Konventionelle Varroabekämpfung - am Rande der Legalität?

einstein

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War ich doch an dem heutigen Tage in der AGES, habe mit der Pharmed, der Austria Bio-Garantie gesprochen, ich habe noch einen Veterinärmediziner (Tierarzt) kontaktiert - überall derselbe Tenor.
Alle die Mittel, die der Varroabekämpfung dienen - die nach dem Arzneimittelgesetz zugelassen sind, bedürfen bei der Anwendung einer Zustimmung zur Behandlung einer dazu autorisierten Person - in unserem Falle ist dies ein Tierarzt.
Ein Beispiel:
Wenn jetzt der Imker seine Bienenvölker gegen die Varroa behandeln will, dann muß er nach dem Gesetz dies dem Tierarzt seiner Wahl melden, dieser erklärt das Gebiet mit einem bestimmten Radius zum Sperrgebiet und verschreibt z.B. Thymol, Oxalsäure, Ameisensäure usw. (die als Varroabekämpfungsmittel zugelassen sind) Der Imker darf dann die Mittel aus der Apotheke holen und sachgemäß anwenden!
Er darf aber die Mittel außer zur Behandlung der Varroatose nicht lagern! Er darf sie also außer der Anwendungszeit nicht besitzen, er muß einen eigenen dazu zugelassenen Raum haben, wo diese Mittel aufbewahrt werden müssen.
Zur Ameisensäure ist zu sagen, dass in Östereich (auch BRD) nur chemisch reine AS zugelassen ist.
Wenn jetzt unser besagter Imker die Ameisensäure, welche er im Imkerhandel erwerben kann, kauft, diese an den Bienen anwendet, macht er das illegal, denn er dürfte nur lebensmittelechte AS nehmen - diese kostet etwa das vierfache der normalen AS.
Daher wird unser besagter Imker auch im Imkergeschäft nie erfahren, dass die AS zur Varroabekämpfung verwendet werden soll, denn damit würde sich der Verkäufer strafbar machen.
Es bleibt also immer beim Anwender hängen.
Alle zugelassenen Mittel, wo draufsteht, dass sie gegen die Varroa wirken, unterliegen dem Arzneimittelgesetz und sind, im Falle der Anwendung, anzeigenpflichtig. Es muß im Falle der Anwendung immer der Tierarzt gerufen werden, dieser gibt dann sein OK dazu, wird ohne die Zustimmung des Tierarztes behandelt, passiert dies illegal.
Würde jetzt unser besagter Imker die im Handel - im Imkershop erhältliche AS zur Entmilbung einsetzen, handelt er illegal, weil nicht lebensmittelecht.
Er dürfte den Honig nicht in Verkehr (zum Verzehr) bringen, sondern dürfte ihn nach einer Behandlung nur zu Futterzwecken verwenden.
Es gibt jetzt die anderen Mittel - die Bienenpflegemittel, die diesen Zwängen nicht unterliegen, wenn man diese lt. Vorschlägen einsetzt, bewegt man sich im Rahmen des Gesetzes und muß, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt, keine hohen Strafen befürchten.
Der besagte Imker könnte also tobee lt. Anwendungsbeschreibung gefahrlos anwenden und reines Gewissens seinen Honig vermarkten.
Man findet was unter http://www.ris.bka.gv.at
Gruß Einstein
 
Willkommen in der Wirklichkeit, Albert.

Was Dir die Herren in der AGES verklickert haben, ist ganz einfach: streng genommen sind alle Varroa-Mittel als Arzneimittel einszustufen. Je nach Zulassung ist damit eine Apotheken- und Rezeptpflicht verbunden.

In Deutschland sind die Varroamittel tatsächlich als zugelassene Arzneimittel im Verkehr.

Wir in Österreich gehen - wie es trotz EU nun mal Landessitte ist - ein wenig schlampig mit der Sache um und tun so, als würde es sich bei den Varroa-Mitteln um "Pflegeprodukte" handeln. Das ist natürlich Schwachsinn, denn es geht einzig und alleine ums Parasiten-Killen und pflegende Wirkung haben die Säuren sowieso keine, dringen dafür aber ganz ausgezeichnet ins Bieneninnere.

