Wieder ein Rückschlag für die Apitherapie

Imker2306

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Hallo Bienenfreunde, Heute erreichte mich eine Mail mit dem monatlichen Infobrief vom Thür. Imkerbund. Der Amtsschimmel galoppiert wieder mal im gestreckten Lauf durch den Bürokraten Dschungel. Das alle Naturheilverfahren nicht leichtfertig angewendet werden dürfen ist sicher allen klar. Was aber die , hier angeprangerte Stockluft, verändert wenn sie ein Arzt statt des Heilpraktikers anwendet erschließt sich mir nicht!
Hier der org. Brief zum nachlesen.


( KORR-Bericht )

«Gefahr für Patienten» - Behörde untersagt Behandlung mit Bienenluft

Von Friedhelm Berger, dpa

( Foto - aktuell ) =

Etliche Heilpraktiker und Imker schwören auf die wohltuende Kraft der

Luft aus Bienenstöcken - etwa bei Bronchitis und Asthma. Doch nun

schieben Thüringer Behörden dieser Therapie einen Riegel vor. Sie

befürchten eine «Gefahr für Leib und Leben» von Patienten.

Jena ( dpa ) - Ob Honig, Pollen oder Bienengift - Produkte von Bienen

gelten von alters her als natürliche Heilmittel. Doch nun sorgt ein

Schreiben Thüringer Behörden bei Naturheilkundlern für Aufruhr. Darin

wird einer Heilpraktikerin aus Jena die Behandlung mit der Luft aus

Bienenstöcken untersagt. Zur Begründung heißt es, dies berge eine

«Gefahr für Leib und Leben und Gesundheit» von Patienten. Die Zunft

fürchtet, dass ein Präzedenzfall geschaffen wird, der bei Behörden

bundesweit Schule macht. Über den Widerstand dagegen soll beim

Mitteldeutschen Heilpraktiker-Kongress am Samstag in Dresden

diskutiert werden.

Bei der Behandlung mit Stockluft inhaliert der Patient über eine

Maske die 35 bis 37 Grad warme Luft aus dem Bienenstock. «Die darin

enthaltenen ätherischen Öle, sekundären Pflanzenstoffe oder Alkohole

wirken antibakteriell und beruhigend auf die oberen Atemwege»,

erläutert Arno Bruder vom Deutschen Apitherapie-Bund im

oberbayerischen Weilheim-Marnbach. «Deshalb wird die Therapie auch

besonders bei Patienten mit entzündlichen Erkrankungen der Atemwege

mit Erfolg eingesetzt.» Die Fachleute berufen sich dabei auf ihre

Erfahrung aus der Praxis - große wissenschaftliche Studien, welche

die Wirkung bestätigen, gibt es bisher nicht.



Für Thüringer Behörden und Ärztevertreter jedenfalls überwiegen die

Gefahren einer solchen Therapie. Deswegen hat das Jenaer

Gesundheitsamt der Heilpraktikerin Janett Conrad die weitere

Anwendung der Inhalation von Luft aus dem Bienenstock unter Androhung

eines Zwangsgeldes untersagt. «Bei der Inhalation von Bienenstockluft

durch den Patienten dringen allergenauslösende Partikel direkt und

tief in den Körper ein. Hierbei kann es zu schwerwiegenden Reaktionen

und damit zu allergischen Komplikationen kommen», heißt es in dem

Bescheid. Diese könnten nur von einem Arzt, nicht aber von einem

Heilpraktiker behandelt werden.

Diese Auffassung teilt offensichtlich auch das Landesverwaltungsamt,

das der Amtsärztin diesen Schritt dringend angeraten hat. Dabei

beruft sich die Behörde auf eine Stellungnahme der Landesärztekammer.

Darin erklärt die Kammer, dass sie «vor dem Hintergrund der Risiken

einer allergischen Komplikation auch bei bisher Gesunden ( ... ) eine

Durchführung der Inhalationsbehandlung durch einen Nichtarzt im

Ergebnis für nicht verantwortbar» hält.

