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Ich stelle den Bericht aus dem Spiegel
hier ein.
Es bewegt sich etwas - vermutlich aus verschiedenen
Gründen.
Neu sind die Informationen für uns hier nicht, aber für viele
andere schon.
TEXT: Spiegel Online, 14.11.2014
Vertrauliches Gutachten: Freihandelsabkommen hebelt deutsche Gen-Politik aus
Von Claus Hecking
Die Bundesregierung will stärker über Gentechnik in Lebensmitteln aufklären.
Doch durch die geplanten Freihandelsverträge zwischen Europa und Nordamerika wird diese
Verbraucherschutzoffensive zum Einfallstor für Klagen.
Hamburg - Union und SPD haben versprochen, EU-weit dafür einzutreten, dass tierische Lebensmittel
gekennzeichnet werden müssen, wenn die Tiere mit genveränderten Pflanzen gefüttert worden sind.
Doch die geplanten Freihandelsverträge mit den USA und Kanada könnten dieses Vorhaben zunichtemachen,
warnt der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags in einem vertraulichen Gutachten.
Würde die Europäische Union (EU) nach Abschluss dieser Freihandelsverträge eine Kennzeichnungspflicht auf Fleisch,
Milch, Käse und Eier von Tieren schaffen, die mit Genmais oder Gensoja gefüttert wurden, bestünde das
"Risiko entsprechender Klagen der USA bzw. Kanadas", warnen die Experten des Parlaments.
Konkret könnten die neuen Verbraucherhinweise mit der künftigen "völkerrechtlichen Verpflichtung
der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Rahmen des TTIP-Abkommens bzw. des CETA kollidieren", heißt
es in der Analyse, die SPIEGEL ONLINE eingesehen hat.
Schlimmer noch: Ein neues Gen-Label könnte die EU schon jetzt,
während die TTIP-Verhandlungen mit Washington noch laufen, in erhebliche juristische Schwierigkeiten stürzen.
Mehr als vier Fünftel der deutschen Verbraucher wollen keine Gentechnik in Lebensmitteln.
Dennoch setzen bisher viele Hersteller in Europa Genfutter ein. Unter anderem erlaubt McDonald's seinen
Hähnchenfleischlieferanten den Einsatz solcher Futtermittel. Die Fastfood-Kette und andere Anbieter
kennzeichnen ihre Produkte nicht entsprechend - weil sie es nach geltenden EU-Vorschriften noch nicht müssen.
Die Bundesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, sich für genauere Etiketten einzusetzen.
Doch Deutschland darf diese nicht im nationalen Alleingang einführen.
Ob die anderen EU-Staaten zustimmen, ist indes offen. Denn der Druck aus den USA ist groß.
Regeln als Handelshemmnisse?
Schon die jetzige EU-Vorschrift ist der US-Regierung ein Dorn im Auge.
Bereits vor Jahren beklagte Washington, dass genmanipulierte Lebensmittel überhaupt zu kennzeichnen sind.
Selbst in dieser vergleichsweise laxeren Regelung sieht die US-Regierung eine Barriere gegen den freien Handel.
Durch das TTIP-Abkommen könnte der alte Streit nun neu aufbrechen.
Angesichts "der divergierenden Auffassungen" zu Regelungen für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) erscheint es möglich,
dass die von Berlin gewünschte Kennzeichnung von Genfutterprodukten "mögliche schiedsgerichtliche Klagen gegen die EU seitens der USA bzw.
Kanada auslösen könnte", schreiben die Wissenschaftler des Bundestags. Die Kläger könnten argumentieren,
die Vorschriften seien "nichttarifäre Handelshemmnisse".
Für die Nordamerikaner geht es um ein Milliardengeschäft:
Allein in den USA liegen schätzungsweise zwei Drittel der weltweiten GVO-Anbauflächen.
Laut dem US-Wirtschaftsmagazin "Forbes" sind in den Vereinigten Staaten mehr als 90 Prozent
der gesamten Mais-, Soja-, Baumwoll- und Zuckerrübenernte genmanipuliert. Der US-Gentech-Riese
Monsanto hat bei den typischen Futtermitteln Mais und Soja gut 80 Prozent Marktanteil. Laut einer Studie
der Umweltschutzorganisation WWF bestehen vier Fünftel aller deutschen Soja-Importe aus gentechnisch
veränderten Bohnen. Bisher müssen Produkte von Tieren, die mit ihnen gefüttert werden, nicht gesondert ausgewiesen werden.
Sollte sich das ändern, könne es "den Handel von GVO-Tierfuttermitteln aus den USA in einer faktisch diskriminierenden Weise beeinträchtigen",
schreibt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags. Daraus ließe sich "ein potenzieller Verstoß der
EU gegen entsprechende völkerrechtliche Verpflichtungen herleiten".
Dies bestätigt auch Christian Tietje, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Halle Wittenberg.