Tatsächlich hat das aber schon seine Richtigkeit:

Aus Tierschutzgründen sollten alle Mittel, die an Tieren angewendet werden auf ihre Wirksamkeit und Verträglichkeit geprüft werden.

Aus Konsumentenschutzgründen sollten alle Mittel, die an lebensmittellliefernden Tieren angewendet werden, auf ihr Rückstandsverhalten geprüft werden.

Aus Konsumentenschutz- und Tierschutzgründen sollten alle Mittel, die an Tieren angewendet werden Arzneibuchqualität aufweisen.

So weit sind glaube auch alle Imker dafür.

Dann rechnen wir nach und es stellt sich heraus: das alles kostet Lawinen!

Und dann sind alle Imker anderer Meinung und kaufen die billige technische AS im Imkerladen.

Und solange Österreich noch steht, wird sich daran auch nichts ändern. Wir sind halt doch waschechte Pragmatiker.

lg,
Sebastian

P.S.: mit dem Brut-Brutschrank, den der Josef getestet hat, ist alles kein Problem, denn während Medizinprodukte für Menschen genau reguliert sind ist das bei Tieren rechtsfreier Raum.
 
Darf aber auch sagen, dass Bienenpflegemittel auch in der BRD zu haben sind, es können Imker mein tobee jederzeit aus BRD kaufen.
Es würde den Rahmen der Schreibmöglichkeit des Platzes hier sprengen, aber eines muß ich schon loswerden, das Ausland ist immer schneller als die Inländer (Kontakt aus England), denn die suchen Innovation.
Die Engländer behandeln noch mit (den Streifen) der Steinzeitkeule.
Gruß Albert
 
Hallo Einstein,

ich hab Interesse an deinem Mittel und ich werde es auch nächstes Jahr testen. Etwas befremdlich finde ich es allerdings schon, das in deinen Augen auf einmal alle anderen Mittel als dein Eigenes furchtbar böse sind.

Du hast selbst Jahrelang mehrmals im Jahr mit AS beahandelt.

Und noch was: Nur weil irgend etwas im Gesetz steht, heißt das noch lange nicht das das richtig ist. Gesetze werden meist von Menschen gamcht, die wenig Ahnung von der Praxis haben. Sollte man sich dazu durchringen, alle von dir alle angegebenen Punkte einzuhalten, drängt sich der Verdacht auf, das es sich dabei nur um Geldmacherei handelt.

Der Tierarzt verdient, die Hersteller der reinen AS, welche sich so gut wie nicht von der von uns angewendeten unterscheidet.
Und das man nicht mal Thymolstreifen lagern dürft, zeigt deutlich, wie viel Ahnung die Leute von der Praxis haben.

Wie gesagt, ich werd dein Mittel testen, meinen Bienen zuliebe und weil ich immer offen bin für neue Sachen, etwas verwundert bin ich trotzdem. :huh
 
Das sollst bitte nicht falsch verstehen, die Mittel sind eigentlich OK, aber man hat ein Mittel die ES vergessen, denn vom physiologischen scheint mir diese Säure die passendste zu sein.
Ich habe mit AS behandelt und mir hat es dabei immer die Nackenhaare aufgestellt, besonders, wenn ich Dämpfe eingeatmet habe.
Da habe ich für mich beschloßen, dass ich suchen werde und zwar solange bis ich was habe.
Du sollst wissen, dass ich bis jetzt nur investiert habe, mich interessieren die Bienen, so arm bin ich nicht, dass ich mir das nicht leisten kann, aber mein Interesse ist geweckt, denn ich will es und werde es angehen um der Varroa ein Ständchen zu blasen, der Parasit hat eigentlich ja auch seine Existenzberechtigung, aber sagen wir mal so: in Asien, bei uns soll er sich verabschieden und dorthin gehen wo er wenig Mühe bereitet.
Man muß sich vorstellen, was wir den Bienen mit den ätzenden Säuren antun!
Würdest Du das Deinen Kindern zumuten - man kann sagen, sind eh´nur Tiere, für mich sind es Lebewesen, die durch unsere Fehler bedroht sind, da muß man helfen - ohne Wenn und Aber.
Was mich bedrückt, dass die Leute, die diese Gesetze beschließen wenig Ahnung haben, dass aber der Imker illegal handelt.
An dem putzen sich dann alle ab, das ist für mich das Schlimme.
Das mache ich aus tiefster Überzeugung.
Ich bin halt so!!
Gruß Einstein
 
einstein schrieb:
aber man hat ein Mittel die ES vergessen,

Das ist nicht 100% richtig. Aus den mit bekannten Arbeiten zur Varroabekämfung mit ES geht hervor, dass sie weniger wirksam ist als AS oder OS.