Das Vorgehen der Thüringer Behörden ist für den Berufs- und

Fachverband Freier Heilpraktiker mit Sitz in Düsseldorf «ein

unglaublicher Fall». Vorsitzender Dieter Siewertsen: «Hier wurde

massiv in das Berufsausübungsrecht einer Heilpraktikerin

eingegriffen, um die Anwendung einer althergebrachten

Behandlungsmethode unter dem Deckmantel der Gefahrenabwehr zu

untersagen.» Den Angaben zufolge wird die Luft aus dem Bienenstock

nicht nur von Heilpraktikern eingesetzt, sondern auch von zahlreichen

Imkern als Wellness-Angebot vermittelt.

Heilpraktikerin Conrad, die vor ihrer Arbeit viele Jahre als

Krankenschwester auf einer Intensivstation tätig war, hat rechtliche

Schritte angekündigt und bereits Widerspruch gegen den Bescheid

eingelegt. «Die ins Feld geführten Gesundheitsgefahren sind durch

keinerlei Literatur oder Einzelfallbeschreibungen belegt und rein

hypothetisch», sagt sie. Vor jeder Inhalation führe sie eine

gründliche Anamnese des Patienten und einen Allergie-Test durch.

Sollte es wider Erwarten trotzdem zu Komplikationen geben, halte sie

auch eine Notfalltasche bereit. Bleiben beide Seiten hart, wird die

Sache wohl ein Fall für die Justiz.

# Notizblock

## Internet

- [Mitteldeutscher Heilpraktikerkongress]( http://dpaq.de/VqRGL )

## Orte

- [Naturheilpraxis]( Saalbahnhofstraße 20, 07743 Jena, Deutschland )

- [Gesundheitsamt Jena]( Lutherpl. 3, 07743 Jena, Deutschland )

- [Deutscher Apitherapie-Bund]( Weidenbachring 14, 82362 Weilheim in

Oberbayern, Deutschland )

## Service

- Az. 53 VA 01/2015

* * * *

Die folgenden Informationen sind nicht zur Veröffentlichung bestimmt

## Ansprechpartner

- Berufs- und Fachverband der freien Heilpraktiker, +49 211 9017290

- Thüringer Landesverwaltungsamt, Pressestelle, +49 361 37736020

- Antje Weise, Leiterin des Gesundheitsamtes der Stadt Jena, +49 3641 493120

- Arno Bruder, Vizevorsitzender Deutscher Apitherapie-Bund, +49 881 64851

- Janett Conrad, Naturheilpraktikerin in Jena, +49 162 4295512

## Kontakte

- Autor: Friedhelm Berger ( Jena )

- Redaktion: Silvia Kusidlo ( Berlin ), +49 30 285232261, < wissen@dpa.com >

- Foto: Newsdesk, +49 30 2852 31515, < foto@dpa.com >

dpa zz/hum yyth a3 si







___________________________



Grit Grimmer

Dipl. Journalistin

Freie Mitarbeiterin

Regionalstudio Leipzig

MDR 1 RADIO SACHSEN / SACHSENSPIEGEL






<http://www.mdr-sachsenspiegel.de/>
 
Morschn,

da werden wohl wieder mal ein pasar Anwälte sich 'ne Stange Geld verdienen - typisch Germanien !!
 
Aber eh Zigaretten sind zugelassen, was da alles verdampft wird, zum Teil mehr als 18% Nikotin usw.

Aber die gute Stockluft ist zu gefährlich :l435:
 
Am Ende fällt noch das Öffnen eines Bienenstocks unter das Emissionsschutzgesetz und wird genehmigungspflichtig......
 
