Was kann einem Imker bei verbotener Anwendung passieren?

Wodi

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Brutableger oder Kunstschwarm
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Ja
Hallo liebe imkerfreunde,

Was kann einem imker rechtlich passieren wenn er ein zugelassenes mittel (AS) verwendet, allerdings die Art der Anwendung nicht zertifiziert ist.

zB Wettex-Methode die ANwendung der Medizintropfflaschen.

Kann man dafür bestraft werden?

Imkerliche Grüße
Jürgen
 
Hmmmmmmmmmmmm

Dazu fällt mir nur ein:

Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben.

Weißt du, ned böse sein, aber ich mache so viele Sachen die ich nicht darf, das ist schon ein richtiges Hobby geworden und ich liebe es ... :)
 
Hallo,

da es in keinem Gesetz verankert ist, und schon gar nicht mit einem Strafmaß, kann es keine offizielle Bestrafung geben. Du bist als Imker aufgefordert eine ordentliche Varriabehandlung zu machen, aber nicht einmal dies ist exekutierbar. Aufpassen bei Faulbrut, hier gibt es sehrwohl im Seuchengesetz Auflagen, die man einhalten muss. Aber auch hier gibt es kein Strafmaß der Repuplik Österreich- Privatklagen sind wieder ein anderes Thema.

Also, wenn Du AS auf Deine Art verwendest und Du und Deine Bienen damit zurechtkommen, kann Dir nichts weiteres geschehen.
 
Und dann....

...wundern sich einige, wenn sie nach dem Fegefeuer gleich in die Hölle kommen.
Man ist *gesetzestreu* ....und pasta.
Womöglich ohne nachzudenken und zu hinterfragen.
Verstanden?
(...hoffe ja!)
Fritz
 
Hoelle

Nur die Mutigen gehen durch die Hoelle, die Anderen stehen nur davor und waermen sich die Haende.
Gruss Michael
 
Hallo,

was man tut, muss man vor dem Gesetz, seinen Mitmenschen, etc aber auch seinen Gewissen verantworten. Die Frage war eine klare Frage nach den Konsequenzen - und die gibt es im Normalfall nicht. Ob Wodi oder auch jemand andere von der "Norm" abweicht, war hier nicht das Thema ! Gerade bei nicht zertifiziertern AS-Methoden bin ich sehr offen...

Aber nun wieder zurück zum Thema- was können die Konsequenzen zB. bei der Wettex-Methode sein...
 
Hallo Verena
Die Konsequenz bei Wettex könnte sein dass Dein Volk nicht überlebt. Den Schaden hättest Du zu tragen. Einem Anderen wäre kein Schaden entstanden.
Du unterscheidest nicht „zertifiziert“ und zugelassen.
Zertifiziert heißt geprüft, in Ordnung und „Nachvollziehbar“
Bei Behandlung von Wettex heißt es „nicht zugelassen“
Der Unterschied liegt vielleicht darin, dass Wettex nicht gleich Wettex ist. Es gibt meines Wissens nach keine Einheitliche Regelung wie Wettex herzustellen ist. Die Bestandteile können total unterschiedlich sein und trotzdem kann es Wettex heißen. Da es diese Einheiten nicht gibt (ich nehme es einmal an) gibt es dafür auch keine Zulassung.
Andererseits, wenn es keinen Anderen betrifft mit der Behandlung, warum sollte Dich jemand belangen wollen.
Meine Aussage: Nicht zugelassen heißt nicht „verboten“
Mfg Walter
 
Ich wollte...

...dem Wolli mit meiner Aussage doch nur eine *ans Zeug* flicken.
So...Salzburg gegen Tirol! (Scherz beiseite)
Walter... sie heissen nicht alle Wettex, sondern Schwammtücher. Wettex war die erste Erzeugerfirma, welche dieses Produkt auf den Markt gebracht hat.
Ich persönlich kann es fast nicht glauben, dass bei diesen Trägermaterialien so große Unterschiede bestehen, sodass eine gefährliche Verbindung bei deren Verwendung entsteht.
Bezüglich Gesetz Treue....Mensch, da bin ich oft ein Slalom- und dann wieder ein Geisterfahrer, ohne jedoch vorsätzlich einem einen Schaden zuzufügen.

