- Registriert
- 18 Jan. 2007
- Beiträge
- 41.471
- Punkte Reaktionen
- 1.419
- Alter
- 73
- Ort
- 3710 Fahndorf 86
- Imker seit
- 1976
- Heimstand
- JA
- Wanderimker
- Ja
- Rähmchenmaß/Wabengröße
- ÖBW
- Schwarmverhinderung wie
- ZWA -Zwischenableger
- Eigene Kö Zucht ja/nein
- Ja
Imker die beabsichtigen ihre Bienen zu einem anderen Platz –Wanderbienenstand- als den Heimstand zu bringen, müssen natürlich eine Reihe von diversen Auflagen erfüllen.
Hier die wichtigsten Bestimmungen:
a.) nicht mit jeder Bienenrasse darf gewandert werden
b.) grundsätzlich muss man im Besitz einer gültigen Wanderkarte sein
c.) die beabsichtigte Zuwanderung muss bei der Gemeinde gemeldet werden
d.) der Grundeigentümer muss auf der Wanderkarte eingetragen sein
e.) der Grundeigentümer muss mit seiner Unterschrift sein Einverständnis geben
f.) eine Tafel mit Angabe des Besitzers und der Völkeranzahl muss ständig am Wanderplatz angebracht sein
g.) eine funktionierende Tränke muss ständig zur Verfügung stehen
h.) BIO Imker müssen den BIO Verband von der beabsichtigten Wanderung in Kenntnis setzen
i.) der Landesverband wird per Fax bezüglich der Wanderung informiert, ist aus versicherungstechnischen Gründen wichtig. Hinweis: mein Dank ergeht an User Sybill, siehe bitte nachfolgenden Beitrag.
Da die Wanderbestimmungen leider von Land zu Land unterschiedlich sind, sollte im Zweifelsfall unbedingt das Sekretariat des Landesverbandes bezüglich der Auflagen hinterfragt werden. Ein nicht einhalten der Wanderbestimmungen bringt umgehend eine Anzeige mit sich und zusätzlich muss man mit den Bienen diesen Platz innerhalb kürzester Zeit Platz verlassen.
Dazu noch eine kurze persönliche Anmerkung: sicherlich sind diese Auflagen mitunter sehr hart, aber im Sinne des Schutzes der heimischen Imker durchaus gerechtfertigt. Auch in Zeiten des akuten Feuerbrandes bei den Bäumen, sehe ich diese Bestimmungen als durchaus korrekt an.
LG Josef
Hier die wichtigsten Bestimmungen:
a.) nicht mit jeder Bienenrasse darf gewandert werden
b.) grundsätzlich muss man im Besitz einer gültigen Wanderkarte sein
c.) die beabsichtigte Zuwanderung muss bei der Gemeinde gemeldet werden
d.) der Grundeigentümer muss auf der Wanderkarte eingetragen sein
e.) der Grundeigentümer muss mit seiner Unterschrift sein Einverständnis geben
f.) eine Tafel mit Angabe des Besitzers und der Völkeranzahl muss ständig am Wanderplatz angebracht sein
g.) eine funktionierende Tränke muss ständig zur Verfügung stehen
h.) BIO Imker müssen den BIO Verband von der beabsichtigten Wanderung in Kenntnis setzen
i.) der Landesverband wird per Fax bezüglich der Wanderung informiert, ist aus versicherungstechnischen Gründen wichtig. Hinweis: mein Dank ergeht an User Sybill, siehe bitte nachfolgenden Beitrag.
Da die Wanderbestimmungen leider von Land zu Land unterschiedlich sind, sollte im Zweifelsfall unbedingt das Sekretariat des Landesverbandes bezüglich der Auflagen hinterfragt werden. Ein nicht einhalten der Wanderbestimmungen bringt umgehend eine Anzeige mit sich und zusätzlich muss man mit den Bienen diesen Platz innerhalb kürzester Zeit Platz verlassen.
Dazu noch eine kurze persönliche Anmerkung: sicherlich sind diese Auflagen mitunter sehr hart, aber im Sinne des Schutzes der heimischen Imker durchaus gerechtfertigt. Auch in Zeiten des akuten Feuerbrandes bei den Bäumen, sehe ich diese Bestimmungen als durchaus korrekt an.
LG Josef