einstein schrieb:
Man muß sich vorstellen, was wir den Bienen mit den ätzenden Säuren antun!
Da hast Du ganz Recht - aber ES ist auch nur eine Säure, sehr eng verwandt mit der AS.

einstein schrieb:
Was mich bedrückt, dass die Leute, die diese Gesetze beschließen wenig Ahnung haben, dass aber der Imker illegal handelt.
Ich denke gerade die Gesetze im Bereich der Tierarzneimittel haben schon ihre Berechtigung. Es ist im Sinne des Tier- und Konsumentenschutzes wichtig, dass nicht jedes x-beliebige Mittel als Arzneimittel verkauft werden darf.

Es muss sichergestellt sein, dass die eingesetzten Chemikalien die erforderliche Qualität aufweisen (Gehalt, Kontaminationen wie kanzerogene Lösungsmittel, Schwermetalle,...),die Haltbarkeit gegeben ist und die Wirksamkeit und Verträglichkeit nachgewiesen wurde. Da gibt es ein recht detailliertes Regelwerk, wie derartige Untersuchungen durchzuführen sind (siehe EMEA-Homepage).

Freilich ist das sehr aufwändig und geht weit über das Niveau hinaus, das man so nebenbei machen kann.

Aber schliesslich geht es um die Gesundheit der Bienen und die Unbedenklichkeit eines Lebensmittels. Da ist öffentliche Kontrolle wichtig, es kann ja nicht sein dass jeder Imker nach Gutdünken irgendwelche Chemikalien zusammenmischt und in die Beute kippt aus der er dann den Honig ernten will.

lg,
Sebastian
 
Das mit der ES stimmt, wenn Du sie nicht steuern kannst, aber mit den Acetaten ist die kontrollierte Verdunstung möglich und ich kann mit 20 % der Säurmenge der AS die Wirkung gegen die Varroa erreichen - wenn man jetzt die AS mit 85 % hernimmt, und man nimmt 20 %, dann hätte man 17 %ige AS und die wirkt nicht.
Man kann mit ES Mol-Menge je Einheit wesentlich mehr erreichen als mit AS, die Moleküle sind kleiner; bei jedem Luftholen kommen mehr in die Atemwege, die Acidität akkumuliert sich, sodaß die gewünschte Wirkung eintritt, obwohl weniger Säuredichte vorhanden ist.
Außerdem werde ich nun die Erklärungsversuche einstellen - es hat eh´keinen Sinn.
Gruß Einstein
 
einstein schrieb:
Außerdem werde ich nun die Erklärungsversuche einstellen - es hat eh´keinen Sinn.

Es hat sogar sehr großen Sinn Einstein, die Leute lechzen doch förmlich dannach um endlich ein vernünftiges Mittel zu erhalten.

Also nur zu und weiter mit dem Frage-Antwort-Spiel.

Josef
 
Servus Albert,

einstein schrieb:
Das mit der ES stimmt, wenn Du sie nicht steuern kannst, aber mit den Acetaten ist die kontrollierte Verdunstung möglich
Dann solltest Du in Deiner pro-tobee-Argumentation nicht auf die "bösen Säuren" ätzen während tobee selbst ES freisetzt, sondern Dich von vornherein darauf beschränken, dass die Verdunstung von tobee besser kontrollierbar ist als bei AS.

einstein schrieb:
Man kann mit ES Mol-Menge je Einheit wesentlich mehr erreichen als mit AS, die Moleküle sind kleiner; bei jedem Luftholen kommen mehr in die Atemwege,
Das fürchte ich, kann ich nicht so leicht unwidersprochen stehen lassen, denn Deine Behauptung ist nicht nachvollziehbar:

AS wie ES sind einfache Carbonsäuren, d.h. die saure Wirkung geht von von einer Carboxylgruppe aus, diese besteht aus den Atomen: COOH. Bei der AS hängt da noch ein einzelnes "H" (Wasserstoff)-Atom dran während bei der ES eine "CH3"-Gruppe (1 Kohlstoff und 3 Wasserstoffatome) dazukommt.
Also: AS=Ameisensäure=HCOOH und ES=Essigsäure=CH3COOH

Wie kommst Du jetzt auf die Idee, die Moleküle der ES seien kleiner?