Am Ende fällt noch das Öffnen eines Bienenstocks unter das Emissionsschutzgesetz und wird genehmigungspflichtig......
Ja das kommt sowieso, mann brauch eine Genehmigung zu Atmen, ist ja wohl logisch, ist ja viel einfacher als einen Konzern zu was zwingen
 
Der altbekannte Hut:
"Es geht nur um Profit, sonst nichts!"
Ìst doch klar, oder?
 
servus zusammen,

egal ob es wirkt oder nicht wirkt:
Das Vorgehen der "Heilpraktikerin" ist aus meiner Sicht grob fahrlässig, und wurde zu Recht untersagt:
"Vor jeder Inhalation führe sie eine gründliche Anamnese des Patienten und einen Allergie-Test durch.
Sollte es wider Erwarten trotzdem zu Komplikationen geben, halte sie auch eine Notfalltasche bereit."

Aha, da unterhält sich also jemand, der im Bereich Diagnostik keine Ahnung hat (Heilpraktiker kann sich jeder nennen; ihr früherer Beruf als Krankenschwester ist da nur beding thilfreich) mit dem Patienten, macht ein paar Tests, die sie nicht vernünftig bewerten kann, und legt dann los. Für den Fall, dass was schief geht, hat sie ein paar (nicht verschreibungspflichtige) Dinge in ihrer Notfalltasche (denn Mittel, die gegen einen Allergieschub wirken, muss ein Arzt verschreiben!). Wahrscheinlich gehören Globuli als fester Bestandteil dazu.

Sorry, aber wie verzweifelt muss jemand sein, um sich in solch unkompetente Hände zu begeben.
Dass hier ein Riegel vorgeschoben wird, hat nichts mit Verbot der Berufsausübung zu tun, sondern mit Fürsorge für unwissende Bürger. Und auch nichts mit Schutz der Interessen der Ärzte und Pharma-Industrie.

Und es ist was anderes, wenn ich mal meinen Kopf in meine Beute stecke (wo's total gut duftet), oder ob ich die Luft direkt über einen Inhalator verabreicht bekomme.

Bitte nicht so einseitig kommentieren....audiatur et altera pars !
Grüße aus Au
Stefan
 
Das Vorgehen der "Heilpraktikerin" ist aus meiner Sicht grob fahrlässig, und wurde zu Recht untersagt:

[/COLOR][/I]Aha, da unterhält sich also jemand, der im Bereich Diagnostik keine Ahnung hat (Heilpraktiker kann sich jeder nennen;


Hallo Stefan, hier irrst du aber gewaltig! Die Ausbildung zum Heilpraktiker dauert mehrere Jahre und wird mit einer umfangreichen Prüfung beendet. Auch ich stehe dem Heilpraktiker eher kritisch gegenüber, da ich mir nicht vorstellen kann das ein Zuckerkügelchen mit einer Wirkstoffverdünnung von 1/10 000 und mehr irgendwelche Effekte haben wird. Die Apitherapie dagegen finde ich schon hilfreich, da ich die Wirksamkeit von propolis und Co schon am eigenen Leibe getestet habe. Wie ich eingangs schon geschrieben habe, warum die Stockluftinhalation von einem Arzt verabreicht weniger gefährlich sein soll als vom heilpraktiker erschließt sich mir einfach nicht.
 
Heilpraktiker ist kein Beruf - es gibt keine Ausbildung im eigentlichen Sinn, nur Vorbereitung zur Überprüfung (dass der Volksgesundheit nicht geschadet wird) - du kannst dich morgen dazu anmelden - ob du bestehst ist was anderes.

Dass Stockluft super ist, gilt es zu beweisen - dass es gefährlich sein kann auch.

Ob die HP Adrenalin/Cortison für andere dabei haben darf bezweifle ich auch.

Eure anderen Vergleiche sind albern.

