheitlich-demokratische Grundsätze verstoßen,
wird dies nun von ehem. Verfassungsrichtern bestätigt.
Damit ist auch ziemlich sicher, dass gegen den
Investorenschutz in diesen Abkommen auch
Art. 20 (1) bis (4) GG greift, was unter dem Terminus
"Widerstandsrecht" bekannt ist.
Ich freue mich sehr nun diesen Artikel hier einzustellen,
das ist ein wesentlicher Meilenstein - vor allem die Veröffentlichung
dieser Informationen.
TEXT ANFANG
TTIP: Ex-Verfassungsrichter hält Schiedsgerichte für rechtswidrig
Die privaten Schiedsgerichte in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP verstoßen
möglicherweise gegen Verfassungsrecht. Ein früherer Verfassungsrichter sieht in
den entsprechenden Klauseln einem Zeitungsbericht zufolge einen Systembruch des
Völkerrechts.
München - Die in den geplanten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP)
enthaltenen Sonderrechte für Investoren sind hoch umstritten. Die Kritik an den Schutzklauseln bringt
Bundesregierung und EU-Kommission immer stärker in Bedrängnis. Jetzt meldet auch der frühere
Richter am Bundesverfassungsgericht, Professor Siegfried Broß, in einem Zeitungsbericht Bedenken an.
Die Sonderrechte für Investoren, die in den Verträgen mit Kanada und den USA eine wichtige Rolle spielen,
verstoßen nach seiner Auffassung gegen nationales und internationales Recht. "Deutschland und die
EU dürfen diese Abkommen mit den jetzt bekannt gewordenen Klauseln über Investorschutz und private
Schiedsgerichte nicht abschließen", sagte er der "Süddeutschen Zeitung". "Diese Klauseln verstoßen
gegen deutsches Verfassungsrecht, Recht der EU und bedeuten einen Systembruch des Völkerrechts",
zitiert die Zeitung Broß, der bis 2010 Richter am Bundesverfassungsgericht war.
Dem Bericht zufolge kritisiert der Jurist, dass der Staat mit derartigen Klauseln einen Teil seiner Souveränität
ohne Not an private Schiedsgerichte abtrete. Wenn ausländische Firmen gegen eine Regierung dort
klagen dürften, bedeute dies, "dass der jeweils betroffene Vertragsstaat insoweit seine Souveränität und
Gestaltungsmacht im Völkerrechtsverkehr aufgibt", heißt es in dem Bericht. Dafür gebe es keine
Legitimation nach deutschem Verfassungsrecht. Der Verfassungsrechtler hat der "Süddeutschen"
zufolge im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung eine Studie erstellt, die Anfang
dieser Woche veröffentlicht werden soll.
Broß bestätigt die Bedenken vieler TTIP- und CETA-Gegner, die schon länger vor den Risiken der
Investitionsschutzregeln warnen. Deren eigentliches Ziel soll es sein, ausländische Investoren vor
Verstaatlichungen und anderer unfairer Behandlung zu schützen. Seit einigen Jahren werden die
Sonderrechte jedoch von einigen Konzernen missbraucht, um strengere Gesetze zum Schutz von
Mensch und Umwelt zu verhindern und hohen Schadensersatz zu verlangen.
CDU-Sozialflügel knüpft Zustimmung zu TTIP an Bedingungen
Einem Bericht des "Handelsblatts" zufolge wächst auch in der CDU der Widerstand gegen das
Freihandelsabkommen: Der Bundesvize der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA),
Christian Bäumler, halte eine Zustimmung zu dem geplanten Freihandelsabkommen der EU mit den USA
nur unter bestimmten Voraussetzungen für möglich, berichtet die Zeitung. "Bei den Arbeitnehmerrechten darf
es keine Abstriche geben. Die Öffentliche Daseinsvorsorge muss erhalten und die Lebensmittelsicherheit
gewährleistet werden", sagte Bäumler dem Blatt.
Auch der CDU-Politiker sieht vor allem das Investitionsschutzkapitel, das Mechanismen und Regeln für die
Konfliktbearbeitung zwischen Staaten und Unternehmen, das sogenannte Investor-state dispute settlement
(ISDS), beinhaltet, kritisch.
nck
TEXT ENDE
VG
Hagen
nach folgendem Spiegelbericht
bekommen wir tatkräftige Unterstützung von höherer Ebene.