Dass ES wirksamer sein soll als AS behauptest Du, in der wissenschaftlichen Literatur kommen jedoch alle Arbeiten zum Thema "Varroa & ES" zu dem Schluss, dass sie weniger wirksam ist als AS oder OS.

Für die, die nachlesen möchten:
  • VanEngelsdorp, D., Underwood, R.M., Cox-Foster, D.L.: Short-Term Fumigation of Honey Bee (Hymenoptera: Apidae) Colonies with Formic and Acetic Acids for the Control of Varroa destructor (Acari: Varroidae) (2008) Journal of Economic Entomology, 101 (2), pp. 256-264.

    A.A. Zaytoon, M.S. Shawir, M.M. Abo El-Saad, and F.I. El-Shahawi: Evaluation of The Performance of Certain Organic Acids on The Parasitic Bee Mite, Varroa jacobsoni (1995) J. King Saud Univ. Vol. 7, Agrie. Sci. (1), pp. 95-102

einstein schrieb:
Außerdem werde ich nun die Erklärungsversuche einstellen - es hat eh´keinen Sinn.
Angesichts der Widersprüche zwischen den von Dir erzielten Behandlungsergebnissen und dem bisherigen Stand der Wissenschaft und den von Dir in Deinen bisherigen Erklärungen abgegebenen unklaren Behauptungen kann ich Dich da nicht so leicht aus der Pflicht lassen. Wer ein Produkt verkauft oder bewirbt, muss schon hieb&stichfeste Nachweise für Wirksamkeit, Verträglichkeit, Unbedenklichkeit in der Hand haben!

lg,
Sebastian
 
Sebastian schrieb:
Dass ES wirksamer sein soll als AS behauptest Du, in der wissenschaftlichen Literatur kommen jedoch alle Arbeiten zum Thema "Varroa & ES" zu dem Schluss, dass sie weniger wirksam ist als AS oder OS.Sebastian
Albert weist ja immer darauf hin, Daß es die Kombination der ES mit den Acetaten ist, die die Wirksamkeit der ES wesentlich steigert. Und diese Versuche hat keiner durchgeführt. Die beziehen sich alle auf reine ES und können deswegen nicht verglichen werden!

Sebastian schrieb:
Angesichts der Widersprüche zwischen den von Dir erzielten Behandlungsergebnissen und dem bisherigen Stand der Wissenschaft ......Sebastian
Albert hat hier vollkommen Neues entwickelt. Jeder Stand der Wissenschaft erweitert sich durch Menschen wie Albert, die keine Kosten und Mühen scheuen und über ein geniales Wissen verfügen und es auch sinnvoll einsetzen! Immerhin hat er schon persönlich einige Dinge gerade auf dem Biosektor entwickelt und als Patente angemeldet und erfolgreich im Verkauf!!
Wer von uns Imkern hier im Forum kann von sich behaupten, daß er schon mehrere sehr gute Produkte als Patente laufen hat, die auf dem eigenen Erfindungs- und Kombinationsgeist gewachsen sind??

Es ist gut und wichtig Dinge wie zum Beispiel Tobee zu hinterfragen, allerdings sollte man dann auch würdigen, wenn jemand Neues entwickelt!

Gruß
Ulrike
 
Hallo,

bitte bleiben wir bei den Zulassungsmodalitäten.

Wie tobee beworben wird und die Feinheiten der Essigsäure-Anwendung finden sicher auch ihren Diskussionsort.