Noch schönen Abend
Fritz

geh noch ein bissl arbeiten. Soll heute noch einen Haflingerkopf für ein Logo fertig machen.
 
nicht zugelassen, mir ist der fachausdruck nicht eingefallen. Somit habe ich es plump nicht zertifiziert genannt.

Ich habe eine behandlungsmethode mittels tropfflaschen in einen Blumentopfuntersetzer gefunden.

Der vorteil ist das man diese Flaschen problemlos zuhause (auch mit maske) füllen kann,dicht verschließen und muss im freien feld nicht mit säuren arbeiten.
also rationalisierbar.
 
Ich habe eine behandlungsmethode mittels tropfflaschen in einen Blumentopfuntersetzer gefunden.

Der vorteil ist das man diese Flaschen problemlos zuhause (auch mit maske) füllen kann,dicht verschließen und muss im freien feld nicht mit säuren arbeiten.
also rationalisierbar.

Hallo Jürgen,
das ist das System vom "Liebig Dispenser" der hat den Vorteil einer genauen Dosierung. K.A. ob der bei euch in Östereich zugelassen ist.
 
der liebig dispenser braucht ja ein rähmchen. das finde ich nicht so gut.

Die methode läuft grob mit einem tropffläschchen das die AS in einen blumentopfuntersetzer tropft. und dort verdampft es.

wendet diese methode jemand an?
 
50ml zwischen ernte und auffüttern
150ml nach dem auffüttern

2 zargig 100/200

Dadant vermutlich 75/175 denk ich mal
 
Meine Aussage: Nicht zugelassen heißt nicht „verboten“
Das ist leider grundfalsch. Stell dir einmal vor, Deine Annahme träfe wirklich zu! Ein Chemielabor erfindet ein neues Pestizid und kann schon am nächsten Tag das Zeug tonnenweise auf den Acker blasen? Es dauert Monate oder sogar Jahre bis der Gesetzgeber reagieren kann und ein definitives Verbot ausspricht.

Daher sind Angelegenheiten wie Arzneimittel und Biozide so geregelt, dass grundsätzlich alles verboten ist, und nur das explizit genehmigte legal ist.

da es in keinem Gesetz verankert ist, und schon gar nicht mit einem Strafmaß,
Auch das ist beides falsch. Der Arzneimitteleinsatz bei Tieren ist sogar sehr detailliert geregelt, ich darf §4 Tierarzneimittelgesetz Abs 1 zitieren:

Nationalrat schrieb:
Als Tierarzneimittel dürfen - abgesehen von § 4a des Tierärztegesetzes - nur in Österreich zugelassene Arzneispezialitäten angewendet werden. Die Fachinformation (Summary of Product Characteristics) im Sinne des Arzneimittelgesetzes ist für den Tierarzt verbindlich. Er darf nur bei Vorliegen eines Therapienotstandes davon abweichen.
Das Straufausmaß beträgt in diesem Fall übrigens bis zu 6 Monaten Haft oder 360 Tagsätzen.

In Österreich ist die Anwendung von AS nur mit folgenden Verdunstern gestattet: UNIVERSAL, NASSENHEIDER (vertikal), BURMEISTER, APIDEA, KRÄMERPLATTE.

Beim Lesen des Forums wirst Du feststellen, dass beinahe jeder Imker seine eigene Methode mit allerlei Basteleien entwickelt hat - weil die erste Grundregel der Imkerei besagt: die Imker wissen es immer mindestens um eins besser als es in der Vorschrift steht. Aber wehe ein Bauer hält sich nicht an den Beipacktext vom Spritzmittel, da sind wir dann auf einmal pingelig.

lg,
Sebastian

P.S.: die Liebig- Tropfflasche gehört zu den eher zuverlässigen Methoden AS ins Volk zu bringen. Fachlich eine sehr empfehlenswerte Methode mit relativ hoher Anwendersicherheit, allerdings in AT nicht erlaubt - es sei denn Du findest einen Tierarzt, der Dir bestätigt dass die aufgezählten Verdunster nicht ausreichend wirksam sind und Dir daher die Liebigflasche verordnet.
 
bei spritzmitteln verstehe ich es ja auch. da gehts dum das produkt an sich.
Meine frage bezieht sich ja rein auf die anwendung.
AS ist ja erlaubt

6mon will ich nicht riskieren
 
Servus Wodi,

bei spritzmitteln verstehe ich es ja auch. da gehts dum das produkt an sich.
Bei Arzneimitteln geht es auch um die Wirksamkeit an den Zieltieren, um die Sicherheit für Tier und Anwender und vor allem auch um die Unbedenklichkeit für das gewonnene Lebensmittel.

