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Hier ein Bericht aus dem Spiegel online:
Spiegel online, 05.11.2013, 17:50 Uhr
Fipronil: BASF klagt gegen Insektizid-Verbot
Im Sommer hat die EU den Einsatz mehrerer Pestizide ganz oder teilweise verboten. Die Mittel stehen im Verdacht, Bienen zu schaden. BASF klagt jetzt gegen eine der Beschränkungen.
Der Chemiekonzern BASF wehrt sich gegen den durch die EU-Kommission deutlich eingeschränkten Einsatz des Pestizids Fipronil. BASF habe eine Klage gegen das teilweise Verbot beim Gericht der Europäischen Union eingereicht, teilte das Ludwigshafener Unternehmen am Dienstag mit.
Die Argumentation von BASF: Der Rückgang der Bienenpopulation werde durch zahlreiche und komplexe Faktoren verursacht, und die Beschränkungen beim Einsatz von Fipronil würden nicht zum Schutz der Bienen beitragen. Die Entscheidung der EU-Kommission, die Fipronil-Nutzung einzuschränken, sei das Ergebnis einer unangemessenen Anwendung des Vorsorgeprinzips. Die Behörde hat nach Ansicht von BASF bei ihrer Entscheidung nicht alle verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt.Teilverbot soll nach zwei Jahren überprüft werden
Die EU-Kommission hatte den Einsatz des Insektizids im Sommer deutlich beschränkt und auf Gefahren für die Honigbienen verwiesen. Das Einsatzverbot soll ab dem kommenden Jahr gelten, bis Ende Februar darf behandeltes Saatgut noch gepflanzt werden. Nach zwei Jahren soll die EU-Kommission das Teilverbot überprüfen.
Bereits Ende April hatte die Kommission beschlossen, den Einsatz von Insektiziden der Neonicotinoid-Gruppe stark zu begrenzen. Betroffen sind davon auch das Pestizid Thiamethoxam von Syngenta sowie die Mittel Clothianidin und Imidacloprid von Bayer. Syngenta und Bayer hatten im August gegen die Entscheidung Klage eingereicht.
Die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (Efsa) hatte den Einsatz von Fipronil bei der Mais-Saatgutbehandlung als "hohes akutes Risiko für Honigbienen" eingestuft. Für Maissaat soll das Mittel deshalb ebenso wie für Sonnenblumensamen verboten werden. Für Pflanzen, die vor der Blüte geerntet werden - zum Beispiel Rosenkohl oder Lauch - soll der Einsatz erlaubt bleiben. Ausnahmegenehmigungen soll es für Gewächshäuser geben.
Das Insektizid wurde in den vergangenen Jahren auf Maisfeldern in Spanien, Ungarn, Bulgarien, Tschechien und der Slowakei eingesetzt.
wbr/dpa/Reuters
Spiegel online, 05.11.2013, 17:50 Uhr
Fipronil: BASF klagt gegen Insektizid-Verbot
AP
Honigbienen: Insektizide sollten den nützlichen Insekten nicht schadenIm Sommer hat die EU den Einsatz mehrerer Pestizide ganz oder teilweise verboten. Die Mittel stehen im Verdacht, Bienen zu schaden. BASF klagt jetzt gegen eine der Beschränkungen.
Der Chemiekonzern BASF wehrt sich gegen den durch die EU-Kommission deutlich eingeschränkten Einsatz des Pestizids Fipronil. BASF habe eine Klage gegen das teilweise Verbot beim Gericht der Europäischen Union eingereicht, teilte das Ludwigshafener Unternehmen am Dienstag mit.
Die Argumentation von BASF: Der Rückgang der Bienenpopulation werde durch zahlreiche und komplexe Faktoren verursacht, und die Beschränkungen beim Einsatz von Fipronil würden nicht zum Schutz der Bienen beitragen. Die Entscheidung der EU-Kommission, die Fipronil-Nutzung einzuschränken, sei das Ergebnis einer unangemessenen Anwendung des Vorsorgeprinzips. Die Behörde hat nach Ansicht von BASF bei ihrer Entscheidung nicht alle verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt.Teilverbot soll nach zwei Jahren überprüft werden
Die EU-Kommission hatte den Einsatz des Insektizids im Sommer deutlich beschränkt und auf Gefahren für die Honigbienen verwiesen. Das Einsatzverbot soll ab dem kommenden Jahr gelten, bis Ende Februar darf behandeltes Saatgut noch gepflanzt werden. Nach zwei Jahren soll die EU-Kommission das Teilverbot überprüfen.
Bereits Ende April hatte die Kommission beschlossen, den Einsatz von Insektiziden der Neonicotinoid-Gruppe stark zu begrenzen. Betroffen sind davon auch das Pestizid Thiamethoxam von Syngenta sowie die Mittel Clothianidin und Imidacloprid von Bayer. Syngenta und Bayer hatten im August gegen die Entscheidung Klage eingereicht.
Die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (Efsa) hatte den Einsatz von Fipronil bei der Mais-Saatgutbehandlung als "hohes akutes Risiko für Honigbienen" eingestuft. Für Maissaat soll das Mittel deshalb ebenso wie für Sonnenblumensamen verboten werden. Für Pflanzen, die vor der Blüte geerntet werden - zum Beispiel Rosenkohl oder Lauch - soll der Einsatz erlaubt bleiben. Ausnahmegenehmigungen soll es für Gewächshäuser geben.
Das Insektizid wurde in den vergangenen Jahren auf Maisfeldern in Spanien, Ungarn, Bulgarien, Tschechien und der Slowakei eingesetzt.
wbr/dpa/Reuters