Tierarzneimittel - Rechtliche Situation, wer kennt sich aus?

honigmaul

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Hallo Bienenfreunde!

Wer kann mir die aktuelle gesetzliche Lage bezüglich Tierarzneimitteln erklären? Was gehört da überhaupt dazu? Fällt das Bedampfen von Leerwaben zwecks Mottenschutz auch darunter?

Aus dem Tierarzneimittelkontrollgesetz werde ich nicht schlau, da war die letzte Änderung 2009. Das kann nicht der Grund sein, warum plötzlich alle angewendeten Mittel speziell zugelassen sein müssen.

Was hat sich an gesetzlicher Materie vom vorigen auf das heurige Jahr geändert?

Oder könnte es sein, dass da nur ein paar "Gschaftlhuber" am Werk sind und Unruhe verbreiten, dies aber äußerst erfolgreich.

MfG
Honigmaul
 
Servus Honigmaul,

ich glaub jetzt nicht, dass da Gschaftlhuber am Werk sind. Allerdings dürfte es, so wie bei vielen (gesetzlichen) Normierungen in Österreich sein, dass es keine Gesammtnorm (Gesetz)gibt, aus der auch der Rechtsunkundige einfach lesen kann, was Sache ist und das führt naturgemäss zu vielen unterschiedlichen Auslegungen.
Wie mein Professor für öffentliches Recht schon sagte: eigentlich müsste man 90% der Gesetze überarbeiten um verständliche Normen zu haben und nicht in 10 verschiedenen Gesetzen zu einem Sachverhalt suchen zu müssen.
Ich konnte bei meiner Recherche auch nichts aktuelles, wie zB endende Übergangsfristen zu finden.
Ich werde jetzt meine Fragen (Was ist Behandlung, wo finde ich die Dokumentationspflicht inkl. Aufbewahrungspflicht, etc.) an die Nö. Imkerschule in Warth stellen und hoffe dort umfassende Auskunft zu bekommen.
Bis dahin in der Anlage ein Rundmail oben genannter im Anhang. Anhang anzeigen Varroa Behandlung.pdf

LG Robert
 
Hallo Robert
Das eingestellte pdf kommt direkt von der Imkerschule Warth.
Mfg Walter
 
Hallo Walter,

ja, genau und daort steht "Aufgrund der neuen Gesetzeslage ab 1.1.2014".
Ja welcher Gesetzeslage denn?????
Seit ich Jus studiert hab, bin ich da vorsichtig, denn entscheiden, ob du richtig oder falsch gehandelt hast, tut in diesem Fall schlussendlich ein Jurist und nicht ein Laie. Daher will ich wissen welche Normen für die Aussagen die Grundlage bilden.

LG Robert

LG Robert
 
Eine Übergangsbestimmung aus dem Jahre Schnee ist mit Ende 2013 ausgelaufen. Diese Übergangsbestimmung sah Erleichterungen für bestimmte Tierarzneimittel vor (genau genommen sind die Varroamittel nie darunter gefallen, das war halt eine österr. Lösung)

Nun gilt für die Behandlung von Krankheiten der Biene das selbe wie für alle anderen (lebensmittelliefernden) Tiere: nur zugelassene Arzneimittel.

lg,
Sebastian
 
Ich werde jetzt meine Fragen (Was ist Behandlung, wo finde ich die Dokumentationspflicht inkl. Aufbewahrungspflicht, etc.) an die Nö. Imkerschule in Warth stellen und hoffe dort umfassende Auskunft zu bekommen.

Hallo Robert!

Da bin ich gespannt, welche Antworten da zum Vorschein kommen?

Besten Dank für deine Bemühungen.


MfG
Honigmaul
 
Leider keine Auskunft aus der Nö. Imkerschule:

"Sehr geehrter Herr Schirrer,

wir sind für die Schulungen und die Weitergabe der Informationen zuständig.
Das Infomail per Newslwtter sollte zusätzlich als Information und Erinnerung wirken.

Wenn Sie die einzelnen Paragraphen, genauen Gesetzestexte und Begründungen suchen, bitte ich Sie mit Fr. Dr Mramor vom Tiergesundheitsdienst Kontakt aufzunehmen.
Sie wird Ihnen all Ihre Fragen beantworten können.