"Ein internationales Abkommen mit den Amerikanern würde dazu führen, dass ein EU-Gesetz, das dem
Abkommen widerspricht, gegen das Völkerrecht verstoßen würde", sagt er. Ein Sprecher des
Bundeslandwirtschaftsministeriums sagte auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE: "Wir halten an unserem
Anliegen und dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel fest." Kommentare zu den Feststellungen des
Gutachtens verweigerte das Ministerium.
EU-Kommission muss TTIP-Abkommen anpeilen
Der Grünen-Abgeordnete Harald Ebner, der mit Fragen an den Wissenschaftlichen
Dienst das Gutachten initiiert hat, fordert Schwarz-Rot zum Handeln auf. "Wenn die Regierung
den Koalitionsvertrag ernst nimmt, muss sie sich jetzt in Brüssel für eine erweiterte Kennzeichnungspflicht
einsetzen", sagt der Fraktionssprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik. Die Pflicht müsse auf
EU-Ebene umgesetzt werden, "bevor das durch TTIP und CETA faktisch unmöglich ist".
Doch selbst das wäre ein Problem. Auch während der laufenden Gespräche über das TTIP-Abkommen mit den USA
könnte eine strengere Genkennzeichnung die EU-Kommission in Nöte stürzen, warnt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags.
Die Initiative für ein schärferes Gesetz müsse schließlich formell von Jean-Claude Junckers Behörde ausgehen.
Die Kommission hat aber zugleich vom Rat der Mitgliedstaaten auferlegt bekommen,
die TTIP-Verhandlungen mit Washington zu führen - "wobei diese Handlungspflicht grundsätzlich ein auf den Vertragsschluss bezogenes Handeln impliziert", schreibt der Wissenschaftliche Dienst.
Im Klartext: Die EU-Kommission muss ihr Möglichstes tun, dass TTIP zustande kommt.
Eine strengere Genkennzeichnung aber könnte den Vertrag gefährden, schlussfolgert
der Wissenschaftliche Dienst. Wirtschaftsrechtler Tietje teilt diese Einschätzung.
Immerhin: Das Gutachten zeigt auch einen Ausweg aus dem Dilemma. Vor Einführung des
neuen Gen-Labels müsse nur "der Beweis geführt werden, dass die erforderlichen
wissenschaftlich fundierten Bedenken für mögliche Umwelt- und Gesundheitsrisiken vorliegen,
die von solchen Produkten ausgehen könnten", schreiben die Experten.
Davon aber ist die Bundesregierung weit entfernt. "Gentechnisch veränderte Futtermittel sind unbedenklich",
titelt sie auf ihrer eigenen Website.
TEXT ENDE
VG
Hagen
hier ein.
Es bewegt sich etwas - vermutlich aus verschiedenen
Gründen.
Neu sind die Informationen für uns hier nicht, aber für viele
andere schon.
TEXT: Spiegel Online, 14.11.2014
Vertrauliches Gutachten: Freihandelsabkommen hebelt deutsche Gen-Politik aus
Von Claus Hecking
Die Bundesregierung will stärker über Gentechnik in Lebensmitteln aufklären.
Doch durch die geplanten Freihandelsverträge zwischen Europa und Nordamerika wird diese
Verbraucherschutzoffensive zum Einfallstor für Klagen.
Hamburg - Union und SPD haben versprochen, EU-weit dafür einzutreten, dass tierische Lebensmittel
gekennzeichnet werden müssen, wenn die Tiere mit genveränderten Pflanzen gefüttert worden sind.
Doch die geplanten Freihandelsverträge mit den USA und Kanada könnten dieses Vorhaben zunichtemachen,
warnt der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags in einem vertraulichen Gutachten.
Würde die Europäische Union (EU) nach Abschluss dieser Freihandelsverträge eine Kennzeichnungspflicht auf Fleisch,
Milch, Käse und Eier von Tieren schaffen, die mit Genmais oder Gensoja gefüttert wurden, bestünde das
"Risiko entsprechender Klagen der USA bzw. Kanadas", warnen die Experten des Parlaments.
Konkret könnten die neuen Verbraucherhinweise mit der künftigen "völkerrechtlichen Verpflichtung
der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Rahmen des TTIP-Abkommens bzw. des CETA kollidieren", heißt
es in der Analyse, die SPIEGEL ONLINE eingesehen hat.
Schlimmer noch: Ein neues Gen-Label könnte die EU schon jetzt,
während die TTIP-Verhandlungen mit Washington noch laufen, in erhebliche juristische Schwierigkeiten stürzen.
Mehr als vier Fünftel der deutschen Verbraucher wollen keine Gentechnik in Lebensmitteln.
Dennoch setzen bisher viele Hersteller in Europa Genfutter ein. Unter anderem erlaubt McDonald's seinen
Hähnchenfleischlieferanten den Einsatz solcher Futtermittel. Die Fastfood-Kette und andere Anbieter
kennzeichnen ihre Produkte nicht entsprechend - weil sie es nach geltenden EU-Vorschriften noch nicht müssen.
Die Bundesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, sich für genauere Etiketten einzusetzen.