Zu Deutschland möchte ich folgendes anmerken:
- chemisch reine oder p.a. (Analyse) Qualitäten sind offiziell nicht als Medikament zugelassen und dürfen nur als Desinfektions- und Reinigungsmittel verwendet werden
- bezüglich der erlaubten Bezugswege, der Verordnungspflicht durch den Tierarzt und die Dokumentationspflicht herrscht in Imkerkreisen heilloses Chaos
- Fachberater und Verbandsfunktionäre haben immer wieder die Modalitäten für Reinigung und Medikation verquickt. Vielen Anwendern ist unklar was noch Desinfektion ist und was bereits Medikation
- verstärkt wurde dieses Chaos 2008 durch die temporäre Genehmigung von 85% AS in wenigen Bundesländern über Verordnungen zum sog. "Therapienotstand". Auch hier wurden 2009 fast alle Modalitäten geändert. Ob es aber besonders sinnvoll ist wenn Veterinäre bei einer abendlichen Imkerversammlung in der Kneipe dutzende Rezepte unterschreiben sei dahin gestellt.
- Bienenpflegemittel "geistern" in Deutschland weiterhin herum. Rechtlich halte ich die Deklaration für nicht unproblematisch. Zumal hier in der Vergangenheit einige Imker wg. Kosmetika (Propolisprodukte) und gesundheitsfördernder Werbung zu erheblichen Strafen verurteilt wurden. Inzwischen weisen viele Fachberater und Imkerfunktionäre auf den rechtlich problematischen Status "Pflegeprodukt" hin.
- die Praxis ist hier übrigens auch ganz anders als die Theorie :D

Gruss vom sonnigen Mindelsee

Michael
 
Was sagts alle dazu
Kapuzinerkresse
Nach Berichten in der Imkerpresse
soll um den Bienenstand angepflanzte Kapuzinerkresse
den Varroa-Befall senken :?:

oder

sechswöchige Anwendung von Wurmfarn :?:


oder
Idee von mir:
einfach besprühen der Bienenvölker mit 42 Grad erwärmtem Wasser :?:
 
@Wilma

Wenn's helfen tät, tätens alle schon tun!

Schönen Tag noch!
franz.
 
Liebe Wilma!

Diese Pflanzen- Kresse, Wurmfarn aber auch Rhabarber und noch andere- wurden schon getestet.
Mit dem Ergebnis: Wirkung gleich 0! :!:

Wär schön wenns so einfach ginge.


lg apiarius Biene3
 
Einen allerletzten Versuch mach ich noch.
Wenn man AS zur Verdunstung reingibt, dann wir in der Proportion - paralell zum Verdunstungskoeffizienten - also dem Dapfdruckwert die Säure vom flüssigen in den gasförmigen Agregatzustand dissoziiert.
Dabei sind immer zig Millionen Moleküle gasförmig zusammenhängend, diese haben eine bestimmte Größe!!!!!
Nimmt man jetzt Acetate + ES wie z.B. N (Stickstoff, Eisen Kupfer, Erdalkalien usw.) oder Metalle, dann gehen die einzeln eine Verbindung zu den COOH Gruppen ein, die sind also einigen Millionen mal kleiner - wenn sie vergast werden, weil Gesamtmolekülanzahl millionenfach geringer.
Also bitte in Zukunft Gehirn einschalten, bevor geschrieben wird.
Gruß Albert
 
einstein schrieb:
Alle die Mittel, die der Varroabekämpfung dienen - die nach dem Arzneimittelgesetz zugelassen sind, bedürfen bei der Anwendung einer Zustimmung zur Behandlung einer dazu autorisierten Person - in unserem Falle ist dies ein Tierarzt.

Meines Wissens ist dies aber nur die halbe Sachlage, denn es gibt neben den "zugelassenen" auch die "gemeldeten nach alten Azneimittelgesetz". Bei meinen Nachforschungen 2008 hat mir die AGES (Herr Moosbeckhofer) in etwa folgendes mittgeteilt:

a) Zugelassen als Veterinär-Arzneispezialitäten
--> Das ist das mit dem Tierarzt --> z.B. Apistan.

b) An das BMGFJ "gemeldete" Wirkstoffe und Anwendungen gemäß "altem Arzneimittelgesetz" (§ 11 b)
--> hierbei wurde ein Paket aus Wirkstoff + Anwendungshilfsmittel + Gebrauchsanweisung gemeldet.
--> z.B. AS und Universalverdunster, ApiLife VAR,...
seit 2005 ist b) für neue Mittel nicht mehr möglich. Bis 2005 ordnungsgemäß gemeldete Mittel sind aber weiterhin legal einsetzbar.

c) Reinigungs, Putztrieb ... fördernde Präperate
-->unterliegen nicht dem Arzneimittelrecht. --> Es darf kein Hinweis auf eine arzneiliche Wirkung gegen Varroa auf der Verpackung oder sonst wo angeführt werden.