Sie erreichen sie unter:
Tel.: 026826002474
Mail: Claudine.Mramor@bgld.gv.at

mit freundlicher Grüßen
Yasmin Zwinz "

Ich hätte mir schon gedacht, dass man, wenn man Info weitergibt, auch die Hintergründe und Grundlagen kennt.
Schau ma was die Frau Dr. Mramor sagt...
 
Vom Tiergesundheitsdienst Auch nichts konkretes. Nur wieder der Hinweis auf Arzneimittelgesetz und Tierarzneimittelkontrollgesetz und aus denen lese ich nur heraus, dass der Tierarzt Aufzeichnungspflicht hat. Keine Rede vom Anwender....
 
Hallo Bienenfreunde!

Mir ist es genau so ergangen. Die Anfrage an den OÖ. Landesverband brachte auch keine ausreichende Erklärung. Ich werden den Eindruck nicht los, dass wir wieder einmal kräftig über den Tisch gezogen werden.

Es stellen sich überhaupt ein paar Grundsatzfragen. Wenn man es genau nimmt, dann behandeln wir nicht die Bienen, sondern bekämpfen die Milben. Dem möchte ich gegenüber stellen, dass der Landwirt die Fliegen im Stall auch mit einem Schädlingsbekämpfungsmittel und nicht mit einem Tierarzneimittel bekämpft. Mich würde interessieren, ob bei den Geflügelzüchtern das angewendete Kieselgur auch als Tierarzneimittel geführt wird und vom Tierarzt bezogen werden muss, oder einfach im Lagerhaus gekauft wird. Es ist schon klar, dass in der "Bienenwohnung" besondere Vorsicht geboten und höhere Maßstäbe anzulegen sind. Ich bin aber der Meinung, dass wir Imker es bisher selbst geschafft haben und keine neue Regelung brauchen.

MfG
Honigmaul
 
Nach der letzten Antwort, vom Tiergesundheitsdienst kann ich das jetzt schön langsam nachvollziehen:

Es gibt da nämlich auch noch die Rückstandskontrollverordnung §12 Absatz 2 (siehe Anhang) in der allgemein geregelt ist, was zu geschehen hat, damit keine Rückstände von eventuell schädlichen Substanzen in Lebensmittel, wie eben auch Honig, gelangen. Diese Verordnung gilt allerdings schon seit acht Jahren und nicht erst seit heuer!

Damit ist auch verständlich, dass es ein Regelwerk geben muss, das bewirkt, dass nur Stoffe verwendet werden, deren Wirkung gut bekannt ist und in Form einer Zulassung freigegeben sind.
Dass es da bei den Stoffen gegen die Varroa so lange gedauert hat, hat wohl eigene Gründe. Vielleicht dass Imker eher Einzelkämpfer sind und sich dadurch keine starke Lobby gebildet hat??

Vielleicht kann Josef das Kontrollorgan der LRG einmal unauffällig befragen, ob und wie intensiv Hobbyimker auf der Grundlage dieser Verordnung überprüft werden.

LG Robertimage001.pngAnhang anzeigen Rückstandskontrollverordnung 2006, Fassung vom 13.08.2014.pdf
 
Danke Robert für Deine Bemühungen hier Licht ins Dunkel zu bringen.

Vielleicht kann Josef das Kontrollorgan der LRG einmal unauffällig befragen, ob und wie intensiv Hobbyimker auf der Grundlage dieser Verordnung überprüft werden.

Mach ich ganz sicher, ist aber anzunehmen, dass die Beamten der Landesregierungen und auch der Bezirkshauptmannschaften in Foren mitlesen. Mein Verdacht begründet sich auf folgendes, ich interessierte mich schon vor drei Jahren um um Marcels Buckfastköniginnen, kurz darauf bekam ich ein Schreiben der BH Hollabrunn mit dem Hinweis, in NÖ sind nur Carnicas zugelassen.

Josef
 
ist aber anzunehmen, dass die Beamten der Landesregierungen und auch der Bezirkshauptmannschaften in Foren mitlesen

na ja, vielleicht "outen" sie sich im Forum und posten ihre Sicht der Lage hier. Soll ja ein Miteinander mit der Behörde sein zur Zufriedenheit aller :)
 
na ja, vielleicht "outen" sie sich im Forum und posten ihre Sicht der Lage hier.

Das Problem, die wollen ja, dürfen jedoch aus dienstlichen Gründen nicht zur Verfügung stehen, somit lesen sie inkognito mit um auf dem Laufenden zu sein.

Josef
 
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