Etikettenvorordnung für 40 Gramm Gläser

Malte Niemeyer

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Hallo,
ich habe mir kürzlich 40 Gramm Gläser besorgt und Honig reingefüllt. Ich will die Dinger zum Probieren verschenken und später Geschenktüten mit den Gläsern packen.

Jetzt hat mir ein Bekannter gesagt, das unter 50 Gramm Füllgewicht die Etikettenverordnung nicht greift. Das würde bedeuten, das die Beschriftung "Blütenhonig" und meine Adresse (damit der Kunde wiederkommt) ausreicht.

Hat da jemand Hintergrundwissen dazu? Oder weiß einer, ob da auch Herkunftsland, MHD, Losnummer und solche Dinge mit drauf müssen??

Mfg Malte Niemeyer
 
Ausreden nicht erlaubt!

Hi Malte!

Im ÖSI - LAND ist das Honig in den Verkehrbringen nicht von der Glasgröße abhängig, sondern (verkaufen und verschenken) ausnahmslos ohne Etikett verboten.
 
Im ÖSI - LAND ist das Honig in den Verkehrbringen nicht von der Glasgröße abhängig, sondern (verkaufen und verschenken) ausnahmslos ohne Etikett verboten.
wenn dann auch noch die Schriftgröße vorgeschrieben ist, dann wird es eng auf dem Glas.

Gruß Ralf
 
Eh klar

wenn dann auch noch die Schriftgröße vorgeschrieben ist, dann wird es eng auf dem Glas.

Gruß Ralf

Natürlich ist auch die Schriftgröße vorgeschrieben: Allerdings nur für die Mengenangabe: Unter 200g - 3mm ab 200g bis 1000g - 4mm:D
 
ganz ohne geht nicht.

Hallo,
erstmal danke.

Das ohne Etikett absetzten verboten ist, ist mir klar.

Das heißt erstmal, das ich in 3 mm Größe den 40 gramm Aufdruck aufbringen muss richtig?

Weiß einer, ob die Losnummer auch vorgeschrieben ist, und ob ich da nen Gewährverschluss brauche??

Mfg Malte Niemeyer
 
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