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Das BVG hat dem Eilantrag, der Vorläufigen Zustimmung für CETA nicht
zu zustimmen zwar abgelehnt, jedoch strenge Auflagen formuliert.
Damit gibt es auf jeden Fall eine Hauptverhandlung gegen CETA
(im Grunde das gleiche wie TTIP, nur mit Kanada).
Hier der Text von Foodwatch:
ZITAT:
Wir haben nicht alles gewonnen, aber vieles.
Unser Kampf gegen dieses verfehlte Abkommen geht weiter!!
Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen... und unseren Eilantrag gegen die vorläufige
Anwendung des EU-Kanada-Freihandelsabkommens #CETA abgelehnt. Das ist jedoch KEIN Grund,
den Kopf in den Sand zu stecken. Die Richter formulieren nämlich strenge Auflagen: Unter anderem
muss die Bundesregierung sicherstellen, dass Deutschland den für vorläufig anwendbar erklärten
Vertrag aufkündigt, sollte das Bundesverfassungsgericht in einem Hauptsacheverfahren Ceta oder
Teile davon für verfassungswidrig erklären. Der von uns immer wieder kritisierte Gemischte Ausschuss
muss darüber hinaus an eine kürzere demokratische Leine gelegt werden.
Außerdem ist es ein Riesenerfolg, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Bedenken in einem
Hauptsacheverfahren prüfen will – schließlich haben weder die Bundesregierung noch die EU-Kommission
die Argumente bisher ernstgenommen. Das ist ein Schlag ins Kontor von Sigmar Gabriel und Angela Merkel,
deren Versuch, ein Hauptsacheverfahren zu verhindern, grandios gescheitert ist. Wir mussten bis zum
Höchsten Gericht gehen, damit endlich über die massiven Gefahren von CETA für unsere Demokratie
diskutiert wird. Das Gericht winkt die vorläufige Anwendung nicht einfach durch, sondern formuliert
wie gesagt strenge Auflagen – das zeigt, dass die Bundesregierung die Folgen des Abkommens
für die Demokratie allzu sehr auf die leichte Schulter genommen hat.
Unser Fazit: Wir haben nicht alles gewonnen, aber vieles. Unser Kampf gegen dieses
verfehlte Abkommen geht weiter!!
ZITAT ENDE
VG
Hagen
zu zustimmen zwar abgelehnt, jedoch strenge Auflagen formuliert.
Damit gibt es auf jeden Fall eine Hauptverhandlung gegen CETA
(im Grunde das gleiche wie TTIP, nur mit Kanada).
Hier der Text von Foodwatch:
ZITAT:
Wir haben nicht alles gewonnen, aber vieles.
Unser Kampf gegen dieses verfehlte Abkommen geht weiter!!
Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen... und unseren Eilantrag gegen die vorläufige
Anwendung des EU-Kanada-Freihandelsabkommens #CETA abgelehnt. Das ist jedoch KEIN Grund,
den Kopf in den Sand zu stecken. Die Richter formulieren nämlich strenge Auflagen: Unter anderem
muss die Bundesregierung sicherstellen, dass Deutschland den für vorläufig anwendbar erklärten
Vertrag aufkündigt, sollte das Bundesverfassungsgericht in einem Hauptsacheverfahren Ceta oder
Teile davon für verfassungswidrig erklären. Der von uns immer wieder kritisierte Gemischte Ausschuss
muss darüber hinaus an eine kürzere demokratische Leine gelegt werden.
Außerdem ist es ein Riesenerfolg, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Bedenken in einem
Hauptsacheverfahren prüfen will – schließlich haben weder die Bundesregierung noch die EU-Kommission
die Argumente bisher ernstgenommen. Das ist ein Schlag ins Kontor von Sigmar Gabriel und Angela Merkel,
deren Versuch, ein Hauptsacheverfahren zu verhindern, grandios gescheitert ist. Wir mussten bis zum
Höchsten Gericht gehen, damit endlich über die massiven Gefahren von CETA für unsere Demokratie
diskutiert wird. Das Gericht winkt die vorläufige Anwendung nicht einfach durch, sondern formuliert
wie gesagt strenge Auflagen – das zeigt, dass die Bundesregierung die Folgen des Abkommens
für die Demokratie allzu sehr auf die leichte Schulter genommen hat.
Unser Fazit: Wir haben nicht alles gewonnen, aber vieles. Unser Kampf gegen dieses
verfehlte Abkommen geht weiter!!
ZITAT ENDE
VG
Hagen