Also wenn mit 2009 nicht der Punkt (b) als ungültig beschlossen wurde, so müsste (b) doch ohne Tierarzt möglich sein oder?
(Originaltext unter: 78638741nx22723/bienenschaedlinge-f27/zugelassene-varroabehandlungen-t829.html)
 
Nikkenulrike schrieb:
Albert weist ja immer darauf hin, Daß es die Kombination der ES mit den Acetaten ist, die die Wirksamkeit der ES wesentlich steigert. Und diese Versuche hat keiner durchgeführt. Die beziehen sich alle auf reine ES und können deswegen nicht verglichen werden!
Albert ist ja wenig transparent, was die Zusammensetzung von tobee anbelangt aber wenn er von Azetaten spricht, erwähnt er immer nur jene mit Metallen wie z.B. Natriumazetat. Diese Salze sind Feststoffe und nicht flüchtig, das heisst sie verdampfen bei üblichen Temperaturen nicht. Wenn Du die in Wasser löst, dissoziiert das Salz und dann kann ES in geringem Umfang verdampfen. Also: was da verdampft ist die reine Essigsäre, das Acetat dient einzig und allein zur Verzögerung der Verdampfung.


Nikkenulrike schrieb:
Albert hat hier vollkommen Neues entwickelt. Jeder Stand der Wissenschaft erweitert sich durch Menschen wie Albert, die keine Kosten und Mühen scheuen und über ein geniales Wissen verfügen und es auch sinnvoll einsetzen! Immerhin hat er schon persönlich einige Dinge gerade auf dem Biosektor entwickelt und als Patente angemeldet und erfolgreich im Verkauf!!
Das finde ich auch ganz toll, wenn jemand Neues entwickelt, ich weiss das zu würdigen. Wenn es mich nicht interessieren würde, liesse ich auch meine Beiträge sein. Ich habe zwar keine Ahnung welche Patente Albert alles schon erhalten hat (tobee will er ja offenbar nicht patentieren - warum eigentlich?) - aber nur weil jemand schon mal was erfunden hat, heisst das noch lange nicht, dass man unvollständige und widersprüchliche Erklärungen zur Wirkungsweise akzeptieren muss!


einstein schrieb:
Wenn man AS zur Verdunstung reingibt, dann wir in der Proportion - paralell zum Verdunstungskoeffizienten - also dem Dapfdruckwert die Säure vom flüssigen in den gasförmigen Agregatzustand dissoziiert.
Dabei sind immer zig Millionen Moleküle gasförmig zusammenhängend, diese haben eine bestimmte Größe!!!!!
Nimmt man jetzt Acetate + ES wie z.B. N (Stickstoff, Eisen Kupfer, Erdalkalien usw.) oder Metalle, dann gehen die einzeln eine Verbindung zu den COOH Gruppen ein, die sind also einigen Millionen mal kleiner - wenn sie vergast werden, weil Gesamtmolekülanzahl millionenfach geringer.
Sorry, Albert, aber Deine Vorstellungen über das Verhalten von Gasen sind schlicht und einfach nicht mit grundsätzlichen Gesetzmäßigkeiten der Gase in Einklang zu bringen.

Wikipedia schrieb:
Das Avogadrosche Gesetz, auch Gesetz von Avogadro, Avogadrosches Prinzip oder Satz von Avogadro, bezeichnet ein historisches, von Amedeo Avogadro 1811 aufgestelltes Gesetz, nach welchem in gleichen Volumen bei gleicher Temperatur alle Gase eine gleiche Anzahl von Molekülen enthalten, deren Entfernung voneinander im Verhältnis zu ihrer Masse so groß anzunehmen ist, dass sie keine wechselseitige Anziehung aufeinander mehr ausüben.