Wie schon oft von mir angedeutet, dass TTIP, CETA und TISA
gegen freiheitlich-demokratische Grundsätze verstoßen,
wird dies nun von ehem. Verfassungsrichtern bestätigt.
Damit ist auch ziemlich sicher, dass gegen den
Investorenschutz in diesen Abkommen auch
Art. 20 (1) bis (4) GG greift, was unter dem Terminus
"Widerstandsrecht" bekannt ist.
Ich freue mich sehr nun diesen Artikel hier einzustellen,
das ist ein wesentlicher Meilenstein - vor allem die Veröffentlichung
dieser Informationen.
TEXT ANFANG
TTIP: Ex-Verfassungsrichter hält Schiedsgerichte für rechtswidrig
Die privaten Schiedsgerichte in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP verstoßen
möglicherweise gegen Verfassungsrecht. Ein früherer Verfassungsrichter sieht in
den entsprechenden Klauseln einem Zeitungsbericht zufolge einen Systembruch des
Völkerrechts.
München - Die in den geplanten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) und den USA (TTIP)
enthaltenen Sonderrechte für Investoren sind hoch umstritten. Die Kritik an den Schutzklauseln bringt
Bundesregierung und EU-Kommission immer stärker in Bedrängnis. Jetzt meldet auch der frühere
Richter am Bundesverfassungsgericht, Professor Siegfried Broß, in einem Zeitungsbericht Bedenken an.
Die Sonderrechte für Investoren, die in den Verträgen mit Kanada und den USA eine wichtige Rolle spielen,
verstoßen nach seiner Auffassung gegen nationales und internationales Recht. "Deutschland und die
EU dürfen diese Abkommen mit den jetzt bekannt gewordenen Klauseln über Investorschutz und private
Schiedsgerichte nicht abschließen", sagte er der "Süddeutschen Zeitung". "Diese Klauseln verstoßen
gegen deutsches Verfassungsrecht, Recht der EU und bedeuten einen Systembruch des Völkerrechts",
zitiert die Zeitung Broß, der bis 2010 Richter am Bundesverfassungsgericht war.
Dem Bericht zufolge kritisiert der Jurist, dass der Staat mit derartigen Klauseln einen Teil seiner Souveränität
ohne Not an private Schiedsgerichte abtrete. Wenn ausländische Firmen gegen eine Regierung dort
klagen dürften, bedeute dies, "dass der jeweils betroffene Vertragsstaat insoweit seine Souveränität und
Gestaltungsmacht im Völkerrechtsverkehr aufgibt", heißt es in dem Bericht. Dafür gebe es keine
Legitimation nach deutschem Verfassungsrecht. Der Verfassungsrechtler hat der "Süddeutschen"
zufolge im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung eine Studie erstellt, die Anfang
dieser Woche veröffentlicht werden soll.
Broß bestätigt die Bedenken vieler TTIP- und CETA-Gegner, die schon länger vor den Risiken der
Investitionsschutzregeln warnen. Deren eigentliches Ziel soll es sein, ausländische Investoren vor
Verstaatlichungen und anderer unfairer Behandlung zu schützen. Seit einigen Jahren werden die
Sonderrechte jedoch von einigen Konzernen missbraucht, um strengere Gesetze zum Schutz von
Mensch und Umwelt zu verhindern und hohen Schadensersatz zu verlangen.
CDU-Sozialflügel knüpft Zustimmung zu TTIP an Bedingungen
Einem Bericht des "Handelsblatts" zufolge wächst auch in der CDU der Widerstand gegen das
Freihandelsabkommen: Der Bundesvize der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA),
Christian Bäumler, halte eine Zustimmung zu dem geplanten Freihandelsabkommen der EU mit den USA
nur unter bestimmten Voraussetzungen für möglich, berichtet die Zeitung. "Bei den Arbeitnehmerrechten darf
es keine Abstriche geben. Die Öffentliche Daseinsvorsorge muss erhalten und die Lebensmittelsicherheit
gewährleistet werden", sagte Bäumler dem Blatt.
Auch der CDU-Politiker sieht vor allem das Investitionsschutzkapitel, das Mechanismen und Regeln für die
Konfliktbearbeitung zwischen Staaten und Unternehmen, das sogenannte Investor-state dispute settlement
(ISDS), beinhaltet, kritisch.
nck
TEXT ENDE
VG
Hagen