Globuli sind erlaubt, weil nachweislich keine (Neben-)Wirkung - dies gilt es zu prüfen bei Stockluft -- fertig
 
Und es ist was anderes, wenn ich mal meinen Kopf in meine Beute stecke (wo's total gut duftet), oder ob ich die Luft direkt über einen Inhalator verabreicht bekomme.
Aber E-Zigaretten sind frei erhältlich und erlaubt
Was da alles verdampft wird, zum Teil mehr als 19% reines Nikotin usw. Ja da ist natürlich Stockluft gefährlicher :l435: Und alles unter dem Deckmantel Rauch Entwöhnung, ich kenne einige die dadurch erst recht süchtig wurden, und denen es sehr schlecht geht, aber aufhören zu dampfen NEIN
 
Hallo Janos, ich möchte dich bitten mit Äußerungen wie " Eure Vergleiche sind albern" vorsichtiger umzugehen! Argumente JA , Beleidigungen NEIN!

Nun zu Deinem Beitrag. Du hast nicht Recht, bitte ließ mal die Bestimmungen :

Die Zulassung zur Heilpraktiker-Prüfung und Berufsausübung

von Webmaster · 6. Januar 2015

Die Heilpraktiker-Prüfung ist gesetzlich geregelt und erlaubt dem staatl. geprüften und anerkannten Heilpraktiker die Ausübung der Heilkunde ohne Arzt zu sein.

Die gesetzliche Grundlage für die Zulassung zum Heilpraktiker regelt das „Heilpraktikergesetz“ mit der dazugehörigen Durchführungsverordnung der Bundesländer.

In der Regel werden die Prüfungen an regional zuständigen zentralen Gesundheitsämtern durchgeführt. Der Antrag zur Zulassung zur Prüfung nach dem Heilpraktikergesetz wird an der Verwaltungsbehörde (Amt für öffentliche Ordnung) am Ort des dauernden Wohnsitzes gestellt. Eine direkte Anmeldung beim Gesundheitsamt ist auch möglich.

Je nach Bundesland können folgende Nachweise verlangt werden:

a. Geburtsurkunde (Vollendung des 25. Lebensjahres zum Prüfungstermin)
b. Amtliche Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
c. Ärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
d. Nachweis über eine abgeschlossene Schulbildung (mind. Hauptschulabschluss).

Seit 1992 wurden die Überprüfungen gemäß sogen. „Leitlinien“ der Bundesregierung bezüglich Inhalt und Termine zunehmend zentralisiert und vereinheitlicht. Somit gibt es in den meisten Bundesländern pro Jahr einheitlich zwei Prüfungstermine. Bei Nichtbestehen der amtlichen Prüfung besteht neben dem Widerspruchsrecht innerhalb eines Monats, die Möglichkeit der in der Zahl unbeschränkten Wiederholung nach einem halben Jahr.

Ablauf der Überprüfung

Schriftliche Prüfung
Mit 60-80 Fragen: 90% davon im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple-Choice), pro Frage 2 Minuten Zeit 10% davon in Form einer wörtlichen Darlegung, pro Frage 4 Minuten Zeit. Nach richtiger Beantwortung von 75% der gestellten Fragen erfolgt die Zulassung zum mündlichen Teil.

Mündliche Prüfung
Mindestens 15 bis maximal 45 Minuten evtl. in Gruppen von bis zu 4 Antragstellern vor dem Amtsarzt und einem von ihm berufenen Gutachtlich mitwirkenden Heilpraktiker. Die mündliche Prüfung beinhaltet meist auch eine praktische Aufgabe, die der Antragsteller in Anwesenheit des Prüfungsgremiums zu lösen hat.
Über die Prüfung wird ein Protokoll erstellt. Das Ergebnis der Prüfung wird der zuständigen Behörde (Amt für Öffentliche Ordnung) mitgeteilt.

Inhalte der Heilpraktiker Überprüfung

Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich rechtliche Grenzen der Ausübung der Heilkunde ohne Approbation als Arzt.
Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden des Heilpraktikers.

Grundkenntnisse der Anatomie, pathologischen Antatomie, Physiologie und Pathophysiologie.

Grundkenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere der Stoffwechselkrankheiten, der Herz-/Kreislauf Krankheiten, der degenerativen Erkrankungen sowie der übertragbaren Krankheiten.

Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohender Zustände.

Technik der Anamneseerhebung, Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung (Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Reflexprüfung, Puls- und Blutdruckmessung).
Praxishygiene, Desinfektion, Sterilisation.

Injektions- und Punktionstechniken, Deutung grundlegender Laborwerte.

Damit erhält der Heilpraktiker nach Bestehen der Überprüfung vor dem Gesundheitsamt die Erlaubnis zur berufsmäßigen d.h. entgeltlichen Ausübung der Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein und kann in Deutschland überall praktizieren.
D.h. mit relativ geringen Einschränkungen besitzt der Heilpraktiker die gleichen Befugnisse hinsichtlich der Ausübung der Heilkunde wie der Arzt.
Dies entspricht einer einzigartigen Ausnahmesituation in Europa, was aus der Sicht der etablierten Ärzteschaft als fragwürdig oder zumindest erstaunlich erscheint und von der Schulmedizin teilweise bekämpft wird.

Die inzwischen hohen Qualitätsstandards der Kenntnisprüfungen vor dem Gesundheitsamt (Durchfallquoten von durchschnittlich 50%) und die modernen Forderungen an die Ausübung des Heilpraktikerberufes, erfordern eine qualifizierte und gezielte Vorbereitung.

Mit dem Heilpraktiker Selbststudium erhalten Sie eine optimale Prüfungsvorbereitung, ohne hohen Kostenaufwand, langen Anfahrten und bei freier Zeiteinteilung.

Erst bei bestandener Prüfung macht es Sinn, Zeit und Geld in eine therapeutische Ausbildung zu investieren.

Dieses Selbststudium wurde speziell dafür entwickelt, das Grundwissen und Verständnis prüfungsnah zu vermitteln. Medizinische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Rechtliche Vorschriften

Nach Bestehen der Zulassungsprüfung wird die Erlaubnis zur Führung des Titel „Heilpraktiker/In“ verbunden mit der Erlaubnis zur „Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ erteilt.
Diese beinhaltet körperliche, wie auch psychische, Leiden. Somit darf ein zugelassener Heilpraktiker/in auch psychotherapeutisch tätig werden. Die Erlaubnis erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet und gilt ohne zeitliche Einschränkung.



Heilpraktiker ist kein Beruf - es gibt keine Ausbildung im eigentlichen Sinn, nur Vorbereitung zur Überprüfung (dass der Volksgesundheit nicht geschadet wird) - du kannst dich morgen dazu anmelden - ob du bestehst ist was anderes.

Dass Stockluft super ist, gilt es zu beweisen - dass es gefährlich sein kann auch.

Ob die HP Adrenalin/Cortison für andere dabei haben darf bezweifle ich auch.

Eure anderen Vergleiche sind albern.

Globuli sind erlaubt, weil nachweislich keine (Neben-)Wirkung - dies gilt es zu prüfen bei Stockluft -- fertig
 

Unter dem provokanten Titel "DEAD DOCTORS DON'T LIE" - "
Tote Ärzte lügen nicht" hat Dr. Joel Wallach ein Buch herausgebracht, in welchem er seine ...

US Ärzte werden durchschnittlich nur 56 Jahre alt.

Wer, so frage ich will denen nacheifern. Sie verstehen zu wenig davon wo die Gesundheit her kommt. Sie lernen es auch nicht an den Universitäten.

Heilpraktiker können viel freier für ihre Patienten da sein. Sie sind nicht gebunden an den Lehrmeinungen der etablierten Wissenschaft.