Meine frage bezieht sich ja rein auf die anwendung.
AS ist ja erlaubt
Ja, aber nur in Verbindung mit den genannten Verdunstern. Alles andere ist verboten.

Was Dir noch passieren kann ist natürlich, dass der Honig der behandelten Völker "unschädlich entsorgt" werden muss, d.h. der ist als Lebensmittel nicht mehr zu verkaufen.

Soweit der rechtliche Rahmen. Tatsächlich ist mir noch kein Fall bekannt, in dem ein Imker wegen unzulässigem AS-Einsatz belangt worden wäre.

lg,
Sebastian
 
Hallo Sebastian
Bei Biozide und Arzneimittel bin ich auf Deiner Seite. AS ist aber weder ein Biozid noch ein Arzneimittel. Deine Aussage: „dass grundsätzlich alles verboten ist“ Ist nicht richtig. Es wäre damit das Nasenbohren auch verboten weil nirgends steht das es erlaubt wäre. Umgekehrt ist es eher richtig: Alles was nicht dezidiert verboten ist, ist erlaubt. Diesen Ausspruch habe ich als Junge von meinen Vater gehört, habe es mir gemerkt und handle auch danach.

AS ist erlaubt, die Anwendung selbst, welche Verdunster zugelassen sind ist eine rein wirtschaftliche Angelegenheit und hat nur wenig mit der Realität einer Zulassung zu tun.

Seis drum. Jedem bleibt es überlassen zu arbeiten wie er mag. Die Anwendung von AS sollte sich auf eine Art beschränken wo die Gefahr am geringsten ist, Schaden an sich selbst oder Andere anzurichten. Schwammtuch ist nun mal das billigste und auch mit einer guten Wirksamkeit verwendbar. Bienenfreundlicher als alle anderen Langzeitverdunster ebenfalls.
Mfg Walter
 
also eine grauzone.
Wie ist das bei einer erwerbsimkerei?
 
Schwammtuch ist nun mal das billigste und auch mit einer guten Wirksamkeit verwendbar. Bienenfreundlicher als alle anderen Langzeitverdunster ebenfalls.
warum soll es bienenfreundlicher sein, 4-6 mal mit dem Schwammtuch zu behandeln wie ein mal Langzeit? Die Einwirkzeit der AS ist bei beiden Verfahren gleich.
Und gefährlicher für die Königin ist die Schwammtuch-Methode nachweisbar auch.

Gruß Ralf
 
und ausserdem gefährlich für den anwender, wenn er ohne schutz arbeitet. doch wer areitet mit atemschutz wenn ein kunde ihn sehen könnte
 
Hallo Bienenfreunde
Warum 4-5mal? 2mal sollte eigentlich reichen wenn man rechtzeitig beginnt. Einmal als Nachbehandlung, Königinnenverluste sind nicht unbedingt bewiesen. Kann aber vorkommen. Gefährlichkeit? Warum mit Maske? Handschuhe und Brille reichen. Arbeit war schon immer gefährlich. Man darf eben nicht leichtsinnig sein und den normalen Schutz nicht verwenden.
Warum bienenfreundlicher? Das Volk ist bei einer Stossbehandlung max. für 3 Tage einer AS-Atmosphäre ausgesetzt. Bei Langzeitbehandlung 10- 15 Tage.
Da ich Erwerbsimker bin weiß ich wovon ich schreibe. Bei 80-100 Völker hat man auch keine große Auswahl. Da solle es schnell und zügig ablaufen aber trotzdem sicher.
mfg Walter
 
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