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Liebe Mitstreiter,
der nachfolgende Bericht beschreibt
Fälle, die durch Freihandelsabkommen mit den
besagten Schiedsgerichten entstanden sind.
Es sind nichts anderes als Fakten, welche die Haltung
der Kritiker bestätigen.
Für uns stellen sie belastbare Argumente gegen TTIP, CETA und
TISA dar.
Hier der Text aus "oekonews.at"
[h=1]TTIP – 300 Millionen Dollar Schadenersatz
für eine negative Umweltverträglichkeitsprüfung?[/h]
7.5.2015
Im Rahmen des umstrittenen "Investor-State Dispute Settlement"
Mechanismus (ISDS) wurde Kanada nach der Klage eines Konzerns zur
Zahlung von über 300 Millionen Dollar Schadenersatz verurteilt.
Der Grund ist eine negative Entscheidung in einem Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren,
informiert das Ökobüro in einem Artikel über die Kosten von Investorenschutzklauseln in Verträgen.
" Kanada wurde am 17.März 2015 zu einer Strafe von über 300 Millionen Dollar verurteilt,
weil die Umweltverträglichkeit eines Bergbauprojektes der US Firma Bilcon aufgrund höher
bewerteter öffentlicher Interessen negativ beschieden wurde. Bei dem Projekt in Nova Scotia
wollte die Firma Sprengmittel zur Extraktion von Mineralien einsetzen. Die Prüfung dieser Pläne
ergab, dass zahlreiche Tierarten dadurch gefährdet würden, wie beispielsweise der bedrohte
Atlantische Nordkaper, der Glattwal und der Atlantische Lachs. Bilcon klagte gegen die Versagung
der Projektbewilligung und argumentierte, dass das Interesse der Bevölkerung nach kanadischem
Recht irrelevant sei und bekam vor dem Schiedsgericht Recht."
So eine Investorenschutzklausel ist auch für das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP geplant.
Der Fall aus Kanada zeigt, "dass dies nicht nur eine Gefahr für den Umweltschutz darstellt, sondern auch
rechtsstaatliche und demokratische Strukturen in Frage stellt bzw. diese wirkungslos macht".
" Das Prinzip des Investitionsschutzes durch Schiedsgerichte ist auch bereits Teil zahlreicher vergleichbarer
Abkommen wie CETA und NAFTA sowie vieler bilateraler Abkommen auch von EU-Staaten. Zweck dieser
Schiedsgerichte ist die Begünstigung ausländischer Direktinvestitionen in ein Land und die Minimierung
der Gefahr von Enteignungen und Rechtsstreitigkeiten vor nicht ausreichend unabhängigen Gerichten.
2013 wurden über solche Mechanismen 274 Verfahren abgewickelt, wobei sich 75% der Klagen gegen
Entwicklungs- und Schwellenländer richten. Bei über 2/3 der Verfahren kommt es zu Zahlungen an die
klagenden Konzerne."
Das Ökobüro beschreibt in dem Artikel ein weiteres Urteil:
" Argentinien muss nun nach einem Urteil des internationalen Schiedsgerichtes der Weltbank
405 Millionen Dollar Schadenersatz an den französischen Wasserversorger "Suez Group" für
entgangene Gewinne zahlen. Der Grund ist die Rückverstaatlichung der Wasserversorgung in
Buenos Aires. Die vorausgegangene Privatisierung in den 1990er Jahren an die Suez-Group stand
und steht unter massivem Korruptionsverdacht und ging mit drastischen Preiserhöhungen und
Kündigungen der Angestellten einher. Nach der Wirtschaftskrise 2001 verlangte die Suez-Group
schließlich die Genehmigung dazu, weitere Preiserhöhungen durchzuführen und stoppte sämtliche
Ausbauten sowie Modernisierungen. Nach der Drohung mit einer Schiedsgerichtsklage durch das
Unternehmen wurde die Wasserversorgung 2006 wieder verstaatlicht und Argentinien mit einer
Strafe von 405 Millionen Dollar belegt."
"Auch in anderen Angelegenheiten wurden Staaten bereits auf dreistellige Millionen- und sogar
Milliardenbeträge geklagt", schreibt das Ökobüro, "wie nach der Erhöhung von Mindestlöhnen,
Chemikalien-Verboten oder Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln".
