Sachkundelehrgang Honig

Bayerndrohn

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Erstmal Hallo an alle hier im Forum, da ich neu bin, und das mein erster Beitrag hier ist.
So jetzt zu meiner Frage: Weiß jemand, wie lange der Sachkundelehrgang Honig dauert (BRD, Ob's sowas in Österreich auch gibt, weiß ich nicht)?

Mein Imkerpate konnte mir leider keine Antwort geben, da er schon Mitglied im DIB war, als der Lehrgang Grundvorraussetzung für das Imkerglas wurde, und er deshalb den nicht machen muss.
Danke im vorraus.
Koni
 
Wir hatten unseren gerade. Zwei Samstage, nur Theorie, zum Schluss einen ausgefüllten Fragebogen abgeben.

Mein persönliches Fazit: Ich fands ziemlich öde, aber ich dachte, es sei Pflicht... ich habe leider erst hinterher gehört, dass es nur um das DIB-Glas geht, sonst hätte ich mir das geschenkt.

Auf dem Portal von den Honigmachern gibts den Lehrgangsinhalt online, das ersetzt aber nicht die Schulung und die Prüfung.
 
Ja die Seite von den Honigmachern kenne ich auch. Die ist sehr informativ und lehrreich. Mir geht es einfach nur darum, dass ich gerne im Honigglas vermarkten möchte, und deshalb den Lehrgang brauche. Dass er für den generellen Honigverkauf nicht Pflicht ist, solange man im Neutralglas verkauft, weiß ich. Da ich aber beruflich stark eingespannt bin, auch am Wochenende, kann ich nicht mehrere Samstage in Folge teilnehmen, falls der Lehrgang so lange dauert. Den einen oder anderen Samstag freihalten ist kein Problem.
 
Ich finds halt mal wieder völlig unnötig. Bienen halten darf man ohne jegliche Schulung oder Ausbildung, aber um ein bestimmtes Glas zu verwenden, muss man zwei Tage anwesend sein? Meiner Meinung nach sollte das eher umgekehrt sein. In dem Honigkurs kommt nichts vor, was nicht in der Onlineschulung auch stünde. Das ist mal wieder nur verpflichtetes Zeit absitzen. Sowas stört mich immer, denn ich bin auch berufstätig und geregelte Arbeitszeiten ist auch für mich ein Fremdwort.
 
Bayerndrohn schrieb:
als der Lehrgang Grundvorraussetzung für das Imkerglas wurde, und er deshalb den nicht machen muss.
Koni

Servus Koni,
wo hast Du die Info her, daß für die Verwendung des Imkerglases - DIB? - ein Lehrgang Voraussetzung ist? Wenn Du in einem Imkerverein bist, dann wird dieser in der Regel standardmäßig angeboten und dauert nicht länger als 2 oder 3 Stunden! Man kann hierzu auch benachbarte Imkervereine besuchen. Termine in Bayern kann man sehr gut dem Imkerfreund entnehmen.

Gruß Nikolaus


Ich habe aus der Seite des Deutschen Imkerbundes nachgesehen und folgendes dazu gefunden - Absatz e) ist wichtig:

"§ 4 Verleihung des Benutzungsrechts
Das Benutzungsrecht für die Verbandszeichen wird durch den D.I.B. widerruflich verliehen. Der D.I.B. besitzt das alleinige Verfügungsrecht über die Verbandszeichen. Die Verleihung erfolgt auf Antrag, Anträge auf Verleihung sind an den D.I.B. zu richten. Die Verleihung ist an eine schriftliche Erklärung des Antragstellers gebunden, dass er diese Verbandszeichensatzung und ihre Durchführungsbestimmungen anerkennt. Das Benutzungsrecht wird nur verliehen, wenn gesichert erscheint, dass der Antragsteller Honig nur in der Weise abfüllen und mit den Verbandszeichen in Verkehr bringen wird, dass er den Anforderungen des § 3 entspricht. Gegen die Versagung der Verleihung steht dem Antragsteller die Beschwerde zu. Sie ist innerhalb von zwei Wochen bei der Geschäftsstelle des D.I.B. mit einer schriftlichen Begründung einzureichen. Der erweiterte Vorstand des D.I.B. entscheidet endgültig. Benutzungsberechtigt ohne Antrag ist jeder Imker, der Mitglied eines dem D.I.B. über den zuständigen Imker-/Landesverband angeschlossenen Imkervereins ist, soweit er die Verbandszeichen nur für den von ihm selbst geernteten Honig verwendet. Der Zukauf von Honig ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
a) Es muss sich ausschließlich um in der Bundesrepublik Deutschland erzeugten Honig handeln.
b) Der Erzeuger muss Mitglied in einem dem Imker-/Landesverband des D.I.B. angeschlossenen Orts-/Kreisverein sein.
c) Die Zukaufmenge darf im laufenden Kalenderjahr den Durchschnitt der eigenen Erzeugung der letzten fünf Jahre nicht übersteigen. Der Nachweis der erzeugten Menge hat durch den Benutzungsberechtigten in nachvollziehbarer Weise zu erfolgen.
d) Der Benutzungsberechtigte hat vom Zeitpunkt der Übernahme an alle Verpflichtungen nach den „Bestimmungen zu den Warenzeichen des Deutschen Imkerbundes e.V.“ zu erfüllen.
e) Imker, deren Mitgliedschaft in einem dem jeweiligen D.I.B.-Imker-/Landesverband angeschlossenen Imkerverein nach dem 1. Januar 1993 beginnt, sind nur dann benutzungsberechtigt, wenn sie an einer vom Imker-/Landesverband oder in seinem Auftrag durchgeführten Honig-Schulung teilgenommen haben.
[...]"