Seit Goethe wissen wir ja schon, "daß man das Wahre immer wiederholen muß, weil auch der Irrtum um uns her immer wieder gepredigt wird und nicht von einzelnen sondern von der Masse, in Zeitungen und Enzyklopädien auf Schulen und Universitäten.
Überall ist der Irrtum obenauf und es ist ihm wohl und behaglich im Gefühl der Majorität, die auf seiner Seite ist.

Wenn massiv gegen die Anwendung der Apitherapie vorgergangen wird hat das zunächst die Pharma Lobby mit ihren Handlangern in den Amtsstuben (Lobbyisten) zu verantworten. Es geht um den schnöden Mammon.

Bitte lest den Beitrag von Dr. Wallach. Handelt danach und so manche Krankheit löst sich in Wohlgefallen auf.

Als ich bei mir zu Hause einem Kardiologen, den ich sehr gut kenne, mit Massen an Patienten den Ausdruck des PDF zum lesen gab, das ist Jahre her, hab ich bis heute keine Antwort bekommen. Keine Antwort ist auch eine.


http://www.lebenswert-leben.com/uploads/media/tote-aerzte-luegen-nicht.pdf

http://www.nahrungsergaenzung.nu/hi...IN-anfragen/buch_tote-aerzte-luegen-nicht.htm
 
Erst bei bestandener Prüfung macht es Sinn, Zeit und Geld in eine therapeutische Ausbildung zu investieren.

sagt ja alles
 
[h=1]Was mich an dem unten stehenden Beitrag stört ist der Begriff "Antibiotikum" Denn übersetzt heißt es nichts weiter als gegen das Leben.

Das ist was hier ja massenhaft von Ärzten und Tierärzten verschrieben wird. Und die heutigen resistenten Keime verursacht.



