- Registriert
- 12 Okt. 2011
- Beiträge
- 2.426
- Punkte Reaktionen
- 67
- Alter
- 31
- Imker seit
- 2009
- Heimstand
- nähere Umgebung von Zuhause
- Wanderimker
- Robinie, Linde, Sommertracht, deutschlandweit
- Rähmchenmaß/Wabengröße
- 10 er Dadant modifiziert
- Schwarmverhinderung wie
- Brutableger, schiedbetriebsweise, vorbeugende Maßnahmen
- Eigene Kö Zucht ja/nein
- Ja
Hallo,
ich habe mir kürzlich 40 Gramm Gläser besorgt und Honig reingefüllt. Ich will die Dinger zum Probieren verschenken und später Geschenktüten mit den Gläsern packen.
Jetzt hat mir ein Bekannter gesagt, das unter 50 Gramm Füllgewicht die Etikettenverordnung nicht greift. Das würde bedeuten, das die Beschriftung "Blütenhonig" und meine Adresse (damit der Kunde wiederkommt) ausreicht.
Hat da jemand Hintergrundwissen dazu? Oder weiß einer, ob da auch Herkunftsland, MHD, Losnummer und solche Dinge mit drauf müssen??
Mfg Malte Niemeyer
ich habe mir kürzlich 40 Gramm Gläser besorgt und Honig reingefüllt. Ich will die Dinger zum Probieren verschenken und später Geschenktüten mit den Gläsern packen.
Jetzt hat mir ein Bekannter gesagt, das unter 50 Gramm Füllgewicht die Etikettenverordnung nicht greift. Das würde bedeuten, das die Beschriftung "Blütenhonig" und meine Adresse (damit der Kunde wiederkommt) ausreicht.
Hat da jemand Hintergrundwissen dazu? Oder weiß einer, ob da auch Herkunftsland, MHD, Losnummer und solche Dinge mit drauf müssen??
Mfg Malte Niemeyer