Doch Deutschland darf diese nicht im nationalen Alleingang einführen.
Ob die anderen EU-Staaten zustimmen, ist indes offen. Denn der Druck aus den USA ist groß.
Regeln als Handelshemmnisse?
Schon die jetzige EU-Vorschrift ist der US-Regierung ein Dorn im Auge.
Bereits vor Jahren beklagte Washington, dass genmanipulierte Lebensmittel überhaupt zu kennzeichnen sind.
Selbst in dieser vergleichsweise laxeren Regelung sieht die US-Regierung eine Barriere gegen den freien Handel.
Durch das TTIP-Abkommen könnte der alte Streit nun neu aufbrechen.
Angesichts "der divergierenden Auffassungen" zu Regelungen für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) erscheint es möglich,
dass die von Berlin gewünschte Kennzeichnung von Genfutterprodukten "mögliche schiedsgerichtliche Klagen gegen die EU seitens der USA bzw.
Kanada auslösen könnte", schreiben die Wissenschaftler des Bundestags. Die Kläger könnten argumentieren,
die Vorschriften seien "nichttarifäre Handelshemmnisse".
Für die Nordamerikaner geht es um ein Milliardengeschäft:
Allein in den USA liegen schätzungsweise zwei Drittel der weltweiten GVO-Anbauflächen.
Laut dem US-Wirtschaftsmagazin "Forbes" sind in den Vereinigten Staaten mehr als 90 Prozent
der gesamten Mais-, Soja-, Baumwoll- und Zuckerrübenernte genmanipuliert. Der US-Gentech-Riese
Monsanto hat bei den typischen Futtermitteln Mais und Soja gut 80 Prozent Marktanteil. Laut einer Studie
der Umweltschutzorganisation WWF bestehen vier Fünftel aller deutschen Soja-Importe aus gentechnisch
veränderten Bohnen. Bisher müssen Produkte von Tieren, die mit ihnen gefüttert werden, nicht gesondert ausgewiesen werden.
Sollte sich das ändern, könne es "den Handel von GVO-Tierfuttermitteln aus den USA in einer faktisch diskriminierenden Weise beeinträchtigen",
schreibt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags. Daraus ließe sich "ein potenzieller Verstoß der
EU gegen entsprechende völkerrechtliche Verpflichtungen herleiten".
Dies bestätigt auch Christian Tietje, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Halle Wittenberg.
"Ein internationales Abkommen mit den Amerikanern würde dazu führen, dass ein EU-Gesetz, das dem
Abkommen widerspricht, gegen das Völkerrecht verstoßen würde", sagt er. Ein Sprecher des
Bundeslandwirtschaftsministeriums sagte auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE: "Wir halten an unserem
Anliegen und dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel fest." Kommentare zu den Feststellungen des
Gutachtens verweigerte das Ministerium.
EU-Kommission muss TTIP-Abkommen anpeilen
Der Grünen-Abgeordnete Harald Ebner, der mit Fragen an den Wissenschaftlichen
Dienst das Gutachten initiiert hat, fordert Schwarz-Rot zum Handeln auf. "Wenn die Regierung
den Koalitionsvertrag ernst nimmt, muss sie sich jetzt in Brüssel für eine erweiterte Kennzeichnungspflicht
einsetzen", sagt der Fraktionssprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik. Die Pflicht müsse auf
EU-Ebene umgesetzt werden, "bevor das durch TTIP und CETA faktisch unmöglich ist".
Doch selbst das wäre ein Problem. Auch während der laufenden Gespräche über das TTIP-Abkommen mit den USA
könnte eine strengere Genkennzeichnung die EU-Kommission in Nöte stürzen, warnt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags.
Die Initiative für ein schärferes Gesetz müsse schließlich formell von Jean-Claude Junckers Behörde ausgehen.
Die Kommission hat aber zugleich vom Rat der Mitgliedstaaten auferlegt bekommen,
die TTIP-Verhandlungen mit Washington zu führen - "wobei diese Handlungspflicht grundsätzlich ein auf den Vertragsschluss bezogenes Handeln impliziert", schreibt der Wissenschaftliche Dienst.
Im Klartext: Die EU-Kommission muss ihr Möglichstes tun, dass TTIP zustande kommt.
Eine strengere Genkennzeichnung aber könnte den Vertrag gefährden, schlussfolgert
der Wissenschaftliche Dienst. Wirtschaftsrechtler Tietje teilt diese Einschätzung.
Immerhin: Das Gutachten zeigt auch einen Ausweg aus dem Dilemma. Vor Einführung des
neuen Gen-Labels müsse nur "der Beweis geführt werden, dass die erforderlichen
wissenschaftlich fundierten Bedenken für mögliche Umwelt- und Gesundheitsrisiken vorliegen,
die von solchen Produkten ausgehen könnten", schreiben die Experten.
Davon aber ist die Bundesregierung weit entfernt. "Gentechnisch veränderte Futtermittel sind unbedenklich",
titelt sie auf ihrer eigenen Website.
TEXT ENDE
VG
Hagen