Ich hoffe ich habe richtig zitiert - denn zitieren hat schon manch einen den Kopf - ähh Job gekostet!
 
Melor schrieb:
Ich hoffe ich habe richtig zitiert - denn zitieren hat schon manch einen den Kopf - ähh Job gekostet!


Passt schon Nikolaus, nur keine Sorgen und wir verschweigen ja nichts. Superl

Josef
 
Ich war heute auf den ersten Teil und in 14 Tagen gibt es den zweiten

von 10 bis 15 Uhr ist das OK
 
Hallo,

ging bei uns zwei Tage (Samstag und Sonntag). Ich fand es stellenweise interessant. Vor allem die Gesichter der angehenden Geschäftsleute, als es um die Warenkennzeichnung und die Honigqualität ging.

Da dachte doch so mancher, da rollt der Rubel und auf einmal erzählen die etwas von Deklaration, Hygiene bei der Abfüllung und Honigproben...

Jedenfalls strahlte dann bei fast allen wieder das Herz, als das DIB Glas gezückt wurde und die Banderole auch noch dabei war. Nun können sie alle wieder im selben look den Honig verkaufen. Ich denke, so macht es auch am Stand spaß. Individuell, modern, schön aufgemacht.

Ich weiß nicht, aber diese Aufmachung war und ist genauso alt, wie die Funktionäre.

Erschreckend fand ich, dass viele der Imker keinerlei Ahnung über Betriebsweise, Beutenmaß und Bienenpflege hatten. Das Beutenmaß war Bergwinkel-Beute, Betriebsweise war Carnica und Bienenpflege mit allem, was spaß macht (Zitat eines Tierarztes, der selbst imkert: Ich weiß nicht, was immer so gegen Perizin geschossen wird, es ist nicht verschreibungspflichtig, also kann man das nehmen).

Insoweit ziehen wir uns da ein illustres Völkchen groß, welches entweder nicht wirklich gut betreut wird, oder dumm genug für den Verband bleiben soll, damit alles so bleiben kann, wie bisher.

Nachdenkliche Grüße

Tim
 
Harzer schrieb:
Ich war heute auf den ersten Teil und in 14 Tagen gibt es den zweiten

von 10 bis 15 Uhr ist das OK

Servus Harzer,
zwei Tage sind schon sehr umfassend! Nachdem mich das auch interessiert - besteht die Möglichkeit, daß du die Schulungsunterlagen mit mitnimmst?

Gruß Nikolaus
 
Das wird dir wenig bringen, Schulungsunterlagen findest du im Netz, das Wesentliche ist die Anweseheitspflicht....
 
Bayerndrohn schrieb:
So jetzt zu meiner Frage: Weiß jemand, wie lange der Sachkundelehrgang Honig dauert (BRD, Ob's sowas in Österreich auch gibt, weiß ich nicht)?
bei uns war es eine Veranstaltung vom D.I.B. an einem Samstag. Referent war Dr. Dr. Horn von der Landesanstalt für Bienenkunde der Uni Hohenheim.

Gruß Ralf
 
Ist ja klar Ralf, ein Doppeldoktor arbeitet nuneinmal doppelt so schnell, ist doch seine Arbeit doppelt so teuer. Darf man fragen ob Dir der Kurs etwas gebracht Hat?

Josef
 
drohne schrieb:
Ist ja klar Ralf, ein Doppeldoktor arbeitet nuneinmal doppelt so schnell, ist doch seine Arbeit doppelt so teuer. Darf man fragen ob Dir der Kurs etwas gebracht Hat?
ja, war interessant und da er nach den ersten 6 Monaten meines Imkerlebens stattfand, habe ich natürlich über Honig vieles erfahren. Mit 16 € pro Person fand ich ihn auch nicht zu teuer. Und durch sein Buch, das es dort gab, kann ich nun den Vortrag immer nachlesen.

Mir gefällt es immer, wenn "alte" Hasen Anekdoten aus ihrem Leben erzählen und mich an ihrer Erfahrung teilhaben lassen.

Gruß Ralf
 
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