TEXT ENDE
VG
Hagen
der nachfolgende Bericht beschreibt
Fälle, die durch Freihandelsabkommen mit den
besagten Schiedsgerichten entstanden sind.
Es sind nichts anderes als Fakten, welche die Haltung
der Kritiker bestätigen.
Für uns stellen sie belastbare Argumente gegen TTIP, CETA und
TISA dar.
Hier der Text aus "oekonews.at"
[h=1]TTIP – 300 Millionen Dollar Schadenersatz
für eine negative Umweltverträglichkeitsprüfung?[/h]
7.5.2015
Im Rahmen des umstrittenen "Investor-State Dispute Settlement"
Mechanismus (ISDS) wurde Kanada nach der Klage eines Konzerns zur
Zahlung von über 300 Millionen Dollar Schadenersatz verurteilt.
Der Grund ist eine negative Entscheidung in einem Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren,
informiert das Ökobüro in einem Artikel über die Kosten von Investorenschutzklauseln in Verträgen.
" Kanada wurde am 17.März 2015 zu einer Strafe von über 300 Millionen Dollar verurteilt,
weil die Umweltverträglichkeit eines Bergbauprojektes der US Firma Bilcon aufgrund höher
bewerteter öffentlicher Interessen negativ beschieden wurde. Bei dem Projekt in Nova Scotia
wollte die Firma Sprengmittel zur Extraktion von Mineralien einsetzen. Die Prüfung dieser Pläne
ergab, dass zahlreiche Tierarten dadurch gefährdet würden, wie beispielsweise der bedrohte
Atlantische Nordkaper, der Glattwal und der Atlantische Lachs. Bilcon klagte gegen die Versagung
der Projektbewilligung und argumentierte, dass das Interesse der Bevölkerung nach kanadischem
Recht irrelevant sei und bekam vor dem Schiedsgericht Recht."
So eine Investorenschutzklausel ist auch für das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP geplant.
Der Fall aus Kanada zeigt, "dass dies nicht nur eine Gefahr für den Umweltschutz darstellt, sondern auch
rechtsstaatliche und demokratische Strukturen in Frage stellt bzw. diese wirkungslos macht".
" Das Prinzip des Investitionsschutzes durch Schiedsgerichte ist auch bereits Teil zahlreicher vergleichbarer
Abkommen wie CETA und NAFTA sowie vieler bilateraler Abkommen auch von EU-Staaten. Zweck dieser
Schiedsgerichte ist die Begünstigung ausländischer Direktinvestitionen in ein Land und die Minimierung
der Gefahr von Enteignungen und Rechtsstreitigkeiten vor nicht ausreichend unabhängigen Gerichten.
2013 wurden über solche Mechanismen 274 Verfahren abgewickelt, wobei sich 75% der Klagen gegen
Entwicklungs- und Schwellenländer richten. Bei über 2/3 der Verfahren kommt es zu Zahlungen an die
klagenden Konzerne."
Das Ökobüro beschreibt in dem Artikel ein weiteres Urteil:
" Argentinien muss nun nach einem Urteil des internationalen Schiedsgerichtes der Weltbank
405 Millionen Dollar Schadenersatz an den französischen Wasserversorger "Suez Group" für
entgangene Gewinne zahlen. Der Grund ist die Rückverstaatlichung der Wasserversorgung in
Buenos Aires. Die vorausgegangene Privatisierung in den 1990er Jahren an die Suez-Group stand
und steht unter massivem Korruptionsverdacht und ging mit drastischen Preiserhöhungen und
Kündigungen der Angestellten einher. Nach der Wirtschaftskrise 2001 verlangte die Suez-Group
schließlich die Genehmigung dazu, weitere Preiserhöhungen durchzuführen und stoppte sämtliche
Ausbauten sowie Modernisierungen. Nach der Drohung mit einer Schiedsgerichtsklage durch das
Unternehmen wurde die Wasserversorgung 2006 wieder verstaatlicht und Argentinien mit einer
Strafe von 405 Millionen Dollar belegt."
"Auch in anderen Angelegenheiten wurden Staaten bereits auf dreistellige Millionen- und sogar
Milliardenbeträge geklagt", schreibt das Ökobüro, "wie nach der Erhöhung von Mindestlöhnen,
Chemikalien-Verboten oder Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln".
TEXT ENDE
VG
Hagen