Dr. Biene schenkt uns ein wirksames Antibiotikum[/h]2 Antworten
[h=3]Seit Jahrtausenden setzen Ärzte und Heilkundige auf die Kraft des Honigs. Auch unsere Großmütter wußten seine Heilkraft wohl zu schätzen. SeineInhaltsstoffe wirken antibiotisch, steigern Ihre Abwehrkräfte, bekämpfen Entzündungen und lassen Wunden schneller heilen. Ein medizinisches Honigprodukt – „Medihoney“ – wird neuerdings in Kliniken zur Wundheilungeingesetzt. Auch normaler Honig beschleunigt die Wundheilung.[/h][h=3]Honig gilt seit jeher als bewährtes Hausmittel für die Förderung der Wundheilung. Wissenschaftlich waren seine positiven Wirkungen lange umstritten. Doch nun hat die Forschung erkannt, warum der süße Bienenbrei wirkt: Zum einen stecken im Honig antibakteriell wirksame Pflanzenstoffe, die Flavonoide. Zum anderen fügen die Bienen noch ein Enzym hinzu, das desinfizierende Stoffe bildet. Die Glukose-Oxidase sorgt dafür, dass aus dem Zucker im Honig permanent in kleinen Mengen Wasserstoffperoxid entsteht – eine wirksames Antiseptikum. Hinzu kommt, dass die hochkonzentrierten Zuckermoleküle den Entzündungsbakterien die zur Vermehrung notwendige Feuchtigkeit entziehen. Darüber hinaus ist Honig reich an Inhibinen, die das Bakterienwachstum und somit Entzündungen hemmen.[/h][h=3]Wenn Sie unter Zahnfleischentzündungen leiden, Husten oder Halsweh haben, kann Ihnen normaler Imker-Honig löffelweise gelutscht gute Dienste leisten (nach einer halben Stunde Zähne putzen nicht vergessen). Forscher derUniversität Houston (Texas) beobachteten, dass Honig auch dem Magenkeim Helicobacter pylori an den Kragen geht. Bei spröden, aufgesprungenen Lippen und Herpes hat sich Honig besonders gut bewährt. Bakteriell bedingter Durchfall lässt sich ebenfalls mit Honig zum Abklingen bringen.[/h][h=3]Honig aus dem Supermarktregal eignet sich jedoch nicht besonders gut für die Wundheilung oder zur Linderung von Hustenreiz. Er bringt nicht genügend entzündungshemmende Stoffe mit, da er meist bei der Verarbeitung stark erhitzt wird. Bevorzugen Sie Bio-Honig oder Honig, der die Bezeichnung „Echter Deutscher Honig“ auf den grün-weißen Etikett sowie eine Prüfnummer trägt. Dieser wird durch den Deutschen Imkerbund überprüft. Er enthält besonders viele Enzyme und Mineralien, denn er wurde such auf seine Zusammensetzung und die schonende Herstellung geprüft. In Deutschland darf dem Naturprodukt Honig weder etwas hinzugefügt noch entzogen werden.[/h][h=3]Kaufen Sie eher dunkle Honigsorten, denn die haben von Natur aus noch mehr zu bieten. Eine Forschergruppe aus Illinois untersuchte 7 verschiedene Honigsorten auf ihre antioxidative Wirkung und ihren Gehalt an Phenolsäuren. Dunkle Honige wie der Buchweizenhonig oder der Tannenhonig kamen dabei am besten weg.[/h][h=3]Honig hilft bei etlichen Wunden besser und schneller als herkömmliche Mittel. Selbst chronische Wunden, die mit besonders resistenten Bakterien infiziert sind, heilen oft rascher aus, wenn sie mit Honig behandelt werden. Zu diesen Erkenntnissen kamen jetzt Forscher der Universitätsklinik in Bonn. Honig wird als Wundheilungsmittel für die Medizin deswegen zunehmend interessant, weil der Einsatz von Antibiotika mehr und mehr ins Leere greift, denn immer mehr Krankheitskeime zeigen sich resistent gegen die Medikamente.[/h]
[h=3]Honig mildert Hustenreiz und heilt Wunden
Bei Husten schlecken Sie ganz langsam 1 bis 2 Teelöffel Honig, so dass er sich richtig gut im Mund- und Rachenraum verteilen kann. Sie können sich ebenfalls eine Honigmilch aus einem ¼ lauwarmer Milch und 1 bis 2 Teelöffel Honig zubereiten, gründlich umrühren und in kleinen Schlucken trinken. Die Milch darf nicht zu warm sein, da sonst die antibakterielle Wirkung des Honigs zerstört wird. Etwa 30 Minuten nach der Anwendung Zähneputzen nicht vergessen![/h][h=3]So stellen Sie Honigpaste zur Wundheilung:
Zur besseren Wundheilung: Verrühren Sie 20 g Bienenwachs mit 20 g Olivenöl im Wasserbad zu einer geschmeidigen Paste, rühren Sie 20 g Honig dazu, vom Herd nehmen und weiter rühren bis die Masse gleichmäßig ist. In ein kleines Gefäß füllen und kalt stellen. Bei Bedarf auf kleinere Wunden oder Herpesbläschen geben.[/h]
[h=2]Guter Sitz: Haarfestiger mit Honig
So brachte Großmutter Stand in ihre Haare:[/h][h=3]Erwärmen Sie 1/4 l Wasser, fügen Sie einen TL Honig und einen Spritzer Essig hinzu. Geben Sie einige Tropfen Ihres Lieblingsduftöls dazu. Verteilen Sie diesen duftigen Haarfestiger nach der Wäsche in Ihrem Haar und trocknen Sie Ihr Haar wie gewohnt. Vor der Anwendung dieses Festigers sollten Sie keine Spülung verwenden.[/h][h=3]Diese Honig-Lösung verleiht Ihren Haaren einen tollen Glanz: 1 TL Bienenhonig und einen Schuss Obst- oder Apfelessig in 1/4 l warmem Wasser auflösen und ins das frisch gewaschene Haar einkämmen.[/h]
Quelle : Sylvia Schneider, FID Verlags GmbH, Newsletter Hausmittel
 
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