Erkläre mir bitte, wie Deine Idee, dass AS-Moleküle "gasförmig zusammenhängen" mit dem Avogadroschen Gesetz ("...keine wechselseitige Anziehung...") in Einklang zu bringen ist? Und: warum sollten die fiktiven Acetatmoleküle nicht zusammenpicken?

Und weiters erkläre mir bitte, wie Du es anstellst, z.B. Natrium-Acetat (ist das gängigste, ich nehme an dass Du auch dieses in tobee verwendest) in undissoziierter Form (also als Natrium-Acetat) in den gasförmigen Zustand übergehen zu lassen!

lg,
Sebastian
 
Natriumacetat verwende ich nicht, aber wenn ich hier das erläutern würde, könntest Du es patentieren lassen, das willst doch nicht oder! Denn wenn es damit ginge hätten es alle schon gemacht, das kannst mir glauben!!!!
Wenn man was patentiert, muß man genau beschreiben wie es geht, was machst dann, wenn eine (eine Firma in China das nachmacht) Firma sich, weil weit weg, einen Deut um die Patentrechte schert, erzeugt das, weil ja in China, billigst und bringt es auf den EU-Markt, was machst dann, wennst der Erfinder bist --- richtig Du beißt Dich in den Arsch.
Nachdem ich das nicht kann, werde ich es auch nicht offenlegen, denn das ganze hier soll auch ein wenig vom Produkt verschweigen und nicht erklären.
Ich säge nicht am Ast, wo ich sitze.
Das mit den Gasen stimmt ja, aber bedenke: ist tobee ein Gas. Nicht das ich wüßte??
Oder habe ichj jetzt was verschlafen und weiß nicht was mein Produkt ist.
Der grübelnde Einstein
 
schoell13 schrieb:
a) Zugelassen als Veterinär-Arzneispezialitäten
--> Das ist das mit dem Tierarzt --> z.B. Apistan.
Das mit dem Tierarzt muss nicht in jedem Fall sein. Grundsätzlich besteht ja auch die Möglichkeit, ein Arzneimittel "rezeptfrei" zuzulassen, d.h. dieses darf ohne tierärztliche Verschreibung eingesetzt werden. Auch für die Apothekenflicht gibt es Ausnahmen. Es bleibt aber in jedem Fall ein Arzneimittel, d.h. hoher Qualitätsstandard, eingeschränkte Abgabe und genaue Dokumentationspflicht (letztere wird derzeit von den Imkern ja schlichtweg ignoriert, ist bei anderen lebensmittellieferenden Tieren aber selbstverständlich).

schoell13 schrieb:
b) An das BMGFJ "gemeldete" Wirkstoffe und Anwendungen gemäß "altem Arzneimittelgesetz" (§ 11 b)
--> hierbei wurde ein Paket aus Wirkstoff + Anwendungshilfsmittel + Gebrauchsanweisung gemeldet.
--> z.B. AS und Universalverdunster, ApiLife VAR,...
seit 2005 ist b) für neue Mittel nicht mehr möglich. Bis 2005 ordnungsgemäß gemeldete Mittel sind aber weiterhin legal einsetzbar.
Darauf würde ich nicht wetten, denn die Ausnahme der weiteren Gültigkeit gilt nur unter der Voraussetzung, dass es sich um rein prophylaktische Mittel handelt, deren Wirkung auf die äußere Haut beschränkt ist - abgesehen davon, dass Bienen keine Haut haben, dringen die organischen Säuren in den Bienenorganismus ein und ebenso in den Honig. Den alten §11b kannst also vergessen.

Wir stehen derzeit vor dem Problem, dass es außer Apiguard, Apistan und Perizin keine zur Varroabekämpfung zugelassenen Arzneimittel gibt. Die AS-Behandlung wie sie heute durchgeführt wird und von Imkerschulen gelehrt wird schätze ich als rechtswidrig ein - und zwar in einer ganzen Reihe von Punkten.

lg,
Sebastian
 
Hallo ihr Chemiefreaks!!

Nun mal eine ganz einfache Frage, wo ist denn der Unterschied zwischen der AS aus dem Bienenfachhandel und der AS aus der Apotheke?? Gibt es da einen relevanten?
Außer dem Preis natürlich...
 
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