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Gute Nachricht, hier bitte
Liebe Bio-Imkerinnen und Bio-Imker,
laut Auskunft des Ministeriums für Gesundheit, kann das bereits als Arzneimittel gelistete Produkt „Dany’s BienenWohl“ zur Restentmilbung doch in der Bio-Imkerei eingesetzt werden!
Der Wirkstoff Oxalsäuredihydrat ist laut EU-Bio-Verordnung VO (EG) 889/2008, Artikel 25, Absatz 6 als Varroabehandlungsmittel erlaubt. Sonstige Bestandteile (Trägerstoffe, Hilfsstoffe...) werden dabei nicht betrachtet, sofern Sie keine wirkstoffähnliche Bedeutung haben.
Laut Zulassung ist beim „Dany’s Bienenwohl nur das Oxalsäuredihydrat als Wirkstoff angegeben und somit konform. Dies ist auch mit den Biokontrollstellen abgesprochen.
Weiters gibt es auch die Möglichkeit, eine in der EU zugelassene Arzneimittelspezialität gemäß Arzneiwareneinfuhrgesetz zu importieren. Es ist aber darauf zu achten, dass dieses Produkt auch für die Bio-Imkerei einsetzbar ist. Das in Italien gelistete Produkt „Apibioxal“ ist sowohl Arzneimittel als auch biokonform. Die Einfuhr kann allerdings nur über einen Tierarzt erfolgen.
Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden!
Mit freundlichen Grüßen
DI Eva Marthe
0732 654 884 263
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eva.marthe@bio-austria.at